Prävention von Tierseuchen
- ShortId
-
08.3012
- Id
-
20083012
- Updated
-
25.06.2025 00:31
- Language
-
de
- Title
-
Prävention von Tierseuchen
- AdditionalIndexing
-
55;Tiermedizin;Tierhaltung;Veterinärrecht;Tierkrankheit
- 1
-
- L05K1401010301, Tierkrankheit
- L04K01050215, Tiermedizin
- L05K1401030210, Veterinärrecht
- L04K14010102, Tierhaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Zukunft müssen wir auch in der Schweiz vermehrt mit neu auftretenden Tierseuchen rechnen. Zwei Hauptursachen führen dazu: verstärkter globaler Tier- und Warenverkehr mit kurzen Reisezeiten und die globale Erwärmung infolge klimatischer Veränderungen. Gerade im Zusammenhang mit Letzterem ist vermehrt mit dem Auftreten von tropischen Tierseuchen zu rechnen.</p><p>Der Bund muss sich auf diese neuen Herausforderungen einstellen und die Prävention gegen Tierseuchen verstärken. Dies bedingt auch ein finanzielles Engagement. Das TSG bietet dazu nur eine ungenügende Grundlage. Insbesondere fehlt heute im Tierseuchengesetz die rechtliche Grundlage für die Finanzierung von Präventionsmassnahmen, z. B. von Impfstoffen, durch den Bund. Das in Artikel 31 Absatz 1 TSG verankerte Grundprinzip, wonach die Kosten der Tierseuchenbekämpfung grundsätzlich von den Kantonen zu tragen sind, soll hingegen nicht infrage gestellt werden.</p><p>Die Notwendigkeit für ein verstärktes Engagement des Bundes ergibt sich aus den nationalen Interessen und Auswirkungen, welche neu auftretende Tierseuchen haben. Solche Seuchen können eine Bedrohung für die gesamte schweizerische (Nutz-)Tierpopulation darstellen; falls sie auf den Menschen übertragbar sind, können sie auch zu einer Bedrohung für die Bevölkerung werden. Am Beispiel der Vogelgrippe und der damit zusammenhängenden potenziellen Gefahr einer Grippepandemie wird dies drastisch ersichtlich. Der Bund trägt hier wesentliche Teile der Pandemievorbereitung selber. Ähnlich muss er sich bei den Vorbereitungsmassnahmen bei Tierseuchen verhalten; generell gilt, dass solche Massnahmen rasch und in der ganzen Schweiz gleichermassen vollzogen werden müssen, damit sie wirksam sind. Zudem müssen solche Massnahmen international abgestimmt werden sowie mit Handelspartnern ausgehandelt und gegenseitig anerkannt werden.</p><p>Als Präventionsmassnahmen kommen insbesondere infrage: Massenimpfungen, Aufbau von Impfstoffbanken, Früherkennungs- und Überwachungsprogramme, Forschungsprojekte und Stärkung der Krisenvorbereitung durch internationale Zusammenarbeit und Training aller Stakeholders.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Prävention von Tierseuchen in der Zukunft eine grössere Rolle zukommen wird. Dabei ist auch der Handlungsspielraum für Präventionsmassnahmen auf Bundesebene zu erweitern, wobei dieser angesichts der grundsätzlichen Zuständigkeit der Kantone im Bereich der Tierseuchenbekämpfung klar begrenzt bleiben muss. Das Bundesengagement sollte sich deshalb auf eigentliche Überwachungs- und Koordinationsaufgaben, die Früherkennung, die Krisenvorsorge sowie gegebenenfalls auf die gezielte Unterstützung von Massenimpfungen von Tieren im volkswirtschaftlichen Interesse der Schweiz beschränken. Der Bundesrat ist in diesem Sinne bereit, die Motion entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 (TSG; SR 916.40) so anzupassen, dass er eine aktivere und vor allem schnellere Prävention vor Tierseuchen und Zoonosen sicherstellen kann.</p>
- Prävention von Tierseuchen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Zukunft müssen wir auch in der Schweiz vermehrt mit neu auftretenden Tierseuchen rechnen. Zwei Hauptursachen führen dazu: verstärkter globaler Tier- und Warenverkehr mit kurzen Reisezeiten und die globale Erwärmung infolge klimatischer Veränderungen. Gerade im Zusammenhang mit Letzterem ist vermehrt mit dem Auftreten von tropischen Tierseuchen zu rechnen.</p><p>Der Bund muss sich auf diese neuen Herausforderungen einstellen und die Prävention gegen Tierseuchen verstärken. Dies bedingt auch ein finanzielles Engagement. Das TSG bietet dazu nur eine ungenügende Grundlage. Insbesondere fehlt heute im Tierseuchengesetz die rechtliche Grundlage für die Finanzierung von Präventionsmassnahmen, z. B. von Impfstoffen, durch den Bund. Das in Artikel 31 Absatz 1 TSG verankerte Grundprinzip, wonach die Kosten der Tierseuchenbekämpfung grundsätzlich von den Kantonen zu tragen sind, soll hingegen nicht infrage gestellt werden.</p><p>Die Notwendigkeit für ein verstärktes Engagement des Bundes ergibt sich aus den nationalen Interessen und Auswirkungen, welche neu auftretende Tierseuchen haben. Solche Seuchen können eine Bedrohung für die gesamte schweizerische (Nutz-)Tierpopulation darstellen; falls sie auf den Menschen übertragbar sind, können sie auch zu einer Bedrohung für die Bevölkerung werden. Am Beispiel der Vogelgrippe und der damit zusammenhängenden potenziellen Gefahr einer Grippepandemie wird dies drastisch ersichtlich. Der Bund trägt hier wesentliche Teile der Pandemievorbereitung selber. Ähnlich muss er sich bei den Vorbereitungsmassnahmen bei Tierseuchen verhalten; generell gilt, dass solche Massnahmen rasch und in der ganzen Schweiz gleichermassen vollzogen werden müssen, damit sie wirksam sind. Zudem müssen solche Massnahmen international abgestimmt werden sowie mit Handelspartnern ausgehandelt und gegenseitig anerkannt werden.</p><p>Als Präventionsmassnahmen kommen insbesondere infrage: Massenimpfungen, Aufbau von Impfstoffbanken, Früherkennungs- und Überwachungsprogramme, Forschungsprojekte und Stärkung der Krisenvorbereitung durch internationale Zusammenarbeit und Training aller Stakeholders.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Prävention von Tierseuchen in der Zukunft eine grössere Rolle zukommen wird. Dabei ist auch der Handlungsspielraum für Präventionsmassnahmen auf Bundesebene zu erweitern, wobei dieser angesichts der grundsätzlichen Zuständigkeit der Kantone im Bereich der Tierseuchenbekämpfung klar begrenzt bleiben muss. Das Bundesengagement sollte sich deshalb auf eigentliche Überwachungs- und Koordinationsaufgaben, die Früherkennung, die Krisenvorsorge sowie gegebenenfalls auf die gezielte Unterstützung von Massenimpfungen von Tieren im volkswirtschaftlichen Interesse der Schweiz beschränken. Der Bundesrat ist in diesem Sinne bereit, die Motion entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 (TSG; SR 916.40) so anzupassen, dass er eine aktivere und vor allem schnellere Prävention vor Tierseuchen und Zoonosen sicherstellen kann.</p>
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