Globale Finanzmarktkrise II. Folgen für die Schweiz

ShortId
08.3018
Id
20083018
Updated
28.07.2023 07:42
Language
de
Title
Globale Finanzmarktkrise II. Folgen für die Schweiz
AdditionalIndexing
24;15;Lohn;Finanzkrise;Lebensversicherung;Kontrolle;Konjunktur;global governance;Pensionskasse;Spekulationskapital;Beschäftigungssicherheit;Eidgenössische Banken- und Börsenkommission;wirtschaftliche Auswirkung;Grossbank;Beteiligung an Unternehmen;Rezession;Antikrisenplan;Kapitaltransaktion;Finanzmarkt;Führungskraft
1
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L05K1106020108, Kapitaltransaktion
  • L05K1106020110, Spekulationskapital
  • L04K11010105, Finanzkrise
  • L05K0704020305, Rezession
  • L05K0702030307, Beschäftigungssicherheit
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L05K0704020203, Konjunktur
  • L04K11100106, Lebensversicherung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L05K0702010103, Lohn
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L06K070401020201, Antikrisenplan
  • L04K08020308, global governance
  • L04K08040504, Eidgenössische Banken- und Börsenkommission
  • L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ausgehend von der Konjunkturentwicklung in den USA gibt es denkbare Szenarien, welche zu beträchtlichen Verlusten ausserhalb des US-Wohn-Hypothekarbereiches führen können. Kreditkartenforderungen, Autokredite, Hypotheken auf Geschäftsliegenschaften oder Studentendarlehen sind traditionell in den USA ebenfalls in grösserem Umfang verbrieft worden. Weiter bestehen Ausfallrisiken im Bereich Übernahmefinanzierungen (Leveraged Finance), Schuldverschreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Municipal Bonds), Absicherungsgeschäften mit US-Anleihenversicherern (Monoline Insurers) sowie Forderungen gegenüber Hedge Funds. Die Risiken der beiden Grossbanken sind nicht immer gleich gelagert. Das jeweilige Engagement ist teilweise bedeutend. Zusätzlicher Wertberichtigungsbedarf von Schweizer Grossbanken in den erwähnten Geschäftsbereichen ist somit nicht unwahrscheinlich.</p><p>2. Was die Frage eines möglichen Übergreifens der Finanzmarktturbulenzen auf die Realwirtschaft anbelangt, war in der Schweiz bis zum vierten Quartal 2007 eine weiterhin kräftige Wertschöpfung der Finanzintermediäre zu beobachten. Im Ausland, namentlich in den USA, kam es zu einem Stellenabbau als Folge der Hypothekarkrise. In der Schweiz dagegen deutet derzeit nichts auf ein Abflauen der Neueinstellungen hin. Es lässt sich im Gegenteil eine anhaltende Zunahme der Beschäftigung beobachten. Bis im Februar war die Erwerbslosigkeit unter Berücksichtigung der saisonalen Schwankungen weiterhin rückläufig. Ende 2007 zog die Vergabe von Bankkrediten an die Schweizer Unternehmen sogar noch an. Für das erste Quartal 2008 wird bei der Kreditvergabe an inländische Kunden in der KOF-Umfrage zudem eine weitere Verbesserung erwartet. Es bestehen jedoch weiterhin Risiken, beispielsweise dasjenige einer durch die Hypothekarkrise bedingten weiteren konjunkturellen Verschlechterung in den USA. Sollten die Amerikaner ihre Importe drosseln, würden die Schweizer Exporteure zu den Verlierern gehören. Ganz allgemein könnte sich die Schweiz als mit der Weltwirtschaft eng verflochtenes Land einer globalen Schwächung der Konjunktur nicht entziehen, vor allem dann nicht, wenn der Motor ihres wichtigsten Handelspartners, nämlich der Europäischen Union, ins Stottern geriete. Auch können sinkende Aktienkurse und die daraus resultierenden Vermögenseffekte mittelbar die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen. Die jüngsten Wirtschaftsindikatoren weisen aber darauf hin, dass sich das Wachstum in der EU in einem zufriedenstellenden, wenn auch langsameren Rhythmus als 2007 fortsetzt. Der Bundesrat wird die Lage aufmerksam verfolgen.</p><p>Die Finanzmarktturbulenzen erfordern insbesondere im Bankenbereich erhöhte Aufmerksamkeit. Vor diesem Hintergrund hat die Eidgenössische Bankenkommission seit der zweiten Jahreshälfte 2007 - d. h. ab Kenntnis der negativen Entwicklungen bei der UBS - ihr Monitoring erheblich verstärkt. Der Informationsaustausch und die Aufgabenteilung zwischen der Bankenkommission (Aufsicht des Bankensektors) und der Nationalbank (generelle Überwachung der Systemstabilität und Liquiditätsversorgung) wurden ab diesem Zeitpunkt verstärkt und haben bisher einwandfrei funktioniert. Die Nationalbank verfolgt laufend die neuesten Wirtschaftsdaten und die weiteren Geschehnisse an den Finanzmärkten und zieht daraus ihre geldpolitischen Schlussfolgerungen.</p><p>3a. Auf internationaler Ebene wird der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die Eigenmittelanforderungen von Basel II, das bei international tätigen Grossbanken erst in der Umsetzungsphase steht und bereits wesentliche Fortschritte gegenüber Basel I in der risikogerechteren Erfassung komplexer Finanzprodukte bringt, punktuell überprüfen und nötigenfalls korrigieren.</p><p>Die EBK ihrerseits hat gegenüber den beiden Grossbanken - und nur auf diese beschränkt - bereits im Herbst 2007 vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen mit der Krise, gestützt auf das geltende Bankengesetz (Art. 4 Abs. 3) und die Eigenmittelverordnung (Art. 34), die Zielgrösse für die über den Mindestanforderungen (erste Säule) liegenden zusätzlichen Eigenmittelanforderungen (zweite Säule) angehoben.</p><p>Die EBK prüft weitere Ansätze für eine Verstärkung der Eigenmittelausstattung im Investment Banking der Grossbanken. Das Bankengesetz und die Eigenmittelverordnung lassen hierfür genügend Raum, weshalb die gesetzlichen Grundlagen als ausreichend erachtet werden.</p><p>In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass das Financial Stability Forum (FSF) voraussichtlich im kommenden April einen Bericht über die Ursachen der Finanzkrise mit entsprechenden Abhilfe- und Vorsorgemassnahmen vorlegen wird. Die Schweiz, die seit Januar 2007 Mitglied im FSF ist, nimmt aktiv an diesen Diskussionen teil (vgl. dazu auch Antwort zu Frage 3d).</p><p>3b. Das Bonussystem für Mitarbeiter in der Bankwirtschaft ist mehr auf den Beitrag zum messbaren Jahreserfolg in der Form eines Ertrages als auf das zukunftsgerichtete Handeln zur Verhinderung von Verlusten ausgerichtet. Die Ausgestaltung der Bonussysteme dürfte zu den Übertreibungen im US-Markt für Hypotheken geringer Bonität und die damit unterlegten Wertschriften beigetragen haben. Durch differenzierte Bonusregelungen und schwerpunktmässig zeitlich aufgeschobene Zuteilung von Aktien (und Optionen) an Mitarbeiter würde der Anreiz für einen längerfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens gestärkt. Entsprechende Bonusregelungen existieren im Ansatz bereits heute und liegen im Interesse der Aktionäre. Es ist ebenfalls im Interesse der Aktionäre, dass die Unternehmensführung das Entschädigungssystem als Teil des Risikomanagements für die verantwortlichen Mitarbeiter gestaltet.</p><p>Es gilt daher sicherzustellen, dass die Aktionäre ihre legitimen Interessen im Unternehmen bestmöglich wahren können. Aus diesem Grund leitete der Bundesrat eine Aktienrechtsrevision ein, die vornehmlich der guten Unternehmensführung gewidmet ist. Der Gesetzentwurf zielt u. a. darauf ab, die Corporate Governance zu verbessern und damit insbesondere die Stellung der Aktionäre als Eigentümer der Gesellschaft zu stärken. Dies gilt namentlich für den Bereich der Entschädigungen für Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder. Die geplante Revision beabsichtigt jedoch nicht, die Ausgestaltung von Bonussystemen innerhalb von privaten Unternehmen staatlich zu regeln.</p><p>3c. Das Finanzmarktaufsichtsgesetz (Art. 1 Abs. 2 Finmag) legt lediglich die Organisation und die Aufsichtsinstrumente der Behörde fest. Der Kreis der Beaufsichtigten ändert sich dadurch nicht (Art. 3 Finmag). Änderungen der materiellen Bestimmungen wären daher (im Bedarfsfall) in den entsprechenden Finanzmarktgesetzen sowie in den ausführenden Verordnungen vorzunehmen.</p><p>Es ist verfrüht, einen allfälligen Regulierungsbedarf abschätzen zu können. Zusätzliche Regulierungsmassnahmen sollen jedoch nur da in Betracht gezogen werden, wo der Markt offensichtlich selber nicht in der Lage ist, eigene Korrekturen vorzunehmen.</p><p>Der angesprochene Gebrauch von Ratings insbesondere zur Bestimmung von Eigenmittelanforderungen im Bereich der Bankenaufsicht (im Zuge der Umsetzung von Basel II in der Eigenmittelverordnung) wird im Lichte der Erfahrungen im US-Hypothekarbereich im Kreise des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht evaluiert. Die Frage, ob Kredit-Rating-Agenturen einer staatlichen Aufsicht zu unterstellen sind, muss ebenfalls international diskutiert werden. In diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten, dass IOSCO (International Organization of Securities Commissions), auf Ersuchen des FSF, derzeit ihren Code of Conduct für Kredit-Rating-Agenturen und deren Selbstregulierung überprüft, um einerseits die Unabhängigkeit von Beratungsdienstleistungen sowie andererseits die Qualitätsstandards bei Ratings von Verbriefungen bestmöglich zu gewährleisten.</p><p>3d. Als Teil der globalen Wirtschaft wird auch die Schweiz nicht darum herumkommen, sich intensiv mit den Lehren aus der aktuellen Finanzkrise zu befassen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass allfällige zukünftige Interventionen international abgestimmt werden müssen.</p><p>Die jüngsten Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten dominieren auch die Diskussionen in den internationalen Gremien wie dem FSF. Gegenwärtig ist eine hochrangige Arbeitsgruppe daran, bis zum April Empfehlungen zur Behebung jener Schwächen zu erarbeiten, welche die jüngsten Turbulenzen aufgedeckt haben. Insbesondere werden die Empfehlungen voraussichtlich Kapitalausstattung und Liquiditätsmanagement bei den Banken zum Gegenstand haben, ferner die Transparenz der mit verbrieften Anlageprodukten verbundenen Risiken sowie der Vermögensstrukturen und Finanzierungsstrategien von Finanzinstituten. Weiter ist das Risikomanagement von Finanzinstituten zu stärken. Auch sollen die Rolle und mögliche Interessenkonflikte der Rating-Agenturen untersucht werden. Die Schweiz ist mit Philipp Hildebrand, Vize-Präsident der SNB, in dieser Arbeitsgruppe vertreten.</p><p>3e. Insbesondere die vier grossen EU-Länder Deutschland, Italien, Frankreich und Grossbritannien setzen als Reaktion auf die Finanzmarktkrise auf eine engere internationale Kooperation und mehr Transparenz. Ausserdem fordern die vier Wirtschaftsmächte ein Frühwarnsystem für künftige Kreditkrisen. Die Schweiz wird die Diskussionen in der EU aufmerksam mitverfolgen, um im Bedarfsfall einen allfälligen Handlungs- bzw. Koordinationsbedarf vertieft abzuklären.</p><p>4. Der Bundesrat hat im Januar 2008 sieben Mitglieder in den Verwaltungsrat der Finma gewählt. Laut Gesetz besteht der Verwaltungsrat der Finma aus sieben bis neun Mitgliedern, wobei die verschiedenen Fachbereiche (Banken, Versicherungen, kollektive Kapitalanlagen, Börsen usw.) sowie die Wissenschaft angemessen vertreten sein müssen. Weitere Kriterien bei der Besetzung des Verwaltungsrates sind das Geschlecht und Kenntnisse über die Prüfung der Beaufsichtigten. Mit Eugen Haltiner hat der Bundesrat einen ausgewiesenen und unabhängigen Fachmann des Bankgewerbes als Präsident des Verwaltungsrates der Finma bestimmt.</p><p>5a. Die aktienrechtliche Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates der UBS ist nicht vom Bundesrat zu beurteilen. Sie muss gegebenenfalls vom Zivilgericht überprüft werden.</p><p>5b. Der Bund darf keine Aktien zu Anlagezwecken erwerben (Art. 62 Abs. 2 FHG). Die Vorsorgeeinrichtungen des Bundes bzw. der bundesnahen Unternehmungen investieren hingegen auch auf den Aktienmärkten. Aufgrund der bedeutenden Marktkapitalisierung der UBS bilden UBS-Aktien einen Bestandteil eines diversifizierten Anlageportefeuilles einer Pensionskasse. Die Publica und die Pensionskassen der bundesnahen Unternehmungen als selbstständige Vorsorgeeinrichtungen entscheiden über ihr Stimmverhalten in eigener Verantwortung und im Interesse ihrer Versicherten. Sie informieren grundsätzlich nicht öffentlich über das Stimmverhalten. Dies gilt auch für den AHV-Ausgleichsfonds. Der Bundesrat hat keine entsprechende Weisungsbefugnis und nimmt auch keinen entsprechenden Einfluss wahr.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Schweiz als kleine, offene und auf einen starken Finanzplatz abgestützte Volkswirtschaft ein besonderes Interesse an einem möglichst freien, nichtdiskriminierenden und transparenten Kapitalmarkt hat. Vor diesem Hintergrund sind ausländische Investoren in der Schweiz willkommen. Dies gilt insbesondere auch für den Finanzplatz und die Bankenbranche. Zudem gilt es auch für Investitionen von Fonds mit staatlichen Eigentümern. Viele dieser Fonds haben eine langfristige Anlageperspektive und tragen damit zu einer nachhaltigen Kapitalversorgung der Wirtschaft bei. International sind die Staatsfonds in jüngster Zeit auch als Investoren von Grossbanken in Erscheinung getreten. Sie haben für Liquidität gesorgt und geholfen, die Finanzmärkte zu stabilisieren.</p><p>Der Bundesrat hat sich am 30. Januar 2008 mit dem Thema Staatsfonds befasst. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgemacht. Bei allfälligen Privatisierungsvorhaben behält sich der Bundesrat vor zu prüfen, ob Auflagen bezüglich Eigentümerstruktur und Marktverhalten notwendig sind. Wichtige Infrastrukturbereiche sind in der Schweiz aber weitgehend im Eigentum der öffentlichen Hand oder spezialgesetzlich vor Übernahmen durch private und ausländische Investoren geschützt. Das Risiko, insbesondere jenes der mangelnden Transparenz von Staatsfonds, ist deshalb in der Schweiz eher als klein einzustufen. Der Bundesrat wird die Entwicklungen aufmerksam weiterverfolgen. Zudem wird er sich auf internationaler Ebene (IWF, OECD) bei der Erarbeitung von Transparenzstandards sowie Standards für gute Geschäftsführung aktiv einbringen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die vom Subprime-Markt in den USA ausgelöste Krise auf den globalen Finanzmärkten hat die Schweizer Grossbanken stark getroffen. Bei der UBS führte sie vorerst bereits zu Abschreibungen von 22 Milliarden Franken. Mit der Interpellation 07.3779 verlangte die SP-Fraktion zu den Folgen für die Schweiz im Dezember eine dringliche Debatte. Sie wurde vom Rat abgelehnt. Inzwischen hat sich die Situation weiter verschärft. Zur aktuellen Situation und zum politischen Handlungsbedarf stellen sich in Ergänzung zur Interpellation vom 5. Dezember 2007 die folgenden Fragen. Der Bundesrat wird um ihre Beantwortung gebeten.</p><p>1. Droht eine Ausweitung der Krise - wiederum ausgehend von den USA - auf andere Kreditsektoren (wie Konsumkredit, Kreditkarten), und sind aufgrund dessen weitere Zusammenbrüche und Verluste der Finanzmarktakteurinnen und insbesondere der Schweizer Grossbanken zu befürchten?</p><p>2. Die Finanzmarktkrise hat gemäss allgemeinen Einschätzungen eine konjunkturelle Abschwächung zur Folge. Welche Wachstumsverluste erwartet der Bundesrat für das BIP, die Beschäftigung, den Finanzmarkt und die KMU? Wer sind die Verlierer (Verteilungswirkungen) der Krise? Welche Vorkehrungen hat er im Sinne einer Krisenintervention - auch in Absprache mit der Nationalbank - getroffen?</p><p>3. Für die Funktionsfähigkeit des lokalen Finanzmarktes sind nationale Regulierungen zur Korrektur von Marktversagen wichtig:</p><p>a. Erachtet er angesichts der bisher unterschätzten Risikoexposition der (Gross-)Banken die bankengesetzlichen Eigenmittelvorschriften als ausreichend?</p><p>b. Offensichtlich haben die Entschädigungssysteme der Banken mit den hohen Bonuszahlungen für das Kader zu einer kurzfristigen Gewinnorientierung geführt. Wie können diese falschen Anreize beseitigt werden?</p><p>c. Erachtet er Anpassungen des neuen Finanzmarktgesetzes aufgrund der Subprime-Krise als notwendig (Geltungsbereich, Ratings, Transparenz usw.)?</p><p>d. Lassen sich grosse Krisen der globalen Finanzmärkte national überhaupt noch steuern, oder bedarf es nicht vielmehr einer neuen globalen Regulierung der Finanzmärkte?</p><p>e. Wie beurteilt er die neuen Regulierungsvorschläge der EU als Folge der globalen Finanzmarktkrise? Plant er ein mit der EU koordiniertes Vorgehen?</p><p>4. Der Finanzmarkt bedarf einer glaubwürdigen Aufsicht. Die EBK und der Verwaltungsrat der künftigen Finma werden von Eugen Haltiner präsidiert. Eugen Haltiner war bis 2005 jahrelang in führenden Funktionen bei der UBS tätig. Die UBS ist die Bank, die mit ihrem Risikoverhalten die Finanzkrise für die Schweiz massiv verstärkt hat. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Eugen Haltiner in der Funktion als Präsident und Mitglied der künftigen Finma nicht mehr glaubwürdig handeln kann und damit zu einer Bedrohung für den Finanzplatz Schweiz wird, da ihm die nötige Unabhängigkeit fehlt? Nach welchem Verfahren und welchen Kriterien bestimmt der Bundesrat die Besetzung der offenen Sitze der Finma?</p><p>5. Hauptbetroffen von der Subprime-Krise ist die UBS. Hierzu stellen sich folgende Fragen:</p><p>a. Wie beurteilt er die aktienrechtliche Verantwortung des Verwaltungsrates der UBS für die betrieblichen Folgen der Krise?</p><p>b. Ethos und Pictet hatten im Fall UBS eine Sonderprüfung verlangt. Der Antrag wurde von der ausserordentlichen Generalversammlung mit rund 45 Prozent abgelehnt. Ohne die Depotstimmen wäre die Sonderprüfung gutgeheissen worden. Haben der Bund und die bundesnahen Unternehmen UBS-Aktien direkt oder indirekt (Pensionskasse usw.) in ihrem Portefeuille, und wenn ja, wie haben sie in der Frage Sonderprüfung gestimmt?</p><p>6. Wichtigste Aktionärin der UBS wird ein ausländischer Staatsfonds (Singapur). Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung von Staatsfonds neben den privaten grossen Investoren für die Finanzmärkte, für den Finanzplatz Schweiz und für die Schweizer Bankbranche?</p>
  • Globale Finanzmarktkrise II. Folgen für die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ausgehend von der Konjunkturentwicklung in den USA gibt es denkbare Szenarien, welche zu beträchtlichen Verlusten ausserhalb des US-Wohn-Hypothekarbereiches führen können. Kreditkartenforderungen, Autokredite, Hypotheken auf Geschäftsliegenschaften oder Studentendarlehen sind traditionell in den USA ebenfalls in grösserem Umfang verbrieft worden. Weiter bestehen Ausfallrisiken im Bereich Übernahmefinanzierungen (Leveraged Finance), Schuldverschreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Municipal Bonds), Absicherungsgeschäften mit US-Anleihenversicherern (Monoline Insurers) sowie Forderungen gegenüber Hedge Funds. Die Risiken der beiden Grossbanken sind nicht immer gleich gelagert. Das jeweilige Engagement ist teilweise bedeutend. Zusätzlicher Wertberichtigungsbedarf von Schweizer Grossbanken in den erwähnten Geschäftsbereichen ist somit nicht unwahrscheinlich.</p><p>2. Was die Frage eines möglichen Übergreifens der Finanzmarktturbulenzen auf die Realwirtschaft anbelangt, war in der Schweiz bis zum vierten Quartal 2007 eine weiterhin kräftige Wertschöpfung der Finanzintermediäre zu beobachten. Im Ausland, namentlich in den USA, kam es zu einem Stellenabbau als Folge der Hypothekarkrise. In der Schweiz dagegen deutet derzeit nichts auf ein Abflauen der Neueinstellungen hin. Es lässt sich im Gegenteil eine anhaltende Zunahme der Beschäftigung beobachten. Bis im Februar war die Erwerbslosigkeit unter Berücksichtigung der saisonalen Schwankungen weiterhin rückläufig. Ende 2007 zog die Vergabe von Bankkrediten an die Schweizer Unternehmen sogar noch an. Für das erste Quartal 2008 wird bei der Kreditvergabe an inländische Kunden in der KOF-Umfrage zudem eine weitere Verbesserung erwartet. Es bestehen jedoch weiterhin Risiken, beispielsweise dasjenige einer durch die Hypothekarkrise bedingten weiteren konjunkturellen Verschlechterung in den USA. Sollten die Amerikaner ihre Importe drosseln, würden die Schweizer Exporteure zu den Verlierern gehören. Ganz allgemein könnte sich die Schweiz als mit der Weltwirtschaft eng verflochtenes Land einer globalen Schwächung der Konjunktur nicht entziehen, vor allem dann nicht, wenn der Motor ihres wichtigsten Handelspartners, nämlich der Europäischen Union, ins Stottern geriete. Auch können sinkende Aktienkurse und die daraus resultierenden Vermögenseffekte mittelbar die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen. Die jüngsten Wirtschaftsindikatoren weisen aber darauf hin, dass sich das Wachstum in der EU in einem zufriedenstellenden, wenn auch langsameren Rhythmus als 2007 fortsetzt. Der Bundesrat wird die Lage aufmerksam verfolgen.</p><p>Die Finanzmarktturbulenzen erfordern insbesondere im Bankenbereich erhöhte Aufmerksamkeit. Vor diesem Hintergrund hat die Eidgenössische Bankenkommission seit der zweiten Jahreshälfte 2007 - d. h. ab Kenntnis der negativen Entwicklungen bei der UBS - ihr Monitoring erheblich verstärkt. Der Informationsaustausch und die Aufgabenteilung zwischen der Bankenkommission (Aufsicht des Bankensektors) und der Nationalbank (generelle Überwachung der Systemstabilität und Liquiditätsversorgung) wurden ab diesem Zeitpunkt verstärkt und haben bisher einwandfrei funktioniert. Die Nationalbank verfolgt laufend die neuesten Wirtschaftsdaten und die weiteren Geschehnisse an den Finanzmärkten und zieht daraus ihre geldpolitischen Schlussfolgerungen.</p><p>3a. Auf internationaler Ebene wird der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die Eigenmittelanforderungen von Basel II, das bei international tätigen Grossbanken erst in der Umsetzungsphase steht und bereits wesentliche Fortschritte gegenüber Basel I in der risikogerechteren Erfassung komplexer Finanzprodukte bringt, punktuell überprüfen und nötigenfalls korrigieren.</p><p>Die EBK ihrerseits hat gegenüber den beiden Grossbanken - und nur auf diese beschränkt - bereits im Herbst 2007 vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen mit der Krise, gestützt auf das geltende Bankengesetz (Art. 4 Abs. 3) und die Eigenmittelverordnung (Art. 34), die Zielgrösse für die über den Mindestanforderungen (erste Säule) liegenden zusätzlichen Eigenmittelanforderungen (zweite Säule) angehoben.</p><p>Die EBK prüft weitere Ansätze für eine Verstärkung der Eigenmittelausstattung im Investment Banking der Grossbanken. Das Bankengesetz und die Eigenmittelverordnung lassen hierfür genügend Raum, weshalb die gesetzlichen Grundlagen als ausreichend erachtet werden.</p><p>In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass das Financial Stability Forum (FSF) voraussichtlich im kommenden April einen Bericht über die Ursachen der Finanzkrise mit entsprechenden Abhilfe- und Vorsorgemassnahmen vorlegen wird. Die Schweiz, die seit Januar 2007 Mitglied im FSF ist, nimmt aktiv an diesen Diskussionen teil (vgl. dazu auch Antwort zu Frage 3d).</p><p>3b. Das Bonussystem für Mitarbeiter in der Bankwirtschaft ist mehr auf den Beitrag zum messbaren Jahreserfolg in der Form eines Ertrages als auf das zukunftsgerichtete Handeln zur Verhinderung von Verlusten ausgerichtet. Die Ausgestaltung der Bonussysteme dürfte zu den Übertreibungen im US-Markt für Hypotheken geringer Bonität und die damit unterlegten Wertschriften beigetragen haben. Durch differenzierte Bonusregelungen und schwerpunktmässig zeitlich aufgeschobene Zuteilung von Aktien (und Optionen) an Mitarbeiter würde der Anreiz für einen längerfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens gestärkt. Entsprechende Bonusregelungen existieren im Ansatz bereits heute und liegen im Interesse der Aktionäre. Es ist ebenfalls im Interesse der Aktionäre, dass die Unternehmensführung das Entschädigungssystem als Teil des Risikomanagements für die verantwortlichen Mitarbeiter gestaltet.</p><p>Es gilt daher sicherzustellen, dass die Aktionäre ihre legitimen Interessen im Unternehmen bestmöglich wahren können. Aus diesem Grund leitete der Bundesrat eine Aktienrechtsrevision ein, die vornehmlich der guten Unternehmensführung gewidmet ist. Der Gesetzentwurf zielt u. a. darauf ab, die Corporate Governance zu verbessern und damit insbesondere die Stellung der Aktionäre als Eigentümer der Gesellschaft zu stärken. Dies gilt namentlich für den Bereich der Entschädigungen für Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder. Die geplante Revision beabsichtigt jedoch nicht, die Ausgestaltung von Bonussystemen innerhalb von privaten Unternehmen staatlich zu regeln.</p><p>3c. Das Finanzmarktaufsichtsgesetz (Art. 1 Abs. 2 Finmag) legt lediglich die Organisation und die Aufsichtsinstrumente der Behörde fest. Der Kreis der Beaufsichtigten ändert sich dadurch nicht (Art. 3 Finmag). Änderungen der materiellen Bestimmungen wären daher (im Bedarfsfall) in den entsprechenden Finanzmarktgesetzen sowie in den ausführenden Verordnungen vorzunehmen.</p><p>Es ist verfrüht, einen allfälligen Regulierungsbedarf abschätzen zu können. Zusätzliche Regulierungsmassnahmen sollen jedoch nur da in Betracht gezogen werden, wo der Markt offensichtlich selber nicht in der Lage ist, eigene Korrekturen vorzunehmen.</p><p>Der angesprochene Gebrauch von Ratings insbesondere zur Bestimmung von Eigenmittelanforderungen im Bereich der Bankenaufsicht (im Zuge der Umsetzung von Basel II in der Eigenmittelverordnung) wird im Lichte der Erfahrungen im US-Hypothekarbereich im Kreise des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht evaluiert. Die Frage, ob Kredit-Rating-Agenturen einer staatlichen Aufsicht zu unterstellen sind, muss ebenfalls international diskutiert werden. In diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten, dass IOSCO (International Organization of Securities Commissions), auf Ersuchen des FSF, derzeit ihren Code of Conduct für Kredit-Rating-Agenturen und deren Selbstregulierung überprüft, um einerseits die Unabhängigkeit von Beratungsdienstleistungen sowie andererseits die Qualitätsstandards bei Ratings von Verbriefungen bestmöglich zu gewährleisten.</p><p>3d. Als Teil der globalen Wirtschaft wird auch die Schweiz nicht darum herumkommen, sich intensiv mit den Lehren aus der aktuellen Finanzkrise zu befassen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass allfällige zukünftige Interventionen international abgestimmt werden müssen.</p><p>Die jüngsten Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten dominieren auch die Diskussionen in den internationalen Gremien wie dem FSF. Gegenwärtig ist eine hochrangige Arbeitsgruppe daran, bis zum April Empfehlungen zur Behebung jener Schwächen zu erarbeiten, welche die jüngsten Turbulenzen aufgedeckt haben. Insbesondere werden die Empfehlungen voraussichtlich Kapitalausstattung und Liquiditätsmanagement bei den Banken zum Gegenstand haben, ferner die Transparenz der mit verbrieften Anlageprodukten verbundenen Risiken sowie der Vermögensstrukturen und Finanzierungsstrategien von Finanzinstituten. Weiter ist das Risikomanagement von Finanzinstituten zu stärken. Auch sollen die Rolle und mögliche Interessenkonflikte der Rating-Agenturen untersucht werden. Die Schweiz ist mit Philipp Hildebrand, Vize-Präsident der SNB, in dieser Arbeitsgruppe vertreten.</p><p>3e. Insbesondere die vier grossen EU-Länder Deutschland, Italien, Frankreich und Grossbritannien setzen als Reaktion auf die Finanzmarktkrise auf eine engere internationale Kooperation und mehr Transparenz. Ausserdem fordern die vier Wirtschaftsmächte ein Frühwarnsystem für künftige Kreditkrisen. Die Schweiz wird die Diskussionen in der EU aufmerksam mitverfolgen, um im Bedarfsfall einen allfälligen Handlungs- bzw. Koordinationsbedarf vertieft abzuklären.</p><p>4. Der Bundesrat hat im Januar 2008 sieben Mitglieder in den Verwaltungsrat der Finma gewählt. Laut Gesetz besteht der Verwaltungsrat der Finma aus sieben bis neun Mitgliedern, wobei die verschiedenen Fachbereiche (Banken, Versicherungen, kollektive Kapitalanlagen, Börsen usw.) sowie die Wissenschaft angemessen vertreten sein müssen. Weitere Kriterien bei der Besetzung des Verwaltungsrates sind das Geschlecht und Kenntnisse über die Prüfung der Beaufsichtigten. Mit Eugen Haltiner hat der Bundesrat einen ausgewiesenen und unabhängigen Fachmann des Bankgewerbes als Präsident des Verwaltungsrates der Finma bestimmt.</p><p>5a. Die aktienrechtliche Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates der UBS ist nicht vom Bundesrat zu beurteilen. Sie muss gegebenenfalls vom Zivilgericht überprüft werden.</p><p>5b. Der Bund darf keine Aktien zu Anlagezwecken erwerben (Art. 62 Abs. 2 FHG). Die Vorsorgeeinrichtungen des Bundes bzw. der bundesnahen Unternehmungen investieren hingegen auch auf den Aktienmärkten. Aufgrund der bedeutenden Marktkapitalisierung der UBS bilden UBS-Aktien einen Bestandteil eines diversifizierten Anlageportefeuilles einer Pensionskasse. Die Publica und die Pensionskassen der bundesnahen Unternehmungen als selbstständige Vorsorgeeinrichtungen entscheiden über ihr Stimmverhalten in eigener Verantwortung und im Interesse ihrer Versicherten. Sie informieren grundsätzlich nicht öffentlich über das Stimmverhalten. Dies gilt auch für den AHV-Ausgleichsfonds. Der Bundesrat hat keine entsprechende Weisungsbefugnis und nimmt auch keinen entsprechenden Einfluss wahr.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Schweiz als kleine, offene und auf einen starken Finanzplatz abgestützte Volkswirtschaft ein besonderes Interesse an einem möglichst freien, nichtdiskriminierenden und transparenten Kapitalmarkt hat. Vor diesem Hintergrund sind ausländische Investoren in der Schweiz willkommen. Dies gilt insbesondere auch für den Finanzplatz und die Bankenbranche. Zudem gilt es auch für Investitionen von Fonds mit staatlichen Eigentümern. Viele dieser Fonds haben eine langfristige Anlageperspektive und tragen damit zu einer nachhaltigen Kapitalversorgung der Wirtschaft bei. International sind die Staatsfonds in jüngster Zeit auch als Investoren von Grossbanken in Erscheinung getreten. Sie haben für Liquidität gesorgt und geholfen, die Finanzmärkte zu stabilisieren.</p><p>Der Bundesrat hat sich am 30. Januar 2008 mit dem Thema Staatsfonds befasst. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgemacht. Bei allfälligen Privatisierungsvorhaben behält sich der Bundesrat vor zu prüfen, ob Auflagen bezüglich Eigentümerstruktur und Marktverhalten notwendig sind. Wichtige Infrastrukturbereiche sind in der Schweiz aber weitgehend im Eigentum der öffentlichen Hand oder spezialgesetzlich vor Übernahmen durch private und ausländische Investoren geschützt. Das Risiko, insbesondere jenes der mangelnden Transparenz von Staatsfonds, ist deshalb in der Schweiz eher als klein einzustufen. Der Bundesrat wird die Entwicklungen aufmerksam weiterverfolgen. Zudem wird er sich auf internationaler Ebene (IWF, OECD) bei der Erarbeitung von Transparenzstandards sowie Standards für gute Geschäftsführung aktiv einbringen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die vom Subprime-Markt in den USA ausgelöste Krise auf den globalen Finanzmärkten hat die Schweizer Grossbanken stark getroffen. Bei der UBS führte sie vorerst bereits zu Abschreibungen von 22 Milliarden Franken. Mit der Interpellation 07.3779 verlangte die SP-Fraktion zu den Folgen für die Schweiz im Dezember eine dringliche Debatte. Sie wurde vom Rat abgelehnt. Inzwischen hat sich die Situation weiter verschärft. Zur aktuellen Situation und zum politischen Handlungsbedarf stellen sich in Ergänzung zur Interpellation vom 5. Dezember 2007 die folgenden Fragen. Der Bundesrat wird um ihre Beantwortung gebeten.</p><p>1. Droht eine Ausweitung der Krise - wiederum ausgehend von den USA - auf andere Kreditsektoren (wie Konsumkredit, Kreditkarten), und sind aufgrund dessen weitere Zusammenbrüche und Verluste der Finanzmarktakteurinnen und insbesondere der Schweizer Grossbanken zu befürchten?</p><p>2. Die Finanzmarktkrise hat gemäss allgemeinen Einschätzungen eine konjunkturelle Abschwächung zur Folge. Welche Wachstumsverluste erwartet der Bundesrat für das BIP, die Beschäftigung, den Finanzmarkt und die KMU? Wer sind die Verlierer (Verteilungswirkungen) der Krise? Welche Vorkehrungen hat er im Sinne einer Krisenintervention - auch in Absprache mit der Nationalbank - getroffen?</p><p>3. Für die Funktionsfähigkeit des lokalen Finanzmarktes sind nationale Regulierungen zur Korrektur von Marktversagen wichtig:</p><p>a. Erachtet er angesichts der bisher unterschätzten Risikoexposition der (Gross-)Banken die bankengesetzlichen Eigenmittelvorschriften als ausreichend?</p><p>b. Offensichtlich haben die Entschädigungssysteme der Banken mit den hohen Bonuszahlungen für das Kader zu einer kurzfristigen Gewinnorientierung geführt. Wie können diese falschen Anreize beseitigt werden?</p><p>c. Erachtet er Anpassungen des neuen Finanzmarktgesetzes aufgrund der Subprime-Krise als notwendig (Geltungsbereich, Ratings, Transparenz usw.)?</p><p>d. Lassen sich grosse Krisen der globalen Finanzmärkte national überhaupt noch steuern, oder bedarf es nicht vielmehr einer neuen globalen Regulierung der Finanzmärkte?</p><p>e. Wie beurteilt er die neuen Regulierungsvorschläge der EU als Folge der globalen Finanzmarktkrise? Plant er ein mit der EU koordiniertes Vorgehen?</p><p>4. Der Finanzmarkt bedarf einer glaubwürdigen Aufsicht. Die EBK und der Verwaltungsrat der künftigen Finma werden von Eugen Haltiner präsidiert. Eugen Haltiner war bis 2005 jahrelang in führenden Funktionen bei der UBS tätig. Die UBS ist die Bank, die mit ihrem Risikoverhalten die Finanzkrise für die Schweiz massiv verstärkt hat. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Eugen Haltiner in der Funktion als Präsident und Mitglied der künftigen Finma nicht mehr glaubwürdig handeln kann und damit zu einer Bedrohung für den Finanzplatz Schweiz wird, da ihm die nötige Unabhängigkeit fehlt? Nach welchem Verfahren und welchen Kriterien bestimmt der Bundesrat die Besetzung der offenen Sitze der Finma?</p><p>5. Hauptbetroffen von der Subprime-Krise ist die UBS. Hierzu stellen sich folgende Fragen:</p><p>a. Wie beurteilt er die aktienrechtliche Verantwortung des Verwaltungsrates der UBS für die betrieblichen Folgen der Krise?</p><p>b. Ethos und Pictet hatten im Fall UBS eine Sonderprüfung verlangt. Der Antrag wurde von der ausserordentlichen Generalversammlung mit rund 45 Prozent abgelehnt. Ohne die Depotstimmen wäre die Sonderprüfung gutgeheissen worden. Haben der Bund und die bundesnahen Unternehmen UBS-Aktien direkt oder indirekt (Pensionskasse usw.) in ihrem Portefeuille, und wenn ja, wie haben sie in der Frage Sonderprüfung gestimmt?</p><p>6. Wichtigste Aktionärin der UBS wird ein ausländischer Staatsfonds (Singapur). Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung von Staatsfonds neben den privaten grossen Investoren für die Finanzmärkte, für den Finanzplatz Schweiz und für die Schweizer Bankbranche?</p>
    • Globale Finanzmarktkrise II. Folgen für die Schweiz

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