Schluss mit dem Druck der EU auf unser Steuersystem!
- ShortId
-
08.3020
- Id
-
20083020
- Updated
-
28.07.2023 07:29
- Language
-
de
- Title
-
Schluss mit dem Druck der EU auf unser Steuersystem!
- AdditionalIndexing
-
24;10;nationales Recht;Vertrag mit der EU;Steuersystem;Beziehungen Schweiz-EU;Europäische Union;Steuerausweichung;bilaterales Abkommen;Gleichbehandlung;bilaterale Verhandlungen;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- 1
-
- L03K110706, Steuersystem
- L04K05030205, nationales Recht
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
- L02K0903, Europäische Union
- L04K11070601, Steuerausweichung
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Bisher haben im Rahmen des vereinbarten Dialogs mit der EU zwei Treffen auf Expertenebene stattgefunden. Beide Dialogrunden haben zu einem besseren Verständnis der gegenseitigen Standpunkte beigetragen, ohne jedoch eine Annäherung zu bringen. Ein weiteres Treffen ist für den 8. April 2008 vorgesehen.</p><p>2. Der Bundesrat hat von Anfang an den Vorwurf der Kommission, wonach die Schweiz das Freihandelsabkommen verletze, als unbegründet zurückgewiesen. Er ist deshalb nicht bereit, mit der EU in Verhandlungen einzutreten. Die Schweiz ist jedoch offen, mit der EU einen Dialog zu führen, um gegenseitig die unterschiedlichen Standpunkte näher zu erläutern.</p><p>3./4. Die Schweiz ist ein souveräner Staat. Die Steuerautonomie der Kantone wird von der Bundesverfassung garantiert. Da der Bundesrat, wie unter den Ziffern 1 und 2 dargelegt, nicht beabsichtigt, mit der EU in Verhandlungen einzutreten, die die schweizerische Steuerhoheit betreffen, ist keine besondere Strategie zur Stärkung der schweizerischen Steuerautonomie erforderlich.</p><p>5. Die schweizerische Steuerhoheit muss von der EU nicht verbindlich anerkannt werden, sie ist für einen souveränen Staat eine Selbstverständlichkeit. Sie ist nicht verhandelbar und kann daher auch nicht mit Verhandlungen über andere Gegenstände verknüpft werden.</p><p>6. Der Bundesrat betrachtet das Steuerthema nicht als Verhandlungsdossier. Von dieser Position wird er nicht abrücken. Im Übrigen bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Verzicht auf neue Verhandlungsthemen die EU zu einer Änderung ihrer Haltung in der Steuerfrage bewegen könnte. Zudem hat auch die Schweiz Interesse an den genannten Bereichen. Die Schweiz wird im Rahmen der Verhandlungen neuer Themenbereiche keine Verpflichtungen eingehen, welche den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen könnten.</p><p>7. Entgegen der Ausführung der Interpellanten verlangt die EU-Kommission von der Schweiz keine Anhebung der Steuersätze für Unternehmen. Der Steuerwettbewerb über die Steuersätze ist in der EU zulässig, was sich auch in dem seit den Neunzigerjahren in der EU klar erkennbaren Trend zu sinkenden Gewinnsteuersätzen für Unternehmen bemerkbar macht. Die Kritik der EU-Kommission im Zusammenhang mit den kantonalen Steuerregimes richtet sich gegen die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erträgen aus dem Ausland gegenüber solchen aus dem Inland.</p><p>8./9. Der Bundesrat hat von Anfang an unmissverständlich den Standpunkt vertreten, dass Steuerreformen in der Schweiz auch künftig autonom durchgeführt werden; dies mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu gewährleisten beziehungsweise möglichst zu verbessern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit haben sich die Angriffe der EU sowie einzelner EU-Mitgliedsländer (insbesondere Deutschland) auf die Steuerautonomie der Schweiz verschärft. Gleichzeitig gelangt die EU als Bittstellerin an die Schweiz im Zusammenhang mit neuen bilateralen Abkommen (z. B. Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien, Ausdehnung der Kohäsionszahlungen, Elektrizitätsmarktabkommen) und will den sogenannten Parallelismus bei den Verhandlungen dieser Dossiers fortsetzen. Gleichzeitig weigert sich der Bundesrat wiederholt, einen Parallelismus zwischen der Personenfreizügigkeit und der Anerkennung der Steuerautonomie herzustellen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat dringend um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist der derzeitige Stand der Dialoge (bzw. Verhandlungen) mit der EU im Steuerstreit?</p><p>2. Will er dem EU-Druck nachgeben und mit der EU Verhandlungen über die Steuerfragen aufnehmen?</p><p>3. Welches ist seine Strategie zur Stärkung der Steuerautonomie der Schweiz?</p><p>4. Welche Massnahmen zur Stärkung der Steuerautonomie sind gemäss Bundesrat innerstaatlich und im Verhältnis mit der EU zu treffen?</p><p>5. Warum weigert er sich, die Anliegen der EU (wie beispielsweise die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit oder die Erhöhung der Kohäsionszahlungen) an die Bedingung zu knüpfen, dass die EU die schweizerische Steuerhoheit und -autonomie verbindlich anerkennt?</p><p>6. Der EU-Botschafter möchte gemäss einem Zeitungsinterview ebenfalls eine Parallelität der Verhandlungen im Bereich Elektrizitätsmarkt, Agrarfreihandel, Lebensmittelsicherheit und Pandemiebekämpfung. Warum ist der Bundesrat nicht bereit, auch die Anerkennung der Steuerhoheit als Vorbedingung für weitere Verhandlungen einzubringen?</p><p>7. Warum akzeptiert die EU nach Meinung des Bundesrates in eigener Hoheit Länder und Gebiete mit tiefen Steuerbelastungen (Andorra, Britische Jungferninseln, Cayman-lslands, Kanalinseln, Gibraltar, Irland, Isle of Man, Luxemburg, Malta, Monaco, Monserrat, Niederländische Antillen, Zypern usw.) und verlangt gleichzeitig von der Schweiz Anpassungen der Steuern nach oben?</p><p>8. Ist er bereit, bei der Steuerhoheit keinerlei Zugeständnisse zu machen, solange die EU die Steuerhoheit auch in Tiefsteuerländern auf ihrem Territorium anerkennt?</p><p>9. Wenn nein, warum nicht?</p>
- Schluss mit dem Druck der EU auf unser Steuersystem!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Bisher haben im Rahmen des vereinbarten Dialogs mit der EU zwei Treffen auf Expertenebene stattgefunden. Beide Dialogrunden haben zu einem besseren Verständnis der gegenseitigen Standpunkte beigetragen, ohne jedoch eine Annäherung zu bringen. Ein weiteres Treffen ist für den 8. April 2008 vorgesehen.</p><p>2. Der Bundesrat hat von Anfang an den Vorwurf der Kommission, wonach die Schweiz das Freihandelsabkommen verletze, als unbegründet zurückgewiesen. Er ist deshalb nicht bereit, mit der EU in Verhandlungen einzutreten. Die Schweiz ist jedoch offen, mit der EU einen Dialog zu führen, um gegenseitig die unterschiedlichen Standpunkte näher zu erläutern.</p><p>3./4. Die Schweiz ist ein souveräner Staat. Die Steuerautonomie der Kantone wird von der Bundesverfassung garantiert. Da der Bundesrat, wie unter den Ziffern 1 und 2 dargelegt, nicht beabsichtigt, mit der EU in Verhandlungen einzutreten, die die schweizerische Steuerhoheit betreffen, ist keine besondere Strategie zur Stärkung der schweizerischen Steuerautonomie erforderlich.</p><p>5. Die schweizerische Steuerhoheit muss von der EU nicht verbindlich anerkannt werden, sie ist für einen souveränen Staat eine Selbstverständlichkeit. Sie ist nicht verhandelbar und kann daher auch nicht mit Verhandlungen über andere Gegenstände verknüpft werden.</p><p>6. Der Bundesrat betrachtet das Steuerthema nicht als Verhandlungsdossier. Von dieser Position wird er nicht abrücken. Im Übrigen bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Verzicht auf neue Verhandlungsthemen die EU zu einer Änderung ihrer Haltung in der Steuerfrage bewegen könnte. Zudem hat auch die Schweiz Interesse an den genannten Bereichen. Die Schweiz wird im Rahmen der Verhandlungen neuer Themenbereiche keine Verpflichtungen eingehen, welche den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen könnten.</p><p>7. Entgegen der Ausführung der Interpellanten verlangt die EU-Kommission von der Schweiz keine Anhebung der Steuersätze für Unternehmen. Der Steuerwettbewerb über die Steuersätze ist in der EU zulässig, was sich auch in dem seit den Neunzigerjahren in der EU klar erkennbaren Trend zu sinkenden Gewinnsteuersätzen für Unternehmen bemerkbar macht. Die Kritik der EU-Kommission im Zusammenhang mit den kantonalen Steuerregimes richtet sich gegen die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erträgen aus dem Ausland gegenüber solchen aus dem Inland.</p><p>8./9. Der Bundesrat hat von Anfang an unmissverständlich den Standpunkt vertreten, dass Steuerreformen in der Schweiz auch künftig autonom durchgeführt werden; dies mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu gewährleisten beziehungsweise möglichst zu verbessern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit haben sich die Angriffe der EU sowie einzelner EU-Mitgliedsländer (insbesondere Deutschland) auf die Steuerautonomie der Schweiz verschärft. Gleichzeitig gelangt die EU als Bittstellerin an die Schweiz im Zusammenhang mit neuen bilateralen Abkommen (z. B. Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien, Ausdehnung der Kohäsionszahlungen, Elektrizitätsmarktabkommen) und will den sogenannten Parallelismus bei den Verhandlungen dieser Dossiers fortsetzen. Gleichzeitig weigert sich der Bundesrat wiederholt, einen Parallelismus zwischen der Personenfreizügigkeit und der Anerkennung der Steuerautonomie herzustellen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat dringend um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist der derzeitige Stand der Dialoge (bzw. Verhandlungen) mit der EU im Steuerstreit?</p><p>2. Will er dem EU-Druck nachgeben und mit der EU Verhandlungen über die Steuerfragen aufnehmen?</p><p>3. Welches ist seine Strategie zur Stärkung der Steuerautonomie der Schweiz?</p><p>4. Welche Massnahmen zur Stärkung der Steuerautonomie sind gemäss Bundesrat innerstaatlich und im Verhältnis mit der EU zu treffen?</p><p>5. Warum weigert er sich, die Anliegen der EU (wie beispielsweise die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit oder die Erhöhung der Kohäsionszahlungen) an die Bedingung zu knüpfen, dass die EU die schweizerische Steuerhoheit und -autonomie verbindlich anerkennt?</p><p>6. Der EU-Botschafter möchte gemäss einem Zeitungsinterview ebenfalls eine Parallelität der Verhandlungen im Bereich Elektrizitätsmarkt, Agrarfreihandel, Lebensmittelsicherheit und Pandemiebekämpfung. Warum ist der Bundesrat nicht bereit, auch die Anerkennung der Steuerhoheit als Vorbedingung für weitere Verhandlungen einzubringen?</p><p>7. Warum akzeptiert die EU nach Meinung des Bundesrates in eigener Hoheit Länder und Gebiete mit tiefen Steuerbelastungen (Andorra, Britische Jungferninseln, Cayman-lslands, Kanalinseln, Gibraltar, Irland, Isle of Man, Luxemburg, Malta, Monaco, Monserrat, Niederländische Antillen, Zypern usw.) und verlangt gleichzeitig von der Schweiz Anpassungen der Steuern nach oben?</p><p>8. Ist er bereit, bei der Steuerhoheit keinerlei Zugeständnisse zu machen, solange die EU die Steuerhoheit auch in Tiefsteuerländern auf ihrem Territorium anerkennt?</p><p>9. Wenn nein, warum nicht?</p>
- Schluss mit dem Druck der EU auf unser Steuersystem!
Back to List