Der Landeshymne neuen Schwung geben

ShortId
08.3026
Id
20083026
Updated
28.07.2023 08:56
Language
de
Title
Der Landeshymne neuen Schwung geben
AdditionalIndexing
2831;nationale Identität;Patriotismus;Reform;Hymne
1
  • L05K0106030103, Hymne
  • L04K08020417, Patriotismus
  • L04K08020219, nationale Identität
  • L04K08020310, Reform
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Gesellschaft ist nichts Statisches. Sie reformiert und verändert sich. Der "Schweizerpsalm" wurde zwar bereits im Jahr 1841 veröffentlicht, aber erst vor 26 Jahren offiziell zur Landeshymne erklärt. Und während zwanzig Jahren zuvor war das Lied, in Ermangelung von etwas Besserem, das provisorische Erkennungszeichen der Schweiz. Auf einen neuen Text konnte man sich bei der offiziellen Einführung dann zwar nicht einigen, fand allerdings bereits damals den Text von Leonhard Widmer nicht die glücklichste Wahl. Offizielle Hymne war bis 1961 das Lied "Rufst du mein Vaterland", das auf der gleichen Melodie beruhte wie die Hymne Grossbritanniens, was oft zu Verwechslungen führte.</p><p>Die Melodie ist gut verankert und muss nicht zwingend geändert werden. Jedoch wäre über unsere Willensnation sowie über unsere geografische und kulturelle Vielfalt einiges mehr auszusagen, als dies der alte Liedtext ausdrückt - ganz abgesehen davon, dass kaum jemand den Text auswendig kann. Es spricht nichts dagegen, den Text den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Schliesslich haben wir vor acht Jahren die Bundesverfassung auch erneuert.</p><p>Das Lied von 1841 entsprach dem damaligen Zeitgeist und hatte da auch durchaus seine Berechtigung. Meine Motion 04.3046 aus dem Jahr 2004 und viele Medienberichte, welche eine neue zeitgemässe schweizerische Landeshymne zum Thema hatten, erhielten viel Echo. Viele haben die Anregung positiv aufgenommen und bereits Vorschläge eingereicht, wie eine neue Nationalhymne tönen und wie der Liedtext lauten könnte, darunter etliche prominente Kulturschaffende. Auch beim Bundesamt für Kultur lagern seit der provisorischen Einführung der Hymne im Jahr 1961 zahlreiche Vorschläge. Mit einem geeigneten Wettbewerbsverfahren könnten die neuen Liedvorschläge juriert werden.</p><p>Die Schweiz braucht eine Landeshymne, die sich an dem orientiert, was wir heute sind, mit einem prägnanten Text, der wieder zum Allgemeingut wird. Die Schweiz braucht einen Text in allen vier Landessprachen, mit dem sich möglichst viele Schweizerinnen und Schweizer identifizieren können. Dies geht aber nur, wenn nicht viele aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Religion ausgeschlossen werden. Übrigens: Eine gut singbare Strophe genügt.</p>
  • <p>Der Bundesrat beschloss am 1. April 1981, den Schweizerpsalm in seinem Zuständigkeitsbereich zur offiziellen Landeshymne zu erklären. Die schweizerische Landesregierung wandte sich anschliessend an die Kantone und lud sie ein, sich in ihrem Bereich im gleichen Sinne zu entscheiden.</p><p>Im Vorfeld des bundesrätlichen Entscheids von 1981, aber auch im Zusammenhang mit den nationalen Jubiläen von 1991 und 1998 sind Bestrebungen unternommen worden, unserem Land zu einer neuen Nationalhymne zu verhelfen. Der jüngste Versuch datiert aus dem Jahr 2006. Es hat sich gezeigt, dass die Landeshymne in Bezug auf ihre musikalische Qualität den Vergleich mit den neueren musikalischen Schöpfungen nicht zu scheuen braucht. Gleichzeitig ist deutlich geworden, dass es schwierig sein dürfte, der Landeshymne neuen Schwung zu verleihen, und dies insbesondere aus folgenden Gründen:</p><p>Erstens liegt der schweizerischen Landeshymne ein Kirchenlied zugrunde, das dessen Komponist, der Urner Priester Alberik Zwyssig, 1841 an den patriotischen Liedtext von Leonhard Widmer adaptiert hat. Wie die Entstehungsgeschichte des Schweizerpsalms nahelegt, bilden Melodie und Text eine Einheit. Weil die Melodie nach einem Text verlangt, welcher der Epoche der Bundesstaatsgründung entspricht, ist absehbar, dass ein Versuch, allein den Liedtext zu verändern, zum Scheitern verurteilt sein muss.</p><p>Zweitens haben Gesangskultur und Chorgesang etwas an Bedeutung verloren. Fast überall, und die Schweiz bildet keine Ausnahme von dieser Regel, begnügt man sich immer häufiger mit dem Abspielen der Landeshymne.</p><p>Drittens sind in unserer Zeit identitätsstiftende Symbole wie die Nationalhymne zwar nach wie vor wichtig, aber doch weniger bedeutungsträchtig. Die identitätsstiftende Funktion bleibt hingegen, und dies trotz der Globalisierung. Unabhängig von ihrer Herkunft verspüren viele Menschen weiterhin einen gewissen Stolz, wenn sie bei Feierlichkeiten und Veranstaltungen wie z. B. vor Sportanlässen die Landeshymne hören.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die heutige Nationalhymne die vielfältigen Erwartungen erfüllt und dass es keinen Grund gibt, sie zu verändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen neuen Text für die Landeshymne verfassen zu lassen. Zu diesem Zweck soll er das Bundesamt für Kultur beauftragen, ein geeignetes Wettbewerbsverfahren zu organisieren.</p>
  • Der Landeshymne neuen Schwung geben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Gesellschaft ist nichts Statisches. Sie reformiert und verändert sich. Der "Schweizerpsalm" wurde zwar bereits im Jahr 1841 veröffentlicht, aber erst vor 26 Jahren offiziell zur Landeshymne erklärt. Und während zwanzig Jahren zuvor war das Lied, in Ermangelung von etwas Besserem, das provisorische Erkennungszeichen der Schweiz. Auf einen neuen Text konnte man sich bei der offiziellen Einführung dann zwar nicht einigen, fand allerdings bereits damals den Text von Leonhard Widmer nicht die glücklichste Wahl. Offizielle Hymne war bis 1961 das Lied "Rufst du mein Vaterland", das auf der gleichen Melodie beruhte wie die Hymne Grossbritanniens, was oft zu Verwechslungen führte.</p><p>Die Melodie ist gut verankert und muss nicht zwingend geändert werden. Jedoch wäre über unsere Willensnation sowie über unsere geografische und kulturelle Vielfalt einiges mehr auszusagen, als dies der alte Liedtext ausdrückt - ganz abgesehen davon, dass kaum jemand den Text auswendig kann. Es spricht nichts dagegen, den Text den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Schliesslich haben wir vor acht Jahren die Bundesverfassung auch erneuert.</p><p>Das Lied von 1841 entsprach dem damaligen Zeitgeist und hatte da auch durchaus seine Berechtigung. Meine Motion 04.3046 aus dem Jahr 2004 und viele Medienberichte, welche eine neue zeitgemässe schweizerische Landeshymne zum Thema hatten, erhielten viel Echo. Viele haben die Anregung positiv aufgenommen und bereits Vorschläge eingereicht, wie eine neue Nationalhymne tönen und wie der Liedtext lauten könnte, darunter etliche prominente Kulturschaffende. Auch beim Bundesamt für Kultur lagern seit der provisorischen Einführung der Hymne im Jahr 1961 zahlreiche Vorschläge. Mit einem geeigneten Wettbewerbsverfahren könnten die neuen Liedvorschläge juriert werden.</p><p>Die Schweiz braucht eine Landeshymne, die sich an dem orientiert, was wir heute sind, mit einem prägnanten Text, der wieder zum Allgemeingut wird. Die Schweiz braucht einen Text in allen vier Landessprachen, mit dem sich möglichst viele Schweizerinnen und Schweizer identifizieren können. Dies geht aber nur, wenn nicht viele aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Religion ausgeschlossen werden. Übrigens: Eine gut singbare Strophe genügt.</p>
    • <p>Der Bundesrat beschloss am 1. April 1981, den Schweizerpsalm in seinem Zuständigkeitsbereich zur offiziellen Landeshymne zu erklären. Die schweizerische Landesregierung wandte sich anschliessend an die Kantone und lud sie ein, sich in ihrem Bereich im gleichen Sinne zu entscheiden.</p><p>Im Vorfeld des bundesrätlichen Entscheids von 1981, aber auch im Zusammenhang mit den nationalen Jubiläen von 1991 und 1998 sind Bestrebungen unternommen worden, unserem Land zu einer neuen Nationalhymne zu verhelfen. Der jüngste Versuch datiert aus dem Jahr 2006. Es hat sich gezeigt, dass die Landeshymne in Bezug auf ihre musikalische Qualität den Vergleich mit den neueren musikalischen Schöpfungen nicht zu scheuen braucht. Gleichzeitig ist deutlich geworden, dass es schwierig sein dürfte, der Landeshymne neuen Schwung zu verleihen, und dies insbesondere aus folgenden Gründen:</p><p>Erstens liegt der schweizerischen Landeshymne ein Kirchenlied zugrunde, das dessen Komponist, der Urner Priester Alberik Zwyssig, 1841 an den patriotischen Liedtext von Leonhard Widmer adaptiert hat. Wie die Entstehungsgeschichte des Schweizerpsalms nahelegt, bilden Melodie und Text eine Einheit. Weil die Melodie nach einem Text verlangt, welcher der Epoche der Bundesstaatsgründung entspricht, ist absehbar, dass ein Versuch, allein den Liedtext zu verändern, zum Scheitern verurteilt sein muss.</p><p>Zweitens haben Gesangskultur und Chorgesang etwas an Bedeutung verloren. Fast überall, und die Schweiz bildet keine Ausnahme von dieser Regel, begnügt man sich immer häufiger mit dem Abspielen der Landeshymne.</p><p>Drittens sind in unserer Zeit identitätsstiftende Symbole wie die Nationalhymne zwar nach wie vor wichtig, aber doch weniger bedeutungsträchtig. Die identitätsstiftende Funktion bleibt hingegen, und dies trotz der Globalisierung. Unabhängig von ihrer Herkunft verspüren viele Menschen weiterhin einen gewissen Stolz, wenn sie bei Feierlichkeiten und Veranstaltungen wie z. B. vor Sportanlässen die Landeshymne hören.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die heutige Nationalhymne die vielfältigen Erwartungen erfüllt und dass es keinen Grund gibt, sie zu verändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen neuen Text für die Landeshymne verfassen zu lassen. Zu diesem Zweck soll er das Bundesamt für Kultur beauftragen, ein geeignetes Wettbewerbsverfahren zu organisieren.</p>
    • Der Landeshymne neuen Schwung geben

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