Hormonaktive chemische UV-Filter
- ShortId
-
08.3030
- Id
-
20083030
- Updated
-
28.07.2023 10:45
- Language
-
de
- Title
-
Hormonaktive chemische UV-Filter
- AdditionalIndexing
-
2841;Produktesicherheit;Deklarationspflicht;Gesundheitsrisiko;Gesundheitszustand;kosmetisches Erzeugnis;Produzentenhaftung;Hormonpräparat;Konsumentenschutz
- 1
-
- L05K0105030103, Hormonpräparat
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L05K0706010306, Produktesicherheit
- L05K0705010105, kosmetisches Erzeugnis
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L05K0507020203, Produzentenhaftung
- L05K0701060301, Konsumentenschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass chemische UV-Filter hormonaktiv sind. Diese sind z. B. in Sonnencrèmes, Bodylotions, Make-up oder Parfums enthalten. Chemische UV-Filter werden über die Haut aufgenommen oder abgewaschen und gelangen so über Gewässer in die Nahrungskette. Der Mensch ist somit diesen Stoffen zweifach ausgesetzt. Diese Substanzen werden in kleinen Dosen aufgenommen, reichern sich jedoch im Körper an. Studien zeigen zudem, dass die Mischung von Substanzen eine hormonaktive Wirkung haben kann, selbst wenn dies für Einzelkomponenten nicht nachgewiesen wird. Zahlreiche Studien weisen auf die gesundheitliche Gefährdung von Mensch und Tier durch chemische UV-Filter hin. Hormonaktive chemische UV-Filter können sich beispielsweise auf die Reproduktion, die Entwicklung von Kindern, die Entwicklung von Brustkrebszellen auswirken. Obwohl die Folgen nicht abschliessend bekannt sind, ist der Verbreitungsprozess heute voll im Gange. Basierend auf dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip sollten die Produzenten für die Risiken und Folgen der Verbreitung chemischer UV-Filter Verantwortung übernehmen. Die Konsequenzen treten wie oft bei Umweltproblemen schleichend zutage, und eine rasche Umkehrung des Prozesses ist nicht möglich.</p><p>Die Tatsache, dass einige UV-Filter hormonaktiv sind, ist wissenschaftlich anerkannt. Die Stoffe werden dennoch mehrheitlich unkritisch verbreitet und verwendet. Die Bevölkerung ist heute kaum informiert und kann sich somit nicht schützen. Gerade für Frauen im gebärfähigen Alter und Kinder wäre dies aber basierend auf dem heutigen Wissensstand absolut notwendig.</p>
- <p>1. Die Notwendigkeit eines koordinierten interdisziplinären Ansatzes zur Untersuchung der durch die hormonaktiven Stoffe verursachten Gesundheits- und Umweltprobleme ist heute in der Schweiz allgemein anerkannt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Jahr 2000 die Durchführung eines Nationalen Forschungsprogramms (NFP 50: "Hormonaktive Stoffe") beschlossen, um die Auswirkungen hormonaktiver Stoffe für Menschen, Haustiere, Wildbestände und Umwelt in der Schweiz zu beurteilen. In erster Linie sollen damit angemessene Massnahmen getroffen werden, um den Schutz von Mensch und Umwelt und die Erhaltung der Biodiversität sicherzustellen. Im Rahmen dieses Programms wurden Plattformen geschaffen, um Probleme im Zusammenhang mit diesen Stoffen zu diskutieren (z. B. "UV-Filter in Sonnenschutzmitteln"). Das NFP 50 befindet sich zurzeit in der Abschlussphase. </p><p>2. Die Schweiz gehört zu den zehn Ländern der Welt mit den meisten sonnenbedingten Hautkrebserkrankungen. Eine der Präventionsmassnahmen besteht in der bedarfsgerechten Anwendung von wirksamen Sonnenschutzmitteln. Die Sicherheit der Sonnenschutzmittel wird unter Berücksichtigung der Wirksamkeit des Schutzes gegen UV-Strahlen und der möglichen unerwünschten Wirkungen der Inhaltsstoffe (UV-Filter) beurteilt. Nach dem heutigen Stand des Wissens sind beim Menschen noch keine unerwünschten Wirkungen aufgetreten, auch nicht bei den sehr wenigen UV-Filtern, die bei Tieren eine hormonaktive Wirkung gezeigt haben. Doch gestützt auf das Vorsorgeprinzip erachten es das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Umwelt (Bafu) als wichtig, die Hersteller dazu anzuhalten, UV-Filter mit günstigen Eigenschaften zu verwenden. </p><p>3. Was die menschliche Gesundheit angeht, so liegt es voll und ganz in der Verantwortung der Hersteller, sicherzustellen, dass "Gebrauchsgegenstände (...) bei bestimmungsgemässem oder üblicherweise zu erwartendem Gebrauch die Gesundheit nicht gefährden" (Art. 14 Abs. 1 Lebensmittelgesetz, SR 817.0).</p><p>Es sind in der Umwelt bislang keine Schäden bekannt, die nachweislich durch UV-Filter verursacht worden wären. Neuere Messungen zeigen, dass die Umweltbelastung mit UV-Filtern in der Schweiz rückläufig ist. </p><p>Das Umweltschutzgesetz (USG) kennt das Verursacherprinzip und bietet grundsätzlich die Möglichkeit, Kosten für Massnahmen, welche zum Schutze der Umwelt verordnet werden, abzuwälzen. Im Vordergrund steht aber im Umweltrecht das Ziel, schädliche Einwirkungen durch Chemikalien gar nicht erst entstehen zu lassen. Hersteller chemischer Stoffe - auch solche von UV-Filtern - haben die Pflicht, im Rahmen der sogenannten Selbstkontrolle zu beurteilen, ob der Stoff die Umwelt gefährden kann. Das Bafu hat die Hersteller wiederholt darauf aufmerksam gemacht, bei dieser Beurteilung speziell darauf zu achten, ob die UV-Filter hormonaktive Wirkung haben, persistent sind oder sich in der Nahrungskette anreichern können. Diese Sensibilisierung hat dazu geführt, dass diverse Hersteller von Sonnenschutzmitteln UV-Filter mit ungünstigen Eigenschaften durch besser abbaubare ersetzt haben. Die Kosten für solche Umformulierungen tragen die Hersteller. In diesem Sinne wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen.</p><p>4. UV-Filter müssen in der Schweiz auf allen kosmetischen Mitteln deklariert werden. Die Kennzeichnung ist standardisiert und mit derjenigen der EG und der Mehrheit der industrialisierten Länder abgestimmt. Eine zusätzliche Kennzeichnung würde die Information für die Konsumentinnen und Konsumenten weniger verständlich machen und könnte ein technisches Handelshemmnis darstellen. </p><p>5. Die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) ist zusammen mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Lausanne daran, ein Zentrum für angewandte Ökotoxikologie an der Eawag in Dübendorf aufzubauen. Die wichtigste Aufgabe der neuen Institution ist es, wissenschaftliche Grundlagen und Methoden zu erarbeiten, die es den Behörden und Dritten erlauben, die Risiken von Chemikalien zu erkennen und zu beurteilen. </p><p>Zusätzlich ist ein Zentrum für angewandte Toxikologie mit Schwerpunkt (menschliche) Gesundheit vorgesehen. Damit sollen die bestehenden Mängel in der angewandten Toxikologie-Forschung in der Schweiz behoben und soll ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit im Bereich der chemischen Risiken sichergestellt werden. Das Zentrum muss an einer Hochschulinstitution angesiedelt werden, damit Synergien mit der Grundlagenforschung und der bestehenden Infrastruktur genutzt werden können. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft, dem BAG, dem Staatssekretariat für Wirtschaft und dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic die Ausschreibung für die Einreichung von Offerten zur Errichtung dieses Zentrums erarbeitet.</p><p>Forschungsprojekte zu dieser Frage können jedoch für eine finanzielle Unterstützung aus dem Bereich Projektförderung jederzeit beim Nationalfonds eingereicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er die Erforschung der Folgen der hormonaktiven Substanzen in der Schweiz voranzutreiben?</p><p>2. Welche Anstrengungen unternehmen das BAG und das Bafu, um die Problematik chemischer UV-Filter stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen, insbesondere in Bezug auf die Risikogruppe Frauen im gebärfähigen Alter und Kinder? </p><p>3. Wie gedenkt er die Produzenten dieser Substanzen stärker in die Pflicht zu nehmen und die möglichen Folgeschäden auf die Verursacher abzuwälzen?</p><p>4. Wie stellt er sich zu einer allgemeinverständlichen Deklaration von chemischen UV-Filtern?</p><p>5. Wie wird die Unabhängigkeit von Industrie und Forschung in diesem Bereich sichergestellt?</p>
- Hormonaktive chemische UV-Filter
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass chemische UV-Filter hormonaktiv sind. Diese sind z. B. in Sonnencrèmes, Bodylotions, Make-up oder Parfums enthalten. Chemische UV-Filter werden über die Haut aufgenommen oder abgewaschen und gelangen so über Gewässer in die Nahrungskette. Der Mensch ist somit diesen Stoffen zweifach ausgesetzt. Diese Substanzen werden in kleinen Dosen aufgenommen, reichern sich jedoch im Körper an. Studien zeigen zudem, dass die Mischung von Substanzen eine hormonaktive Wirkung haben kann, selbst wenn dies für Einzelkomponenten nicht nachgewiesen wird. Zahlreiche Studien weisen auf die gesundheitliche Gefährdung von Mensch und Tier durch chemische UV-Filter hin. Hormonaktive chemische UV-Filter können sich beispielsweise auf die Reproduktion, die Entwicklung von Kindern, die Entwicklung von Brustkrebszellen auswirken. Obwohl die Folgen nicht abschliessend bekannt sind, ist der Verbreitungsprozess heute voll im Gange. Basierend auf dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip sollten die Produzenten für die Risiken und Folgen der Verbreitung chemischer UV-Filter Verantwortung übernehmen. Die Konsequenzen treten wie oft bei Umweltproblemen schleichend zutage, und eine rasche Umkehrung des Prozesses ist nicht möglich.</p><p>Die Tatsache, dass einige UV-Filter hormonaktiv sind, ist wissenschaftlich anerkannt. Die Stoffe werden dennoch mehrheitlich unkritisch verbreitet und verwendet. Die Bevölkerung ist heute kaum informiert und kann sich somit nicht schützen. Gerade für Frauen im gebärfähigen Alter und Kinder wäre dies aber basierend auf dem heutigen Wissensstand absolut notwendig.</p>
- <p>1. Die Notwendigkeit eines koordinierten interdisziplinären Ansatzes zur Untersuchung der durch die hormonaktiven Stoffe verursachten Gesundheits- und Umweltprobleme ist heute in der Schweiz allgemein anerkannt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Jahr 2000 die Durchführung eines Nationalen Forschungsprogramms (NFP 50: "Hormonaktive Stoffe") beschlossen, um die Auswirkungen hormonaktiver Stoffe für Menschen, Haustiere, Wildbestände und Umwelt in der Schweiz zu beurteilen. In erster Linie sollen damit angemessene Massnahmen getroffen werden, um den Schutz von Mensch und Umwelt und die Erhaltung der Biodiversität sicherzustellen. Im Rahmen dieses Programms wurden Plattformen geschaffen, um Probleme im Zusammenhang mit diesen Stoffen zu diskutieren (z. B. "UV-Filter in Sonnenschutzmitteln"). Das NFP 50 befindet sich zurzeit in der Abschlussphase. </p><p>2. Die Schweiz gehört zu den zehn Ländern der Welt mit den meisten sonnenbedingten Hautkrebserkrankungen. Eine der Präventionsmassnahmen besteht in der bedarfsgerechten Anwendung von wirksamen Sonnenschutzmitteln. Die Sicherheit der Sonnenschutzmittel wird unter Berücksichtigung der Wirksamkeit des Schutzes gegen UV-Strahlen und der möglichen unerwünschten Wirkungen der Inhaltsstoffe (UV-Filter) beurteilt. Nach dem heutigen Stand des Wissens sind beim Menschen noch keine unerwünschten Wirkungen aufgetreten, auch nicht bei den sehr wenigen UV-Filtern, die bei Tieren eine hormonaktive Wirkung gezeigt haben. Doch gestützt auf das Vorsorgeprinzip erachten es das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Umwelt (Bafu) als wichtig, die Hersteller dazu anzuhalten, UV-Filter mit günstigen Eigenschaften zu verwenden. </p><p>3. Was die menschliche Gesundheit angeht, so liegt es voll und ganz in der Verantwortung der Hersteller, sicherzustellen, dass "Gebrauchsgegenstände (...) bei bestimmungsgemässem oder üblicherweise zu erwartendem Gebrauch die Gesundheit nicht gefährden" (Art. 14 Abs. 1 Lebensmittelgesetz, SR 817.0).</p><p>Es sind in der Umwelt bislang keine Schäden bekannt, die nachweislich durch UV-Filter verursacht worden wären. Neuere Messungen zeigen, dass die Umweltbelastung mit UV-Filtern in der Schweiz rückläufig ist. </p><p>Das Umweltschutzgesetz (USG) kennt das Verursacherprinzip und bietet grundsätzlich die Möglichkeit, Kosten für Massnahmen, welche zum Schutze der Umwelt verordnet werden, abzuwälzen. Im Vordergrund steht aber im Umweltrecht das Ziel, schädliche Einwirkungen durch Chemikalien gar nicht erst entstehen zu lassen. Hersteller chemischer Stoffe - auch solche von UV-Filtern - haben die Pflicht, im Rahmen der sogenannten Selbstkontrolle zu beurteilen, ob der Stoff die Umwelt gefährden kann. Das Bafu hat die Hersteller wiederholt darauf aufmerksam gemacht, bei dieser Beurteilung speziell darauf zu achten, ob die UV-Filter hormonaktive Wirkung haben, persistent sind oder sich in der Nahrungskette anreichern können. Diese Sensibilisierung hat dazu geführt, dass diverse Hersteller von Sonnenschutzmitteln UV-Filter mit ungünstigen Eigenschaften durch besser abbaubare ersetzt haben. Die Kosten für solche Umformulierungen tragen die Hersteller. In diesem Sinne wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen.</p><p>4. UV-Filter müssen in der Schweiz auf allen kosmetischen Mitteln deklariert werden. Die Kennzeichnung ist standardisiert und mit derjenigen der EG und der Mehrheit der industrialisierten Länder abgestimmt. Eine zusätzliche Kennzeichnung würde die Information für die Konsumentinnen und Konsumenten weniger verständlich machen und könnte ein technisches Handelshemmnis darstellen. </p><p>5. Die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) ist zusammen mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Lausanne daran, ein Zentrum für angewandte Ökotoxikologie an der Eawag in Dübendorf aufzubauen. Die wichtigste Aufgabe der neuen Institution ist es, wissenschaftliche Grundlagen und Methoden zu erarbeiten, die es den Behörden und Dritten erlauben, die Risiken von Chemikalien zu erkennen und zu beurteilen. </p><p>Zusätzlich ist ein Zentrum für angewandte Toxikologie mit Schwerpunkt (menschliche) Gesundheit vorgesehen. Damit sollen die bestehenden Mängel in der angewandten Toxikologie-Forschung in der Schweiz behoben und soll ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit im Bereich der chemischen Risiken sichergestellt werden. Das Zentrum muss an einer Hochschulinstitution angesiedelt werden, damit Synergien mit der Grundlagenforschung und der bestehenden Infrastruktur genutzt werden können. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft, dem BAG, dem Staatssekretariat für Wirtschaft und dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic die Ausschreibung für die Einreichung von Offerten zur Errichtung dieses Zentrums erarbeitet.</p><p>Forschungsprojekte zu dieser Frage können jedoch für eine finanzielle Unterstützung aus dem Bereich Projektförderung jederzeit beim Nationalfonds eingereicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er die Erforschung der Folgen der hormonaktiven Substanzen in der Schweiz voranzutreiben?</p><p>2. Welche Anstrengungen unternehmen das BAG und das Bafu, um die Problematik chemischer UV-Filter stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen, insbesondere in Bezug auf die Risikogruppe Frauen im gebärfähigen Alter und Kinder? </p><p>3. Wie gedenkt er die Produzenten dieser Substanzen stärker in die Pflicht zu nehmen und die möglichen Folgeschäden auf die Verursacher abzuwälzen?</p><p>4. Wie stellt er sich zu einer allgemeinverständlichen Deklaration von chemischen UV-Filtern?</p><p>5. Wie wird die Unabhängigkeit von Industrie und Forschung in diesem Bereich sichergestellt?</p>
- Hormonaktive chemische UV-Filter
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