Konvention des Europarates gegen Menschenhandel
- ShortId
-
08.3031
- Id
-
20083031
- Updated
-
27.07.2023 20:01
- Language
-
de
- Title
-
Konvention des Europarates gegen Menschenhandel
- AdditionalIndexing
-
12;Menschenhandel;Europäische Konvention;Ratifizierung eines Abkommens;Menschenrechte
- 1
-
- L06K050102010303, Menschenhandel
- L05K1002020204, Europäische Konvention
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- L03K050202, Menschenrechte
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel ist am 1. Februar in Kraft getreten. Bis heute haben 38 von 47 Mitgliedstaaten des Europarates die Konvention unterzeichnet, und 15 von ihnen haben sie ratifiziert.</p><p>Knapp zwei Jahre nachdem die Konvention zur Unterzeichnung aufgelegt worden war, hat die Schweiz noch immer kein konkretes Zeichen gegeben, dass sie diesem wichtigen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte in Europa in naher Zukunft beitreten will. Auf der Internetsite des Bundes gibt es keinen Hinweis darauf, dass ein Vernehmlassungsverfahren zurzeit läuft oder künftig lanciert werden soll.</p><p>Diese Konvention ist deshalb besonders wichtig, weil sie der erste internationale Vertrag ist, der spezifisch darauf ausgerichtet ist, zwingende Minimalnormen zum Schutz gegen den Menschenhandel festzulegen. Durch die Verabschiedung dieser Konvention hat der Europarat bewiesen, dass er effizienter gegen dieses Übel vorgehen und die Opfer des Menschenhandels besser schützen und unterstützen will.</p><p>Die Konvention hält fest, dass Menschenhandel eine Verletzung der Menschenrechte und einen Verstoss gegen Würde und Integrität des Menschen darstellt. Sie legt einen Bezugsrahmen für die Staaten fest, damit diese allein oder kollektiv Massnahmen zur Verhütung des Menschenhandels, zur Strafverfolgung der Verantwortlichen und zum spezifischen Schutz der Rechte der Opfer ergreifen.</p><p>Unser Land ist es sich schuldig, diese Konvention so schnell wie möglich zu ratifizieren.</p>
- <p>Die Konvention bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel (sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Organentnahme) auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Sie setzt rechtliche Standards in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe, Ausländerrecht sowie prozessualer und ausserprozessualer Zeugenschutz. Sie will ausserdem die Prävention und die Eindämmung der Nachfrage stärken. Gegenüber dem von der Schweiz bereits ratifizierten Uno-Protokoll zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels (SR. 0.311.542) sieht die Europaratskonvention in den Bereichen Opfer- und Zeugenschutz verbindlichere Bestimmungen sowie einen unabhängigen Überwachungsmechanismus vor, welcher die Umsetzung gewährleisten soll.</p><p>Die schweizerische Rechtsordnung steht mit dem Inhalt des Übereinkommens weitgehend in Einklang. Anpassungsbedarf besteht beim ausserprozessualen Zeugenschutz. Da entsprechende Massnahmen direkt die kantonale Zuständigkeit berühren, wurde im ersten Quartal 2008 durch die Regierungskonferenzen KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) und SODK (Sozialdirektorenkonferenz) bei den Kantonen abgeklärt, wie eine diesbezügliche Regelung allenfalls aussehen könnte. Das Ergebnis dieser internen Konsultation zeigt eine Favorisierung derjenigen Lösung, wonach der Bund den ausserprozessualen Zeugenschutz einheitlich für Bundesverfahren und kantonale Verfahren regelt. </p><p>Der Entscheid des Bundesrates bezüglich der Unterzeichnung ist noch in diesem Sommer geplant. Der Zeitpunkt der Ratifizierung hängt von der innerstaatlichen Umsetzung einer Zeugenschutzregelung ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wird der Bundesrat die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel bald unterzeichnen und das parlamentarische Genehmigungsverfahren rasch lancieren?</p>
- Konvention des Europarates gegen Menschenhandel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel ist am 1. Februar in Kraft getreten. Bis heute haben 38 von 47 Mitgliedstaaten des Europarates die Konvention unterzeichnet, und 15 von ihnen haben sie ratifiziert.</p><p>Knapp zwei Jahre nachdem die Konvention zur Unterzeichnung aufgelegt worden war, hat die Schweiz noch immer kein konkretes Zeichen gegeben, dass sie diesem wichtigen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte in Europa in naher Zukunft beitreten will. Auf der Internetsite des Bundes gibt es keinen Hinweis darauf, dass ein Vernehmlassungsverfahren zurzeit läuft oder künftig lanciert werden soll.</p><p>Diese Konvention ist deshalb besonders wichtig, weil sie der erste internationale Vertrag ist, der spezifisch darauf ausgerichtet ist, zwingende Minimalnormen zum Schutz gegen den Menschenhandel festzulegen. Durch die Verabschiedung dieser Konvention hat der Europarat bewiesen, dass er effizienter gegen dieses Übel vorgehen und die Opfer des Menschenhandels besser schützen und unterstützen will.</p><p>Die Konvention hält fest, dass Menschenhandel eine Verletzung der Menschenrechte und einen Verstoss gegen Würde und Integrität des Menschen darstellt. Sie legt einen Bezugsrahmen für die Staaten fest, damit diese allein oder kollektiv Massnahmen zur Verhütung des Menschenhandels, zur Strafverfolgung der Verantwortlichen und zum spezifischen Schutz der Rechte der Opfer ergreifen.</p><p>Unser Land ist es sich schuldig, diese Konvention so schnell wie möglich zu ratifizieren.</p>
- <p>Die Konvention bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel (sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Organentnahme) auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Sie setzt rechtliche Standards in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe, Ausländerrecht sowie prozessualer und ausserprozessualer Zeugenschutz. Sie will ausserdem die Prävention und die Eindämmung der Nachfrage stärken. Gegenüber dem von der Schweiz bereits ratifizierten Uno-Protokoll zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels (SR. 0.311.542) sieht die Europaratskonvention in den Bereichen Opfer- und Zeugenschutz verbindlichere Bestimmungen sowie einen unabhängigen Überwachungsmechanismus vor, welcher die Umsetzung gewährleisten soll.</p><p>Die schweizerische Rechtsordnung steht mit dem Inhalt des Übereinkommens weitgehend in Einklang. Anpassungsbedarf besteht beim ausserprozessualen Zeugenschutz. Da entsprechende Massnahmen direkt die kantonale Zuständigkeit berühren, wurde im ersten Quartal 2008 durch die Regierungskonferenzen KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) und SODK (Sozialdirektorenkonferenz) bei den Kantonen abgeklärt, wie eine diesbezügliche Regelung allenfalls aussehen könnte. Das Ergebnis dieser internen Konsultation zeigt eine Favorisierung derjenigen Lösung, wonach der Bund den ausserprozessualen Zeugenschutz einheitlich für Bundesverfahren und kantonale Verfahren regelt. </p><p>Der Entscheid des Bundesrates bezüglich der Unterzeichnung ist noch in diesem Sommer geplant. Der Zeitpunkt der Ratifizierung hängt von der innerstaatlichen Umsetzung einer Zeugenschutzregelung ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wird der Bundesrat die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel bald unterzeichnen und das parlamentarische Genehmigungsverfahren rasch lancieren?</p>
- Konvention des Europarates gegen Menschenhandel
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