Praxisgerechte Feuerbrandstrategie einleiten

ShortId
08.3040
Id
20083040
Updated
25.06.2025 00:24
Language
de
Title
Praxisgerechte Feuerbrandstrategie einleiten
AdditionalIndexing
55;52;Durchführung eines Projektes;Obstbau;Pflanzenschutzverfahren;Landschaftsschutz;Pflanzenkrankheit
1
  • L05K1401010112, Pflanzenkrankheit
  • L05K1401020309, Pflanzenschutzverfahren
  • L05K1401010110, Obstbau
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die bisherige Feuerbrandstrategie des Bundes hat versagt. Die Bakterienkrankheit breitet sich stetig gegen Westen aus. In jedem Kanton wurde das Bakterium schon nachgewiesen. Trotzdem hält das Bundesamt für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den kantonalen Pflanzenschutzdiensten und der Forschungsanstalt Wädenswil an seiner Strategie "Verhindern, Tilgen und Eindämmen" fest. Spätestens seit dem starken Befallsjahr 2007 ist klar, dass der Feuerbrand in der Schweiz nicht mehr auszurotten ist und die Bauern und Privatpersonen mit Obstgarten lernen müssen, mit dieser Krankheit umzugehen. </p><p>Weil der Feuerbrand die Hochstammobstbäume und Weissdornhecken zusätzlich gefährdet, gilt es, eine Bekämpfungsstrategie zu entwickeln, die den Feuerbrand eindämmt, ohne jedoch den Rückgang der Hochstammobstbäume zusätzlich zu beschleunigen und eine Flurbereinigung zu bewirken. </p><p>Aus den Erfahrungen der letzten Jahre muss gelernt und das Wissen aus der Praxis berücksichtigt werden. Deshalb ist die Richtlinie Nr. 3 zu ersetzen, und die bisherige Strategie ist vollständig zu überarbeiten. </p><p>Dies aus folgenden Gründen:</p><p>1. Die Richtlinie Nr. 3 setzt falsche Anreize. Aufgrund der Finanzierung durch den Bund sind die Kantone daran interessiert, entweder nicht in die Befallszone zu gelangen oder aber möglichst grosse Schutzobjekte in der Befallszone zu haben, damit sich der Bund an der Finanzierung von wirtschaftlichen Schäden oder finanziellen Einbussen beteiligt. </p><p>2. Die Richtlinie Nr. 3 ermuntert die Kantone nicht, eine differenzierte Strategie zwischen Hochstammobstwiesen und Niederstammanlagen einzuführen. Ebenso legt sie keinen Wert darauf, die Hochstammobstbäume vor einer Rodung zu bewahren. </p><p>3. Die Pflege, Überwachung und Neuanpflanzung von Hochstammobstbäumen, die in vielen Regionen die Landschaft prägen und wichtige Lebensräume bieten, kosten die Bauern viel Arbeitszeit, die durch Direktzahlungen nicht gedeckt wird.</p><p>4. Die Auslegung der Richtlinie Nr. 3 erfolgt je nach Kanton unterschiedlich, und so kommt es vor, dass dies- und jenseits von Kantonsgrenzen völlig unterschiedliche Bekämpfungsstrategien verfolgt werden. Eine Kommunikation der angewendeten Massnahmen ist darum sehr schwierig. Die Bevölkerung und die betroffenen Bauern sind sehr verunsichert und können keine einheitliche Strategie erkennen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2007 in Beantwortung von zwei parlamentarischen Vorstössen zur Feuerbrandbekämpfung (Postulat 07.3299 der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 5. Juni 2007, "Effiziente Bekämpfung des Feuerbrandes", und Postulat 07.3511 Büchler vom 22. Juni 2007, "Feuerbrandbekämpfung") einen ausführlichen Bericht zuhanden des Parlamentes vorgelegt. Darin wird die Bekämpfungsstrategie, basierend auf phytosanitären Prinzipien der Quarantäne, eingehend erläutert und werden flankierende Massnahmen (Forschung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) dargestellt. Zur Bekämpfung des Feuerbrands im Jahr 2008 wurde das Antibiotikum Streptomycin Ende Januar 2008 zugelassen, ein allfälliger Einsatz findet unter strengen Auflagen statt. Weiter wurde im Februar 2008 ein Pflanzenschutzmittel auf der Basis von natürlichen Antagonisten (Hefepilzpräparat) für das Jahr 2008 zugelassen.</p><p>Die Richtlinie Nr. 3 des Bundesamts für Landwirtschaft bildet weiterhin die Basis der Feuerbrandbekämpfung in der Schweiz. Sie ermöglicht den Kantonen, differenziert gegen diese Krankheit vorzugehen. Die Bekämpfungsmassnahmen orientieren sich an der Befallssituation in einer Region. Dem Kanton wird der notwendige Handlungsspielraum eingeräumt, damit lokal sinnvolle, angepasste Massnahmen getroffen werden können. Die Bekämpfungsrichtlinie des Bundes wurde mit den Kantonen (Fachstellen Pflanzenschutz sowie Obstbau) im Jahr 2007 eingehend diskutiert, und sie wird von diesen unterstützt, ebenso vom Schweizerischen Obstverband.</p><p>In der Befallszone, die bereits einen beträchtlichen Teil der Schweiz umfasst, muss mit dem Feuerbrand gelebt werden. Entsprechend besteht das Ziel in der Befallszone nicht mehr in der Ausrottung der Krankheit. Im Hinblick auf eine nachhaltige Obstwirtschaft können die Kantone in der Befallszone definierte Schutzobjekte ausscheiden. Die zu treffenden Sanierungsmassnahmen in Schutzobjekten werden aufgrund einer Fachbeurteilung vor Ort festgelegt. Aus dem Feuerbrandjahr 2007 wurden im Hinblick auf die künftige Bekämpfung des Feuerbrands Lehren gezogen. Auch haben einige Kantone ihre Bekämpfungsstrategie im Rahmen der Richtlinie angepasst.</p><p>Seit dem Erscheinen des obenerwähnten Berichts vom 7. Dezember 2007 liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Aus diesen Gründen erübrigt sich ein erneuter Bericht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, ob und wie er eine praxisgerechte Feuerbrandstrategie unterstützt. Unter "praxisgerecht" ist unter anderem zu verstehen: der Einbezug der Erfahrungen der Obstbauern sowie das systematische Sammeln von Informationen bezüglich Verhalten der Bäume bei Feuerbrandbefall und der Austausch von Wissen zwischen Bund, Kantonen und Obstproduzenten.</p>
  • Praxisgerechte Feuerbrandstrategie einleiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die bisherige Feuerbrandstrategie des Bundes hat versagt. Die Bakterienkrankheit breitet sich stetig gegen Westen aus. In jedem Kanton wurde das Bakterium schon nachgewiesen. Trotzdem hält das Bundesamt für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den kantonalen Pflanzenschutzdiensten und der Forschungsanstalt Wädenswil an seiner Strategie "Verhindern, Tilgen und Eindämmen" fest. Spätestens seit dem starken Befallsjahr 2007 ist klar, dass der Feuerbrand in der Schweiz nicht mehr auszurotten ist und die Bauern und Privatpersonen mit Obstgarten lernen müssen, mit dieser Krankheit umzugehen. </p><p>Weil der Feuerbrand die Hochstammobstbäume und Weissdornhecken zusätzlich gefährdet, gilt es, eine Bekämpfungsstrategie zu entwickeln, die den Feuerbrand eindämmt, ohne jedoch den Rückgang der Hochstammobstbäume zusätzlich zu beschleunigen und eine Flurbereinigung zu bewirken. </p><p>Aus den Erfahrungen der letzten Jahre muss gelernt und das Wissen aus der Praxis berücksichtigt werden. Deshalb ist die Richtlinie Nr. 3 zu ersetzen, und die bisherige Strategie ist vollständig zu überarbeiten. </p><p>Dies aus folgenden Gründen:</p><p>1. Die Richtlinie Nr. 3 setzt falsche Anreize. Aufgrund der Finanzierung durch den Bund sind die Kantone daran interessiert, entweder nicht in die Befallszone zu gelangen oder aber möglichst grosse Schutzobjekte in der Befallszone zu haben, damit sich der Bund an der Finanzierung von wirtschaftlichen Schäden oder finanziellen Einbussen beteiligt. </p><p>2. Die Richtlinie Nr. 3 ermuntert die Kantone nicht, eine differenzierte Strategie zwischen Hochstammobstwiesen und Niederstammanlagen einzuführen. Ebenso legt sie keinen Wert darauf, die Hochstammobstbäume vor einer Rodung zu bewahren. </p><p>3. Die Pflege, Überwachung und Neuanpflanzung von Hochstammobstbäumen, die in vielen Regionen die Landschaft prägen und wichtige Lebensräume bieten, kosten die Bauern viel Arbeitszeit, die durch Direktzahlungen nicht gedeckt wird.</p><p>4. Die Auslegung der Richtlinie Nr. 3 erfolgt je nach Kanton unterschiedlich, und so kommt es vor, dass dies- und jenseits von Kantonsgrenzen völlig unterschiedliche Bekämpfungsstrategien verfolgt werden. Eine Kommunikation der angewendeten Massnahmen ist darum sehr schwierig. Die Bevölkerung und die betroffenen Bauern sind sehr verunsichert und können keine einheitliche Strategie erkennen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2007 in Beantwortung von zwei parlamentarischen Vorstössen zur Feuerbrandbekämpfung (Postulat 07.3299 der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 5. Juni 2007, "Effiziente Bekämpfung des Feuerbrandes", und Postulat 07.3511 Büchler vom 22. Juni 2007, "Feuerbrandbekämpfung") einen ausführlichen Bericht zuhanden des Parlamentes vorgelegt. Darin wird die Bekämpfungsstrategie, basierend auf phytosanitären Prinzipien der Quarantäne, eingehend erläutert und werden flankierende Massnahmen (Forschung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) dargestellt. Zur Bekämpfung des Feuerbrands im Jahr 2008 wurde das Antibiotikum Streptomycin Ende Januar 2008 zugelassen, ein allfälliger Einsatz findet unter strengen Auflagen statt. Weiter wurde im Februar 2008 ein Pflanzenschutzmittel auf der Basis von natürlichen Antagonisten (Hefepilzpräparat) für das Jahr 2008 zugelassen.</p><p>Die Richtlinie Nr. 3 des Bundesamts für Landwirtschaft bildet weiterhin die Basis der Feuerbrandbekämpfung in der Schweiz. Sie ermöglicht den Kantonen, differenziert gegen diese Krankheit vorzugehen. Die Bekämpfungsmassnahmen orientieren sich an der Befallssituation in einer Region. Dem Kanton wird der notwendige Handlungsspielraum eingeräumt, damit lokal sinnvolle, angepasste Massnahmen getroffen werden können. Die Bekämpfungsrichtlinie des Bundes wurde mit den Kantonen (Fachstellen Pflanzenschutz sowie Obstbau) im Jahr 2007 eingehend diskutiert, und sie wird von diesen unterstützt, ebenso vom Schweizerischen Obstverband.</p><p>In der Befallszone, die bereits einen beträchtlichen Teil der Schweiz umfasst, muss mit dem Feuerbrand gelebt werden. Entsprechend besteht das Ziel in der Befallszone nicht mehr in der Ausrottung der Krankheit. Im Hinblick auf eine nachhaltige Obstwirtschaft können die Kantone in der Befallszone definierte Schutzobjekte ausscheiden. Die zu treffenden Sanierungsmassnahmen in Schutzobjekten werden aufgrund einer Fachbeurteilung vor Ort festgelegt. Aus dem Feuerbrandjahr 2007 wurden im Hinblick auf die künftige Bekämpfung des Feuerbrands Lehren gezogen. Auch haben einige Kantone ihre Bekämpfungsstrategie im Rahmen der Richtlinie angepasst.</p><p>Seit dem Erscheinen des obenerwähnten Berichts vom 7. Dezember 2007 liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Aus diesen Gründen erübrigt sich ein erneuter Bericht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, ob und wie er eine praxisgerechte Feuerbrandstrategie unterstützt. Unter "praxisgerecht" ist unter anderem zu verstehen: der Einbezug der Erfahrungen der Obstbauern sowie das systematische Sammeln von Informationen bezüglich Verhalten der Bäume bei Feuerbrandbefall und der Austausch von Wissen zwischen Bund, Kantonen und Obstproduzenten.</p>
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