Feuerbrandbekämpfung mit Antibiotika

ShortId
08.3041
Id
20083041
Updated
28.07.2023 12:40
Language
de
Title
Feuerbrandbekämpfung mit Antibiotika
AdditionalIndexing
55;Pflanzenschutzmittel;Obstbau;Antibiotikum;Pflanzenschutzverfahren;Kernobst;Monitoring;behandeltes Lebensmittel;Umweltverträglichkeit;Pflanzenkrankheit;Technologiebewertung;Lebensmittelkontrolle
1
  • L05K1401010112, Pflanzenkrankheit
  • L05K1401020309, Pflanzenschutzverfahren
  • L05K1401010110, Obstbau
  • L05K0105030101, Antibiotikum
  • L05K1402020403, Kernobst
  • L04K14020302, behandeltes Lebensmittel
  • L05K1401080203, Pflanzenschutzmittel
  • L05K0802030209, Monitoring
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
  • L06K070601050404, Technologiebewertung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen des Verfahrens zur Zulassung von Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrands wurde das Risiko einer Gesundheitsschädigung des Menschen durch zusätzliche Antibiotikaresistenzen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft als gering eingestuft. Trotzdem wurde die Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil in Zusammenarbeit mit Agroscope Reckenholz-Tänikon beauftragt, ein Monitoring über die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen durchzuführen. Die gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Bei vorschriftsgemässer Anwendung sind keine Antibiotikarückstände auf Früchten zu erwarten, da die Behandlungen nur in die Blüte erfolgen und der Wirkstoff schnell abgebaut wird. Umfangreiche Rückstandsuntersuchungen in den USA, wo Streptomycin häufiger als in der Schweiz vorgesehen eingesetzt wird, haben keine positiven Proben gezeigt.</p><p>2. Antibiotikaresistenz ist in der Natur weit verbreitet. Resistente Keime kommen natürlich im Boden und auf Pflanzenoberflächen vor, selbst in Habitaten, die nie mit Antibiotika behandelt wurden. Es kann deshalb sowohl mit als auch ohne Antibiotikaeinsatz nicht ausgeschlossen werden, dass resistente Bakterien auf Früchte gelangen. </p><p>Antibiotikaresistenz wird in der Regel bei intensiven Behandlungsregimen (mehr als sieben Applikationen pro Jahr) ausgelöst. In der Schweiz sind maximal drei Behandlungen zugelassen.</p><p>3. Das Monitoring-Projekt von Agroscope sieht molekulare Populationsanalysen (breite Palette von verschiedenen Bakterienarten) auf Blüten und Früchten vor, dies vor und nach dem Einsatz von Streptomycin sowie bei der Ernte. Ebenso werden vor und nach dem Einsatz von Streptomycin Bodenproben entnommen und untersucht.</p><p>Gleichzeitig wird die Resistenz des Feuerbrandbakteriums gegenüber Streptomycin über die ganze Saison ermittelt.</p><p>4. Das Monitoringprojekt von Agroscope sieht Feldversuche an verschiedenen Standorten in durch Feuerbrand befallenen Regionen vor. Folgende Verfahren werden gegenübergestellt: Der Einsatz von Streptomycin, der Einsatz eines praxisrelevanten Alternativprodukts (z. B. Blossom protect) und unbehandelte Flächen.</p><p>5. Die Kontrolle der Anwendung wird durch die Kantone durchgeführt.</p><p>6. Eine nordamerikanische Studie hat gezeigt, dass Streptomycinresistenz keine Kreuzresistenz gegenüber Tetracyclin (weiteres Antibiotikum gegen Feuerbrand) nach sich zieht. Bei Erwinia amylovora ist die genetische Information für Streptomycinresistenz mehrheitlich nicht übertragbar und nicht mit einem Multiresistenzgen assoziiert. Dieses Jahr ist vorgesehen, dass das Monitoring sich auf die Streptomycinresistenzen konzentriert. </p><p>7. In der Literatur bestehen keine Hinweise darauf, dass die Virulenz des Pathogens durch den Einsatz von Streptomycin verändert würde. In Versuchen von Agroscope mit Erwinia amylovora mit Resistenz gegenüber andern Antibiotika konnte ebenfalls keine erhöhte Virulenz festgestellt werden. Selbstverständlich entwickeln sich aber resistente Populationen unter Selektionsdruck (Streptomycinbehandlung) besser als nicht resistente. Im Monitoringprojekt von Agroscope sind aufgrund des wegen geringer Behandlungszahl (siehe Punkt 2) verhältnismässig geringen Selektionsdruckes keine Virulenzstudien vorgesehen.</p><p>8. Das Monitoringprojekt von Agroscope konzentriert sich auf Obstbauparzellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass in diesen die Wahrscheinlichkeit einer Resistenzentwicklung am grössten ist. Eine entsprechende Kontrolle in anderen Kulturen ist nicht vorgesehen.</p><p>9. Die Problematik einer möglichen Kontamination des Honigs bei einer Anwendung von Streptomycin während der Blüte ist bekannt. Die Rückstandsanalysen von Honig, der aus Bienenständen in der Nähe von behandelten Parzellen kommt, sollten auch eine genauere Aussage über die Bedeutung der Verschleppung durch blütenbestäubende Insekten zulassen.</p><p>10. Die Kontrolle der Anwendung wird durch die Kantone durchgeführt. Die Auflagen, die für den Bezug des Produktes verfügt wurden (Bezug nur mit einem genehmigten Berechtigungsschein), sowie die obligatorische Meldung der durchgeführten Behandlung und der verwendeten Menge erlauben eine grösstmögliche Reduktion des Risikos illegaler Anwendungen.</p><p>11. Eine intensive Kontrolle des Honigs ist nur in Gebieten vorgesehen, in denen Streptomycin angewendet wird. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, in den übrigen Regionen den Honig stichprobenweise in Bezug auf die Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung zu kontrollieren. Das Risiko illegaler Streptomycinanwendungen sollte allerdings gering sein (siehe Punkt 10).</p><p>12. In der Allgemeinverfügung über die Zulassung von Streptomycin für den Einsatz gegen den Feuerbrand wurden die Anwenderschutzmassnahmen, die beim Ausbringen des Mittels eingehalten werden müssen, klar festgelegt. Durch die Anwendung dieser Massnahmen können allfällige Risiken auf ein Minimum reduziert werden. Daher ist kein Monitoring der Anwender und deren Familien vorgesehen. Die Anweisungen auf der Packung empfehlen im Falle eines Unfalles oder Kontaktes mit dem Mittel die sofortige Konsultation eines Arztes, der dann die notwendigen Massnahmen einleiten kann.</p><p>13. Die Resultate des Monitoringprojektes von Agroscope werden veröffentlicht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ende Januar 2008 hat das Bundesamt für Landwirtschaft den Einsatz des Antibiotikums Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrands - befristet und örtlich begrenzt - zugelassen. </p><p>Das BLW plant ein Monitoring, um zu erkennen, ob sich in verschiedenen Organismen eine Resistenz gegen Streptomycin entwickelt und wie sich Streptomycin in der Umwelt verbreitet. Der Einsatz von Antibiotika gegen Feuerbrand ist jedoch nicht nur wegen zu befürchtenden Resistenzen problematisch. Streptomycin greift nicht ausschliesslich das Feuerbrandbakterium an, sondern auch andere, nützliche Bakterien im Umfeld. Über den Abbau von Antibiotika in der Umwelt und über den Einfluss der entstehenden Abbauprodukte ist heute noch wenig bekannt. </p><p>Es stellen sich daher viele Fragen dazu. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist es möglich, dass Antibiotikarückstände und antibiotikaresistente Bakterien auf Äpfel oder Birnen gelangen und so von Konsumenten eingenommen werden? </p><p>2. Sind heute schon resistente Keime auf Obst zu finden? Wie wirkt sich die Anwendung von Streptomycin in diesen Fällen aus? </p><p>3. Wird das Monitoring den ganzen Produktionsprozess - vom Feld (Blüte) bis zum fertigen Produkt - umfassen? </p><p>4. Werden für das vorgesehene Monitoring auch Produktionsanlagen, welche kein Antibiotika einsetzen, einbezogen? </p><p>5. Gehörten die korrekte Anwendung und das Melden von Fehlern zum Monitoringkonzept? </p><p>6. Werden neben Resistenzen gegen Streptomycin auch Kreuzresistenzen zu anderen antibiotischen Wirkstoffen untersucht? </p><p>7. Verändert sich möglicherweise die Virulenz der Feuerbrandbakterien nach dem Streptomycineinsatz? Wird dies im Monitoring mituntersucht? </p><p>8. Werden auch Einträge von Antibiotikaresistenzen/Streptomycin in weitere landwirtschaftliche Kulturen (Futterbau, Gemüsebau) in das Monitoring einbezogen? </p><p>9. Werden mögliche Verschleppungen durch Insekten untersucht? </p><p>10. Wie gross ist die Gefahr für illegale Streptomycineinsätze, während und nach dem erlaubten Einsatz? </p><p>11. Soll die Kontrolle von Honig sowie weiteren Bienenprodukten, die konsumiert werden (Pollen), in allen Kantonen ermöglicht werden? Wird damit auch ein illegaler Einsatz des Mittels erkannt? </p><p>12. Beim Streptomycineinsatz könnten Obstbauern dem Antibiotikum direkt exponiert sein (Fehlmanipulation, Unfall). Ist für solche Fälle eine Meldung geplant? Werden allfällige Antibiotikaresistenzen in der Mikroflora der exponierten Obstbauern als Teil des Monitorings untersucht? </p><p>13. Werden die Daten aus dem Monitoring so veröffentlicht, dass sie auch andern Forschenden zur Verfügung stehen?</p>
  • Feuerbrandbekämpfung mit Antibiotika
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen des Verfahrens zur Zulassung von Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrands wurde das Risiko einer Gesundheitsschädigung des Menschen durch zusätzliche Antibiotikaresistenzen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft als gering eingestuft. Trotzdem wurde die Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil in Zusammenarbeit mit Agroscope Reckenholz-Tänikon beauftragt, ein Monitoring über die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen durchzuführen. Die gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Bei vorschriftsgemässer Anwendung sind keine Antibiotikarückstände auf Früchten zu erwarten, da die Behandlungen nur in die Blüte erfolgen und der Wirkstoff schnell abgebaut wird. Umfangreiche Rückstandsuntersuchungen in den USA, wo Streptomycin häufiger als in der Schweiz vorgesehen eingesetzt wird, haben keine positiven Proben gezeigt.</p><p>2. Antibiotikaresistenz ist in der Natur weit verbreitet. Resistente Keime kommen natürlich im Boden und auf Pflanzenoberflächen vor, selbst in Habitaten, die nie mit Antibiotika behandelt wurden. Es kann deshalb sowohl mit als auch ohne Antibiotikaeinsatz nicht ausgeschlossen werden, dass resistente Bakterien auf Früchte gelangen. </p><p>Antibiotikaresistenz wird in der Regel bei intensiven Behandlungsregimen (mehr als sieben Applikationen pro Jahr) ausgelöst. In der Schweiz sind maximal drei Behandlungen zugelassen.</p><p>3. Das Monitoring-Projekt von Agroscope sieht molekulare Populationsanalysen (breite Palette von verschiedenen Bakterienarten) auf Blüten und Früchten vor, dies vor und nach dem Einsatz von Streptomycin sowie bei der Ernte. Ebenso werden vor und nach dem Einsatz von Streptomycin Bodenproben entnommen und untersucht.</p><p>Gleichzeitig wird die Resistenz des Feuerbrandbakteriums gegenüber Streptomycin über die ganze Saison ermittelt.</p><p>4. Das Monitoringprojekt von Agroscope sieht Feldversuche an verschiedenen Standorten in durch Feuerbrand befallenen Regionen vor. Folgende Verfahren werden gegenübergestellt: Der Einsatz von Streptomycin, der Einsatz eines praxisrelevanten Alternativprodukts (z. B. Blossom protect) und unbehandelte Flächen.</p><p>5. Die Kontrolle der Anwendung wird durch die Kantone durchgeführt.</p><p>6. Eine nordamerikanische Studie hat gezeigt, dass Streptomycinresistenz keine Kreuzresistenz gegenüber Tetracyclin (weiteres Antibiotikum gegen Feuerbrand) nach sich zieht. Bei Erwinia amylovora ist die genetische Information für Streptomycinresistenz mehrheitlich nicht übertragbar und nicht mit einem Multiresistenzgen assoziiert. Dieses Jahr ist vorgesehen, dass das Monitoring sich auf die Streptomycinresistenzen konzentriert. </p><p>7. In der Literatur bestehen keine Hinweise darauf, dass die Virulenz des Pathogens durch den Einsatz von Streptomycin verändert würde. In Versuchen von Agroscope mit Erwinia amylovora mit Resistenz gegenüber andern Antibiotika konnte ebenfalls keine erhöhte Virulenz festgestellt werden. Selbstverständlich entwickeln sich aber resistente Populationen unter Selektionsdruck (Streptomycinbehandlung) besser als nicht resistente. Im Monitoringprojekt von Agroscope sind aufgrund des wegen geringer Behandlungszahl (siehe Punkt 2) verhältnismässig geringen Selektionsdruckes keine Virulenzstudien vorgesehen.</p><p>8. Das Monitoringprojekt von Agroscope konzentriert sich auf Obstbauparzellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass in diesen die Wahrscheinlichkeit einer Resistenzentwicklung am grössten ist. Eine entsprechende Kontrolle in anderen Kulturen ist nicht vorgesehen.</p><p>9. Die Problematik einer möglichen Kontamination des Honigs bei einer Anwendung von Streptomycin während der Blüte ist bekannt. Die Rückstandsanalysen von Honig, der aus Bienenständen in der Nähe von behandelten Parzellen kommt, sollten auch eine genauere Aussage über die Bedeutung der Verschleppung durch blütenbestäubende Insekten zulassen.</p><p>10. Die Kontrolle der Anwendung wird durch die Kantone durchgeführt. Die Auflagen, die für den Bezug des Produktes verfügt wurden (Bezug nur mit einem genehmigten Berechtigungsschein), sowie die obligatorische Meldung der durchgeführten Behandlung und der verwendeten Menge erlauben eine grösstmögliche Reduktion des Risikos illegaler Anwendungen.</p><p>11. Eine intensive Kontrolle des Honigs ist nur in Gebieten vorgesehen, in denen Streptomycin angewendet wird. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, in den übrigen Regionen den Honig stichprobenweise in Bezug auf die Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung zu kontrollieren. Das Risiko illegaler Streptomycinanwendungen sollte allerdings gering sein (siehe Punkt 10).</p><p>12. In der Allgemeinverfügung über die Zulassung von Streptomycin für den Einsatz gegen den Feuerbrand wurden die Anwenderschutzmassnahmen, die beim Ausbringen des Mittels eingehalten werden müssen, klar festgelegt. Durch die Anwendung dieser Massnahmen können allfällige Risiken auf ein Minimum reduziert werden. Daher ist kein Monitoring der Anwender und deren Familien vorgesehen. Die Anweisungen auf der Packung empfehlen im Falle eines Unfalles oder Kontaktes mit dem Mittel die sofortige Konsultation eines Arztes, der dann die notwendigen Massnahmen einleiten kann.</p><p>13. Die Resultate des Monitoringprojektes von Agroscope werden veröffentlicht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ende Januar 2008 hat das Bundesamt für Landwirtschaft den Einsatz des Antibiotikums Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrands - befristet und örtlich begrenzt - zugelassen. </p><p>Das BLW plant ein Monitoring, um zu erkennen, ob sich in verschiedenen Organismen eine Resistenz gegen Streptomycin entwickelt und wie sich Streptomycin in der Umwelt verbreitet. Der Einsatz von Antibiotika gegen Feuerbrand ist jedoch nicht nur wegen zu befürchtenden Resistenzen problematisch. Streptomycin greift nicht ausschliesslich das Feuerbrandbakterium an, sondern auch andere, nützliche Bakterien im Umfeld. Über den Abbau von Antibiotika in der Umwelt und über den Einfluss der entstehenden Abbauprodukte ist heute noch wenig bekannt. </p><p>Es stellen sich daher viele Fragen dazu. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist es möglich, dass Antibiotikarückstände und antibiotikaresistente Bakterien auf Äpfel oder Birnen gelangen und so von Konsumenten eingenommen werden? </p><p>2. Sind heute schon resistente Keime auf Obst zu finden? Wie wirkt sich die Anwendung von Streptomycin in diesen Fällen aus? </p><p>3. Wird das Monitoring den ganzen Produktionsprozess - vom Feld (Blüte) bis zum fertigen Produkt - umfassen? </p><p>4. Werden für das vorgesehene Monitoring auch Produktionsanlagen, welche kein Antibiotika einsetzen, einbezogen? </p><p>5. Gehörten die korrekte Anwendung und das Melden von Fehlern zum Monitoringkonzept? </p><p>6. Werden neben Resistenzen gegen Streptomycin auch Kreuzresistenzen zu anderen antibiotischen Wirkstoffen untersucht? </p><p>7. Verändert sich möglicherweise die Virulenz der Feuerbrandbakterien nach dem Streptomycineinsatz? Wird dies im Monitoring mituntersucht? </p><p>8. Werden auch Einträge von Antibiotikaresistenzen/Streptomycin in weitere landwirtschaftliche Kulturen (Futterbau, Gemüsebau) in das Monitoring einbezogen? </p><p>9. Werden mögliche Verschleppungen durch Insekten untersucht? </p><p>10. Wie gross ist die Gefahr für illegale Streptomycineinsätze, während und nach dem erlaubten Einsatz? </p><p>11. Soll die Kontrolle von Honig sowie weiteren Bienenprodukten, die konsumiert werden (Pollen), in allen Kantonen ermöglicht werden? Wird damit auch ein illegaler Einsatz des Mittels erkannt? </p><p>12. Beim Streptomycineinsatz könnten Obstbauern dem Antibiotikum direkt exponiert sein (Fehlmanipulation, Unfall). Ist für solche Fälle eine Meldung geplant? Werden allfällige Antibiotikaresistenzen in der Mikroflora der exponierten Obstbauern als Teil des Monitorings untersucht? </p><p>13. Werden die Daten aus dem Monitoring so veröffentlicht, dass sie auch andern Forschenden zur Verfügung stehen?</p>
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