Euro 2008 ohne Armeewaffen

ShortId
08.3047
Id
20083047
Updated
14.11.2025 07:44
Language
de
Title
Euro 2008 ohne Armeewaffen
AdditionalIndexing
28;09;Armeeeinsatz;Sicherheit;Feuerwaffe;Euro 2008
1
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L05K0402040202, Feuerwaffe
  • L06K010101020401, Euro 2008
  • L04K08020225, Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer wieder wird - auch vonseiten des Bundes - betont, dass die Europameisterschaften ein grosses, völkerverbindendes Fussballfest werden sollen. Völlig quer zu dieser Perspektive steht die - von VBS und Armeespitze häufig wiederholte - Ankündigung eines Grossaufgebots von Angehörigen der Armee während der Euro 2008. Allein schon die Aussicht auf bewaffnete Milizsoldaten, erst recht auf durchgeladene Sturmgewehre, baut Spannung auf statt ab. Wer eine entspannte Euro 2008 will, sorgt zum Voraus für eine zivile Wahrnehmung derselben und für eine möglichst grosse Transparenz. Deshalb ist eine Beantwortung der gestellten Fragen dringlich. Es darf nicht sein, dass wegen dem nachvollziehbaren Bedürfnis der Armee, ihr Legitimitätsdefizit zu kompensieren, der friedliche und festliche Charakter der Euro 2008 gefährdet wird.</p>
  • <p>1. Nein. Die Armee leistet Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden auf deren Begehren hin. Damit tragen die zivilen Behörden - gemäss den Prinzipien der Subsidiarität und der kantonalen Hoheit - die Einsatzverantwortung. Diese umfasst u. a. den Entscheid über den bewaffneten Einsatz der Angehörigen der Armee. Die Armee leistet keinen Ordnungsdienst. Im direkten Umfeld der Stadien, an zentralen Orten in den Innenstädten sowie an Bahnhöfen und Flughäfen wird ein direkter Kontakt zwischen uniformierten Angehörigen der Armee und Besucherinnen und Besuchern der Uefa Euro 2008 wenn immer möglich vermieden. Der Bundesrat respektiert diese föderalen Zuständigkeiten und befürwortet vorbehaltlos den Einsatz der Armee zur subsidiären Unterstützung der zivilen Behörden.</p><p>2. Nein. Gemäss den "Kernaussagen zum Einsatz der Armee im Rahmen der inneren Sicherheit", welche die KKJPD am 9. November 2006 genehmigt hat, werden die Einsatz- und Verhaltensregeln (RoE) im Dialog erarbeitet; der Entscheid liegt bei den zivilen Behörden. Im Falle der Uefa Euro 2008 wurden die Einsatz- und Verhaltensregeln in Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikräften und den politischen Verantwortlichen der Austragungsorte (Host Cities) erarbeitet. Diese entscheiden folglich, ob der Wachtdienst der subsidiär eingesetzten Armeekräfte nach neuer Regelung geleistet wird.</p><p>3. Die militärischen Aufgebote sind Teil der zivilen Sicherheitsdispositive der Host Cities und unterliegen somit der zivilen Klassifizierung. Der Bundesrat kann jedoch folgende Angaben zur Anzahl der wöchentlich im Assistenzdienst stehenden Angehörigen der Armee machen: Wochen 17-19: je 1000; Wochen 23-24: je 10 000; Woche 25: 13 000 (Ablösewoche vom ersten zum zweiten Kontingent, da der Einsatz sich insgesamt über fünf Wochen erstreckt); Woche 26: 7000; Woche 27: 5000; Woche 28: 1000. Diese Zahlen beziehen sich auf die im Assistenzdienst aufgebotenen Armeeangehörigen. Erste Genie-Aufträge zugunsten der Host Cities wurden bereits abgeschlossen, und Absprachen zwischen den Host Cities und den Kommandanten der aufgebotenen Armeeformationen finden laufend statt.</p><p>Einen generellen Überblick über die Leistungen der Armee zugunsten der zivilen Behörden gibt die Botschaft des Bundesrates über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 vom 13. September 2006 (BBI 2006 8179). Mit der Zustimmung zum entsprechenden Bundesbeschluss hat das Parlament die Absicht des Bundesrates, beste Voraussetzungen für ein sicheres und völkerverbindendes Fussballfest zu schaffen, unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Laut Projektorganisation Euro 2008 ist unklar, ob während des Grossanlasses auch bewaffnete Soldaten zum Einsatz kommen und ob für diese allenfalls auch der neue Wachtbefehl gilt (vgl. "Der Sonntag" vom 13. Januar 2008). Gemäss Projektorganisation "Sicherheit" der Euro 2008 soll die Ausgestaltung des Militäreinsatzes der Armee überlassen werden. </p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, auf bewaffnete Armeeangehörige während der Euro 2008 zu verzichten?</p><p>2. Kann er versichern, dass für Armeeangehörige an der Euro 08 der neue Wachtbefehl (durchgeladene Waffe) nicht zur Anwendung kommt?</p><p>3. Ist er derzeit in der Lage, über den Armee-Einsatz an der Euro 2008 detailliert zu informieren? Wie viele Soldaten werden wo und wofür sowie mit welchen Einsatzregeln eingesetzt?</p>
  • Euro 2008 ohne Armeewaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer wieder wird - auch vonseiten des Bundes - betont, dass die Europameisterschaften ein grosses, völkerverbindendes Fussballfest werden sollen. Völlig quer zu dieser Perspektive steht die - von VBS und Armeespitze häufig wiederholte - Ankündigung eines Grossaufgebots von Angehörigen der Armee während der Euro 2008. Allein schon die Aussicht auf bewaffnete Milizsoldaten, erst recht auf durchgeladene Sturmgewehre, baut Spannung auf statt ab. Wer eine entspannte Euro 2008 will, sorgt zum Voraus für eine zivile Wahrnehmung derselben und für eine möglichst grosse Transparenz. Deshalb ist eine Beantwortung der gestellten Fragen dringlich. Es darf nicht sein, dass wegen dem nachvollziehbaren Bedürfnis der Armee, ihr Legitimitätsdefizit zu kompensieren, der friedliche und festliche Charakter der Euro 2008 gefährdet wird.</p>
    • <p>1. Nein. Die Armee leistet Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden auf deren Begehren hin. Damit tragen die zivilen Behörden - gemäss den Prinzipien der Subsidiarität und der kantonalen Hoheit - die Einsatzverantwortung. Diese umfasst u. a. den Entscheid über den bewaffneten Einsatz der Angehörigen der Armee. Die Armee leistet keinen Ordnungsdienst. Im direkten Umfeld der Stadien, an zentralen Orten in den Innenstädten sowie an Bahnhöfen und Flughäfen wird ein direkter Kontakt zwischen uniformierten Angehörigen der Armee und Besucherinnen und Besuchern der Uefa Euro 2008 wenn immer möglich vermieden. Der Bundesrat respektiert diese föderalen Zuständigkeiten und befürwortet vorbehaltlos den Einsatz der Armee zur subsidiären Unterstützung der zivilen Behörden.</p><p>2. Nein. Gemäss den "Kernaussagen zum Einsatz der Armee im Rahmen der inneren Sicherheit", welche die KKJPD am 9. November 2006 genehmigt hat, werden die Einsatz- und Verhaltensregeln (RoE) im Dialog erarbeitet; der Entscheid liegt bei den zivilen Behörden. Im Falle der Uefa Euro 2008 wurden die Einsatz- und Verhaltensregeln in Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikräften und den politischen Verantwortlichen der Austragungsorte (Host Cities) erarbeitet. Diese entscheiden folglich, ob der Wachtdienst der subsidiär eingesetzten Armeekräfte nach neuer Regelung geleistet wird.</p><p>3. Die militärischen Aufgebote sind Teil der zivilen Sicherheitsdispositive der Host Cities und unterliegen somit der zivilen Klassifizierung. Der Bundesrat kann jedoch folgende Angaben zur Anzahl der wöchentlich im Assistenzdienst stehenden Angehörigen der Armee machen: Wochen 17-19: je 1000; Wochen 23-24: je 10 000; Woche 25: 13 000 (Ablösewoche vom ersten zum zweiten Kontingent, da der Einsatz sich insgesamt über fünf Wochen erstreckt); Woche 26: 7000; Woche 27: 5000; Woche 28: 1000. Diese Zahlen beziehen sich auf die im Assistenzdienst aufgebotenen Armeeangehörigen. Erste Genie-Aufträge zugunsten der Host Cities wurden bereits abgeschlossen, und Absprachen zwischen den Host Cities und den Kommandanten der aufgebotenen Armeeformationen finden laufend statt.</p><p>Einen generellen Überblick über die Leistungen der Armee zugunsten der zivilen Behörden gibt die Botschaft des Bundesrates über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 vom 13. September 2006 (BBI 2006 8179). Mit der Zustimmung zum entsprechenden Bundesbeschluss hat das Parlament die Absicht des Bundesrates, beste Voraussetzungen für ein sicheres und völkerverbindendes Fussballfest zu schaffen, unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Laut Projektorganisation Euro 2008 ist unklar, ob während des Grossanlasses auch bewaffnete Soldaten zum Einsatz kommen und ob für diese allenfalls auch der neue Wachtbefehl gilt (vgl. "Der Sonntag" vom 13. Januar 2008). Gemäss Projektorganisation "Sicherheit" der Euro 2008 soll die Ausgestaltung des Militäreinsatzes der Armee überlassen werden. </p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, auf bewaffnete Armeeangehörige während der Euro 2008 zu verzichten?</p><p>2. Kann er versichern, dass für Armeeangehörige an der Euro 08 der neue Wachtbefehl (durchgeladene Waffe) nicht zur Anwendung kommt?</p><p>3. Ist er derzeit in der Lage, über den Armee-Einsatz an der Euro 2008 detailliert zu informieren? Wie viele Soldaten werden wo und wofür sowie mit welchen Einsatzregeln eingesetzt?</p>
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