Umweltgerechte internationale Handelsregeln
- ShortId
-
08.3053
- Id
-
20083053
- Updated
-
28.07.2023 08:18
- Language
-
de
- Title
-
Umweltgerechte internationale Handelsregeln
- AdditionalIndexing
-
15;52;nachhaltige Nutzung;Handelsrecht;global governance;internationaler Handel;Nord-Süd-Handel;internationales Wirtschaftsrecht;Umweltverträglichkeit
- 1
-
- L04K07010204, internationaler Handel
- L03K050603, internationales Wirtschaftsrecht
- L04K08020308, global governance
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
- L04K07010308, Handelsrecht
- L05K0701020405, Nord-Süd-Handel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Lebensgrundlagen gehören zu den Voraussetzungen jeglichen Wirtschaftens. Der Schutz der Natur und eine nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen dienen daher nicht nur einer sinnvollen Umweltpolitik, sondern liegen auch im objektiven ökonomischen Interesse jeder Volkswirtschaft.</p><p>Dieser Grundeinsicht stehen aktuelle internationale handelspolitische Trends entgegen. Unter dem Titel der Handelsliberalisierung geraten vernünftige Umweltstandards in Form von technischen Vorschriften zusehends unter Druck (WTO, EU). Daran können weder die Schweiz noch andere Länder langfristig interessiert sein.</p><p>Statt dass Handelsregeln eine wirksame Umweltpolitik behindern und dem Grundsatz der Nachhaltigkeit widersprechen, müssten sie die umweltpolitischen Zielsetzungen unterstützen und fördern. Neuen technischen Errungenschaften für Umwelt- und Gesundheitsschutz sollen für den Import in die Schweiz und für ihre Verbreitung in Ländern des Südens die Türen geöffnet werden. Umgekehrt soll die Begünstigung und Verbreitung von umweltschädigenden Produktionsmethoden durch internationale Standards verhindert werden.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass eine intakte Lebensgrundlage die Basis für jede Volkswirtschaft darstellt. Umweltpolitik ist in diesem Sinne auch Ressourcenpolitik und damit auch für die Wirtschaftspolitik relevant. Deshalb setzt sich die Schweiz aktiv dafür ein, dass die internationalen Handelsregeln einen wirksamen Schutz der Umwelt und eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen nicht verunmöglichen, sondern vielmehr unterstützen.</p><p>Die Feststellung des Motionärs, dass die aktuelle Handelspolitik dieser Ansicht entgegensteht, trifft so nicht zu. Das multilaterale Handelssystem der WTO anerkennt ausdrücklich die Wechselwirkung zwischen Handel und Umwelt. Die Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde im Bereich Handel und Umwelt beruhen auf dem Grundprinzip, dass sich Handel und Umwelt als Systeme gegenseitig unterstützen und aufeinander Rücksicht nehmen können und sollen. Die Schweiz ist auch im Bereich der Freihandelsabkommen, welche sie im Rahmen der Efta oder bilateral verhandelt, an der Behandlung von Umweltfragen interessiert - wobei die Verhandlungspartner damit einverstanden sein müssen.</p><p>Wie in der Motion gefordert, werden gegenwärtig neue Handelsregeln diskutiert, welche die Verbreitung technischer Errungenschaften für den Umweltschutz fördern sollen. Das Umweltkomitee der WTO ist explizit damit beauftragt, gewisse Güter und Dienstleistungen als Umweltgüter und -dienstleistungen zu definieren, um deren Handel durch den Abbau von Zöllen und nichttarifarischen Handelshemmnissen zu fördern. Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang eine Liste von 153 Umweltgütern in der WTO vorgeschlagen. Ob und inwiefern allerdings (umweltschädigende) Prozesse und Produktionsmethoden als Unterscheidungsmerkmale für die Zollbehandlung von Produkten gelten dürfen, ist in der WTO sehr umstritten. Nichtsdestotrotz vertritt die Schweiz auch in der WTO die Ansicht, dass Umweltfragen besser als bis anhin berücksichtigt werden könnten, indem beispielsweise Standards für nachhaltige Produktion als Kriterium für die Zollbewertung verwendet würden. Neben den Anstrengungen in der WTO unterstützt die Schweiz auch im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit umweltfreundliche Technologien, um damit ökoeffiziente Produktionsweisen zu fördern. Das Anliegen des Motionärs wird somit bereits heute erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich auf internationaler Ebene verstärkt dafür einzusetzen, dass die internationalen Handelsregeln (WTO, EU-Binnenmarkt, Efta) einen wirksamen Schutz der Umwelt und eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen unterstützen.</p>
- Umweltgerechte internationale Handelsregeln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Lebensgrundlagen gehören zu den Voraussetzungen jeglichen Wirtschaftens. Der Schutz der Natur und eine nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen dienen daher nicht nur einer sinnvollen Umweltpolitik, sondern liegen auch im objektiven ökonomischen Interesse jeder Volkswirtschaft.</p><p>Dieser Grundeinsicht stehen aktuelle internationale handelspolitische Trends entgegen. Unter dem Titel der Handelsliberalisierung geraten vernünftige Umweltstandards in Form von technischen Vorschriften zusehends unter Druck (WTO, EU). Daran können weder die Schweiz noch andere Länder langfristig interessiert sein.</p><p>Statt dass Handelsregeln eine wirksame Umweltpolitik behindern und dem Grundsatz der Nachhaltigkeit widersprechen, müssten sie die umweltpolitischen Zielsetzungen unterstützen und fördern. Neuen technischen Errungenschaften für Umwelt- und Gesundheitsschutz sollen für den Import in die Schweiz und für ihre Verbreitung in Ländern des Südens die Türen geöffnet werden. Umgekehrt soll die Begünstigung und Verbreitung von umweltschädigenden Produktionsmethoden durch internationale Standards verhindert werden.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass eine intakte Lebensgrundlage die Basis für jede Volkswirtschaft darstellt. Umweltpolitik ist in diesem Sinne auch Ressourcenpolitik und damit auch für die Wirtschaftspolitik relevant. Deshalb setzt sich die Schweiz aktiv dafür ein, dass die internationalen Handelsregeln einen wirksamen Schutz der Umwelt und eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen nicht verunmöglichen, sondern vielmehr unterstützen.</p><p>Die Feststellung des Motionärs, dass die aktuelle Handelspolitik dieser Ansicht entgegensteht, trifft so nicht zu. Das multilaterale Handelssystem der WTO anerkennt ausdrücklich die Wechselwirkung zwischen Handel und Umwelt. Die Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde im Bereich Handel und Umwelt beruhen auf dem Grundprinzip, dass sich Handel und Umwelt als Systeme gegenseitig unterstützen und aufeinander Rücksicht nehmen können und sollen. Die Schweiz ist auch im Bereich der Freihandelsabkommen, welche sie im Rahmen der Efta oder bilateral verhandelt, an der Behandlung von Umweltfragen interessiert - wobei die Verhandlungspartner damit einverstanden sein müssen.</p><p>Wie in der Motion gefordert, werden gegenwärtig neue Handelsregeln diskutiert, welche die Verbreitung technischer Errungenschaften für den Umweltschutz fördern sollen. Das Umweltkomitee der WTO ist explizit damit beauftragt, gewisse Güter und Dienstleistungen als Umweltgüter und -dienstleistungen zu definieren, um deren Handel durch den Abbau von Zöllen und nichttarifarischen Handelshemmnissen zu fördern. Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang eine Liste von 153 Umweltgütern in der WTO vorgeschlagen. Ob und inwiefern allerdings (umweltschädigende) Prozesse und Produktionsmethoden als Unterscheidungsmerkmale für die Zollbehandlung von Produkten gelten dürfen, ist in der WTO sehr umstritten. Nichtsdestotrotz vertritt die Schweiz auch in der WTO die Ansicht, dass Umweltfragen besser als bis anhin berücksichtigt werden könnten, indem beispielsweise Standards für nachhaltige Produktion als Kriterium für die Zollbewertung verwendet würden. Neben den Anstrengungen in der WTO unterstützt die Schweiz auch im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit umweltfreundliche Technologien, um damit ökoeffiziente Produktionsweisen zu fördern. Das Anliegen des Motionärs wird somit bereits heute erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich auf internationaler Ebene verstärkt dafür einzusetzen, dass die internationalen Handelsregeln (WTO, EU-Binnenmarkt, Efta) einen wirksamen Schutz der Umwelt und eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen unterstützen.</p>
- Umweltgerechte internationale Handelsregeln
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