Gaskombikraftwerke

ShortId
08.3057
Id
20083057
Updated
28.07.2023 11:20
Language
de
Title
Gaskombikraftwerke
AdditionalIndexing
66;Kohlendioxid;Stromversorgung;Klimaveränderung;Mangel;Gaskraftwerk;Energieversorgung;Stromerzeugung
1
  • L05K1701010607, Energieversorgung
  • L04K17030203, Gaskraftwerk
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L05K1703030102, Stromerzeugung
  • L05K0701030902, Mangel
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Risiko einer Energielücke in der Schweiz und in Europa besteht heute tatsächlich.</p><p>Angesichts dessen bleibt Erdgas eine verantwortbare Lösung, die technisch kurzfristig umgesetzt werden kann. Ohne Gaskombikraftwerk muss sich die Schweiz in Zukunft auf dem europäischen Markt mit Strom versorgen. Wegen der allgemeinen Energieverknappung und der Überbelastung des Stromnetzes an der Grenze wird dies für die Schweiz steigende Energiepreise zur Folge haben.</p><p>Die Rahmenbedingungen, die für Gaskombikraftwerke vorgesehen sind, verunmöglichen aber aus finanziellen Gründen die Umsetzung solcher Projekte.</p><p>Die Schweiz befindet sich in zweierlei Hinsicht im Alleingang:</p><p>Erstens beteiligt sie sich nicht am europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS), sondern hat eine eigene, nicht konkurrenzfähige CO2-Abgabe entwickelt.</p><p>Zweitens hat der Bundesrat in seiner Verordnung vom 21. Dezember 2007 festgelegt, dass die CO2-Emissionen zu 70 Prozent in der Schweiz und zu 30 Prozent im Ausland kompensiert werden müssen. Dieser Entscheid wird den Preis für Schweizer Strom in die Höhe treiben, ohne dass die Gesamtmenge der CO2-Emissionen weltweit auch nur um ein Gramm abnimmt.</p><p>Unter solchen Bedingungen sind in der Schweiz alle Projekte für Gaskraftwerke finanziell gefährdet.</p><p>Das Projekt Chavalon zum Beispiel ist in einer kritischen finanziellen Lage und kann nur umgesetzt werden, wenn der Anteil der Auslandkompensation auf mindestens 50 Prozent angehoben wird und wenn die Emissionsmengen von 1990 verbindlich sind, wie es das Kyoto-Protokoll vorsieht.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 eine Neuausrichtung der Energiepolitik beschlossen. Die Strategie stützt sich auf vier Säulen: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke und Energieaussenpolitik. Der Bundesrat befürwortet Gaskombikraftwerke (GuD) als Übergangslösung, denn sie helfen mit, die zukünftige Lücke zwischen inländischer Kraftwerkskapazität und inländischer Nachfrage nach Strom (Stromlücke) zu schliessen. Der Bundesrat hat die Rahmenbedingungen für die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken damals erörtert und die bundesrätliche Position in dieser Frage mit Blick auf die damals laufenden Beratungen im Parlament festgelegt: Zur Befreiung von der CO2-Abgabe sollten die GuD 100 Prozent ihrer Emissionen kompensieren müssen, wobei die Anrechenbarkeit von Auslandzertifikaten so weit gewährt werden sollte, dass die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Stromproduktion mit GuD gegenüber dem Ausland nicht eingeschränkt wird.</p><p>Am 23. März 2007 haben National- und Ständerat den Bundesbeschluss über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken mit 137 zu 53 bzw. 41 zu 0 Stimmen verabschiedet. Mit dem Bundesbeschluss wird die vollumfängliche Kompensation der CO2-Emissionen bestätigt. Obwohl der Bundesrat für einen höheren Auslandanteil plädierte, hat das Parlament beschlossen, dass höchstens 30 Prozent im Ausland kompensiert werden dürfen. Nur falls die Versorgungssicherheit der Schweiz unmittelbar gefährdet ist, kann der Bundesrat den Anteil auf 50 Prozent erhöhen. Die Kompensationspflicht soll in eine gesetzliche Grundlage überführt werden, die auch für andere Anlagen als Gaskombikraftwerke gelten soll. Dazu ist eine Änderung des CO2-Gesetzes notwendig. Das UVEK hat Ende Mai 2008 die entsprechende Anhörung eröffnet. Darin werden unter anderem zwei Varianten des Inland-Ausland-Anteils der Kompensation zur Diskussion gestellt. Damit ein nahtloser Übergang zwischen Bundesbeschluss und Gesetzesrevision gewährleistet ist, hat der Bundesrat am 30. Mai 2008 dem Parlament beantragt, den Bundesbeschluss um zwei Jahre zu verlängern.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Gaskombikraftwerke relativ rasch zur Lösung des obenerwähnten Stromversorgungsproblems beitragen könnten. Sie verschlechtern aber die CO2-Bilanz der Schweiz. Dies kann durch die sowohl vom Parlament als auch vom Bundesrat geforderte vollständige Kompensation der CO2-Emissionen aufgefangen werden.</p><p>2. In den nächsten rund 15 Jahren wird in der Schweiz ein Stromversorgungsproblem im Umfang von bis zu 36 Prozent des heutigen Landesverbrauchs entstehen. Dieses kann durch Massnahmen zur Förderung der Effizienz stark beeinflusst werden. Je kleiner die Lücke ist, desto weniger Kraftwerke müssen zugebaut werden. Dies ist kostengünstiger für die Volkswirtschaft, und die Auswirkungen auf die Umwelt sind geringer. Auch bei maximaler Förderung der erneuerbaren Energien (inklusive Wasserkraft) können diese das Stromversorgungsproblem in den nächsten 30 Jahren nicht vollumfänglich lösen. Es müssen also weiterhin konventionelle Grossenergietechnologien im Inland und/oder Stromimporte eingesetzt werden. Stromimporte bergen aufgrund des grossen Erneuerungs- und Zubaubedarfs an Kraftwerken und Übertragungsleitungen in ganz Europa das Risiko, dass sich die Schweiz nicht im notwendigen Umfang respektive nur zu hohen Kosten versorgen kann. Ein breit diversifiziertes Stromangebot ermöglicht eine bessere Verteilung des Risikos auf verschiedene Energietechnologien.</p><p>3. Die Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz könnten durch einen entsprechenden Staatsvertrag verknüpft und die Emissionsrechte für Treibhausgase gegenseitig anerkannt werden. Mitte März 2008 hat der Bundesrat das weitere Vorgehen in der Europapolitik festgelegt. Er strebt den Anschluss der Schweiz an das Emissionshandelssystem der EU als Teil der klimapolitischen Strategie an. Ob und wann die beiden Emissionshandelssysteme miteinander verknüpft werden, wird Gegenstand der Verhandlungen mit der EU sein. Mit dem Abschluss der Verhandlungen wird frühestens im Jahr 2010 gerechnet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie sind die sehr restriktiven Rahmenbedingungen, die der Bundesrat für die schweizerische Stromproduktion mit Erdgas festgelegt hat, mit der energiepolitischen Viersäulenstrategie zu vereinbaren, die er im Februar beschlossen hat?</p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat mittelfristig das Risiko einer Energielücke ein?</p><p>3. Wird die Schweiz demnächst dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) beitreten?</p>
  • Gaskombikraftwerke
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Risiko einer Energielücke in der Schweiz und in Europa besteht heute tatsächlich.</p><p>Angesichts dessen bleibt Erdgas eine verantwortbare Lösung, die technisch kurzfristig umgesetzt werden kann. Ohne Gaskombikraftwerk muss sich die Schweiz in Zukunft auf dem europäischen Markt mit Strom versorgen. Wegen der allgemeinen Energieverknappung und der Überbelastung des Stromnetzes an der Grenze wird dies für die Schweiz steigende Energiepreise zur Folge haben.</p><p>Die Rahmenbedingungen, die für Gaskombikraftwerke vorgesehen sind, verunmöglichen aber aus finanziellen Gründen die Umsetzung solcher Projekte.</p><p>Die Schweiz befindet sich in zweierlei Hinsicht im Alleingang:</p><p>Erstens beteiligt sie sich nicht am europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS), sondern hat eine eigene, nicht konkurrenzfähige CO2-Abgabe entwickelt.</p><p>Zweitens hat der Bundesrat in seiner Verordnung vom 21. Dezember 2007 festgelegt, dass die CO2-Emissionen zu 70 Prozent in der Schweiz und zu 30 Prozent im Ausland kompensiert werden müssen. Dieser Entscheid wird den Preis für Schweizer Strom in die Höhe treiben, ohne dass die Gesamtmenge der CO2-Emissionen weltweit auch nur um ein Gramm abnimmt.</p><p>Unter solchen Bedingungen sind in der Schweiz alle Projekte für Gaskraftwerke finanziell gefährdet.</p><p>Das Projekt Chavalon zum Beispiel ist in einer kritischen finanziellen Lage und kann nur umgesetzt werden, wenn der Anteil der Auslandkompensation auf mindestens 50 Prozent angehoben wird und wenn die Emissionsmengen von 1990 verbindlich sind, wie es das Kyoto-Protokoll vorsieht.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 eine Neuausrichtung der Energiepolitik beschlossen. Die Strategie stützt sich auf vier Säulen: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke und Energieaussenpolitik. Der Bundesrat befürwortet Gaskombikraftwerke (GuD) als Übergangslösung, denn sie helfen mit, die zukünftige Lücke zwischen inländischer Kraftwerkskapazität und inländischer Nachfrage nach Strom (Stromlücke) zu schliessen. Der Bundesrat hat die Rahmenbedingungen für die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken damals erörtert und die bundesrätliche Position in dieser Frage mit Blick auf die damals laufenden Beratungen im Parlament festgelegt: Zur Befreiung von der CO2-Abgabe sollten die GuD 100 Prozent ihrer Emissionen kompensieren müssen, wobei die Anrechenbarkeit von Auslandzertifikaten so weit gewährt werden sollte, dass die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Stromproduktion mit GuD gegenüber dem Ausland nicht eingeschränkt wird.</p><p>Am 23. März 2007 haben National- und Ständerat den Bundesbeschluss über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken mit 137 zu 53 bzw. 41 zu 0 Stimmen verabschiedet. Mit dem Bundesbeschluss wird die vollumfängliche Kompensation der CO2-Emissionen bestätigt. Obwohl der Bundesrat für einen höheren Auslandanteil plädierte, hat das Parlament beschlossen, dass höchstens 30 Prozent im Ausland kompensiert werden dürfen. Nur falls die Versorgungssicherheit der Schweiz unmittelbar gefährdet ist, kann der Bundesrat den Anteil auf 50 Prozent erhöhen. Die Kompensationspflicht soll in eine gesetzliche Grundlage überführt werden, die auch für andere Anlagen als Gaskombikraftwerke gelten soll. Dazu ist eine Änderung des CO2-Gesetzes notwendig. Das UVEK hat Ende Mai 2008 die entsprechende Anhörung eröffnet. Darin werden unter anderem zwei Varianten des Inland-Ausland-Anteils der Kompensation zur Diskussion gestellt. Damit ein nahtloser Übergang zwischen Bundesbeschluss und Gesetzesrevision gewährleistet ist, hat der Bundesrat am 30. Mai 2008 dem Parlament beantragt, den Bundesbeschluss um zwei Jahre zu verlängern.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Gaskombikraftwerke relativ rasch zur Lösung des obenerwähnten Stromversorgungsproblems beitragen könnten. Sie verschlechtern aber die CO2-Bilanz der Schweiz. Dies kann durch die sowohl vom Parlament als auch vom Bundesrat geforderte vollständige Kompensation der CO2-Emissionen aufgefangen werden.</p><p>2. In den nächsten rund 15 Jahren wird in der Schweiz ein Stromversorgungsproblem im Umfang von bis zu 36 Prozent des heutigen Landesverbrauchs entstehen. Dieses kann durch Massnahmen zur Förderung der Effizienz stark beeinflusst werden. Je kleiner die Lücke ist, desto weniger Kraftwerke müssen zugebaut werden. Dies ist kostengünstiger für die Volkswirtschaft, und die Auswirkungen auf die Umwelt sind geringer. Auch bei maximaler Förderung der erneuerbaren Energien (inklusive Wasserkraft) können diese das Stromversorgungsproblem in den nächsten 30 Jahren nicht vollumfänglich lösen. Es müssen also weiterhin konventionelle Grossenergietechnologien im Inland und/oder Stromimporte eingesetzt werden. Stromimporte bergen aufgrund des grossen Erneuerungs- und Zubaubedarfs an Kraftwerken und Übertragungsleitungen in ganz Europa das Risiko, dass sich die Schweiz nicht im notwendigen Umfang respektive nur zu hohen Kosten versorgen kann. Ein breit diversifiziertes Stromangebot ermöglicht eine bessere Verteilung des Risikos auf verschiedene Energietechnologien.</p><p>3. Die Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz könnten durch einen entsprechenden Staatsvertrag verknüpft und die Emissionsrechte für Treibhausgase gegenseitig anerkannt werden. Mitte März 2008 hat der Bundesrat das weitere Vorgehen in der Europapolitik festgelegt. Er strebt den Anschluss der Schweiz an das Emissionshandelssystem der EU als Teil der klimapolitischen Strategie an. Ob und wann die beiden Emissionshandelssysteme miteinander verknüpft werden, wird Gegenstand der Verhandlungen mit der EU sein. Mit dem Abschluss der Verhandlungen wird frühestens im Jahr 2010 gerechnet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie sind die sehr restriktiven Rahmenbedingungen, die der Bundesrat für die schweizerische Stromproduktion mit Erdgas festgelegt hat, mit der energiepolitischen Viersäulenstrategie zu vereinbaren, die er im Februar beschlossen hat?</p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat mittelfristig das Risiko einer Energielücke ein?</p><p>3. Wird die Schweiz demnächst dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) beitreten?</p>
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