Erweiterung der Anzahl Urheber von parlamentarischen Vorstössen

ShortId
08.3058
Id
20083058
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Erweiterung der Anzahl Urheber von parlamentarischen Vorstössen
AdditionalIndexing
0421
1
  • L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
  • L03K080304, Parlamentarier/in
  • L05K0803010202, parlamentarische Initiative
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Politische Vorstösse können mehrere Urheber und Urheberinnen haben. Insbesondere erfolgreiche politische Vorstösse entstehen oft aus der Zusammenarbeit von Ratsmitgliedern. Dies kann beim heutigen System mit nur einem Urheber nicht zum Ausdruck gebracht werden. Die bekanntesten Beispiele sind die Mutterschaftsversicherung, welche gemäss amtlichem Bulletin von Pierre Triponez, Jacqueline Fehr, Thérèse Meyer und Ursula Haller ausgearbeitet wurde, aber später nur noch unter dem Namen "Triponez" erwähnt wird (01.426). Auch Barbara Haering weist gemäss amtlichem Bulletin darauf hin, dass der Vorstoss für straffreien Schwangerschaftsabbruch nur ihren Namen aufführt, weil das Geschäftsreglement eine erstunterzeichnende Person verlangt. Der Vorstoss sei jedoch durch eine überfraktionelle Arbeitsgruppe vorbereitet worden (93.434). </p><p>Dass ein System mit mehreren Urhebern von Vorstössen funktioniert, zeigt die erfolgreiche Praxis auf kantonaler und kommunaler Ebene. So ist es beispielsweise im Kanton Appenzell Ausserrhoden möglich, dass Vorstösse von mehreren Ratsmitgliedern unterzeichnet werden. In den Kantonen Freiburg und St. Gallen können zwei Ratsmitglieder Vorstösse gemeinsam einreichen. Ein Blick auf die Traktandenliste des Freiburger Kantonsrates zeigt auch, dass diese Regelung zu vielen fraktionsübergreifenden Motionen geführt hat.</p>
  • <p>Es ist zu prüfen, ob versuchsweise bis zu drei Ratsmitglieder als Urheber bzw. Urheberinnen von Vorstössen (inklusiv parlamentarischen Initiativen) geltend gemacht werden können. In solchen Fällen wird die Redezeit unter den Urhebern aufgeteilt oder es wird wie bei den Fraktionsvorstössen ein Sprecher bzw. eine Sprecherin aus der Reihe der Urheber bestimmt.</p>
  • Erweiterung der Anzahl Urheber von parlamentarischen Vorstössen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Politische Vorstösse können mehrere Urheber und Urheberinnen haben. Insbesondere erfolgreiche politische Vorstösse entstehen oft aus der Zusammenarbeit von Ratsmitgliedern. Dies kann beim heutigen System mit nur einem Urheber nicht zum Ausdruck gebracht werden. Die bekanntesten Beispiele sind die Mutterschaftsversicherung, welche gemäss amtlichem Bulletin von Pierre Triponez, Jacqueline Fehr, Thérèse Meyer und Ursula Haller ausgearbeitet wurde, aber später nur noch unter dem Namen "Triponez" erwähnt wird (01.426). Auch Barbara Haering weist gemäss amtlichem Bulletin darauf hin, dass der Vorstoss für straffreien Schwangerschaftsabbruch nur ihren Namen aufführt, weil das Geschäftsreglement eine erstunterzeichnende Person verlangt. Der Vorstoss sei jedoch durch eine überfraktionelle Arbeitsgruppe vorbereitet worden (93.434). </p><p>Dass ein System mit mehreren Urhebern von Vorstössen funktioniert, zeigt die erfolgreiche Praxis auf kantonaler und kommunaler Ebene. So ist es beispielsweise im Kanton Appenzell Ausserrhoden möglich, dass Vorstösse von mehreren Ratsmitgliedern unterzeichnet werden. In den Kantonen Freiburg und St. Gallen können zwei Ratsmitglieder Vorstösse gemeinsam einreichen. Ein Blick auf die Traktandenliste des Freiburger Kantonsrates zeigt auch, dass diese Regelung zu vielen fraktionsübergreifenden Motionen geführt hat.</p>
    • <p>Es ist zu prüfen, ob versuchsweise bis zu drei Ratsmitglieder als Urheber bzw. Urheberinnen von Vorstössen (inklusiv parlamentarischen Initiativen) geltend gemacht werden können. In solchen Fällen wird die Redezeit unter den Urhebern aufgeteilt oder es wird wie bei den Fraktionsvorstössen ein Sprecher bzw. eine Sprecherin aus der Reihe der Urheber bestimmt.</p>
    • Erweiterung der Anzahl Urheber von parlamentarischen Vorstössen

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