Niederlassungsbewilligung nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen
- ShortId
-
08.3059
- Id
-
20083059
- Updated
-
27.07.2023 19:59
- Language
-
de
- Title
-
Niederlassungsbewilligung nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen
- AdditionalIndexing
-
2811;Bewilligung;Sprache;Niederlassungsrecht;Niederlassung von Ausländern/-innen;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L04K05020505, Niederlassungsrecht
- L05K0506010101, Niederlassung von Ausländern/-innen
- L04K01060103, Sprache
- L05K0806010102, Bewilligung
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Integrationsgrad und die Integrationsmöglichkeiten von Ausländern hängen ganz entscheidend von der Sprachkompetenz ab. Ohne gemeinsame Sprache keine Integration. Es zeigt sich immer wieder, dass grosse Probleme speziell mit schlecht integrierten Ausländern auftreten, die keine ausreichenden Kenntnisse einer Landessprache haben. Dies lässt sich z. B. bei schweren Verbrechen und Gewalt nachweisen. Auch in der Schule führen fehlende Sprachkompetenzen zu erheblichen Problemen. Die Lehrerverbände sind alarmiert.</p><p>Nur wer einer Landessprache mächtig ist, kann sich auch integrieren und zu einem friedlichen Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen etwas beitragen. Ansonsten darf er keine Niederlassungsbewilligung erhalten. Zum Erlernen der Sprache kann eine Frist gesetzt werden, von welcher die Erteilung einer dauerhaften Niederlassungsbewilligung abhängig gemacht wird.</p><p>Das neue Ausländergesetz gibt den Kantonen zwar die Möglichkeit, die Niederlassungsbewilligung an die Sprachkenntnisse zu knüpfen. In der Praxis wird dies aber zu wenig angewendet. Laufend treten grosse Schwierigkeiten auf. Es braucht darum eine griffige Bundeslösung. Durch die verbindliche Verpflichtung zum Erlernen einer Landessprache würde die Integration der Ausländer verbessert und ganz unterschiedliche, häufig auftretende Probleme (von der Kriminalität über die Frauendiskriminierung bis hin zu Schulproblemen) könnten entschärft werden.</p><p>Für Fachkräfte und Manager mit Englischkenntnissen (z. B. in internationalen Unternehmungen oder an Hochschulen) können Ausnahmeregelungen mit begrenztem Aufenthalt vorgesehen werden.</p>
- <p>Das neue Ausländergesetz (AuG) sowie die dazugehörenden Ausführungserlasse sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Das neue Recht beinhaltet eine Reihe von neuen Bestimmungen im Integrationsbereich, welche dem Anliegen der Motion entgegenkommen.</p><p>Der Integration wird im neuen AuG ein hoher Stellenwert beigemessen. Der Grad der Integration ist bei Ermessensentscheiden der Behörden zu berücksichtigen (Art. 96 AuG). Integration bedingt, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen (Art. 4 Abs. 4 AuG). Neu können die zuständigen kantonalen Behörden die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung mit der Bedingung verknüpfen, dass die ausländische Person einen Sprach- oder Integrationskurs besucht und die mit dem Kurs verbundenen Ziele erreicht. Diese Verpflichtung kann in einer Integrationsvereinbarung festgehalten und präzisiert werden. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht kann Personen, die nicht unter die Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU oder der Efta fallen, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert werden (Art. 54 AuG). Damit liegt für ausländische Personen, welche sich weigern, eine Landessprache zu lernen, ein griffiges Instrument vor. Umgekehrt kann, wer gute Sprachkenntnisse aufweist, schon nach fünf statt erst nach zehn Jahren eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Damit ist ein Anreiz zum raschen Spracherwerb verbunden.</p><p>Der Integrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration (BFM) hält fest, dass in Anbetracht des hohen Anteils ausländischer Personen an der Wohnbevölkerung die Integration im Grossen und Ganzen als erfolgreich bezeichnet werden kann. Der genannte Anreiz einer frühzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung wird dies unterstützen. Auch Bund und Kantone sowie Gemeinden fördern aktiv den Erwerb von Landessprachen. Das BFM finanziert die Anstrengungen der Kantone und Gemeinden zur Förderung der Integration mit jährlich rund 50 Millionen Franken. Dabei wird der Förderung von Kenntnissen einer Landessprache grosses Gewicht beigemessen. Auch die Koordination und Abstimmung dieser Sprachförderung wird laufend verbessert und bildet einen Bestandteil des Massnahmepakets des Bundes zur Verbesserung der Integration (Bericht Integrationsmassnahmen, vom Bundesrat verabschiedet am 22. August 2007). Die Erfahrungen mit der Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Wirkung des Massnahmepakets sind zu prüfen, bevor rechtliche Neuerungen getroffen werden.</p><p>Im Übrigen hat der Ständerat am 11. März 2008 die Motion Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, in einer Gesamtsicht zu prüfen, welche weitergehenden Schritte zur Verbesserung der Integration allenfalls ergriffen werden sollen.</p><p>Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass Ausländer nur dann eine Niederlassungsbewilligung erhalten, wenn sie ausreichende Sprachkenntnisse in einer Landessprache vorweisen können.</p>
- Niederlassungsbewilligung nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Integrationsgrad und die Integrationsmöglichkeiten von Ausländern hängen ganz entscheidend von der Sprachkompetenz ab. Ohne gemeinsame Sprache keine Integration. Es zeigt sich immer wieder, dass grosse Probleme speziell mit schlecht integrierten Ausländern auftreten, die keine ausreichenden Kenntnisse einer Landessprache haben. Dies lässt sich z. B. bei schweren Verbrechen und Gewalt nachweisen. Auch in der Schule führen fehlende Sprachkompetenzen zu erheblichen Problemen. Die Lehrerverbände sind alarmiert.</p><p>Nur wer einer Landessprache mächtig ist, kann sich auch integrieren und zu einem friedlichen Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen etwas beitragen. Ansonsten darf er keine Niederlassungsbewilligung erhalten. Zum Erlernen der Sprache kann eine Frist gesetzt werden, von welcher die Erteilung einer dauerhaften Niederlassungsbewilligung abhängig gemacht wird.</p><p>Das neue Ausländergesetz gibt den Kantonen zwar die Möglichkeit, die Niederlassungsbewilligung an die Sprachkenntnisse zu knüpfen. In der Praxis wird dies aber zu wenig angewendet. Laufend treten grosse Schwierigkeiten auf. Es braucht darum eine griffige Bundeslösung. Durch die verbindliche Verpflichtung zum Erlernen einer Landessprache würde die Integration der Ausländer verbessert und ganz unterschiedliche, häufig auftretende Probleme (von der Kriminalität über die Frauendiskriminierung bis hin zu Schulproblemen) könnten entschärft werden.</p><p>Für Fachkräfte und Manager mit Englischkenntnissen (z. B. in internationalen Unternehmungen oder an Hochschulen) können Ausnahmeregelungen mit begrenztem Aufenthalt vorgesehen werden.</p>
- <p>Das neue Ausländergesetz (AuG) sowie die dazugehörenden Ausführungserlasse sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Das neue Recht beinhaltet eine Reihe von neuen Bestimmungen im Integrationsbereich, welche dem Anliegen der Motion entgegenkommen.</p><p>Der Integration wird im neuen AuG ein hoher Stellenwert beigemessen. Der Grad der Integration ist bei Ermessensentscheiden der Behörden zu berücksichtigen (Art. 96 AuG). Integration bedingt, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen (Art. 4 Abs. 4 AuG). Neu können die zuständigen kantonalen Behörden die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung mit der Bedingung verknüpfen, dass die ausländische Person einen Sprach- oder Integrationskurs besucht und die mit dem Kurs verbundenen Ziele erreicht. Diese Verpflichtung kann in einer Integrationsvereinbarung festgehalten und präzisiert werden. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht kann Personen, die nicht unter die Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU oder der Efta fallen, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert werden (Art. 54 AuG). Damit liegt für ausländische Personen, welche sich weigern, eine Landessprache zu lernen, ein griffiges Instrument vor. Umgekehrt kann, wer gute Sprachkenntnisse aufweist, schon nach fünf statt erst nach zehn Jahren eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Damit ist ein Anreiz zum raschen Spracherwerb verbunden.</p><p>Der Integrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration (BFM) hält fest, dass in Anbetracht des hohen Anteils ausländischer Personen an der Wohnbevölkerung die Integration im Grossen und Ganzen als erfolgreich bezeichnet werden kann. Der genannte Anreiz einer frühzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung wird dies unterstützen. Auch Bund und Kantone sowie Gemeinden fördern aktiv den Erwerb von Landessprachen. Das BFM finanziert die Anstrengungen der Kantone und Gemeinden zur Förderung der Integration mit jährlich rund 50 Millionen Franken. Dabei wird der Förderung von Kenntnissen einer Landessprache grosses Gewicht beigemessen. Auch die Koordination und Abstimmung dieser Sprachförderung wird laufend verbessert und bildet einen Bestandteil des Massnahmepakets des Bundes zur Verbesserung der Integration (Bericht Integrationsmassnahmen, vom Bundesrat verabschiedet am 22. August 2007). Die Erfahrungen mit der Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Wirkung des Massnahmepakets sind zu prüfen, bevor rechtliche Neuerungen getroffen werden.</p><p>Im Übrigen hat der Ständerat am 11. März 2008 die Motion Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, in einer Gesamtsicht zu prüfen, welche weitergehenden Schritte zur Verbesserung der Integration allenfalls ergriffen werden sollen.</p><p>Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass Ausländer nur dann eine Niederlassungsbewilligung erhalten, wenn sie ausreichende Sprachkenntnisse in einer Landessprache vorweisen können.</p>
- Niederlassungsbewilligung nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen
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