Mehr Effizienz im Bereich der Lebensmittel- und Produktesicherheit
- ShortId
-
08.3062
- Id
-
20083062
- Updated
-
28.07.2023 07:40
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Effizienz im Bereich der Lebensmittel- und Produktesicherheit
- AdditionalIndexing
-
04;2841;Produktesicherheit;Gesundheitsrisiko;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Rechtssicherheit;Koordination;Vereinfachung von Verfahren;Lebensmittelsicherheit
- 1
-
- L05K0105060602, Lebensmittelsicherheit
- L05K0706010306, Produktesicherheit
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K08020314, Koordination
- L04K05030207, Rechtssicherheit
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat findet sich diesen April zu einer Klausurtagung zusammen, an der die Departementsreform traktandiert sein wird. Nicht erst die jüngsten Beispiele um die Dioxin-Grenzwerte bei Lebensmitteln oder die gesundheitsschädigenden Inhaltsstoffe bei importierten Spielzeugen aus China haben gezeigt, dass hierfür dringender Handlungsbedarf besteht. Die Bundesverwaltung ist für solche Ereignisse ungenügend organisiert. Zu heterogen sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geregelt. Die heutige Konsumpolitik der Schweiz ganz allgemein zeichnet sich aus durch eine Zersplitterung der zuständigen Institutionen auf Bundes- und Kantonsebene. Verschiedene Bundesämter (BAG, BVET, Seco, BLW) kümmern sich lediglich um Teilbereiche. Es mangelt an einer Gesamtschau und an einer übergeordneten Verantwortlichkeit. Wirtschaft, Handel und Produzenten sehen sich mit einer grossen Regelungsvielfalt konfrontiert, welche ineffizient ist und zu Rechtsunsicherheit führt. Der Vollzug auf Bundes- und Kantonsebene ist doppelspurig, heterogen und führt zu Rechtsungleichheiten.</p><p>Eine möglichst weitgehende Zusammenführung der Aufgabenbereiche von Bundesämtern und Institutionen, die sich mit der Sicherheit von Verbrauchsprodukten, Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen sowie der landwirtschaftlichen Produktion beschäftigen, hat zum Ziel, dass:</p><p>- wissenschaftliche Grundlagen dank Bündelung vorhandener Kapazitäten effizient erarbeitet werden;</p><p>- die Rechtsgrundlagen in den aufgeführten Bereichen kohärent weiterentwickelt, aktualisiert und so weit als möglich zusammengeführt werden;</p><p>- der Vollzug risikobasiert, rechtsgleich, transparent und koordiniert erfolgt;</p><p>- die Interessen der Schweiz im Bereich der Konsumpolitik auf internationaler Ebene effizient vertreten werden;</p><p>- für die betroffenen Kreise und die Öffentlichkeit eine kompetente Kommunikations- und Ansprechstelle zur Verfügung steht;</p><p>- mit einer Zusammenlegung der verschiedenen Bereiche und einer Straffung der Vollzugsstrukturen Kosteneinsparungen erzielt werden können.</p>
- <p>Die Frage der Organisation der Lebensmittel- und Produktesicherheit auf Stufe Bund wird zwischen den betroffenen Bundesstellen regelmässig diskutiert. Auch der Bundesrat hat dazu bereits mehrfach Stellung genommen (parlamentarische Initiative Sommaruga Simonetta 01.452, Unabhängiges Institut für Lebensmittelsicherheit; Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR - 01.452 - 02.3378, Unabhängige Stelle für Lebensmittelsicherheit; Motion Müller Walter 04.3251, Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung. Effiziente Vollzugsstrukturen; Motion Speck 04.3313, Effizienzsteigerung im Lebensmittelrecht; Interpellation Bourgeois 07.3789, Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes). Im Rahmen der Erfüllung der Motion der Spezialkommission NR (04.080) 05.3228 wurde ein Bericht verfasst, in welchem drei Reorganisationsvarianten untersucht wurden. Der Bundesrat hat diesbezüglich entschieden, dass eine Variante, welche die Zusammenführung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) mit den im Bundesamt für Gesundheit (BAG) und im Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mit dem Verbraucherschutz befassten Einheiten vorsieht, im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform geprüft werden soll.</p><p>Die Lebensmittel- und Produktesicherheit ist in der Schweiz auf einem sehr hohen Niveau und der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet. Die Zuständigkeiten sind auf verschiedene Departemente und Ämter aufgeteilt und berücksichtigen die innerhalb der einzelnen Bundesstellen nutzbaren Synergien. Die Kompetenzen der einzelnen Bundesstellen sind in den Organisationsverordnungen des Bundesrates klar geregelt. Die Koordination wird durch operationelle Plattformen sichergestellt. Zudem hat der Bundesrat am 1. Januar 2007 die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) eingesetzt. Sie arbeitet im Auftrag des BLW, des BVET und des BAG und unterstützt diese bei der Aufsicht über den Vollzug der Futtermittel-, Tierseuchen-, Tierschutz- und Lebensmittelgesetzgebung in der Schweiz. Nach Auffassung des Bundesrates sind damit die Rahmenbedingungen gegeben, um die gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Lebensmittel- und Produktesicherheit effizient vollziehen zu können.</p><p>Bezüglich der Effizienz und der Rechtssicherheit im Vollzug befürwortet der Bundesrat eine engere Zusammenarbeit mit der EU, unserem wichtigsten Handelspartner im Produktebereich. Sie soll erlauben, dass die Schweiz an den europäischen Systemen der Produkte- und der Lebensmittelsicherheit teilnehmen und ihre Interessen in den in der EU hierfür zuständigen Gremien effizient vertreten kann. Mit Entscheid vom 14. März 2008 zur Europapolitik hat er diesbezüglich die Weichen gestellt und ein Verhandlungsmandat für den Agrar- und Lebensmittelbereich sowie den Bereich Gesundheit beschlossen. Dieses Verhandlungsmandat deckt ebenfalls den gewünschten Anschluss an die Schnellwarnsysteme Rapex für alle gefährlichen Konsumgüter und RASFF für Lebens- und Futtermittel sowie die dazugehörenden Organisationen ab. Mit dem ebenfalls angestrebten Anschluss an die Europäische Lebensmittelagentur soll zudem eine wichtige Stärkung der wissenschaftlichen Risikobewertung sowie eine effiziente Zusammenarbeit aller Beteiligten in Europa erreicht werden.</p><p>Was die vom Motionär erwähnten Beispiele der Dioxin- und PCB-Rückstände in Lebensmitteln oder der gefährlichen Spielzeuge aus Asien anbelangt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass diese gerade zeigen, dass die Koordination unter den Bundesämtern wie auch die Zusammenarbeit mit den Kantonen gut funktioniert. Die Dioxin- und PCB-Problematik wurde dank der guten Grundlagenarbeit der Ämter erkannt und einer Problemlösung unter Einbezug aller Beteiligten zugeführt.</p><p>Wie diese beiden Beispiele zeigen, helfen die verschiedenen Sichtweisen der betroffenen Ämter bezüglich Gesundheits- und Umweltschutz sowie Lebensmittelproduktion mit, eine pragmatische Lösung zu finden, welche die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich schützt, ohne die Wirtschaft unnötig zu belasten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Lebensmittel- und Produktesicherheit für mehr Effizienz, die Erhöhung der Rechtssicherheit und einen einfacheren Vollzug zu sorgen.</p><p>Wo sinnvoll und zielführend, soll durch die Zusammenführung verschiedener Stellen auf Bundesebene eine eindeutige Ansprechstelle für Wirtschaft, Handel, Produktion, Landwirtschaft, Wissenschaft, Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf internationaler Ebene geschaffen werden.</p>
- Mehr Effizienz im Bereich der Lebensmittel- und Produktesicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat findet sich diesen April zu einer Klausurtagung zusammen, an der die Departementsreform traktandiert sein wird. Nicht erst die jüngsten Beispiele um die Dioxin-Grenzwerte bei Lebensmitteln oder die gesundheitsschädigenden Inhaltsstoffe bei importierten Spielzeugen aus China haben gezeigt, dass hierfür dringender Handlungsbedarf besteht. Die Bundesverwaltung ist für solche Ereignisse ungenügend organisiert. Zu heterogen sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geregelt. Die heutige Konsumpolitik der Schweiz ganz allgemein zeichnet sich aus durch eine Zersplitterung der zuständigen Institutionen auf Bundes- und Kantonsebene. Verschiedene Bundesämter (BAG, BVET, Seco, BLW) kümmern sich lediglich um Teilbereiche. Es mangelt an einer Gesamtschau und an einer übergeordneten Verantwortlichkeit. Wirtschaft, Handel und Produzenten sehen sich mit einer grossen Regelungsvielfalt konfrontiert, welche ineffizient ist und zu Rechtsunsicherheit führt. Der Vollzug auf Bundes- und Kantonsebene ist doppelspurig, heterogen und führt zu Rechtsungleichheiten.</p><p>Eine möglichst weitgehende Zusammenführung der Aufgabenbereiche von Bundesämtern und Institutionen, die sich mit der Sicherheit von Verbrauchsprodukten, Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen sowie der landwirtschaftlichen Produktion beschäftigen, hat zum Ziel, dass:</p><p>- wissenschaftliche Grundlagen dank Bündelung vorhandener Kapazitäten effizient erarbeitet werden;</p><p>- die Rechtsgrundlagen in den aufgeführten Bereichen kohärent weiterentwickelt, aktualisiert und so weit als möglich zusammengeführt werden;</p><p>- der Vollzug risikobasiert, rechtsgleich, transparent und koordiniert erfolgt;</p><p>- die Interessen der Schweiz im Bereich der Konsumpolitik auf internationaler Ebene effizient vertreten werden;</p><p>- für die betroffenen Kreise und die Öffentlichkeit eine kompetente Kommunikations- und Ansprechstelle zur Verfügung steht;</p><p>- mit einer Zusammenlegung der verschiedenen Bereiche und einer Straffung der Vollzugsstrukturen Kosteneinsparungen erzielt werden können.</p>
- <p>Die Frage der Organisation der Lebensmittel- und Produktesicherheit auf Stufe Bund wird zwischen den betroffenen Bundesstellen regelmässig diskutiert. Auch der Bundesrat hat dazu bereits mehrfach Stellung genommen (parlamentarische Initiative Sommaruga Simonetta 01.452, Unabhängiges Institut für Lebensmittelsicherheit; Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR - 01.452 - 02.3378, Unabhängige Stelle für Lebensmittelsicherheit; Motion Müller Walter 04.3251, Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung. Effiziente Vollzugsstrukturen; Motion Speck 04.3313, Effizienzsteigerung im Lebensmittelrecht; Interpellation Bourgeois 07.3789, Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes). Im Rahmen der Erfüllung der Motion der Spezialkommission NR (04.080) 05.3228 wurde ein Bericht verfasst, in welchem drei Reorganisationsvarianten untersucht wurden. Der Bundesrat hat diesbezüglich entschieden, dass eine Variante, welche die Zusammenführung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) mit den im Bundesamt für Gesundheit (BAG) und im Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mit dem Verbraucherschutz befassten Einheiten vorsieht, im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform geprüft werden soll.</p><p>Die Lebensmittel- und Produktesicherheit ist in der Schweiz auf einem sehr hohen Niveau und der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet. Die Zuständigkeiten sind auf verschiedene Departemente und Ämter aufgeteilt und berücksichtigen die innerhalb der einzelnen Bundesstellen nutzbaren Synergien. Die Kompetenzen der einzelnen Bundesstellen sind in den Organisationsverordnungen des Bundesrates klar geregelt. Die Koordination wird durch operationelle Plattformen sichergestellt. Zudem hat der Bundesrat am 1. Januar 2007 die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) eingesetzt. Sie arbeitet im Auftrag des BLW, des BVET und des BAG und unterstützt diese bei der Aufsicht über den Vollzug der Futtermittel-, Tierseuchen-, Tierschutz- und Lebensmittelgesetzgebung in der Schweiz. Nach Auffassung des Bundesrates sind damit die Rahmenbedingungen gegeben, um die gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Lebensmittel- und Produktesicherheit effizient vollziehen zu können.</p><p>Bezüglich der Effizienz und der Rechtssicherheit im Vollzug befürwortet der Bundesrat eine engere Zusammenarbeit mit der EU, unserem wichtigsten Handelspartner im Produktebereich. Sie soll erlauben, dass die Schweiz an den europäischen Systemen der Produkte- und der Lebensmittelsicherheit teilnehmen und ihre Interessen in den in der EU hierfür zuständigen Gremien effizient vertreten kann. Mit Entscheid vom 14. März 2008 zur Europapolitik hat er diesbezüglich die Weichen gestellt und ein Verhandlungsmandat für den Agrar- und Lebensmittelbereich sowie den Bereich Gesundheit beschlossen. Dieses Verhandlungsmandat deckt ebenfalls den gewünschten Anschluss an die Schnellwarnsysteme Rapex für alle gefährlichen Konsumgüter und RASFF für Lebens- und Futtermittel sowie die dazugehörenden Organisationen ab. Mit dem ebenfalls angestrebten Anschluss an die Europäische Lebensmittelagentur soll zudem eine wichtige Stärkung der wissenschaftlichen Risikobewertung sowie eine effiziente Zusammenarbeit aller Beteiligten in Europa erreicht werden.</p><p>Was die vom Motionär erwähnten Beispiele der Dioxin- und PCB-Rückstände in Lebensmitteln oder der gefährlichen Spielzeuge aus Asien anbelangt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass diese gerade zeigen, dass die Koordination unter den Bundesämtern wie auch die Zusammenarbeit mit den Kantonen gut funktioniert. Die Dioxin- und PCB-Problematik wurde dank der guten Grundlagenarbeit der Ämter erkannt und einer Problemlösung unter Einbezug aller Beteiligten zugeführt.</p><p>Wie diese beiden Beispiele zeigen, helfen die verschiedenen Sichtweisen der betroffenen Ämter bezüglich Gesundheits- und Umweltschutz sowie Lebensmittelproduktion mit, eine pragmatische Lösung zu finden, welche die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich schützt, ohne die Wirtschaft unnötig zu belasten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Lebensmittel- und Produktesicherheit für mehr Effizienz, die Erhöhung der Rechtssicherheit und einen einfacheren Vollzug zu sorgen.</p><p>Wo sinnvoll und zielführend, soll durch die Zusammenführung verschiedener Stellen auf Bundesebene eine eindeutige Ansprechstelle für Wirtschaft, Handel, Produktion, Landwirtschaft, Wissenschaft, Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf internationaler Ebene geschaffen werden.</p>
- Mehr Effizienz im Bereich der Lebensmittel- und Produktesicherheit
Back to List