Kompetente Aufsicht für einen starken Finanzplatz

ShortId
08.3065
Id
20083065
Updated
28.07.2023 09:39
Language
de
Title
Kompetente Aufsicht für einen starken Finanzplatz
AdditionalIndexing
24;Kapitalanlagegesellschaft;Kontrolle;Qualitätssicherung;Eidgenössische Banken- und Börsenkommission;Finanzplatz Schweiz;Finanzmarkt;berufliche Eignung;Anlagefonds
1
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08040504, Eidgenössische Banken- und Börsenkommission
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L06K070303010102, Kapitalanlagegesellschaft
  • L06K110602010102, Anlagefonds
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat im September 2007 ein Positionspapier zu Hedge Fonds veröffentlicht. Gerade dieser Bericht zeigt auf, dass die EBK über umfassende Kenntnisse über Hedge Fonds verfügt und sich der Risiken, die von Hedge Fonds ausgehen können, durchaus bewusst ist. Der Bundesrat hat keinen Anlass, an der Fachkunde der EBK zu zweifeln: Sie verfügt über gut qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten, welche mit hoher Motivation einen grossen Einsatz leisten.</p><p>2. Die eidgenössischen Räte haben am 22. Juni 2007 das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finmag; Referendumsvorlage BBl 2007 4625) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediärinnen und -intermediäre in einer Behörde zusammenzufassen. Deshalb werden die drei Behörden EBK, Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der "Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma)" zusammengeführt. Die Finma wird am 1. Januar 2009 operativ werden und ein neues, eigenes Personalstatut erhalten, das vom Bundesrat zu genehmigen ist. Ein eigenes Personalstatut der Finma bietet Raum für flexible Lösungen. Allerdings ist der Bundesrat im Rahmen seines Genehmigungsentscheides auch gehalten, eine Gesamtbetrachtung zu machen, in welcher insbesondere die Regelungen der Arbeitsverhältnisse anderer zentraler und dezentraler Einheiten der Bundesverwaltung sowie auch privatwirtschaftliche Vergleichswerte der Entlöhnung von Finanzspezialistinnen und -spezialisten mit einbezogen werden müssen.</p><p>3. Das Financial Stability Forum (FSF) hat im April einen Bericht über die Ursachen der Finanzkrise mit entsprechenden Abhilfe- und Vorsorgemassnahmen vorgelegt. Die Schweiz, die seit Januar 2007 Mitglied im FSF ist, hat aktiv an diesen Diskussionen teilgenommen. Weiter ist auch die EBK im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht sowie in der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufseher (IOSCO) aktiv, zwei internationale Gremien, welche sich ebenfalls intensiv mit den Lehren aus der Finanzkrise befassen. In all diesen Gremien werden die aufgetretenen Probleme analysiert und entsprechende Anpassungen internationaler Standards diskutiert.</p><p>4. Die EBK übt ihre Aufsichtsfunktionen unabhängig aus und ist vom Bundesrat weisungsungebunden. Der Bundesrat ist im Übrigen der Ansicht, dass die EBK bei ihrer Tätigkeit die richtigen Schwerpunkte setzt. Zu diesen Schwerpunkten zählen insbesondere die deutlich über den internationalen Vorgaben liegenden Eigenkapitalanforderungen an die schweizerischen Grossbanken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit der Subprime- und Liquiditätskrise an den Finanzmärkten geraten nach und nach auch Hedge Fonds in die Schlagzeilen. Dies ist aus schweizerischer Sicht dann relevant, wenn besagte Fonds namhafte Beteiligungen an Schweizer Unternehmen innert kurzer Zeit liquidieren und so - vor allem bei kleineren Unternehmen mit weniger liquiden Aktien - überproportionalen Einfluss auf den Aktienkurs nehmen.</p><p>Für den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz ist es von höchster Priorität, dass - unter Respektierung der Grundsätze der Selbstverantwortung und der Privatsphäre - die Aufsicht über den Finanzmarkt von höchster Qualität ist, um Stabilität zu garantieren und das Vertrauen der Anleger zu stärken. Mit Blick auf die derzeitigen Vorgänge stellt sich die Frage, ob die heutigen Aufsichtsorgane in der Lage sind, diese anspruchsvollen Aufgaben wahrzunehmen.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verfügen die Eidgenössische Bankenkommission sowie die Finanzmarktaufsicht über genügend Spezialwissen und Ressourcen, um ihre Überwachungs- und Aufsichtsaufgaben auch bei bisweilen komplizierten Anlageinstituten wie Hedge Fonds wahrzunehmen?</p><p>2. Bieten die rechtlichen Voraussetzungen (Anstellungsbedingungen, Entschädigungen) die nötigen Möglichkeiten, um qualifizierte, erfahrene und verantwortungserprobte Fachkräfte mit Praxiserfahrung einstellen zu können? </p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass die grenzüberschreitende Aufsicht und die Delegation der Aufsicht an Dritte nicht befriedigend geregelt sind? Wäre es nicht vordringlich, jetzt Vorschläge für internationale Standards zu unterbreiten?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass im Rahmen der Finanzmarktaufsicht den Fragen der polizeilichen Aufsicht und der Marktaufsicht eher zu viel, den Fragen der prudentiellen Aufsicht (Sicherstellung der Solvenz usw.) jedoch zu wenig Gewicht beigemessen wird?</p>
  • Kompetente Aufsicht für einen starken Finanzplatz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat im September 2007 ein Positionspapier zu Hedge Fonds veröffentlicht. Gerade dieser Bericht zeigt auf, dass die EBK über umfassende Kenntnisse über Hedge Fonds verfügt und sich der Risiken, die von Hedge Fonds ausgehen können, durchaus bewusst ist. Der Bundesrat hat keinen Anlass, an der Fachkunde der EBK zu zweifeln: Sie verfügt über gut qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten, welche mit hoher Motivation einen grossen Einsatz leisten.</p><p>2. Die eidgenössischen Räte haben am 22. Juni 2007 das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finmag; Referendumsvorlage BBl 2007 4625) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediärinnen und -intermediäre in einer Behörde zusammenzufassen. Deshalb werden die drei Behörden EBK, Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der "Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma)" zusammengeführt. Die Finma wird am 1. Januar 2009 operativ werden und ein neues, eigenes Personalstatut erhalten, das vom Bundesrat zu genehmigen ist. Ein eigenes Personalstatut der Finma bietet Raum für flexible Lösungen. Allerdings ist der Bundesrat im Rahmen seines Genehmigungsentscheides auch gehalten, eine Gesamtbetrachtung zu machen, in welcher insbesondere die Regelungen der Arbeitsverhältnisse anderer zentraler und dezentraler Einheiten der Bundesverwaltung sowie auch privatwirtschaftliche Vergleichswerte der Entlöhnung von Finanzspezialistinnen und -spezialisten mit einbezogen werden müssen.</p><p>3. Das Financial Stability Forum (FSF) hat im April einen Bericht über die Ursachen der Finanzkrise mit entsprechenden Abhilfe- und Vorsorgemassnahmen vorgelegt. Die Schweiz, die seit Januar 2007 Mitglied im FSF ist, hat aktiv an diesen Diskussionen teilgenommen. Weiter ist auch die EBK im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht sowie in der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufseher (IOSCO) aktiv, zwei internationale Gremien, welche sich ebenfalls intensiv mit den Lehren aus der Finanzkrise befassen. In all diesen Gremien werden die aufgetretenen Probleme analysiert und entsprechende Anpassungen internationaler Standards diskutiert.</p><p>4. Die EBK übt ihre Aufsichtsfunktionen unabhängig aus und ist vom Bundesrat weisungsungebunden. Der Bundesrat ist im Übrigen der Ansicht, dass die EBK bei ihrer Tätigkeit die richtigen Schwerpunkte setzt. Zu diesen Schwerpunkten zählen insbesondere die deutlich über den internationalen Vorgaben liegenden Eigenkapitalanforderungen an die schweizerischen Grossbanken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit der Subprime- und Liquiditätskrise an den Finanzmärkten geraten nach und nach auch Hedge Fonds in die Schlagzeilen. Dies ist aus schweizerischer Sicht dann relevant, wenn besagte Fonds namhafte Beteiligungen an Schweizer Unternehmen innert kurzer Zeit liquidieren und so - vor allem bei kleineren Unternehmen mit weniger liquiden Aktien - überproportionalen Einfluss auf den Aktienkurs nehmen.</p><p>Für den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz ist es von höchster Priorität, dass - unter Respektierung der Grundsätze der Selbstverantwortung und der Privatsphäre - die Aufsicht über den Finanzmarkt von höchster Qualität ist, um Stabilität zu garantieren und das Vertrauen der Anleger zu stärken. Mit Blick auf die derzeitigen Vorgänge stellt sich die Frage, ob die heutigen Aufsichtsorgane in der Lage sind, diese anspruchsvollen Aufgaben wahrzunehmen.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verfügen die Eidgenössische Bankenkommission sowie die Finanzmarktaufsicht über genügend Spezialwissen und Ressourcen, um ihre Überwachungs- und Aufsichtsaufgaben auch bei bisweilen komplizierten Anlageinstituten wie Hedge Fonds wahrzunehmen?</p><p>2. Bieten die rechtlichen Voraussetzungen (Anstellungsbedingungen, Entschädigungen) die nötigen Möglichkeiten, um qualifizierte, erfahrene und verantwortungserprobte Fachkräfte mit Praxiserfahrung einstellen zu können? </p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass die grenzüberschreitende Aufsicht und die Delegation der Aufsicht an Dritte nicht befriedigend geregelt sind? Wäre es nicht vordringlich, jetzt Vorschläge für internationale Standards zu unterbreiten?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass im Rahmen der Finanzmarktaufsicht den Fragen der polizeilichen Aufsicht und der Marktaufsicht eher zu viel, den Fragen der prudentiellen Aufsicht (Sicherstellung der Solvenz usw.) jedoch zu wenig Gewicht beigemessen wird?</p>
    • Kompetente Aufsicht für einen starken Finanzplatz

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