Kampf gegen die Schwarzarbeit. Aufbau eines Monitorings
- ShortId
-
08.3074
- Id
-
20083074
- Updated
-
14.11.2025 06:56
- Language
-
de
- Title
-
Kampf gegen die Schwarzarbeit. Aufbau eines Monitorings
- AdditionalIndexing
-
15;Schwarzarbeit;Lohndumping;Monitoring;Vollzug von Beschlüssen
- 1
-
- L05K0702030211, Schwarzarbeit
- L05K0802030209, Monitoring
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0702010303, Lohndumping
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Schwarzarbeit geht auf das Konto sowohl von Schweizerinnen und Schweizern als auch von Ausländerinnen und Ausländern. Es sei nochmals an die verheerenden Konsequenzen der Schwarzarbeit erinnert: Schwarzarbeiterinnen und -arbeiter haben keine Rechte und können sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen überhaupt nicht zur Wehr setzen. Weil die Einkommen aus Schwarzarbeit nicht versteuert und keine Sozialversicherungsabzüge entrichtet werden, entgehen den Gemeinwesen bedeutende Einkünfte, und diese fehlen dann bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zugunsten der gesamten Bevölkerung. Im Jahr 2004 wurde mit Schwarzarbeit ein Umsatz von schätzungsweise 39,6 Milliarden Franken erzielt. Die Gefahr des Lohndumpings ist gross, und dies erzeugt bei den Erwerbstätigen Gefühle der Unsicherheit, ja der Konkurrenz, wenn nicht sogar des Fremdenhasses. Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit in Kraft getreten. Es ermöglicht verstärkte Kontrollen und einschneidendere Sanktionen. Aber eine genauere Erfassung der Realität der Schwarzarbeit ist schwierig, weil die Instrumente zur Evaluation und Analyse fehlen.</p>
- <p>Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht in Artikel 4 Absatz 4 vor, dass die kantonalen Kontrollorgane, welche die Einhaltung des Kontrollgegenstands des Gesetzes prüfen, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) jährlich Bericht über ihre Tätigkeit erstatten.</p><p>Um dieser Pflicht zur Berichterstattung nachzukommen, wurde den Kantonen - nach vorgängiger Konsultation des Verbandes Schweizerischer Arbeitsämter - ein vom Seco ausgearbeitetes Formular unterbreitet. Mit diesem Formular werden verschiedene Aspekte erfasst, die Aussagen über die kantonale Vollzugstätigkeit zulassen.</p><p>Der Bundesrat misst der Nutzung der Synergien beim Vollzug der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit grosse Bedeutung zu. Es wurden aber dennoch im Rahmen der Ausarbeitung der Berichterstattungsformulare für die beiden Vollzugsbereiche Abgrenzungskriterien entwickelt, mittels derer eine getrennte Auswertung der kantonalen Ergebnisse der beiden Vollzugsbereiche sichergestellt wird. </p><p>Die Resultate über die kantonale Vollzugstätigkeit für das Jahr 2008 werden vom Seco im Frühjahr 2009 in einem ersten Bericht veröffentlicht, gleichzeitig mit dem Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Dieser Bericht wird einen ersten Überblick über die Wirkung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zulassen. Anhand der Ergebnisse dieses Berichtes kann das Berichterstattungsformular für die Kantone für die Folgejahre angepasst werden, sollte sich die Notwendigkeit ergeben, noch weitere Daten der kantonalen Vollzugstätigkeit zu erheben.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Anliegens der Motionärin bewusst und misst dem Bericht über die Vollzugstätigkeit der kantonalen Kontrollorgane grosse Bedeutung bei. Mit der Berichterstattung der Kantone und deren Auswertung wird dem Anliegen der Motionärin weitgehend Rechnung getragen. Die ersten Erfahrungen und Erkenntnisse werden zeigen, ob diese Monitoringmassnahmen noch auszubauen sind. In diesem Sinn beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Instrument zu schaffen, dank dem sich die Schwarzarbeit vergleichen, verhüten und realistisch erfassen lässt, also ein Monitoring.</p><p>Dieses Monitoring sollte es ermöglichen, in allen Kantonen die Umsetzung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit und die Ergebnisse der Umsetzung zu beurteilen. Zu erfassen sind namentlich folgende Fakten: die Anzahl Kontrollen und wer sie durchführt; wie viele Verletzungen dieses Gesetzes festgestellt werden und in welchen Branchen; die Konsequenzen für die auf frischer Tat ertappten Parteien.</p><p>Das Monitoring muss den besonderen Umständen der einzelnen Kantone Rechnung tragen (z. B. die Nähe zur Grenze, die Struktur des Arbeitsmarktes und das Wirtschaftsgefüge). Diese Unterschiede sind bei der Interpretation des Monitorings in angemessener Weise zu berücksichtigen. Des Weiteren können sich aus der Überschneidung und der Abgrenzung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit und des Bundesgesetzes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Probleme ergeben (z. B. Doppelzählungen). Es ist darauf zu achten, dass diese Probleme angemessen und sinnvoll gelöst werden.</p>
- Kampf gegen die Schwarzarbeit. Aufbau eines Monitorings
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Schwarzarbeit geht auf das Konto sowohl von Schweizerinnen und Schweizern als auch von Ausländerinnen und Ausländern. Es sei nochmals an die verheerenden Konsequenzen der Schwarzarbeit erinnert: Schwarzarbeiterinnen und -arbeiter haben keine Rechte und können sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen überhaupt nicht zur Wehr setzen. Weil die Einkommen aus Schwarzarbeit nicht versteuert und keine Sozialversicherungsabzüge entrichtet werden, entgehen den Gemeinwesen bedeutende Einkünfte, und diese fehlen dann bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zugunsten der gesamten Bevölkerung. Im Jahr 2004 wurde mit Schwarzarbeit ein Umsatz von schätzungsweise 39,6 Milliarden Franken erzielt. Die Gefahr des Lohndumpings ist gross, und dies erzeugt bei den Erwerbstätigen Gefühle der Unsicherheit, ja der Konkurrenz, wenn nicht sogar des Fremdenhasses. Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit in Kraft getreten. Es ermöglicht verstärkte Kontrollen und einschneidendere Sanktionen. Aber eine genauere Erfassung der Realität der Schwarzarbeit ist schwierig, weil die Instrumente zur Evaluation und Analyse fehlen.</p>
- <p>Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht in Artikel 4 Absatz 4 vor, dass die kantonalen Kontrollorgane, welche die Einhaltung des Kontrollgegenstands des Gesetzes prüfen, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) jährlich Bericht über ihre Tätigkeit erstatten.</p><p>Um dieser Pflicht zur Berichterstattung nachzukommen, wurde den Kantonen - nach vorgängiger Konsultation des Verbandes Schweizerischer Arbeitsämter - ein vom Seco ausgearbeitetes Formular unterbreitet. Mit diesem Formular werden verschiedene Aspekte erfasst, die Aussagen über die kantonale Vollzugstätigkeit zulassen.</p><p>Der Bundesrat misst der Nutzung der Synergien beim Vollzug der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit grosse Bedeutung zu. Es wurden aber dennoch im Rahmen der Ausarbeitung der Berichterstattungsformulare für die beiden Vollzugsbereiche Abgrenzungskriterien entwickelt, mittels derer eine getrennte Auswertung der kantonalen Ergebnisse der beiden Vollzugsbereiche sichergestellt wird. </p><p>Die Resultate über die kantonale Vollzugstätigkeit für das Jahr 2008 werden vom Seco im Frühjahr 2009 in einem ersten Bericht veröffentlicht, gleichzeitig mit dem Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Dieser Bericht wird einen ersten Überblick über die Wirkung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zulassen. Anhand der Ergebnisse dieses Berichtes kann das Berichterstattungsformular für die Kantone für die Folgejahre angepasst werden, sollte sich die Notwendigkeit ergeben, noch weitere Daten der kantonalen Vollzugstätigkeit zu erheben.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Anliegens der Motionärin bewusst und misst dem Bericht über die Vollzugstätigkeit der kantonalen Kontrollorgane grosse Bedeutung bei. Mit der Berichterstattung der Kantone und deren Auswertung wird dem Anliegen der Motionärin weitgehend Rechnung getragen. Die ersten Erfahrungen und Erkenntnisse werden zeigen, ob diese Monitoringmassnahmen noch auszubauen sind. In diesem Sinn beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Instrument zu schaffen, dank dem sich die Schwarzarbeit vergleichen, verhüten und realistisch erfassen lässt, also ein Monitoring.</p><p>Dieses Monitoring sollte es ermöglichen, in allen Kantonen die Umsetzung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit und die Ergebnisse der Umsetzung zu beurteilen. Zu erfassen sind namentlich folgende Fakten: die Anzahl Kontrollen und wer sie durchführt; wie viele Verletzungen dieses Gesetzes festgestellt werden und in welchen Branchen; die Konsequenzen für die auf frischer Tat ertappten Parteien.</p><p>Das Monitoring muss den besonderen Umständen der einzelnen Kantone Rechnung tragen (z. B. die Nähe zur Grenze, die Struktur des Arbeitsmarktes und das Wirtschaftsgefüge). Diese Unterschiede sind bei der Interpretation des Monitorings in angemessener Weise zu berücksichtigen. Des Weiteren können sich aus der Überschneidung und der Abgrenzung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit und des Bundesgesetzes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Probleme ergeben (z. B. Doppelzählungen). Es ist darauf zu achten, dass diese Probleme angemessen und sinnvoll gelöst werden.</p>
- Kampf gegen die Schwarzarbeit. Aufbau eines Monitorings
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