Umsetzung der Beschlüsse von Branchenorganisationen des Agrarsektors
- ShortId
-
08.3075
- Id
-
20083075
- Updated
-
28.07.2023 10:35
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der Beschlüsse von Branchenorganisationen des Agrarsektors
- AdditionalIndexing
-
55;Berufsverband;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarmarkt;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Agrarpolitik (speziell)
- 1
-
- L05K0702040303, Berufsverband
- L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K1401030202, Agrarmarkt
- L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Zuge der Marktliberalisierungen mussten sich die landwirtschaftlichen Branchen zuerst konstituieren oder neu organisieren, damit die Probleme besprochen und gelöst werden konnten. Die Branchenorganisationen haben den Auftrag, Rahmenbedingungen festzulegen, Richtpreise zu bestimmen, den Markt zu organisieren oder sogar Angebot und Nachfrage zu verwalten. Diese Aufgaben müssen im Interesse aller Akteure aus Produktion, Verarbeitung und Handel wahrgenommen werden. Früher war dies Sache der Bundesverwaltung, meistens des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW); heute übernehmen die Branchenorganisationen eine für die Landwirtschaft und die vor- und nachgelagerten Stufen wesentliche Rolle. Trotz dieser neuen Situation müssen wir feststellen, dass das BLW mit allen Mitteln versucht, die Beschlüsse der Branchenorganisationen zu beeinflussen und sie sogar ohne zwingende rechtliche oder wirtschaftliche Gründe zu verändern. So sind die Branchen dem Einfluss der Bundesverwaltung ausgeliefert. Eine solche Haltung mochte zu Zeiten der staatlich regulierten Märkte gerechtfertigt sein, aber heute ist dieses Verhalten nicht mehr zeitgemäss. Man kann nicht auf der einen Seite verlangen, dass die Branchen die Verantwortung für ihre Produktion selber übernehmen, und auf der anderen Seite dann ihre Beschlüsse nicht respektieren; vor allem dann nicht, wenn diese Beschlüsse keine überwiegenden Interessen Dritter tangieren und die gesetzlichen Grundlagen respektieren. Die unterschiedlichen Haltungen der Swiss Granum (Branchenorganisation Getreide, Ölsaaten und Eiweisspflanzen) und des BLW zum Grenzschutz für Brotgetreide und verarbeitete Getreideprodukte für den menschlichen Verzehr sind für diese Situation bezeichnend.</p><p>Ist der Bundesrat deshalb nicht der Ansicht, dass die Verwaltung und die politischen Behörden die Umsetzung von Beschlüssen der Branchenorganisationen unterstützen sollten, anstatt sie zu bekämpfen?</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Aushandlung von konsensfähigen Branchenvorschlägen zu agrarpolitischen Fragestellungen. Er orientiert sich aber bei der Entscheidfindung nicht nur an den sektoriellen Interessen, sondern prioritär an übergeordneten volkswirtschaftlichen und agrarpolitischen Überlegungen.</p><p>Die Bemessung der Grenzbelastung liegt unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen und landesrechtlichen Vorgaben in der Kompetenz des Bundesrates.</p><p>Es ist Aufgabe des zuständigen Departementes, eingehende Begehren aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu prüfen und dem Bundesrat gegebenenfalls abweichende Vorschläge zu unterbreiten. Betreffend Flexibilisierung der Grenzbelastung von Brotgetreide und verarbeitetem Getreide zur menschlichen Ernährung schickte das Bundesamt für Landwirtschaft einen Vorschlag in die Anhörung der interessierten Kreise, der wesentliche Elemente des Branchenvorschlags integrierte, aber davon in einigen Punkten abwich. In der Substanz verweist der Bundesrat auf die Antwort auf die Anfrage Barthassat 08.1009, "Grenzschutz der Brotgetreide".</p><p>Gemäss den Artikeln 8 und 9 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft ist der Bundesrat zur Ausdehnung von Beschlüssen von Branchen- oder Produzentenorganisationen auf Nichtmitglieder ermächtigt. Diese Kompetenz beschränkt sich auf die in den Bereichen Qualitäts- und Absatzförderung sowie Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes getroffenen Selbsthilfemassnahmen. Von einer allfälligen Ausdehnung von Beschlüssen der Branchen- oder Produzentenorganisationen sind grundsätzlich nur die Nichtmitglieder betroffen. Deshalb hat der Bundesrat eine Abwägung zu treffen, ob sich diese den Verbandsbeschlüssen, welche sie möglicherweise nicht befürworten, zu unterstellen haben. Der Bundesrat ist deshalb nicht verpflichtet, die Verbandsbeschlüsse zu übernehmen.</p><p>Weil die Zölle von volkswirtschaftlicher Relevanz sind und direkt oder indirekt von den Konsumentinnen und Konsumenten bezahlt werden, ist deren Festsetzung Sache der politischen Behörde und nicht der Branchen- oder Produzentenorganisationen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Verwaltung und die politischen Behörden den Beschluss einer Branchenorganisation aus dem Agrarsektor, der die gesamte Branche betrifft, umsetzen sollten?</p><p>- Sollte das Landwirtschaftsgesetz nicht entsprechend geändert werden, sodass ein Beschluss einer Branchenorganisation zu den Importregelungen umgesetzt wird?</p>
- Umsetzung der Beschlüsse von Branchenorganisationen des Agrarsektors
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Zuge der Marktliberalisierungen mussten sich die landwirtschaftlichen Branchen zuerst konstituieren oder neu organisieren, damit die Probleme besprochen und gelöst werden konnten. Die Branchenorganisationen haben den Auftrag, Rahmenbedingungen festzulegen, Richtpreise zu bestimmen, den Markt zu organisieren oder sogar Angebot und Nachfrage zu verwalten. Diese Aufgaben müssen im Interesse aller Akteure aus Produktion, Verarbeitung und Handel wahrgenommen werden. Früher war dies Sache der Bundesverwaltung, meistens des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW); heute übernehmen die Branchenorganisationen eine für die Landwirtschaft und die vor- und nachgelagerten Stufen wesentliche Rolle. Trotz dieser neuen Situation müssen wir feststellen, dass das BLW mit allen Mitteln versucht, die Beschlüsse der Branchenorganisationen zu beeinflussen und sie sogar ohne zwingende rechtliche oder wirtschaftliche Gründe zu verändern. So sind die Branchen dem Einfluss der Bundesverwaltung ausgeliefert. Eine solche Haltung mochte zu Zeiten der staatlich regulierten Märkte gerechtfertigt sein, aber heute ist dieses Verhalten nicht mehr zeitgemäss. Man kann nicht auf der einen Seite verlangen, dass die Branchen die Verantwortung für ihre Produktion selber übernehmen, und auf der anderen Seite dann ihre Beschlüsse nicht respektieren; vor allem dann nicht, wenn diese Beschlüsse keine überwiegenden Interessen Dritter tangieren und die gesetzlichen Grundlagen respektieren. Die unterschiedlichen Haltungen der Swiss Granum (Branchenorganisation Getreide, Ölsaaten und Eiweisspflanzen) und des BLW zum Grenzschutz für Brotgetreide und verarbeitete Getreideprodukte für den menschlichen Verzehr sind für diese Situation bezeichnend.</p><p>Ist der Bundesrat deshalb nicht der Ansicht, dass die Verwaltung und die politischen Behörden die Umsetzung von Beschlüssen der Branchenorganisationen unterstützen sollten, anstatt sie zu bekämpfen?</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Aushandlung von konsensfähigen Branchenvorschlägen zu agrarpolitischen Fragestellungen. Er orientiert sich aber bei der Entscheidfindung nicht nur an den sektoriellen Interessen, sondern prioritär an übergeordneten volkswirtschaftlichen und agrarpolitischen Überlegungen.</p><p>Die Bemessung der Grenzbelastung liegt unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen und landesrechtlichen Vorgaben in der Kompetenz des Bundesrates.</p><p>Es ist Aufgabe des zuständigen Departementes, eingehende Begehren aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu prüfen und dem Bundesrat gegebenenfalls abweichende Vorschläge zu unterbreiten. Betreffend Flexibilisierung der Grenzbelastung von Brotgetreide und verarbeitetem Getreide zur menschlichen Ernährung schickte das Bundesamt für Landwirtschaft einen Vorschlag in die Anhörung der interessierten Kreise, der wesentliche Elemente des Branchenvorschlags integrierte, aber davon in einigen Punkten abwich. In der Substanz verweist der Bundesrat auf die Antwort auf die Anfrage Barthassat 08.1009, "Grenzschutz der Brotgetreide".</p><p>Gemäss den Artikeln 8 und 9 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft ist der Bundesrat zur Ausdehnung von Beschlüssen von Branchen- oder Produzentenorganisationen auf Nichtmitglieder ermächtigt. Diese Kompetenz beschränkt sich auf die in den Bereichen Qualitäts- und Absatzförderung sowie Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes getroffenen Selbsthilfemassnahmen. Von einer allfälligen Ausdehnung von Beschlüssen der Branchen- oder Produzentenorganisationen sind grundsätzlich nur die Nichtmitglieder betroffen. Deshalb hat der Bundesrat eine Abwägung zu treffen, ob sich diese den Verbandsbeschlüssen, welche sie möglicherweise nicht befürworten, zu unterstellen haben. Der Bundesrat ist deshalb nicht verpflichtet, die Verbandsbeschlüsse zu übernehmen.</p><p>Weil die Zölle von volkswirtschaftlicher Relevanz sind und direkt oder indirekt von den Konsumentinnen und Konsumenten bezahlt werden, ist deren Festsetzung Sache der politischen Behörde und nicht der Branchen- oder Produzentenorganisationen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Verwaltung und die politischen Behörden den Beschluss einer Branchenorganisation aus dem Agrarsektor, der die gesamte Branche betrifft, umsetzen sollten?</p><p>- Sollte das Landwirtschaftsgesetz nicht entsprechend geändert werden, sodass ein Beschluss einer Branchenorganisation zu den Importregelungen umgesetzt wird?</p>
- Umsetzung der Beschlüsse von Branchenorganisationen des Agrarsektors
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