Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen

ShortId
08.3081
Id
20083081
Updated
27.07.2023 19:09
Language
de
Title
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Staatssteuer;Steuersenkung;Steuertarif;kantonale Hoheit;Steuerrecht
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K11070210, Staatssteuer
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
  • L05K1107030103, Steuertarif
  • L04K11070307, Steuersenkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der erfolgreichen Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform ist ein weiterer Schritt erforderlich. Zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist die Besteuerung der inländischen Erträge von Holding-, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften auf das Niveau der ausländischen Erträge herabzusetzen. Mit einer solchen Lösung können in der Schweiz die Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft verbessert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass im Bereich der Unternehmensbesteuerung weitere Schritte zur Stärkung des Steuerstandortes Schweiz nötig sind. Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes hat deshalb die Arbeitsgruppe "Internationaler Steuerwettbewerb" eingesetzt. Sie soll die Ziele einer weiteren Reform der Unternehmensbesteuerung konkretisieren und Massnahmen erarbeiten, mit denen diese Ziele zu erreichen sind. Mit ersten Resultaten der Arbeitsgruppe, in der die Kantone vertreten sind, ist im Herbst 2008 zu rechnen.</p><p>Die in der Motion vorgeschlagene steuerliche Gleichstellung von Erträgen aus in- und ausländischer Quelle von Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften stellt einen prüfenswerten Vorschlag dar. Die Arbeitsgruppe "Internationaler Steuerwettbewerb" wird ihn deshalb evaluieren. Bei Gesellschaften mit Holdingstatus werden demgegenüber entgegen dem Wortlaut der Motion in- und ausländische Erträge bereits heute gleich behandelt.</p><p>Eine Annahme der Motion im jetzigen Zeitpunkt würde indessen das weitere Vorgehen im Bereich Unternehmensbesteuerung präjudizieren und dadurch den Weg für möglicherweise geeignetere Massnahmen verbauen. Der Bundesrat möchte deshalb vor Abschluss der Arbeiten der Arbeitsgruppe "Internationaler Steuerwettbewerb" keine Weichenstellung vornehmen und lehnt die Motion im jetzigen Zeitpunkt ab. Der Bundesrat behält sich vor, im Zweitrat Antrag auf Änderung der Motion in einen Prüfungsauftrag zu stellen, falls die Motion entgegen seinem Antrag im Nationalrat angenommen werden sollte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die kantonalen Steuerregimes so anzupassen, dass die inländischen und ausländischen Erträge von Holding-, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften auf dem jeweilig tieferen Niveau gleich besteuert werden. Dabei ist die kantonale Steuerhoheit zu wahren, d. h., es darf zu keiner materiellen Steuerharmonisierung kommen.</p>
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der erfolgreichen Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform ist ein weiterer Schritt erforderlich. Zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist die Besteuerung der inländischen Erträge von Holding-, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften auf das Niveau der ausländischen Erträge herabzusetzen. Mit einer solchen Lösung können in der Schweiz die Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft verbessert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass im Bereich der Unternehmensbesteuerung weitere Schritte zur Stärkung des Steuerstandortes Schweiz nötig sind. Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes hat deshalb die Arbeitsgruppe "Internationaler Steuerwettbewerb" eingesetzt. Sie soll die Ziele einer weiteren Reform der Unternehmensbesteuerung konkretisieren und Massnahmen erarbeiten, mit denen diese Ziele zu erreichen sind. Mit ersten Resultaten der Arbeitsgruppe, in der die Kantone vertreten sind, ist im Herbst 2008 zu rechnen.</p><p>Die in der Motion vorgeschlagene steuerliche Gleichstellung von Erträgen aus in- und ausländischer Quelle von Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften stellt einen prüfenswerten Vorschlag dar. Die Arbeitsgruppe "Internationaler Steuerwettbewerb" wird ihn deshalb evaluieren. Bei Gesellschaften mit Holdingstatus werden demgegenüber entgegen dem Wortlaut der Motion in- und ausländische Erträge bereits heute gleich behandelt.</p><p>Eine Annahme der Motion im jetzigen Zeitpunkt würde indessen das weitere Vorgehen im Bereich Unternehmensbesteuerung präjudizieren und dadurch den Weg für möglicherweise geeignetere Massnahmen verbauen. Der Bundesrat möchte deshalb vor Abschluss der Arbeiten der Arbeitsgruppe "Internationaler Steuerwettbewerb" keine Weichenstellung vornehmen und lehnt die Motion im jetzigen Zeitpunkt ab. Der Bundesrat behält sich vor, im Zweitrat Antrag auf Änderung der Motion in einen Prüfungsauftrag zu stellen, falls die Motion entgegen seinem Antrag im Nationalrat angenommen werden sollte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die kantonalen Steuerregimes so anzupassen, dass die inländischen und ausländischen Erträge von Holding-, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften auf dem jeweilig tieferen Niveau gleich besteuert werden. Dabei ist die kantonale Steuerhoheit zu wahren, d. h., es darf zu keiner materiellen Steuerharmonisierung kommen.</p>
    • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen

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