Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzone zulassen

ShortId
08.3083
Id
20083083
Updated
24.06.2025 23:32
Language
de
Title
Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzone zulassen
AdditionalIndexing
2846;55;66;landwirtschaftlicher Betrieb;Bauzone;Heizung;Kraftwerk;Transport über Rohr;Energieversorgung
1
  • L04K14010503, landwirtschaftlicher Betrieb
  • L03K170302, Kraftwerk
  • L05K0705030204, Heizung
  • L04K18010302, Transport über Rohr
  • L05K0102040101, Bauzone
  • L05K1701010607, Energieversorgung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 16a Absatz 1bis des Raumplanungsgesetzes (RPG) können Bauten und Anlagen, die zur Gewinnung von Energie aus Biomasse oder für damit im Zusammenhang stehende Kompostanlagen nötig sind, auf einem Landwirtschaftsbetrieb als zonenkonform bewilligt werden, wenn die verarbeitete Biomasse einen engen Bezug zur Landwirtschaft sowie zum Standortbetrieb hat.</p><p>Erstellt ein Landwirt eine zonenkonforme Biogasanlage, so kann er den in einem Blockkraftwerk produzierten Strom ohne Weiteres ins Leitungsnetz einspeisen und damit zur Stromversorgung des Baugebietes beitragen. Die im Blockkraftwerk anfallende Abwärme kann nach Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe d der Raumplanungsverordnung (RPV) ebenfalls in die Bauzone transportiert werden. Erstellt der Landwirt jedoch eine Holzschnitzel-Heizanlage, so darf er die damit produzierte Wärme nicht über längere Distanz in die Bauzone abgeben. Die Wärme kann nach Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe c RPV nur für Bauten und Anlagen verwendet werden, die zusammen mit dem Hofbereich eine Gebäudegruppe bilden. Die in dieser Bestimmung verwendeten Begriffe "Hofbereich" und "Gebäudegruppe" sind sehr eng. Die produzierte Wärme kann dadurch höchstens in einem kleinen Weiler mit eng zusammenstehenden Gebäuden verwendet werden. Der Transport der Wärmeenergie aus der Landwirtschaftszone in die Bauzone im Rahmen eines Kleinwärmeverbundes ist faktisch ausgeschlossen und kann nicht bewilligt werden.</p><p>Der Bundesrat hat mit der Änderung der RPV vom 4. Juli 2007 in Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe c RPV eine unzweckmässige Einschränkung zulasten der Landwirtschaft und damit der dezentralen und ökologisch sinnvollen Energiegewinnungsmöglichkeiten ausserhalb der Bauzone erlassen. In Artikel 16a Absatz 1bis RPG ist daher klarzustellen, dass Wärme, welche mit einer zonenkonformen Anlage produziert wird, auch über grössere Distanzen transportiert werden darf.</p>
  • <p>Gestützt auf den am 23. März 2007 ins Raumplanungsgesetz eingefügten Artikel 16a Absatz 1 können Bauten und Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Biomasse in der Landwirtschaftszone unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden. Anvisiert wurden mit dieser Bestimmung Anlagen, in welchen die in der Biomasse gebundene Energie in eine besser verfügbare, besser transportierbare, besser lagerbare und/oder hochwertigere Form umgewandelt wird. Insbesondere wurde damit erreicht, dass in landwirtschaftlichen Biogasanlagen neben landwirtschaftlichem Hofdünger und weiteren landwirtschaftlichen Substraten auch energiereiche, nichtlandwirtschaftliche Co-Substrate verarbeitet werden können. Von der Bestimmung erfasst werden zudem Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse - inklusive Holz - und zur Verteilung der dabei anfallenden Abwärme.</p><p>Das Anliegen der Motion, die Nutzung des einheimischen, nachwachsenden und daher klimapolitisch wichtigen Energieträgers Holz auch zu reinen Heizzwecken zu fördern, ist berechtigt. Der Bundesrat ist daher bereit, über Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe c der Raumplanungsverordnung hinaus Spielräume zu suchen, um die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen so weit zu lockern, als dies für das angestrebte Ziel als notwendig und sinnvoll und mit Blick auf die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet vertretbar erscheint. Er möchte dies auf Verordnungsstufe tun.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch die einschlägigen Gesetzesvorschriften so anzupassen, dass Wärmeenergie, welche auf einem Landwirtschaftsbetrieb produziert wird, in einem Fernwärmenetz auch über grössere Distanzen in die Bauzonen transportiert werden darf.</p>
  • Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzone zulassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 16a Absatz 1bis des Raumplanungsgesetzes (RPG) können Bauten und Anlagen, die zur Gewinnung von Energie aus Biomasse oder für damit im Zusammenhang stehende Kompostanlagen nötig sind, auf einem Landwirtschaftsbetrieb als zonenkonform bewilligt werden, wenn die verarbeitete Biomasse einen engen Bezug zur Landwirtschaft sowie zum Standortbetrieb hat.</p><p>Erstellt ein Landwirt eine zonenkonforme Biogasanlage, so kann er den in einem Blockkraftwerk produzierten Strom ohne Weiteres ins Leitungsnetz einspeisen und damit zur Stromversorgung des Baugebietes beitragen. Die im Blockkraftwerk anfallende Abwärme kann nach Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe d der Raumplanungsverordnung (RPV) ebenfalls in die Bauzone transportiert werden. Erstellt der Landwirt jedoch eine Holzschnitzel-Heizanlage, so darf er die damit produzierte Wärme nicht über längere Distanz in die Bauzone abgeben. Die Wärme kann nach Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe c RPV nur für Bauten und Anlagen verwendet werden, die zusammen mit dem Hofbereich eine Gebäudegruppe bilden. Die in dieser Bestimmung verwendeten Begriffe "Hofbereich" und "Gebäudegruppe" sind sehr eng. Die produzierte Wärme kann dadurch höchstens in einem kleinen Weiler mit eng zusammenstehenden Gebäuden verwendet werden. Der Transport der Wärmeenergie aus der Landwirtschaftszone in die Bauzone im Rahmen eines Kleinwärmeverbundes ist faktisch ausgeschlossen und kann nicht bewilligt werden.</p><p>Der Bundesrat hat mit der Änderung der RPV vom 4. Juli 2007 in Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe c RPV eine unzweckmässige Einschränkung zulasten der Landwirtschaft und damit der dezentralen und ökologisch sinnvollen Energiegewinnungsmöglichkeiten ausserhalb der Bauzone erlassen. In Artikel 16a Absatz 1bis RPG ist daher klarzustellen, dass Wärme, welche mit einer zonenkonformen Anlage produziert wird, auch über grössere Distanzen transportiert werden darf.</p>
    • <p>Gestützt auf den am 23. März 2007 ins Raumplanungsgesetz eingefügten Artikel 16a Absatz 1 können Bauten und Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Biomasse in der Landwirtschaftszone unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden. Anvisiert wurden mit dieser Bestimmung Anlagen, in welchen die in der Biomasse gebundene Energie in eine besser verfügbare, besser transportierbare, besser lagerbare und/oder hochwertigere Form umgewandelt wird. Insbesondere wurde damit erreicht, dass in landwirtschaftlichen Biogasanlagen neben landwirtschaftlichem Hofdünger und weiteren landwirtschaftlichen Substraten auch energiereiche, nichtlandwirtschaftliche Co-Substrate verarbeitet werden können. Von der Bestimmung erfasst werden zudem Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse - inklusive Holz - und zur Verteilung der dabei anfallenden Abwärme.</p><p>Das Anliegen der Motion, die Nutzung des einheimischen, nachwachsenden und daher klimapolitisch wichtigen Energieträgers Holz auch zu reinen Heizzwecken zu fördern, ist berechtigt. Der Bundesrat ist daher bereit, über Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe c der Raumplanungsverordnung hinaus Spielräume zu suchen, um die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen so weit zu lockern, als dies für das angestrebte Ziel als notwendig und sinnvoll und mit Blick auf die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet vertretbar erscheint. Er möchte dies auf Verordnungsstufe tun.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch die einschlägigen Gesetzesvorschriften so anzupassen, dass Wärmeenergie, welche auf einem Landwirtschaftsbetrieb produziert wird, in einem Fernwärmenetz auch über grössere Distanzen in die Bauzonen transportiert werden darf.</p>
    • Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzone zulassen

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