Richtungswechsel in der bundesrätlichen Nahostpolitik?

ShortId
08.3086
Id
20083086
Updated
27.07.2023 19:13
Language
de
Title
Richtungswechsel in der bundesrätlichen Nahostpolitik?
AdditionalIndexing
08;Nahostkonflikt;Entschliessung UNO;Neutralität;Naher und Mittlerer Osten;Israel;Palästina-Frage
1
  • L03K030301, Naher und Mittlerer Osten
  • L05K0401020103, Nahostkonflikt
  • L06K100202020301, Entschliessung UNO
  • L04K03030108, Israel
  • L06K040102010301, Palästina-Frage
  • L04K10010503, Neutralität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Politik der Schweiz im Uno-Menschenrechtsrat und in anderen multilateralen Gremien beruht in erster Linie auf der Verteidigung des Völkerrechtes, insbesondere der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes, sowie auf der Förderung von Frieden und Dialog. Das Stimmverhalten anderer Staaten wird dabei berücksichtigt, sollte aber nicht das wichtigste Kriterium für unsere Position sein. Die Unabhängigkeit, durch die sich die Schweiz bei gewissen Abstimmungen im Menschenrechtsrat ausgezeichnet hat, sollte auf keinen Fall als Zeichen dafür verstanden werden, dass der Bundesrat einen Richtungswechsel in seiner Nahostpolitik plant.</p><p>Die Debatten im Menschenrechtsrat sind geprägt von den Spannungen zwischen den Staatengruppen. Dies betrifft vor allem das Thema Naher Osten und die Sondersessionen (die drei ersten Resolutionen, die in der Interpellation aufgeführt sind, wurden an Sondersessionen verabschiedet; die vierte Resolution wurde an der siebten ordentlichen Session des Menschenrechtsrates angenommen, aber unter ähnlichen Umständen wie bei einer Sondersession). Die Schweiz bemüht sich, durch den Dialog einen Beitrag zur Überwindung dieses Blockdenkens zu leisten, damit der Menschenrechtsrat seinen Auftrag, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen, auch erfüllen kann. Die Schweiz hat - wie andere Staaten auch - in jedem dieser Fälle versucht, substanzielle Änderungen zur Verbesserung der Resolutionsentwürfe einzubringen, die von der Organisation der Islamischen Konferenz und der arabischen Gruppe vorgelegt worden waren. Die Schweiz will Resolutionen fördern, die das Recht und den Sachverhalt wiedergeben und die breite Unterstützung finden können. Der Sachverhalt und die Situation vor Ort, der Verlauf der Verhandlungen, die Dialogbereitschaft, die Änderungsvorschläge und der Inhalt der endgültigen Resolution sind alles Faktoren, die die Schweiz bei jeder Abstimmung bei ihrem Entscheid berücksichtigt.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates hat die Schweiz mit den Positionen, die sie bei den vier getrennten Abstimmungen vertrat, nicht gegen ihre Neutralität verstossen. Sie fallen nicht unter das Neutralitätsrecht, das die Pflichten und Rechte eines neutralen Staates im Falle eines bewaffneten Konfliktes zwischen Staaten regelt. Vom neutralitätspolitischen Standpunkt her verweist der Bundesrat auf Anhang 1 ("Neutralität") des Aussenpolitischen Berichtes vom 15. Juni 2007, in dem er klar sagt, dass die Neutralität kein Hindernis für das humanitäre Engagement der Schweiz ist. Insbesondere setzt sich die Schweiz traditionsgemäss für die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes ein. Auf der objektiven Basis des Völkerrechtes ruft sie alle Konfliktparteien dazu auf, die Regeln des humanitären Völkerrechtes und die Menschenrechte unter allen Umständen einzuhalten. Die Priorität, die der Einhaltung des Völkerrechtes eingeräumt wird, gibt der Schweiz die Möglichkeit, sich unabhängig von anderen westlichen Ländern zu äussern, wenn sie dies aufgrund ihrer aussenpolitischen Grundsätze für angezeigt hält. Deshalb geht der Bundesrat mit dem Interpellanten einig darin, dass die Schweiz sich um eine ausgewogene und gerechte Haltung bemühen muss, ohne jedoch das grundlegende Rechtsprinzip aus den Augen zu verlieren, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit 2006 hat die Schweiz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen viermal eine härtere Position gegenüber Israel eingenommen als die Staaten der Europäischen Union. Folgende Resolutionen sind betroffen:</p><p>1. S-1/1 "Situation des droits de l'homme dans les territoires Palestiniens" (6. Juni 2006; Menschenrechtslage in den palästinensischen Gebieten);</p><p>2. S-2/1 "Droits de l'homme au Liban" (11. August 2006; Menschenrechte in Libanon);</p><p>3. S-3/1 "Beit Hanoun" (15. November 2006);</p><p>4. A/HRC/7/L.1 "Bande de Gaza" (6. März 2008; Gazastreifen).</p><p>Bei den Abstimmungen über die ersten drei Resolutionen enthielt sich die Schweiz der Stimme, während die meisten EU-Mitgliedstaaten, wenn nicht gar alle, die Resolutionen ablehnten - obwohl sie ja wahrlich nicht im Verdacht stehen, israelfreundlich zu sein. Der vierten Resolution (A/HRC/7/L.1) stimmte die Schweiz zu, während sich alle EU-Staaten der Stimme enthielten.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob das Abstimmungsverhalten der Schweiz im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern sowie weiteren arabischen Staaten:</p><p>a. einem klaren Willen entspricht, der bundesrätlichen Nahostpolitik eine andere Richtung zu geben;</p><p>b. mit der Neutralität der Schweiz vereinbar ist;</p><p>c. nicht im Lichte der von anderen Ländern im Menschenrechtsrat vorgebrachten Argumente und angesichts der häufig beobachteten Instrumentalisierung der Zivilbevölkerung durch allgemein als terroristisch bezeichnete Gruppierungen neu beurteilt werden sollte.</p><p>Ein Geflecht von sich zum Teil widersprechenden Zwängen bestimmt die Aussenpolitik aller Staaten. Dazu gehören die auf internationale Ebene erhobene Staatsräson - sie umfasst die Verteidigung der politischen und der wirtschaftlichen Interessen -, das formelle Völkerrecht, weiter - für alle, die richtigerweise die Existenz eines solchen Rechtes geltend machen - ein naturrechtliches Völkergewohnheitsrecht und schliesslich ein allfälliger Sonderstatus wie die Neutralität.</p><p>Wenn alle EU-Staaten eine Aussenpolitik führen würden, die sich gegen Israel richtet, wäre es verständlich - wenn auch keineswegs gutzuheissen -, dass sich die Schweiz auf eine auf dem Zwang des Faktischen basierende Staatsräson berufen und sich der Haltung der anderen Länder anschliessen würde. In der gegenwärtigen Situation im Nahostkonflikt besteht aber kein solcher Zwang für unser Land. Es ist deshalb äusserst fragwürdig, dass die Schweiz in den Abstimmungen im UN-Menschenrechtsrat ihre Neutralität, ihre Sorge um Ausgewogenheit und ihren Sinn für das, was in diesem Konflikt recht und billig ist, nicht geltend macht.</p>
  • Richtungswechsel in der bundesrätlichen Nahostpolitik?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Politik der Schweiz im Uno-Menschenrechtsrat und in anderen multilateralen Gremien beruht in erster Linie auf der Verteidigung des Völkerrechtes, insbesondere der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes, sowie auf der Förderung von Frieden und Dialog. Das Stimmverhalten anderer Staaten wird dabei berücksichtigt, sollte aber nicht das wichtigste Kriterium für unsere Position sein. Die Unabhängigkeit, durch die sich die Schweiz bei gewissen Abstimmungen im Menschenrechtsrat ausgezeichnet hat, sollte auf keinen Fall als Zeichen dafür verstanden werden, dass der Bundesrat einen Richtungswechsel in seiner Nahostpolitik plant.</p><p>Die Debatten im Menschenrechtsrat sind geprägt von den Spannungen zwischen den Staatengruppen. Dies betrifft vor allem das Thema Naher Osten und die Sondersessionen (die drei ersten Resolutionen, die in der Interpellation aufgeführt sind, wurden an Sondersessionen verabschiedet; die vierte Resolution wurde an der siebten ordentlichen Session des Menschenrechtsrates angenommen, aber unter ähnlichen Umständen wie bei einer Sondersession). Die Schweiz bemüht sich, durch den Dialog einen Beitrag zur Überwindung dieses Blockdenkens zu leisten, damit der Menschenrechtsrat seinen Auftrag, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen, auch erfüllen kann. Die Schweiz hat - wie andere Staaten auch - in jedem dieser Fälle versucht, substanzielle Änderungen zur Verbesserung der Resolutionsentwürfe einzubringen, die von der Organisation der Islamischen Konferenz und der arabischen Gruppe vorgelegt worden waren. Die Schweiz will Resolutionen fördern, die das Recht und den Sachverhalt wiedergeben und die breite Unterstützung finden können. Der Sachverhalt und die Situation vor Ort, der Verlauf der Verhandlungen, die Dialogbereitschaft, die Änderungsvorschläge und der Inhalt der endgültigen Resolution sind alles Faktoren, die die Schweiz bei jeder Abstimmung bei ihrem Entscheid berücksichtigt.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates hat die Schweiz mit den Positionen, die sie bei den vier getrennten Abstimmungen vertrat, nicht gegen ihre Neutralität verstossen. Sie fallen nicht unter das Neutralitätsrecht, das die Pflichten und Rechte eines neutralen Staates im Falle eines bewaffneten Konfliktes zwischen Staaten regelt. Vom neutralitätspolitischen Standpunkt her verweist der Bundesrat auf Anhang 1 ("Neutralität") des Aussenpolitischen Berichtes vom 15. Juni 2007, in dem er klar sagt, dass die Neutralität kein Hindernis für das humanitäre Engagement der Schweiz ist. Insbesondere setzt sich die Schweiz traditionsgemäss für die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes ein. Auf der objektiven Basis des Völkerrechtes ruft sie alle Konfliktparteien dazu auf, die Regeln des humanitären Völkerrechtes und die Menschenrechte unter allen Umständen einzuhalten. Die Priorität, die der Einhaltung des Völkerrechtes eingeräumt wird, gibt der Schweiz die Möglichkeit, sich unabhängig von anderen westlichen Ländern zu äussern, wenn sie dies aufgrund ihrer aussenpolitischen Grundsätze für angezeigt hält. Deshalb geht der Bundesrat mit dem Interpellanten einig darin, dass die Schweiz sich um eine ausgewogene und gerechte Haltung bemühen muss, ohne jedoch das grundlegende Rechtsprinzip aus den Augen zu verlieren, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit 2006 hat die Schweiz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen viermal eine härtere Position gegenüber Israel eingenommen als die Staaten der Europäischen Union. Folgende Resolutionen sind betroffen:</p><p>1. S-1/1 "Situation des droits de l'homme dans les territoires Palestiniens" (6. Juni 2006; Menschenrechtslage in den palästinensischen Gebieten);</p><p>2. S-2/1 "Droits de l'homme au Liban" (11. August 2006; Menschenrechte in Libanon);</p><p>3. S-3/1 "Beit Hanoun" (15. November 2006);</p><p>4. A/HRC/7/L.1 "Bande de Gaza" (6. März 2008; Gazastreifen).</p><p>Bei den Abstimmungen über die ersten drei Resolutionen enthielt sich die Schweiz der Stimme, während die meisten EU-Mitgliedstaaten, wenn nicht gar alle, die Resolutionen ablehnten - obwohl sie ja wahrlich nicht im Verdacht stehen, israelfreundlich zu sein. Der vierten Resolution (A/HRC/7/L.1) stimmte die Schweiz zu, während sich alle EU-Staaten der Stimme enthielten.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob das Abstimmungsverhalten der Schweiz im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern sowie weiteren arabischen Staaten:</p><p>a. einem klaren Willen entspricht, der bundesrätlichen Nahostpolitik eine andere Richtung zu geben;</p><p>b. mit der Neutralität der Schweiz vereinbar ist;</p><p>c. nicht im Lichte der von anderen Ländern im Menschenrechtsrat vorgebrachten Argumente und angesichts der häufig beobachteten Instrumentalisierung der Zivilbevölkerung durch allgemein als terroristisch bezeichnete Gruppierungen neu beurteilt werden sollte.</p><p>Ein Geflecht von sich zum Teil widersprechenden Zwängen bestimmt die Aussenpolitik aller Staaten. Dazu gehören die auf internationale Ebene erhobene Staatsräson - sie umfasst die Verteidigung der politischen und der wirtschaftlichen Interessen -, das formelle Völkerrecht, weiter - für alle, die richtigerweise die Existenz eines solchen Rechtes geltend machen - ein naturrechtliches Völkergewohnheitsrecht und schliesslich ein allfälliger Sonderstatus wie die Neutralität.</p><p>Wenn alle EU-Staaten eine Aussenpolitik führen würden, die sich gegen Israel richtet, wäre es verständlich - wenn auch keineswegs gutzuheissen -, dass sich die Schweiz auf eine auf dem Zwang des Faktischen basierende Staatsräson berufen und sich der Haltung der anderen Länder anschliessen würde. In der gegenwärtigen Situation im Nahostkonflikt besteht aber kein solcher Zwang für unser Land. Es ist deshalb äusserst fragwürdig, dass die Schweiz in den Abstimmungen im UN-Menschenrechtsrat ihre Neutralität, ihre Sorge um Ausgewogenheit und ihren Sinn für das, was in diesem Konflikt recht und billig ist, nicht geltend macht.</p>
    • Richtungswechsel in der bundesrätlichen Nahostpolitik?

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