Privatbäder. Vorrichtungen zum Schutz vor dem Ertrinken

ShortId
08.3087
Id
20083087
Updated
27.07.2023 20:07
Language
de
Title
Privatbäder. Vorrichtungen zum Schutz vor dem Ertrinken
AdditionalIndexing
28;2841;freie Schlagwörter: Schwimmbassin;Badegewässer;Produktesicherheit;Sicherheitsnorm;Kind;Unfall in der Freizeit;Todesursache
1
  • L04K01010217, Unfall in der Freizeit
  • L05K0603030201, Badegewässer
  • L06K070601020106, Sicherheitsnorm
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0101030402, Todesursache
  • L05K0706010306, Produktesicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) legt in ihrem Bericht "Haus und Freizeit - Unfallgeschehen, Zielformulierung, Mehrjahresprogramm 2006-2010" einen Schwerpunkt auf die Unfälle, die Kleinkindern zum Verhängnis werden. Für Kinder stellt das Umfeld Haus und Freizeit das grösste Risiko dar.</p><p>2003 waren 37 Prozent aller Verletzten Personen zwischen 0 und 16 Jahren. Die "Gefährdung der Atmung" (Ertrinken/Untergehen und Ersticken) war mit einem Anteil von 40 Prozent die häufigste Todesursache. Ein Moment der Unachtsamkeit oder das unerwartete Verhalten eines Kindes genügen, ein tragischer Unfall kann sich in wenigen Sekunden abspielen, und die Folgen sind immer schlimm, wenn nicht sogar tödlich.</p><p>Auch Auffangbehälter für Regenwasser, Brunnen, Teiche und Biotope sind gefährlich, am gefährlichsten aber sind Privatbäder. Ihre Demokratisierung sowie der anhaltende Erfolg der aufblasbaren Plantschbecken, die keiner Bewilligung unterliegen, steigern das Unfallrisiko noch mehr.</p><p>Angesichts dieser Gefahren, deren dramatische Folgen die Familien ins Unglück stürzen und - auch die Gesellschaft - finanziell schwer belasten, müssen jetzt Massnahmen ergriffen werden. Die Strategie für Unfallprävention der BFU sieht mehrere Schwerpunkte vor: Informationskampagnen, Ausbildung von Fachpersonal, Schutzmassnahmen sowie eine Anpassung der Gesetzgebung.</p><p>Diesbezüglich gibt es z. B. in Frankreich ein Dekret (Nr. 2004-499 vom 7. Juni 2004), das die Installation von Schutzvorrichtungen rund um Schwimmbecken vorschreibt. Seit dem 1. Januar 2006 sind bei unseren französischen Nachbarn deshalb alle Schwimmbäder nach Wahl mit einer Schutzbarriere, einer Abdeckplane, einer Überdachung oder mit einem Alarm ausgerüstet. Diese Vorrichtungen sind genormt und entsprechen strengen Sicherheitskriterien. In Australien und Neuseeland, wo diese Pflicht seit 1991 besteht, konnte ihre Wirksamkeit nachgewiesen werden; die Anzahl Todesfälle durch Ertrinken ging dank den Sicherheitsbarrieren deutlich zurück.</p><p>Die BFU unterstützt die vorliegende Motion. Sie ist der Ansicht, dass die hier vorgeschlagenen Massnahmen massgeblich zur Lösung dieses Sicherheitsproblems beitragen können. Zusammen mit einer intensiven Sensibilisierungskampagne über die Unfallrisiken von Bädern können Schutzvorrichtungen die Anzahl solch tragischer Geschehnisse verringern. Deshalb dürfen wir jetzt nicht länger zögern.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Sorge des Motionärs angesichts der Zahl tödlicher Badeunfälle, insbesondere von Kindern bis 16 Jahren in der Schweiz. Es ist ihm bewusst, dass die Privatschwimmbäder ein Unfallrisiko für Kinder darstellen. Eine Bestimmung wie in Frankreich, welche die Eigentümer von Schwimmbädern verpflichtet, ihre Bäder durch besondere bauliche Massnahmen zu sichern, ist in der Schweiz auf Bundesebene nicht möglich, weil aufgrund der geltenden Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen der Erlass der Bauvorschriften den Kantonen und den Gemeinden obliegt. Deshalb kann der Bundesrat auf das konkrete Anliegen nicht eintreten und lehnt die Motion ab.</p><p>Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU), die gemäss Artikel 88 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung von der Suva und den anderen Versicherern gemeinsam betrieben wird, durch Aufklärung und allgemeine Sicherheitsvorkehren einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Nichtberufsunfällen leistet und gleichartige Bestrebungen koordiniert. Die BFU ist nach ihren eigenen Angaben zurzeit daran, ihre Präventionsanstrengungen im Themenbereich Wasser zu verstärken. Vor dem Hintergrund der Unfallprävention erachtet der Bundesrat den sicheren Umgang mit dem Wasser bzw. Schwimmunterricht als erstrebenswertes Bildungsziel für alle Kinder (vgl. dazu seine Stellungnahme zur Motion Allemann 07.3698).</p><p>Der Bundesrat appelliert aber auch an die Verantwortung der Eltern und der Personen, welche beruflich oder privat eine Schwimmaufsicht ausüben. Aus der Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR; SR 220) und der elterlichen Sorge lässt sich eine Verantwortung bzw. Sorgfaltspflicht ableiten, die im Falle eines Unfalles bereits heute durch den Richter beurteilt bzw. berücksichtigt wird. Aus Gründen der Vorsicht und der Vermeidung von Haftpflichtfällen sind private Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer gut beraten, wenn sie Massnahmen treffen, um den Zugang zu ihren Bassins für Kleinkinder zu erschweren oder zu verunmöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesbestimmung zu unterbreiten, welche die Besitzerinnen und Besitzer von Privatbädern dazu verpflichtet, ihr Schwimmbecken mit speziellen Vorrichtungen so zu sichern, dass Unfälle, die zum Ertrinken führen, vermieden werden können.</p>
  • Privatbäder. Vorrichtungen zum Schutz vor dem Ertrinken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) legt in ihrem Bericht "Haus und Freizeit - Unfallgeschehen, Zielformulierung, Mehrjahresprogramm 2006-2010" einen Schwerpunkt auf die Unfälle, die Kleinkindern zum Verhängnis werden. Für Kinder stellt das Umfeld Haus und Freizeit das grösste Risiko dar.</p><p>2003 waren 37 Prozent aller Verletzten Personen zwischen 0 und 16 Jahren. Die "Gefährdung der Atmung" (Ertrinken/Untergehen und Ersticken) war mit einem Anteil von 40 Prozent die häufigste Todesursache. Ein Moment der Unachtsamkeit oder das unerwartete Verhalten eines Kindes genügen, ein tragischer Unfall kann sich in wenigen Sekunden abspielen, und die Folgen sind immer schlimm, wenn nicht sogar tödlich.</p><p>Auch Auffangbehälter für Regenwasser, Brunnen, Teiche und Biotope sind gefährlich, am gefährlichsten aber sind Privatbäder. Ihre Demokratisierung sowie der anhaltende Erfolg der aufblasbaren Plantschbecken, die keiner Bewilligung unterliegen, steigern das Unfallrisiko noch mehr.</p><p>Angesichts dieser Gefahren, deren dramatische Folgen die Familien ins Unglück stürzen und - auch die Gesellschaft - finanziell schwer belasten, müssen jetzt Massnahmen ergriffen werden. Die Strategie für Unfallprävention der BFU sieht mehrere Schwerpunkte vor: Informationskampagnen, Ausbildung von Fachpersonal, Schutzmassnahmen sowie eine Anpassung der Gesetzgebung.</p><p>Diesbezüglich gibt es z. B. in Frankreich ein Dekret (Nr. 2004-499 vom 7. Juni 2004), das die Installation von Schutzvorrichtungen rund um Schwimmbecken vorschreibt. Seit dem 1. Januar 2006 sind bei unseren französischen Nachbarn deshalb alle Schwimmbäder nach Wahl mit einer Schutzbarriere, einer Abdeckplane, einer Überdachung oder mit einem Alarm ausgerüstet. Diese Vorrichtungen sind genormt und entsprechen strengen Sicherheitskriterien. In Australien und Neuseeland, wo diese Pflicht seit 1991 besteht, konnte ihre Wirksamkeit nachgewiesen werden; die Anzahl Todesfälle durch Ertrinken ging dank den Sicherheitsbarrieren deutlich zurück.</p><p>Die BFU unterstützt die vorliegende Motion. Sie ist der Ansicht, dass die hier vorgeschlagenen Massnahmen massgeblich zur Lösung dieses Sicherheitsproblems beitragen können. Zusammen mit einer intensiven Sensibilisierungskampagne über die Unfallrisiken von Bädern können Schutzvorrichtungen die Anzahl solch tragischer Geschehnisse verringern. Deshalb dürfen wir jetzt nicht länger zögern.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Sorge des Motionärs angesichts der Zahl tödlicher Badeunfälle, insbesondere von Kindern bis 16 Jahren in der Schweiz. Es ist ihm bewusst, dass die Privatschwimmbäder ein Unfallrisiko für Kinder darstellen. Eine Bestimmung wie in Frankreich, welche die Eigentümer von Schwimmbädern verpflichtet, ihre Bäder durch besondere bauliche Massnahmen zu sichern, ist in der Schweiz auf Bundesebene nicht möglich, weil aufgrund der geltenden Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen der Erlass der Bauvorschriften den Kantonen und den Gemeinden obliegt. Deshalb kann der Bundesrat auf das konkrete Anliegen nicht eintreten und lehnt die Motion ab.</p><p>Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU), die gemäss Artikel 88 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung von der Suva und den anderen Versicherern gemeinsam betrieben wird, durch Aufklärung und allgemeine Sicherheitsvorkehren einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Nichtberufsunfällen leistet und gleichartige Bestrebungen koordiniert. Die BFU ist nach ihren eigenen Angaben zurzeit daran, ihre Präventionsanstrengungen im Themenbereich Wasser zu verstärken. Vor dem Hintergrund der Unfallprävention erachtet der Bundesrat den sicheren Umgang mit dem Wasser bzw. Schwimmunterricht als erstrebenswertes Bildungsziel für alle Kinder (vgl. dazu seine Stellungnahme zur Motion Allemann 07.3698).</p><p>Der Bundesrat appelliert aber auch an die Verantwortung der Eltern und der Personen, welche beruflich oder privat eine Schwimmaufsicht ausüben. Aus der Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR; SR 220) und der elterlichen Sorge lässt sich eine Verantwortung bzw. Sorgfaltspflicht ableiten, die im Falle eines Unfalles bereits heute durch den Richter beurteilt bzw. berücksichtigt wird. Aus Gründen der Vorsicht und der Vermeidung von Haftpflichtfällen sind private Schwimmbadbesitzerinnen und -besitzer gut beraten, wenn sie Massnahmen treffen, um den Zugang zu ihren Bassins für Kleinkinder zu erschweren oder zu verunmöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesbestimmung zu unterbreiten, welche die Besitzerinnen und Besitzer von Privatbädern dazu verpflichtet, ihr Schwimmbecken mit speziellen Vorrichtungen so zu sichern, dass Unfälle, die zum Ertrinken führen, vermieden werden können.</p>
    • Privatbäder. Vorrichtungen zum Schutz vor dem Ertrinken

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