Negative Auswirkungen eines Verbots von Kriegsmaterialexporten auf die Friedenssicherung?
- ShortId
-
08.3105
- Id
-
20083105
- Updated
-
28.07.2023 13:19
- Language
-
de
- Title
-
Negative Auswirkungen eines Verbots von Kriegsmaterialexporten auf die Friedenssicherung?
- AdditionalIndexing
-
08;09;UNO (speziell);Volksinitiative;Ausfuhrbeschränkung;friedensdurchsetzende Operation;Friedenspolitik;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- L04K04010302, friedensdurchsetzende Operation
- L04K08010204, Volksinitiative
- L03K040103, Friedenspolitik
- L03K150402, UNO (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit einer Volksinitiative soll ein generelles Verbot für die Ausfuhr von Kriegsmaterial erwirkt werden. Die Initianten wollen auf diesem Weg erreichen, dass die Schweiz ihrem humanitären Engagement neue Glaubwürdigkeit verleiht und ein starkes Zeichen für eine friedlichere Welt setzt. </p><p>Von einem generellen Verbot für den Export von Kriegsmaterial wären möglicherweise aber auch Lieferungen von Kriegsmaterial für die Durchführung von Uno-Friedensmissionen betroffen. Die internationalen Anstrengungen zur Stabilisierung und Befriedung von Konflikt- und Krisenregionen haben seit den 1990er Jahren stark zugenommen. Allein das Personal in Friedensoperationen, welche von der Uno ausgeführt werden, hat sich seit 2000 fast verfünffacht. Der Bundesrat führt in seinem Uno-Bericht 2007 auf Seite 18 aus, dass "die Schweiz heute zwar einen beträchtlichen finanziellen Beitrag zur Friedenssicherung der Uno leistet, aber nur in sehr bescheidenem Umfang Truppen stellt". An diesem Umstand dürfte sich wohl auch in den kommenden Jahren kaum viel ändern. Wenn die Uno-Friedensmissionen für die schweizerische Aussen- und Sicherheitspolitik eine entsprechende Bedeutung haben, dann erscheint es sinnvoll, diese in einer Weise zu unterstützen und zu fördern, wie es für unser Land möglich ist. Durch die Lieferung von hochwertigem Kriegsmaterial kann ein Beitrag geleistet werden, dass Uno-Friedensmissionen erfolgreich durchgeführt werden können. Damit kann auf indirektem Weg auch Leben gerettet und der Frieden gefördert werden.</p>
- <p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Uno spielt eine zentrale Rolle bei der Wahrung der internationalen Stabilität, und ihre Friedensoperationen sind ein wesentliches Instrument der internationalen Konfliktlösung und Krisenbewältigung, vor allem deshalb, weil die Uno als universelle Institution eine grössere Legitimation hat als regionale Organisationen oder Militärallianzen. In einem immer schwierigeren und komplexeren Umfeld hat die internationale Gemeinschaft ihre Bemühungen zur Stabilisierung und Befriedung von Krisenregionen verstärkt: Das Personal der Uno-Missionen hat sich seit 2000 praktisch verfünffacht. </p><p>Die Friedensförderung ist ein integraler Bestandteil der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik. Auch geografisch weit entfernte bewaffnete Konflikte haben direkte und indirekte Auswirkungen auf die Schweiz. Als Uno-Mitglied wird die Schweiz auch weiterhin an Friedensoperationen der Uno teilnehmen, wenn die politischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Mandat des Sicherheitsrats, freiwillige Beteiligung, keine Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung) und die Armee in der Lage ist, einen nützlichen Beitrag zu leisten. </p><p>2. Die Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterialexporten", welche am 21. September 2007 eingereicht wurde, sieht einen neuen Artikel 107a Absatz 1 der Bundesverfassung vor, der die Ausfuhr von Kriegsmaterial und besonderen militärischen Gütern verbietet. Ausgenommen wären nach Absatz 2 Geräte zur humanitären Entminung und eindeutig erkennbare Jagd- und Sportwaffen, die nicht auch Kampfwaffen sind. Die Ausfuhr anderer Güter wäre verboten, und sie könnten deshalb bei einer Annahme der Initiative auch nicht an Staaten geliefert werden, um diese in ihren Aktivitäten im Rahmen von Uno-Friedensmissionen zu unterstützen. </p><p>3. Für Auslandeinsätze der Schweizer Armee sieht der Initiativtext in Artikel 107a Absatz 3 der Bundesverfassung eine Ausnahme vor. Die Ausfuhr von Kriegsmaterial und besonderen militärischen Gütern durch Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bliebe unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich: Die Güter müssten im Eigentum der Behörden verbleiben, von deren Dienstleistenden benutzt und nach Ende des Einsatzes wieder in die Schweiz eingeführt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Welche künftige Bedeutung misst der Bundesrat den Uno-Friedensmissionen für die schweizerische Aussen- und Sicherheitspolitik bei? </p><p>2. Würde durch die Annahme der Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterialexporten" auch die Lieferung von Kriegsmaterial an Länder, welche sich an Uno-Friedensmissionen beteiligen, verunmöglicht? </p><p>3. Welche Auswirkungen hätte eine Annahme der Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterialexporten" für das Engagement der Schweiz im Rahmen von Uno-Friedensmissionen?</p>
- Negative Auswirkungen eines Verbots von Kriegsmaterialexporten auf die Friedenssicherung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit einer Volksinitiative soll ein generelles Verbot für die Ausfuhr von Kriegsmaterial erwirkt werden. Die Initianten wollen auf diesem Weg erreichen, dass die Schweiz ihrem humanitären Engagement neue Glaubwürdigkeit verleiht und ein starkes Zeichen für eine friedlichere Welt setzt. </p><p>Von einem generellen Verbot für den Export von Kriegsmaterial wären möglicherweise aber auch Lieferungen von Kriegsmaterial für die Durchführung von Uno-Friedensmissionen betroffen. Die internationalen Anstrengungen zur Stabilisierung und Befriedung von Konflikt- und Krisenregionen haben seit den 1990er Jahren stark zugenommen. Allein das Personal in Friedensoperationen, welche von der Uno ausgeführt werden, hat sich seit 2000 fast verfünffacht. Der Bundesrat führt in seinem Uno-Bericht 2007 auf Seite 18 aus, dass "die Schweiz heute zwar einen beträchtlichen finanziellen Beitrag zur Friedenssicherung der Uno leistet, aber nur in sehr bescheidenem Umfang Truppen stellt". An diesem Umstand dürfte sich wohl auch in den kommenden Jahren kaum viel ändern. Wenn die Uno-Friedensmissionen für die schweizerische Aussen- und Sicherheitspolitik eine entsprechende Bedeutung haben, dann erscheint es sinnvoll, diese in einer Weise zu unterstützen und zu fördern, wie es für unser Land möglich ist. Durch die Lieferung von hochwertigem Kriegsmaterial kann ein Beitrag geleistet werden, dass Uno-Friedensmissionen erfolgreich durchgeführt werden können. Damit kann auf indirektem Weg auch Leben gerettet und der Frieden gefördert werden.</p>
- <p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Uno spielt eine zentrale Rolle bei der Wahrung der internationalen Stabilität, und ihre Friedensoperationen sind ein wesentliches Instrument der internationalen Konfliktlösung und Krisenbewältigung, vor allem deshalb, weil die Uno als universelle Institution eine grössere Legitimation hat als regionale Organisationen oder Militärallianzen. In einem immer schwierigeren und komplexeren Umfeld hat die internationale Gemeinschaft ihre Bemühungen zur Stabilisierung und Befriedung von Krisenregionen verstärkt: Das Personal der Uno-Missionen hat sich seit 2000 praktisch verfünffacht. </p><p>Die Friedensförderung ist ein integraler Bestandteil der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik. Auch geografisch weit entfernte bewaffnete Konflikte haben direkte und indirekte Auswirkungen auf die Schweiz. Als Uno-Mitglied wird die Schweiz auch weiterhin an Friedensoperationen der Uno teilnehmen, wenn die politischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Mandat des Sicherheitsrats, freiwillige Beteiligung, keine Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung) und die Armee in der Lage ist, einen nützlichen Beitrag zu leisten. </p><p>2. Die Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterialexporten", welche am 21. September 2007 eingereicht wurde, sieht einen neuen Artikel 107a Absatz 1 der Bundesverfassung vor, der die Ausfuhr von Kriegsmaterial und besonderen militärischen Gütern verbietet. Ausgenommen wären nach Absatz 2 Geräte zur humanitären Entminung und eindeutig erkennbare Jagd- und Sportwaffen, die nicht auch Kampfwaffen sind. Die Ausfuhr anderer Güter wäre verboten, und sie könnten deshalb bei einer Annahme der Initiative auch nicht an Staaten geliefert werden, um diese in ihren Aktivitäten im Rahmen von Uno-Friedensmissionen zu unterstützen. </p><p>3. Für Auslandeinsätze der Schweizer Armee sieht der Initiativtext in Artikel 107a Absatz 3 der Bundesverfassung eine Ausnahme vor. Die Ausfuhr von Kriegsmaterial und besonderen militärischen Gütern durch Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bliebe unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich: Die Güter müssten im Eigentum der Behörden verbleiben, von deren Dienstleistenden benutzt und nach Ende des Einsatzes wieder in die Schweiz eingeführt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Welche künftige Bedeutung misst der Bundesrat den Uno-Friedensmissionen für die schweizerische Aussen- und Sicherheitspolitik bei? </p><p>2. Würde durch die Annahme der Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterialexporten" auch die Lieferung von Kriegsmaterial an Länder, welche sich an Uno-Friedensmissionen beteiligen, verunmöglicht? </p><p>3. Welche Auswirkungen hätte eine Annahme der Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterialexporten" für das Engagement der Schweiz im Rahmen von Uno-Friedensmissionen?</p>
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