Einsatzbereitschaft von Luftwaffe und Überwachungsgeschwader

ShortId
08.3106
Id
20083106
Updated
28.07.2023 12:34
Language
de
Title
Einsatzbereitschaft von Luftwaffe und Überwachungsgeschwader
AdditionalIndexing
09;Leistungsauftrag;Militärflugzeug;Fliegertruppen
1
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0402030802, Fliegertruppen
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der permanenten Luftraumüberwachung ist zwischen der passiven Überwachung und der permanenten Luftraumüberwachung mit Interventionsmöglichkeit (in der Regel mit Kampfjets) zu unterscheiden. Diese letzte Variante ist ausserhalb designierter Veranstaltungen (WEF, Euro 2008), d. h. in Phasen ohne teilweise eingeschränkte schweizerischen Luftraum, nur zu den publizierten Flugdienstzeiten der Luftwaffe gegeben.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Ja, das trifft zu.</p><p>2. Die Luftwaffe hatte den Auftrag, bis Mitte 2007 die nötigen zusätzlichen Ressourcen für eine Interventionsfähigkeit mit fliegerischen Mitteln im 24-Stunden-Betrieb während 365 Tagen im Jahr zu berechnen. Im Minimum wären jährlich wiederkehrend 15 Millionen Franken und zusätzliche 75 Stellen (Bodenpersonal, Skyguide-Mitarbeiter, Fachspezialisten) zu bewilligen. Bei diesem Modell ist ein enger Informationsaustausch mit den Nachbarländern Grundvoraussetzung, da eine Intervention bereits vor Einflug eines Flugobjekts in den schweizerischen Luftraum gestartet werden müsste.</p><p>In Anbetracht der knappen Ressourcenlage und des sicherheitspolitischen Umfeldes erachtet es der Bundesrat als vertretbar, zurzeit auf einen Aufwuchs im durch die Luftwaffe geschilderten Rahmen zu verzichten. Die Prüfung einer Planung für eine temporär erhöhte Bereitschaft während mehreren Wochen und Monate hat gezeigt, dass kein Unterschied in der Ressourcenanforderung zum Jahresbedarf besteht, solange nicht zusätzlich die Miliz zur Unterstützung beigezogen werden kann.</p><p>3. Gemäss Planungen der Luftwaffe würde es unter Beibehaltung der bisherigen Aufgaben rund fünf Jahre dauern, bis dieses zusätzliche Personal operationell wäre. Ein rascherer Aufbau der Permanenz ist möglich, wenn eine Krise deklariert wird (Befehl Readiness), die Luftwaffe eine Prioritätenverlagerung vornimmt und nach kurzer Zeit durch die Miliz verstärkt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit der Luftraumüberwachung während des WEF im Januar 2008 sowie der Abstimmung über die Volksinitiative gegen den Kampfjetlärm vom 24. Februar 2008 ersuche ich den Bundesrat um Auskunft über folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass zwar die elektronische Luftraumüberwachung im 24-Stunden-Betrieb während 365 Tagen im Jahr gewährleistet ist, jedoch ein allfälliger Einsatz der Luftwaffe/Fliegerabwehr respektive die Einsatzbereitschaft des Überwachungsgeschwaders bei Bedarf zur Überprüfung nicht identifizierter Flugobjekte nicht während 24 Stunden pro Tag und 365 Tagen im Jahr sichergestellt ist?</p><p>2. Falls ja, was gedenkt er gegen eine solche äusserst schwerwiegende Lücke im eigenen Luftraum-Sicherheitsdispositiv unseres Landes zu tun?</p><p>3. Falls eine derartige Sicherheitslücke besteht, kann er einen verbindlichen Termin- und Massnahmenplan vorlegen, um die entsprechende Sicherheitslücke zu eliminieren?</p>
  • Einsatzbereitschaft von Luftwaffe und Überwachungsgeschwader
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der permanenten Luftraumüberwachung ist zwischen der passiven Überwachung und der permanenten Luftraumüberwachung mit Interventionsmöglichkeit (in der Regel mit Kampfjets) zu unterscheiden. Diese letzte Variante ist ausserhalb designierter Veranstaltungen (WEF, Euro 2008), d. h. in Phasen ohne teilweise eingeschränkte schweizerischen Luftraum, nur zu den publizierten Flugdienstzeiten der Luftwaffe gegeben.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Ja, das trifft zu.</p><p>2. Die Luftwaffe hatte den Auftrag, bis Mitte 2007 die nötigen zusätzlichen Ressourcen für eine Interventionsfähigkeit mit fliegerischen Mitteln im 24-Stunden-Betrieb während 365 Tagen im Jahr zu berechnen. Im Minimum wären jährlich wiederkehrend 15 Millionen Franken und zusätzliche 75 Stellen (Bodenpersonal, Skyguide-Mitarbeiter, Fachspezialisten) zu bewilligen. Bei diesem Modell ist ein enger Informationsaustausch mit den Nachbarländern Grundvoraussetzung, da eine Intervention bereits vor Einflug eines Flugobjekts in den schweizerischen Luftraum gestartet werden müsste.</p><p>In Anbetracht der knappen Ressourcenlage und des sicherheitspolitischen Umfeldes erachtet es der Bundesrat als vertretbar, zurzeit auf einen Aufwuchs im durch die Luftwaffe geschilderten Rahmen zu verzichten. Die Prüfung einer Planung für eine temporär erhöhte Bereitschaft während mehreren Wochen und Monate hat gezeigt, dass kein Unterschied in der Ressourcenanforderung zum Jahresbedarf besteht, solange nicht zusätzlich die Miliz zur Unterstützung beigezogen werden kann.</p><p>3. Gemäss Planungen der Luftwaffe würde es unter Beibehaltung der bisherigen Aufgaben rund fünf Jahre dauern, bis dieses zusätzliche Personal operationell wäre. Ein rascherer Aufbau der Permanenz ist möglich, wenn eine Krise deklariert wird (Befehl Readiness), die Luftwaffe eine Prioritätenverlagerung vornimmt und nach kurzer Zeit durch die Miliz verstärkt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit der Luftraumüberwachung während des WEF im Januar 2008 sowie der Abstimmung über die Volksinitiative gegen den Kampfjetlärm vom 24. Februar 2008 ersuche ich den Bundesrat um Auskunft über folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass zwar die elektronische Luftraumüberwachung im 24-Stunden-Betrieb während 365 Tagen im Jahr gewährleistet ist, jedoch ein allfälliger Einsatz der Luftwaffe/Fliegerabwehr respektive die Einsatzbereitschaft des Überwachungsgeschwaders bei Bedarf zur Überprüfung nicht identifizierter Flugobjekte nicht während 24 Stunden pro Tag und 365 Tagen im Jahr sichergestellt ist?</p><p>2. Falls ja, was gedenkt er gegen eine solche äusserst schwerwiegende Lücke im eigenen Luftraum-Sicherheitsdispositiv unseres Landes zu tun?</p><p>3. Falls eine derartige Sicherheitslücke besteht, kann er einen verbindlichen Termin- und Massnahmenplan vorlegen, um die entsprechende Sicherheitslücke zu eliminieren?</p>
    • Einsatzbereitschaft von Luftwaffe und Überwachungsgeschwader

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