Nachhaltige Entwicklung des Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäftes
- ShortId
-
08.3116
- Id
-
20083116
- Updated
-
28.07.2023 01:05
- Language
-
de
- Title
-
Nachhaltige Entwicklung des Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäftes
- AdditionalIndexing
-
24;Geldwäscherei;Kapitalverkehr;Bankgeheimnis;rechtliche Vorschrift;Image;Vermögensverwaltung;volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell);Steuerausweichung;Finanzplatz Schweiz;Steuerhinterziehung;Finanzrecht
- 1
-
- L06K110602010103, Vermögensverwaltung
- L04K07040501, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell)
- L04K05030101, rechtliche Vorschrift
- L04K11060115, Finanzrecht
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- L04K08020215, Image
- L04K11040208, Bankgeheimnis
- L04K11070601, Steuerausweichung
- L04K11060201, Kapitalverkehr
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Vermögensverwaltungsgeschäft ist ein wichtiger Pfeiler des Schweizer Finanzplatzes. Sein Ansehen prägt auch das Ansehen des gesamten Finanzplatzes und damit der Schweiz selbst. Die systematische Annahme von Steuerhinterziehungsgeldern schadet diesem Ansehen erheblich und weckt Zweifel am rechtsstaatlichen Fundament unserer Finanzindustrie. Zyklisch auftretende Affären wie jüngst jene um die Liechtensteiner LGT-Bank, die ihre Geschäftstätigkeit in hohem Masse auf Dienstleistungen der Schweizer Finanzindustrie abstützt, schaden dem Standort Schweiz.</p><p>Die Erkenntnis, dass ein verabsolutiertes Bankgeheimnis nicht im Interesse der Nachhaltigkeit unserer Finanzindustrie liegt, hat sich in den letzten Jahren auf verschiedenen Gebieten durchgesetzt: Bekämpfung der Geldwäscherei und der Potentatengelder; stark ausgeweitete Sonderrechte, welche die Schweiz den USA gewährt; Bilaterale II usw.</p><p>Der Bericht soll darlegen, wie das Vermögensverwaltungsgeschäft der Schweiz ohne den Schutz von Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterziehern, die mit hoher krimineller Energie den Fiskus umgehen und damit ihren Heimatstaat um Einnahmen prellen, nachhaltig gesichert und auf lange Frist gestärkt werden kann. Dies erfordert in einem ersten Teil eine Auslegeordnung a) über die verstreuten Rechtsgrundlagen und b) der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Vermögensverwaltungsgeschäftes namentlich unter dem Aspekt der Annahme und des Schutzes von Schwarzgeldern mit Steuerhinterziehungshintergrund.</p><p>Es liegt im Interesse einer vorausschauenden Politik und der nachhaltigen Entwicklung der Schweizer Finanzindustrie, die nächsten Schritte zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung geordnet und mit Blick auf die langfristige Stärkung des Finanzplatzes Schweiz zu tun. Der Wettbewerb zwischen den global tätigen Finanzplätzen ist so lange nicht nachhaltig, als er auf der Unterlaufung nationaler Rechtsvorschriften befreundeter Staaten beruht. Dazu soll der Bericht in einem zweiten Teil Stellung nehmen.</p>
- <p>Die Schweiz verfügt über einen starken Finanzplatz, der sich im internationalen Wettbewerb zu bewähren hat und mit Blick auf Beschäftigung, Wertschöpfung sowie Steueraufkommen ein tragender Pfeiler unserer Volkswirtschaft ist. Der Finanzsektor erwirtschaftet rund 11,5 Prozent der Wertschöpfung der schweizerischen Volkswirtschaft. Rund 6 Prozent der Arbeitskräfte der Schweiz sind im Finanzbereich beschäftigt - ohne Berücksichtigung der indirekten Beschäftigungsentwicklung auf die übrigen Sektoren. Etwa ein Viertel des schweizerischen Ertragsbilanzüberschusses wird vom Finanzsektor generiert. Die Einkommens- und Unternehmenssteuern des Finanzsektors betragen konservativ geschätzt rund 10 Prozent des gesamten Steueraufkommens.</p><p>Im Vermögensverwaltungsgeschäft spielt die Schweiz sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich weltweit eine herausragende Rolle.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können. (Quelle: SNB, Monatsheft März 2008).</p><p>Der überwiegende Teil aller Wertschriftenbestände (mehr als 60 Prozent) fällt auf institutionelle Kunden; lediglich knapp ein Viertel aller auf Schweizer Kundendepots angelegten Vermögenswerte gehört ausländischen Privatkunden. Kennzahlen zur Vermögensverwaltung und zum Finanzstandort Schweiz werden von der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Schweizerischen Nationalbank periodisch aktualisiert.</p><p>Auch die für die Vermögensverwaltung geltenden (regulatorischen und steuerlichen) Rechtsgrundlagen sind hinreichend bekannt. Da in der Schweiz nur die durch das Banken- und das Börsengesetz regulierten Banken und Effektenhändler Wertschriftendepots und -konten führen dürfen, fällt der Löwenanteil der verwalteten Kundenvermögen in der Schweiz auf diese regulierten Institute. Nur etwa 10 Prozent der Vermögenswerte, die sich in diesen Depots befinden, dürften durch externe unabhängige Vermögensverwalter bewirtschaftet werden. Diese unterstehen hinsichtlich ihrer Sorgfaltspflichten nach Geldwäschereigesetz einer bundesrechtlichen Aufsicht durch die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei oder durch eine Selbstregulierungsorganisation.</p><p>Vorab aus Gründen des Vertrauens- und Rufschutzes ist es für die Schweiz von entscheidender Wichtigkeit, strenge Auflagen zur Abwehr möglicher Missbräuche ihres effizienten Finanzsystems zu machen und Fehlverhalten kompromisslos zu bekämpfen. Sie entwickelt ihr umfassendes Abwehrdispositiv nach im internationalen Vergleich höchsten Standards laufend weiter und engagiert sich in internationalen Gremien proaktiv bei der Bekämpfung von Missbräuchen in Finanzsystemen. In Steuerfragen pflegt die Schweiz eine intensive internationale Zusammenarbeit. In den letzten Jahren wurden verschiedene Abkommen mit der EU abgeschlossen (Betrugsbekämpfungsabkommen, Schengen-Assoziierungsabkommen, Zinsbesteuerungsabkommen usw.), und mit anderen Ländern hat die Schweiz entsprechende Vereinbarungen über die Anwendung der Amtshilfe in bilateralen DBA abgeschlossen.</p><p>Vorab ist der Privatsektor für die Qualität und damit für den nachhaltigen Erfolg der Vermögensverwaltung verantwortlich. Aufgabe des Staates ist es, für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu sorgen. Diese sind hinreichend bekannt und der Bundesrat sieht keinerlei Anpassungsbedarf im Sinne des vorliegenden Postulates.</p><p>Der Bundesrat erachtet die volkswirtschaftliche Bedeutung des Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäftes, die darauf anwendbaren rechtlichen Grundlagen sowie die Praxis dazu als hinreichend bekannt, und klar. Er erkennt im heutigen Zeitpunkt keinen Bedarf für vertiefte Abklärungen im Sinne des vorliegenden Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die volkswirtschaftliche Bedeutung des Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäftes sowie seine rechtlichen Grundlagen und Praxis darzulegen. Der Bericht soll auch den Pfad aufzeigen, auf welchem eine nachhaltige Entwicklung dieses Finanzbereiches im Rahmen der Schweizer Finanzindustrie in den nächsten zwei Jahrzehnten eingeschlagen werden kann.</p>
- Nachhaltige Entwicklung des Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäftes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Vermögensverwaltungsgeschäft ist ein wichtiger Pfeiler des Schweizer Finanzplatzes. Sein Ansehen prägt auch das Ansehen des gesamten Finanzplatzes und damit der Schweiz selbst. Die systematische Annahme von Steuerhinterziehungsgeldern schadet diesem Ansehen erheblich und weckt Zweifel am rechtsstaatlichen Fundament unserer Finanzindustrie. Zyklisch auftretende Affären wie jüngst jene um die Liechtensteiner LGT-Bank, die ihre Geschäftstätigkeit in hohem Masse auf Dienstleistungen der Schweizer Finanzindustrie abstützt, schaden dem Standort Schweiz.</p><p>Die Erkenntnis, dass ein verabsolutiertes Bankgeheimnis nicht im Interesse der Nachhaltigkeit unserer Finanzindustrie liegt, hat sich in den letzten Jahren auf verschiedenen Gebieten durchgesetzt: Bekämpfung der Geldwäscherei und der Potentatengelder; stark ausgeweitete Sonderrechte, welche die Schweiz den USA gewährt; Bilaterale II usw.</p><p>Der Bericht soll darlegen, wie das Vermögensverwaltungsgeschäft der Schweiz ohne den Schutz von Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterziehern, die mit hoher krimineller Energie den Fiskus umgehen und damit ihren Heimatstaat um Einnahmen prellen, nachhaltig gesichert und auf lange Frist gestärkt werden kann. Dies erfordert in einem ersten Teil eine Auslegeordnung a) über die verstreuten Rechtsgrundlagen und b) der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Vermögensverwaltungsgeschäftes namentlich unter dem Aspekt der Annahme und des Schutzes von Schwarzgeldern mit Steuerhinterziehungshintergrund.</p><p>Es liegt im Interesse einer vorausschauenden Politik und der nachhaltigen Entwicklung der Schweizer Finanzindustrie, die nächsten Schritte zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung geordnet und mit Blick auf die langfristige Stärkung des Finanzplatzes Schweiz zu tun. Der Wettbewerb zwischen den global tätigen Finanzplätzen ist so lange nicht nachhaltig, als er auf der Unterlaufung nationaler Rechtsvorschriften befreundeter Staaten beruht. Dazu soll der Bericht in einem zweiten Teil Stellung nehmen.</p>
- <p>Die Schweiz verfügt über einen starken Finanzplatz, der sich im internationalen Wettbewerb zu bewähren hat und mit Blick auf Beschäftigung, Wertschöpfung sowie Steueraufkommen ein tragender Pfeiler unserer Volkswirtschaft ist. Der Finanzsektor erwirtschaftet rund 11,5 Prozent der Wertschöpfung der schweizerischen Volkswirtschaft. Rund 6 Prozent der Arbeitskräfte der Schweiz sind im Finanzbereich beschäftigt - ohne Berücksichtigung der indirekten Beschäftigungsentwicklung auf die übrigen Sektoren. Etwa ein Viertel des schweizerischen Ertragsbilanzüberschusses wird vom Finanzsektor generiert. Die Einkommens- und Unternehmenssteuern des Finanzsektors betragen konservativ geschätzt rund 10 Prozent des gesamten Steueraufkommens.</p><p>Im Vermögensverwaltungsgeschäft spielt die Schweiz sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich weltweit eine herausragende Rolle.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können. (Quelle: SNB, Monatsheft März 2008).</p><p>Der überwiegende Teil aller Wertschriftenbestände (mehr als 60 Prozent) fällt auf institutionelle Kunden; lediglich knapp ein Viertel aller auf Schweizer Kundendepots angelegten Vermögenswerte gehört ausländischen Privatkunden. Kennzahlen zur Vermögensverwaltung und zum Finanzstandort Schweiz werden von der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Schweizerischen Nationalbank periodisch aktualisiert.</p><p>Auch die für die Vermögensverwaltung geltenden (regulatorischen und steuerlichen) Rechtsgrundlagen sind hinreichend bekannt. Da in der Schweiz nur die durch das Banken- und das Börsengesetz regulierten Banken und Effektenhändler Wertschriftendepots und -konten führen dürfen, fällt der Löwenanteil der verwalteten Kundenvermögen in der Schweiz auf diese regulierten Institute. Nur etwa 10 Prozent der Vermögenswerte, die sich in diesen Depots befinden, dürften durch externe unabhängige Vermögensverwalter bewirtschaftet werden. Diese unterstehen hinsichtlich ihrer Sorgfaltspflichten nach Geldwäschereigesetz einer bundesrechtlichen Aufsicht durch die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei oder durch eine Selbstregulierungsorganisation.</p><p>Vorab aus Gründen des Vertrauens- und Rufschutzes ist es für die Schweiz von entscheidender Wichtigkeit, strenge Auflagen zur Abwehr möglicher Missbräuche ihres effizienten Finanzsystems zu machen und Fehlverhalten kompromisslos zu bekämpfen. Sie entwickelt ihr umfassendes Abwehrdispositiv nach im internationalen Vergleich höchsten Standards laufend weiter und engagiert sich in internationalen Gremien proaktiv bei der Bekämpfung von Missbräuchen in Finanzsystemen. In Steuerfragen pflegt die Schweiz eine intensive internationale Zusammenarbeit. In den letzten Jahren wurden verschiedene Abkommen mit der EU abgeschlossen (Betrugsbekämpfungsabkommen, Schengen-Assoziierungsabkommen, Zinsbesteuerungsabkommen usw.), und mit anderen Ländern hat die Schweiz entsprechende Vereinbarungen über die Anwendung der Amtshilfe in bilateralen DBA abgeschlossen.</p><p>Vorab ist der Privatsektor für die Qualität und damit für den nachhaltigen Erfolg der Vermögensverwaltung verantwortlich. Aufgabe des Staates ist es, für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu sorgen. Diese sind hinreichend bekannt und der Bundesrat sieht keinerlei Anpassungsbedarf im Sinne des vorliegenden Postulates.</p><p>Der Bundesrat erachtet die volkswirtschaftliche Bedeutung des Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäftes, die darauf anwendbaren rechtlichen Grundlagen sowie die Praxis dazu als hinreichend bekannt, und klar. Er erkennt im heutigen Zeitpunkt keinen Bedarf für vertiefte Abklärungen im Sinne des vorliegenden Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die volkswirtschaftliche Bedeutung des Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäftes sowie seine rechtlichen Grundlagen und Praxis darzulegen. Der Bericht soll auch den Pfad aufzeigen, auf welchem eine nachhaltige Entwicklung dieses Finanzbereiches im Rahmen der Schweizer Finanzindustrie in den nächsten zwei Jahrzehnten eingeschlagen werden kann.</p>
- Nachhaltige Entwicklung des Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäftes
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