Nationalbewusstsein und Ungleichgewicht in der wirtschaftlichen Entwicklung

ShortId
08.3125
Id
20083125
Updated
14.11.2025 08:01
Language
de
Title
Nationalbewusstsein und Ungleichgewicht in der wirtschaftlichen Entwicklung
AdditionalIndexing
04;15;regionales Gefälle;nationale Identität;wirtschaftliche Disparität;Gleichbehandlung;öffentliches Unternehmen;Regionalpolitik
1
  • L04K08020219, nationale Identität
  • L05K0704020112, wirtschaftliche Disparität
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K0704030202, regionales Gefälle
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L04K08020335, Regionalpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der moderne Bundesstaat Schweiz beruht u. a. auf der Gleichberechtigung und einem formellen Gleichgewicht zwischen seinen Teilstaaten. Die Kantone wiesen seit je eine unterschiedliche wirtschaftliche Struktur und Stärke auf. Problematisch ist nicht die Ungleichheit an sich, sondern ihre Verschärfung im Laufe der Zeit. Diese Verschärfung wirkt sich auch auf die Politik aus. Der ökonomische Unterbau gerät zusehends in Widerspruch zu seinem politischen Überbau. Drei Beispiele für die Auswirkungen dieses Widerspruchs können stellvertretend genannt werden:</p><p>1. Die Diskussionen um das unterschiedliche Gewicht einer Stimme bei Ständeratswahlen und bei Abstimmungen mit Ständemehr im Kanton Zürich und im Kanton Appenzell Innerrhoden. Argumentiert wird mit dem Anteil dieser Kantone an der Gesamtbevölkerung der Schweiz, die sich - letztlich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung - verändert hat.</p><p>2. Die Diskussion um ein Vetorecht der Geberkantone beim Finanzausgleich.</p><p>3. Die Diskussion um Ausbildungskosten in der Peripherie und Abwanderung der Ausgebildeten in die Zentren.</p><p>Dass die Schweiz auch mit einem wirtschaftlichen Ungleichgewicht existieren kann, zeigt die Geschichte. Ob sie aber mit einem beliebig grossen wirtschaftlichen Ungleichgewicht existieren kann, ist eine offene Frage.</p><p>Damit stellt sich aber auch die Frage, ob der Bund einer noch stärkeren Ausprägung dieses Ungleichgewichts entgegenwirken sollte. Dabei müssten auch die Unternehmen im Eigentum des Bundes einbezogen werden.</p>
  • <p>Der schweizerische Föderalismus zeichnet sich durch eine feingliedrige räumliche Struktur sowie durch weitreichende Kompetenzen der Kantone und Gemeinden aus. Dieser ausgeprägte Föderalismus stellt die bessere Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger sicher und garantiert den wirksamen Schutz von sprachlichen und kulturellen Minderheiten. Indem der Gestaltungsspielraum der einzelnen Staatsebenen betont wird, ergeben sich bei der Versorgung der Bürger mit öffentlichen Leistungen und der Belastung mit Abgaben aber auch gewisse Unterschiede. Die direktdemokratischen Möglichkeiten gewährleisten indes, dass diese dort, wo dem Bund Kompetenzen zukommen oder zugewiesen werden, durch Regelungen auf bundesstaatlicher Ebene begrenzt bleiben. Gleichzeitig fördert die ausgedehnte Autonomie und Gleichberechtigung der Kantone den Wettbewerb um innovative Lösungen und um eine möglichst effiziente Erfüllung staatlicher Aufgaben.</p><p>Im Ergebnis sind die Einkommensdisparitäten zwischen den Gebietskörperschaften in der Schweiz im internationalen Quervergleich limitiert. Verknüpft mit dem stark ausgeprägten Föderalismus ergeben sich aber doch relevante Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone.</p><p>1./2. Der Bundesrat ist sich der potenziell negativen Auswirkungen zunehmender ökonomischer Disparitäten zwischen den Kantonen auf die Kohäsion des Landes bewusst. Deshalb verfolgt er mit der neuen Regionalpolitik (NRP) und der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auch eine Politik, welche die regionalen Disparitäten in vertretbaren Grenzen hält.</p><p>Ziel des NFA (seit dem 1. Januar 2008 in Kraft) ist es, solchen kantonalen Disparitäten entgegenzuwirken und die Effizienz, Effektivität und Anreizstruktur des föderalen Systems zu verbessern. Mit dem NFA werden finanzpolitische Voraussetzungen geschaffen, um u. a. auch die Grundversorgungsbedürfnisse der einzelnen Kantone abzudecken.</p><p>Komplementär zur interregionalen Umverteilung im Rahmen des NFA beabsichtigt die NRP, in Berggebieten, ländlichen Regionen sowie Randregionen gezielt die Standortvoraussetzungen zu verbessern, um Wachstumsimpulse auszulösen. Denn der Bundesrat hat stets bekräftigt, dass die ländlichen Gebiete auch in Zukunft im Rahmen einer langfristig angelegten Regionalpolitik gefördert werden sollen. Die NRP fördert Innovationen, Unternehmertum sowie regionale Wertschöpfung und erhöht damit die Wettbewerbsfähigkeit des Berggebietes und der ländlichen Regionen. Sie trägt dadurch ebenfalls zur Verringerung regionaler Unterschiede bei. Das Bundesgesetz über Regionalpolitik und die dazugehörigen Verordnungen sind gleichfalls seit dem 1. Januar 2008 in Kraft.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates sind diese Massnahmen zur Förderung von wirtschaftlich benachteiligten Regionen sowie zum Ausgleich von regionalen Disparitäten zurzeit ausreichend.</p><p>3. Unternehmen des Bundes stehen heute in stark gestiegenem Mass im Wettbewerb mit anderen Anbietern und sollten deshalb bei ihrer Geschäftstätigkeit möglichst frei entscheiden können. Auch ohne spezielle Verpflichtungen erbringen viele Unternehmen ihre Leistungen indes bereits heute bewusst und freiwillig in allen Regionen zu gleichen Bedingungen. Im Bereich der Versorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen, welche grundlegend sind für die Lebensqualität der Bevölkerung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, schafft der Bund über die Sektorgesetzgebungen jedoch die Voraussetzungen für eine sichere und effiziente Grundversorgung (beispielsweise Grundversorgungskonzession im Fernmeldebereich; Postgesetz). Diese Grundversorgung wird für alle Bevölkerungsschichten und Regionen in gleicher Weise sichergestellt und leistet so einen ergänzenden Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher regionaler Standortvoraussetzungen.</p><p>Den geforderten Bericht erachtet der Bundesrat als nicht nötig:</p><p>- weil der eben in Kraft getretene NFA Ergebnis langjähriger Abklärungen ist, in deren Rahmen u. a. die Sonderlasten, die einzelne Gebiete zu tragen haben, zum Gegenstand vertiefter Abklärungen gemacht wurden;</p><p>- weil auch die NRP aufgrund der Ergebnisse einer langen und umfassenden Evaluations- und Planungsphase beschlossen wurde und die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der ländlichen Gebiete berücksichtigt; und</p><p>- weil der Bundesrat 2004 in seinem Grundversorgungsbericht die geeigneten Ansätze für die Sicherstellung einer angemessenen Versorgungsqualität im ganzen Gebiet der Schweiz bereits bezeichnet hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Schweizerische Bundesstaat beruht auf einem Gleichgewicht der Kantone und damit auch der Sprachen und Kulturen. Dieser politischen Gleichheit steht aber zunehmend eine Ungleichheit in der wirtschaftlichen Entwicklung gegenüber. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der insbesondere aufzeigt:</p><p>1. wie sich die Diskrepanz zwischen politischer Gleichheit und ungleicher Wirtschaftskraft auf Politik, Gesellschaft und nationale Solidarität auswirkt;</p><p>2. welche Massnahmen der Bund ergreifen kann und soll, um ein minimales wirtschaftliches Gleichgewicht zwischen den Kantonen und Regionen zu wahren;</p><p>3. wie auch die Unternehmungen des Bundes auf eine Strategie zur Bewahrung eines minimalen wirtschaftlichen Gleichgewichtes verpflichtet werden können.</p>
  • Nationalbewusstsein und Ungleichgewicht in der wirtschaftlichen Entwicklung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der moderne Bundesstaat Schweiz beruht u. a. auf der Gleichberechtigung und einem formellen Gleichgewicht zwischen seinen Teilstaaten. Die Kantone wiesen seit je eine unterschiedliche wirtschaftliche Struktur und Stärke auf. Problematisch ist nicht die Ungleichheit an sich, sondern ihre Verschärfung im Laufe der Zeit. Diese Verschärfung wirkt sich auch auf die Politik aus. Der ökonomische Unterbau gerät zusehends in Widerspruch zu seinem politischen Überbau. Drei Beispiele für die Auswirkungen dieses Widerspruchs können stellvertretend genannt werden:</p><p>1. Die Diskussionen um das unterschiedliche Gewicht einer Stimme bei Ständeratswahlen und bei Abstimmungen mit Ständemehr im Kanton Zürich und im Kanton Appenzell Innerrhoden. Argumentiert wird mit dem Anteil dieser Kantone an der Gesamtbevölkerung der Schweiz, die sich - letztlich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung - verändert hat.</p><p>2. Die Diskussion um ein Vetorecht der Geberkantone beim Finanzausgleich.</p><p>3. Die Diskussion um Ausbildungskosten in der Peripherie und Abwanderung der Ausgebildeten in die Zentren.</p><p>Dass die Schweiz auch mit einem wirtschaftlichen Ungleichgewicht existieren kann, zeigt die Geschichte. Ob sie aber mit einem beliebig grossen wirtschaftlichen Ungleichgewicht existieren kann, ist eine offene Frage.</p><p>Damit stellt sich aber auch die Frage, ob der Bund einer noch stärkeren Ausprägung dieses Ungleichgewichts entgegenwirken sollte. Dabei müssten auch die Unternehmen im Eigentum des Bundes einbezogen werden.</p>
    • <p>Der schweizerische Föderalismus zeichnet sich durch eine feingliedrige räumliche Struktur sowie durch weitreichende Kompetenzen der Kantone und Gemeinden aus. Dieser ausgeprägte Föderalismus stellt die bessere Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger sicher und garantiert den wirksamen Schutz von sprachlichen und kulturellen Minderheiten. Indem der Gestaltungsspielraum der einzelnen Staatsebenen betont wird, ergeben sich bei der Versorgung der Bürger mit öffentlichen Leistungen und der Belastung mit Abgaben aber auch gewisse Unterschiede. Die direktdemokratischen Möglichkeiten gewährleisten indes, dass diese dort, wo dem Bund Kompetenzen zukommen oder zugewiesen werden, durch Regelungen auf bundesstaatlicher Ebene begrenzt bleiben. Gleichzeitig fördert die ausgedehnte Autonomie und Gleichberechtigung der Kantone den Wettbewerb um innovative Lösungen und um eine möglichst effiziente Erfüllung staatlicher Aufgaben.</p><p>Im Ergebnis sind die Einkommensdisparitäten zwischen den Gebietskörperschaften in der Schweiz im internationalen Quervergleich limitiert. Verknüpft mit dem stark ausgeprägten Föderalismus ergeben sich aber doch relevante Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone.</p><p>1./2. Der Bundesrat ist sich der potenziell negativen Auswirkungen zunehmender ökonomischer Disparitäten zwischen den Kantonen auf die Kohäsion des Landes bewusst. Deshalb verfolgt er mit der neuen Regionalpolitik (NRP) und der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auch eine Politik, welche die regionalen Disparitäten in vertretbaren Grenzen hält.</p><p>Ziel des NFA (seit dem 1. Januar 2008 in Kraft) ist es, solchen kantonalen Disparitäten entgegenzuwirken und die Effizienz, Effektivität und Anreizstruktur des föderalen Systems zu verbessern. Mit dem NFA werden finanzpolitische Voraussetzungen geschaffen, um u. a. auch die Grundversorgungsbedürfnisse der einzelnen Kantone abzudecken.</p><p>Komplementär zur interregionalen Umverteilung im Rahmen des NFA beabsichtigt die NRP, in Berggebieten, ländlichen Regionen sowie Randregionen gezielt die Standortvoraussetzungen zu verbessern, um Wachstumsimpulse auszulösen. Denn der Bundesrat hat stets bekräftigt, dass die ländlichen Gebiete auch in Zukunft im Rahmen einer langfristig angelegten Regionalpolitik gefördert werden sollen. Die NRP fördert Innovationen, Unternehmertum sowie regionale Wertschöpfung und erhöht damit die Wettbewerbsfähigkeit des Berggebietes und der ländlichen Regionen. Sie trägt dadurch ebenfalls zur Verringerung regionaler Unterschiede bei. Das Bundesgesetz über Regionalpolitik und die dazugehörigen Verordnungen sind gleichfalls seit dem 1. Januar 2008 in Kraft.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates sind diese Massnahmen zur Förderung von wirtschaftlich benachteiligten Regionen sowie zum Ausgleich von regionalen Disparitäten zurzeit ausreichend.</p><p>3. Unternehmen des Bundes stehen heute in stark gestiegenem Mass im Wettbewerb mit anderen Anbietern und sollten deshalb bei ihrer Geschäftstätigkeit möglichst frei entscheiden können. Auch ohne spezielle Verpflichtungen erbringen viele Unternehmen ihre Leistungen indes bereits heute bewusst und freiwillig in allen Regionen zu gleichen Bedingungen. Im Bereich der Versorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen, welche grundlegend sind für die Lebensqualität der Bevölkerung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, schafft der Bund über die Sektorgesetzgebungen jedoch die Voraussetzungen für eine sichere und effiziente Grundversorgung (beispielsweise Grundversorgungskonzession im Fernmeldebereich; Postgesetz). Diese Grundversorgung wird für alle Bevölkerungsschichten und Regionen in gleicher Weise sichergestellt und leistet so einen ergänzenden Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher regionaler Standortvoraussetzungen.</p><p>Den geforderten Bericht erachtet der Bundesrat als nicht nötig:</p><p>- weil der eben in Kraft getretene NFA Ergebnis langjähriger Abklärungen ist, in deren Rahmen u. a. die Sonderlasten, die einzelne Gebiete zu tragen haben, zum Gegenstand vertiefter Abklärungen gemacht wurden;</p><p>- weil auch die NRP aufgrund der Ergebnisse einer langen und umfassenden Evaluations- und Planungsphase beschlossen wurde und die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der ländlichen Gebiete berücksichtigt; und</p><p>- weil der Bundesrat 2004 in seinem Grundversorgungsbericht die geeigneten Ansätze für die Sicherstellung einer angemessenen Versorgungsqualität im ganzen Gebiet der Schweiz bereits bezeichnet hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Schweizerische Bundesstaat beruht auf einem Gleichgewicht der Kantone und damit auch der Sprachen und Kulturen. Dieser politischen Gleichheit steht aber zunehmend eine Ungleichheit in der wirtschaftlichen Entwicklung gegenüber. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der insbesondere aufzeigt:</p><p>1. wie sich die Diskrepanz zwischen politischer Gleichheit und ungleicher Wirtschaftskraft auf Politik, Gesellschaft und nationale Solidarität auswirkt;</p><p>2. welche Massnahmen der Bund ergreifen kann und soll, um ein minimales wirtschaftliches Gleichgewicht zwischen den Kantonen und Regionen zu wahren;</p><p>3. wie auch die Unternehmungen des Bundes auf eine Strategie zur Bewahrung eines minimalen wirtschaftlichen Gleichgewichtes verpflichtet werden können.</p>
    • Nationalbewusstsein und Ungleichgewicht in der wirtschaftlichen Entwicklung

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