WTO-Verhandlungen und Landwirtschaft
- ShortId
-
08.3132
- Id
-
20083132
- Updated
-
27.07.2023 19:10
- Language
-
de
- Title
-
WTO-Verhandlungen und Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;Europäische Union;Handel mit Agrarerzeugnissen;WTO;Zollherabsetzung;internationale Verhandlungen;freier Warenverkehr;Marktzugang;Erhaltung der Landwirtschaft;Freihandelsabkommen
- 1
-
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K0701020401, WTO
- L05K0701040113, Zollherabsetzung
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L05K0701030311, Marktzugang
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L06K070102040401, freier Warenverkehr
- L02K0903, Europäische Union
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Schweiz als kleine, exportorientierte Volkswirtschaft ist stark auf ein liberales und regelbasiertes Welthandelssystem angewiesen. Die WTO ist der Grundpfeiler unserer Aussenwirtschaftspolitik. Die Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde haben sich seit Beginn der Runde stark entwickelt. Der Bundesrat prüft deshalb eine Anpassung des Verhandlungsmandates, um einen Abschluss der Runde zu ermöglichen. Vor einem allfälligen Abschluss der Verhandlungen muss dann das Ergebnis in seiner Gesamtheit betrachtet werden, um die Vor- und Nachteile für die Schweizer Volkswirtschaft, inklusive der Landwirtschaft, zu eruieren und zu beurteilen.</p><p>2. Die Schweiz setzt sich, in Zusammenarbeit mit den G-10-Staaten, mit Nachdruck für eine multifunktionale Landwirtschaft ein. Diese Arbeit trägt sichtbar Früchte: Alle bekannten Vorschläge zur Reform der "Green Box" (von der Produktion entkoppelte Massnahmen; entspricht den Schweizer Direktzahlungen) erlauben die Weiterführung der Schweizer Agrarpolitik in der gegenwärtigen Form, die auf Artikel 104 der Bundesverfassung fusst. Der Beitrag der Landwirtschaft zur Versorgungssicherheit, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung des Landes wird durch die Doha-Runde nicht infrage gestellt.</p><p>3. Der Zeitpunkt eines Abschlusses der Verhandlungen zur Doha-Runde ist schwierig vorauszusehen. Solange das definitive Resultat im Landwirtschaftsbereich nicht bekannt ist, können die Konsequenzen für die schweizerische Landwirtschaft lediglich provisorisch eingeschätzt werden. Sollte sich das Schlussabkommen für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft trotz kurzfristiger schwieriger Auswirkungen für die Landwirtschaft als interessant erweisen, so wird der Bundesrat die Umsetzung befristeter Begleitmassnahmen und geeigneter Finanzierungsoptionen prüfen (vgl. auch Antwort auf Interpellation 07.3400 Walter Hansjörg). Für die Implementierung des Doha-Resultates sind im Moment fünf Jahre vorgesehen, sodass entsprechende Massnahmen ausreichend früh eingeleitet werden könnten.</p><p>4. Im vergangenen Sommer hat das Parlament die Botschaft des Bundesrates zur AP 2011, welche die schweizerische Landwirtschaft auf die internationalen Herausforderungen vorbereitet, mit nur wenigen Änderungen angenommen. Im Bewusstsein der unausweichlichen Öffnung der Märkte hat der Bundesrat im vergangenen März die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU beschlossen und damit eine längerfristige Perspektive für die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz geschaffen.</p><p>5. Neben weiteren Parametern kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Doha-Runde von der Schweiz nur in geringem Masse beeinflusst werden. Unabhängig davon will der Bundesrat den Landwirten und der gesamten Wertschöpfungskette im Ernährungssektor eine langfristige Perspektive bieten und strebt deshalb ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU an. Die angestrebte Beseitigung der tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse würde der Landwirtschaft sowie den vor- und nachgelagerten Bereichen diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Markt mit 490 Millionen Konsumenten eröffnen. Dadurch entstehen Exportmöglichkeiten und Kostensenkungspotenziale. Die daraus resultierende verbesserte Wettbewerbsfähigkeit wird die Position der schweizerischen Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie weltweit wesentlich stärken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die WTO-Verhandlungen haben sich in den letzten Monaten auf technischem Niveau intensiviert. Während in den Bereichen der Industriegüter und Dienstleistungen die Ambitionen gesenkt werden mussten, sind diese im Agrardossier weiter angestiegen. Betreffend Marktzutritt überschreitet der heute vorliegende Vorschlag für einen Zollabbau von mindestens 54 Prozent bei Weitem das im Mandat des Bundesrates festgehaltene Mass. Ein derartiger Abbau der Zölle hätte für die schweizerische Landwirtschaft sehr gravierende Folgen. Zurzeit bestehen geringe Chancen für einen Abschluss im Rahmen der laufenden WTO-Verhandlungen, und das weitere Verfahren ist zeitlich offen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wo liegt die Grenze der Bereitschaft des Bundesrates, die Forderungen zur Verbesserung des Marktzutrittes zu akzeptieren und das Verhandlungsmandat entsprechend anzupassen? </p><p>2. Der Abbau des Grenzschutzes gemäss aktuellem WTO-Vorschlag hätte für die schweizerische Landwirtschaft massive Auswirkungen. Warum ignoriert der Bundesrat die Bestimmungen von Artikel 104 der Bundesverfassung, wonach unsere Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zu leisten hat zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft sowie für die dezentrale Besiedlung des Landes? </p><p>3. Welche Begleitmassnahmen würde er gegebenenfalls vorschlagen, um die negativen Auswirkungen eines WTO-Freihandelsabkommens für die Landwirtschaft abzufedern? Warum liegen diese Massnahmen nicht bereits vor? Warum verzögert der Bundesrat immer wieder eine klare Information betreffend Inhalt und Umfang der zwingend notwendigen Abfederungsmassnahmen? </p><p>4. Warum hat der Bundesrat nicht den Mut, der schweizerischen Landwirtschaft und den in ihrer Existenz gefährdeten Bauernfamilien die Zukunftsperspektiven der Bauernschaft aus bundesrätlicher Sicht offen, direkt und klar kundzutun? </p><p>5. Warum beschliesst er gerade im jetzigen Zeitpunkt ein Verhandlungsmandat betreffend den Agrarfreihandel mit der EU? Warum geht er gerade jetzt in eine Verhandlungsoffensive mit der EU, obschon betreffend WTO im Agrarsektor keine Notwendigkeit und Dringlichkeit besteht?</p>
- WTO-Verhandlungen und Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Schweiz als kleine, exportorientierte Volkswirtschaft ist stark auf ein liberales und regelbasiertes Welthandelssystem angewiesen. Die WTO ist der Grundpfeiler unserer Aussenwirtschaftspolitik. Die Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde haben sich seit Beginn der Runde stark entwickelt. Der Bundesrat prüft deshalb eine Anpassung des Verhandlungsmandates, um einen Abschluss der Runde zu ermöglichen. Vor einem allfälligen Abschluss der Verhandlungen muss dann das Ergebnis in seiner Gesamtheit betrachtet werden, um die Vor- und Nachteile für die Schweizer Volkswirtschaft, inklusive der Landwirtschaft, zu eruieren und zu beurteilen.</p><p>2. Die Schweiz setzt sich, in Zusammenarbeit mit den G-10-Staaten, mit Nachdruck für eine multifunktionale Landwirtschaft ein. Diese Arbeit trägt sichtbar Früchte: Alle bekannten Vorschläge zur Reform der "Green Box" (von der Produktion entkoppelte Massnahmen; entspricht den Schweizer Direktzahlungen) erlauben die Weiterführung der Schweizer Agrarpolitik in der gegenwärtigen Form, die auf Artikel 104 der Bundesverfassung fusst. Der Beitrag der Landwirtschaft zur Versorgungssicherheit, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung des Landes wird durch die Doha-Runde nicht infrage gestellt.</p><p>3. Der Zeitpunkt eines Abschlusses der Verhandlungen zur Doha-Runde ist schwierig vorauszusehen. Solange das definitive Resultat im Landwirtschaftsbereich nicht bekannt ist, können die Konsequenzen für die schweizerische Landwirtschaft lediglich provisorisch eingeschätzt werden. Sollte sich das Schlussabkommen für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft trotz kurzfristiger schwieriger Auswirkungen für die Landwirtschaft als interessant erweisen, so wird der Bundesrat die Umsetzung befristeter Begleitmassnahmen und geeigneter Finanzierungsoptionen prüfen (vgl. auch Antwort auf Interpellation 07.3400 Walter Hansjörg). Für die Implementierung des Doha-Resultates sind im Moment fünf Jahre vorgesehen, sodass entsprechende Massnahmen ausreichend früh eingeleitet werden könnten.</p><p>4. Im vergangenen Sommer hat das Parlament die Botschaft des Bundesrates zur AP 2011, welche die schweizerische Landwirtschaft auf die internationalen Herausforderungen vorbereitet, mit nur wenigen Änderungen angenommen. Im Bewusstsein der unausweichlichen Öffnung der Märkte hat der Bundesrat im vergangenen März die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU beschlossen und damit eine längerfristige Perspektive für die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz geschaffen.</p><p>5. Neben weiteren Parametern kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Doha-Runde von der Schweiz nur in geringem Masse beeinflusst werden. Unabhängig davon will der Bundesrat den Landwirten und der gesamten Wertschöpfungskette im Ernährungssektor eine langfristige Perspektive bieten und strebt deshalb ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU an. Die angestrebte Beseitigung der tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse würde der Landwirtschaft sowie den vor- und nachgelagerten Bereichen diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Markt mit 490 Millionen Konsumenten eröffnen. Dadurch entstehen Exportmöglichkeiten und Kostensenkungspotenziale. Die daraus resultierende verbesserte Wettbewerbsfähigkeit wird die Position der schweizerischen Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie weltweit wesentlich stärken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die WTO-Verhandlungen haben sich in den letzten Monaten auf technischem Niveau intensiviert. Während in den Bereichen der Industriegüter und Dienstleistungen die Ambitionen gesenkt werden mussten, sind diese im Agrardossier weiter angestiegen. Betreffend Marktzutritt überschreitet der heute vorliegende Vorschlag für einen Zollabbau von mindestens 54 Prozent bei Weitem das im Mandat des Bundesrates festgehaltene Mass. Ein derartiger Abbau der Zölle hätte für die schweizerische Landwirtschaft sehr gravierende Folgen. Zurzeit bestehen geringe Chancen für einen Abschluss im Rahmen der laufenden WTO-Verhandlungen, und das weitere Verfahren ist zeitlich offen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wo liegt die Grenze der Bereitschaft des Bundesrates, die Forderungen zur Verbesserung des Marktzutrittes zu akzeptieren und das Verhandlungsmandat entsprechend anzupassen? </p><p>2. Der Abbau des Grenzschutzes gemäss aktuellem WTO-Vorschlag hätte für die schweizerische Landwirtschaft massive Auswirkungen. Warum ignoriert der Bundesrat die Bestimmungen von Artikel 104 der Bundesverfassung, wonach unsere Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zu leisten hat zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft sowie für die dezentrale Besiedlung des Landes? </p><p>3. Welche Begleitmassnahmen würde er gegebenenfalls vorschlagen, um die negativen Auswirkungen eines WTO-Freihandelsabkommens für die Landwirtschaft abzufedern? Warum liegen diese Massnahmen nicht bereits vor? Warum verzögert der Bundesrat immer wieder eine klare Information betreffend Inhalt und Umfang der zwingend notwendigen Abfederungsmassnahmen? </p><p>4. Warum hat der Bundesrat nicht den Mut, der schweizerischen Landwirtschaft und den in ihrer Existenz gefährdeten Bauernfamilien die Zukunftsperspektiven der Bauernschaft aus bundesrätlicher Sicht offen, direkt und klar kundzutun? </p><p>5. Warum beschliesst er gerade im jetzigen Zeitpunkt ein Verhandlungsmandat betreffend den Agrarfreihandel mit der EU? Warum geht er gerade jetzt in eine Verhandlungsoffensive mit der EU, obschon betreffend WTO im Agrarsektor keine Notwendigkeit und Dringlichkeit besteht?</p>
- WTO-Verhandlungen und Landwirtschaft
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