Hochspannungsleitungen
- ShortId
-
08.3138
- Id
-
20083138
- Updated
-
24.06.2025 23:43
- Language
-
de
- Title
-
Hochspannungsleitungen
- AdditionalIndexing
-
66;Gesundheitsrisiko;Bericht;unterirdischer Transport;Sachenrecht;Transport über Kabel;Hochspannungsleitung;Landschaftsschutz
- 1
-
- L06K170303010101, Hochspannungsleitung
- L04K18010305, Transport über Kabel
- L04K18010306, unterirdischer Transport
- L03K020206, Bericht
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L03K050701, Sachenrecht
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bau von Hochspannungsleitungen löst in der ganzen Schweiz immer mehr Reaktionen aus, insbesondere in den betroffenen Regionen. Bevölkerung und Behörden sorgen sich über die Auswirkungen auf die Gesundheit, die Verschandelung der Landschaft und die Eigentumsrechte.</p><p>So haben im Wallis der Staatsrat und der Grosse Rat in die Debatte über den Bau der Hochspannungsleitung Chamoson-Mörel (welche das gesamte Rhonetal durchquert) eingegriffen und vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verlangt, dass unabhängige, neutrale Fachleute zur Erdverlegung (Verkabelung) dieser Hochspannungsleitung eine seriöse Machbarkeitsstudie durchführen. Das UVEK hat den Walliser Behörden geantwortet, es gebe bereits Studien zur Verkabelung und zusätzliche allgemeine Studien würden auch keine neuen Kenntnisse bringen. Demgegenüber wird verschiedentlich die Meinung vertreten, dass die Erdverlegung von 380-kV-Leitungen auf einer Strecke von 30 km keine besonderen Schwierigkeiten mit sich bringt. Ausserdem wurden solche Projekte im Ausland und sogar in der Schweiz schon realisiert. Dies ist zum Beispiel auf der 380-kV-Übertragungsleitung Mendrisio-S. Margherita der Fall, wo im Grenzgebiet der Schweiz und Italiens die gesamte Leitung auf einer Strecke von rund 9 km unterirdisch geführt wird.</p><p>Es muss vermieden werden, dass es zwischen den Fachleuten systematisch zu Auseinandersetzungen kommt und damit zu langen und kostspieligen Verfahren, die sich wie im Wallis über 20 Jahre hinziehen. Deshalb ist es wichtig, dass in der Bundesgesetzgebung präzise Kriterien festgelegt werden. Sie sollen von unabhängigen, neutralen Experten formuliert werden, zusammen mit den Gemeinden und Kantonen, die von Bauprojekten für Hochspannungsleitungen betroffen sind.</p><p>Mit dieser Methode wird es zweifellos gelingen, die Anzahl gerichtlicher Verfahren zu senken und langfristig auch bei der Stromversorgung beste Bedingungen ohne unnötige Verzögerungen sowie den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Landschaft zu gewährleisten.</p>
- <p>Das UVEK hat Anfang 2005 die Arbeitsgruppe Leitungen und Versorgungssicherheit (AG LVS) eingesetzt. Diese hat in ihrem Schlussbericht vom 28. Februar 2007 die für die Versorgungssicherheit der Schweiz bis 2015 notwendigen Übertragungsleitungsnetze bezeichnet und Vorschläge für die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren gemacht, vor allem in Bezug auf die administrativen Abläufe.</p><p>Die AG LVS und das BFE stellten im Rahmen dieses Auftrages fest, dass die Verkabelungsfrage zunehmend an Bedeutung gewinnt und wesentlich zu den Verzögerungen bei der Fertigstellung der strategischen Übertragungsleitungsnetze beiträgt. Im August 2007 wurde entschieden, durch eine Untergruppe der AG LVS Grundlagen für den Entscheid über die Verkabelung von Hochspannungsleitungen erarbeiten zu lassen. Zusammen mit Vertretern der Nutz- und der Schutzinteressen sollen Kriterien für oder gegen die Verkabelung von Hochspannungsleitungen des 50-Hz-Netzes erarbeitet werden. Dabei sollen insbesondere die Versorgungssicherheit, der Umweltschutz, die Situation der betroffenen Gemeinden, die technischen und betrieblichen Aspekte sowie die Frage der Kosten berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Kriterien können jedoch nicht für das 16,7-Hz-Netz der Eisenbahnen angewendet werden. In diesem Netz wird die Möglichkeit von Verkabelungen wesentlich vom Verhältnis der Kabelstrecken zum Gesamtnetz bestimmt.</p><p>Das Bundesgericht hat bis jetzt bei seinen Entscheidungen für oder gegen die Verkabelung einzelner Leitungen immer wieder betont, dass diese Entscheide das Ergebnis einer Interessenabwägung im Einzelfall seien und nicht verallgemeinert werden können. Die bisherigen Arbeiten bestätigen, dass es sehr schwierig ist, generelle Kriterien für die Verkabelung von Hochspannungsleitungen zu definieren. Das BFE geht davon aus, dass ein erster Entwurf für eine Vollzugshilfe über die Kriterien für die Verkabelung von Hochspannungsleitungen im Herbst 2008 vorliegt und im 1. Quartal 2009 mit den interessierten Kreisen diskutiert werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, umfassende und präzise Kriterien festzulegen, anhand deren bestimmt werden kann, in welchen Fällen eine Hochspannungsleitung in den Boden verlegt werden muss.</p>
- Hochspannungsleitungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bau von Hochspannungsleitungen löst in der ganzen Schweiz immer mehr Reaktionen aus, insbesondere in den betroffenen Regionen. Bevölkerung und Behörden sorgen sich über die Auswirkungen auf die Gesundheit, die Verschandelung der Landschaft und die Eigentumsrechte.</p><p>So haben im Wallis der Staatsrat und der Grosse Rat in die Debatte über den Bau der Hochspannungsleitung Chamoson-Mörel (welche das gesamte Rhonetal durchquert) eingegriffen und vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verlangt, dass unabhängige, neutrale Fachleute zur Erdverlegung (Verkabelung) dieser Hochspannungsleitung eine seriöse Machbarkeitsstudie durchführen. Das UVEK hat den Walliser Behörden geantwortet, es gebe bereits Studien zur Verkabelung und zusätzliche allgemeine Studien würden auch keine neuen Kenntnisse bringen. Demgegenüber wird verschiedentlich die Meinung vertreten, dass die Erdverlegung von 380-kV-Leitungen auf einer Strecke von 30 km keine besonderen Schwierigkeiten mit sich bringt. Ausserdem wurden solche Projekte im Ausland und sogar in der Schweiz schon realisiert. Dies ist zum Beispiel auf der 380-kV-Übertragungsleitung Mendrisio-S. Margherita der Fall, wo im Grenzgebiet der Schweiz und Italiens die gesamte Leitung auf einer Strecke von rund 9 km unterirdisch geführt wird.</p><p>Es muss vermieden werden, dass es zwischen den Fachleuten systematisch zu Auseinandersetzungen kommt und damit zu langen und kostspieligen Verfahren, die sich wie im Wallis über 20 Jahre hinziehen. Deshalb ist es wichtig, dass in der Bundesgesetzgebung präzise Kriterien festgelegt werden. Sie sollen von unabhängigen, neutralen Experten formuliert werden, zusammen mit den Gemeinden und Kantonen, die von Bauprojekten für Hochspannungsleitungen betroffen sind.</p><p>Mit dieser Methode wird es zweifellos gelingen, die Anzahl gerichtlicher Verfahren zu senken und langfristig auch bei der Stromversorgung beste Bedingungen ohne unnötige Verzögerungen sowie den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Landschaft zu gewährleisten.</p>
- <p>Das UVEK hat Anfang 2005 die Arbeitsgruppe Leitungen und Versorgungssicherheit (AG LVS) eingesetzt. Diese hat in ihrem Schlussbericht vom 28. Februar 2007 die für die Versorgungssicherheit der Schweiz bis 2015 notwendigen Übertragungsleitungsnetze bezeichnet und Vorschläge für die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren gemacht, vor allem in Bezug auf die administrativen Abläufe.</p><p>Die AG LVS und das BFE stellten im Rahmen dieses Auftrages fest, dass die Verkabelungsfrage zunehmend an Bedeutung gewinnt und wesentlich zu den Verzögerungen bei der Fertigstellung der strategischen Übertragungsleitungsnetze beiträgt. Im August 2007 wurde entschieden, durch eine Untergruppe der AG LVS Grundlagen für den Entscheid über die Verkabelung von Hochspannungsleitungen erarbeiten zu lassen. Zusammen mit Vertretern der Nutz- und der Schutzinteressen sollen Kriterien für oder gegen die Verkabelung von Hochspannungsleitungen des 50-Hz-Netzes erarbeitet werden. Dabei sollen insbesondere die Versorgungssicherheit, der Umweltschutz, die Situation der betroffenen Gemeinden, die technischen und betrieblichen Aspekte sowie die Frage der Kosten berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Kriterien können jedoch nicht für das 16,7-Hz-Netz der Eisenbahnen angewendet werden. In diesem Netz wird die Möglichkeit von Verkabelungen wesentlich vom Verhältnis der Kabelstrecken zum Gesamtnetz bestimmt.</p><p>Das Bundesgericht hat bis jetzt bei seinen Entscheidungen für oder gegen die Verkabelung einzelner Leitungen immer wieder betont, dass diese Entscheide das Ergebnis einer Interessenabwägung im Einzelfall seien und nicht verallgemeinert werden können. Die bisherigen Arbeiten bestätigen, dass es sehr schwierig ist, generelle Kriterien für die Verkabelung von Hochspannungsleitungen zu definieren. Das BFE geht davon aus, dass ein erster Entwurf für eine Vollzugshilfe über die Kriterien für die Verkabelung von Hochspannungsleitungen im Herbst 2008 vorliegt und im 1. Quartal 2009 mit den interessierten Kreisen diskutiert werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, umfassende und präzise Kriterien festzulegen, anhand deren bestimmt werden kann, in welchen Fällen eine Hochspannungsleitung in den Boden verlegt werden muss.</p>
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