Förderung der Menschenrechtsbildung

ShortId
08.3149
Id
20083149
Updated
28.07.2023 10:02
Language
de
Title
Förderung der Menschenrechtsbildung
AdditionalIndexing
32;12;Unterrichtsprogramm;EDK;Koordination;Evaluation;Beziehung Bund-Kanton;Menschenrechte;politische Bildung
1
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K13020105, politische Bildung
  • L04K13010310, Unterrichtsprogramm
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K13030109, EDK
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 29 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, das die Schweiz 1997 ratifiziert hat, stimmen die Vertragsstaaten unter anderem darin überein, dem Kind Achtung vor den Menschenrechten zu vermitteln. Die Förderung zur Umsetzung dieser Bestimmungen ist Bestandteil des Weltaktionsprogramms zur Menschenrechtsbildung, das die UN-Generalversammlung am 10. Dezember 2004 im Anschluss an die Dekade zur Menschenrechtsbildung (1995-2004) beschlossen hat. Für die Jahre 2005-2007 stehen die Primar- und die Sekundarschulbildung im Mittelpunkt.</p><p>Die Fragen des Interpellanten sind primär in diesen Kontext einzureihen. Der Bundesrat beantwortet sie wie folgt:</p><p>1. Am 21. Februar 2001 hat die Landesregierung beschlossen, mit dem Fonds "Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte" ein klares Zeichen für Menschenrechte zu setzen. Von den 15 Millionen Franken, mit denen von 2001 bis 2005 Bildungs-, Sensibilisierungs- und Präventionsprojekte unterstützt wurden, war ein Drittel für Projekte im schulischen Bereich bestimmt. Aufgrund des Erfolges der Arbeiten im Rahmen des Fonds sprach sich der Bundesrat am 23. Februar 2005 für eine langfristig konzipierte und kontinuierlich weiterzuentwickelnde Arbeit der Prävention gegen Rassismus und der Sensibilisierung für Menschenrechte aus. Von den zu diesem Zweck seit 2006 jährlich für die Unterstützung von Projekten Dritter zur Verfügung gestellten 900 000 Franken sind 400 000 Franken spezifisch für Projekte im schulischen Bereich bestimmt. In Absprache mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) werden diese Projekte von der Stiftung Bildung und Entwicklung (SBE) beurteilt und begleitet. Zu verweisen ist sodann auf weitere laufende Initiativen verschiedener Bundesstellen zur Sensibilisierung von Jugendlichen für die Menschenrechte wie beispielsweise die kostenlose Abgabe von Broschüren oder die Unterstützung von Anlässen wie des Festival International du Film sur les Droits Humains oder das Internationale Menschenrechtsforum Luzern. </p><p>Was die Kantone anbetrifft, so ist die Menschenrechtsbildung auf allen Stufen der obligatorischen Schule fester Bestandteil des Unterrichts. So hat die EDK 2003 die Initiative lanciert, an allen kantonalen Schulen am 27. Januar, dem Tag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, einen nationalen Holocaust-Gedenktag durchzuführen, der ausdrücklich auch im Zeichen der Menschenrechtsbildung stehen soll. Anzuführen ist sodann das Schulkonkordat Harmos. Ferner ist auf den 2007 von der Interkantonalen Lehrmittelzentrale herausgegebenen Grundlagenband "Politik und Demokratie leben und lernen" hinzuweisen, der in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung der gesamten Deutschschweiz zur Anwendung gelangt. Zudem hat die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz für das Internationale Menschenrechtsforum Luzern die Trägerschaft übernommen. </p><p>Zu erwähnen sind sodann die von Bund und Kantonen gemeinsam unternommenen Bestrebungen, um die Menschenrechtsbildung im schweizerischen Schulsystem zu verankern. Diese Tätigkeiten erfolgen in der Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung, in der seit 2003 die EDK, das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) zusammenarbeiten. Die Aktivitäten der Plattform umfassen ausdrücklich ebenfalls die Menschenrechte. Zu diesem Zweck wird namentlich auch die Fachstelle für Rassismusbekämpfung in die Arbeiten mit einbezogen.</p><p>2. Zur Frage, ob der Bundesrat bereit sei, die EDK auf die Verpflichtung zur Menschenrechtsbildung aufmerksam zu machen, ist festzuhalten, dass die Bildung auf der Vorschul-, Primar- und Sekundarstufe Sache der Gemeinden und der Kantone ist. Was insbesondere die Entwicklung von sprachregionalen Lehrplänen, die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die internationale Zusammenarbeit anbetrifft, so werden diese Bereiche durch die bereits erwähnte Plattform EDK-Bund Bildung für nachhaltige Entwicklung gezielt gefördert. Bund und Kantone verfolgen dabei eine partnerschaftliche Kooperation in Form der Durchführung gemeinsamer Projekte und der Koordination der eingesetzten Mittel. </p><p>3. Am 27. Januar 2007 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe Bund-Kantone, die einen Bericht über den Bedarf, die Wünschbarkeit und gegebenenfalls Modelle und Finanzierung einer nationalen Institution für die Menschenrechte vorlegen soll. Im Bericht sollen auch die Bedürfnisse der Kantone und der Privatwirtschaft aufgezeigt und mögliche Synergien mit bestehenden Institutionen geprüft werden. Der Bundesrat erwartet den Bericht im Lauf des Jahres 2008.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Aktionsprogramm zur Implementierung der UN-Dekade für die Menschenrechtsbildung (1995-2004) und Weltaktionsprogramm für Menschenrechtsbildung (seit 2005) wird von allen Mitgliedstaaten der Uno erwartet, dass sie mithelfen, "eine allgemeine Kultur der Menschenrechte durch Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten und Veränderungen von Einstellungen zu schaffen".</p><p>Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1997 ging die Schweiz die Verpflichtung ein, nicht nur das Recht auf Bildung, sondern auch das Recht auf Menschenrechtsbildung zu schützen. Sie übernahm auf diesem Gebiet einen bindenden Auftrag (vgl. UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b).</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was haben Bund und Kantone in den letzten zehn Jahren unternommen, um dem Recht auf Menschenrechtsbildung zum Durchbruch zu verhelfen?</p><p>2. Ist er bereit, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) auf die Verpflichtung betreffend Menschenrechtsbildung aufmerksam zu machen?</p><p>3. Wie stellt er sich zur Schaffung einer Menschenrechtsinstanz, welche neben dem Monitoring der Menschenrechtssituation auch die Koordination zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf die Menschenrechtsbildung sicherstellen könnte?</p>
  • Förderung der Menschenrechtsbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 29 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, das die Schweiz 1997 ratifiziert hat, stimmen die Vertragsstaaten unter anderem darin überein, dem Kind Achtung vor den Menschenrechten zu vermitteln. Die Förderung zur Umsetzung dieser Bestimmungen ist Bestandteil des Weltaktionsprogramms zur Menschenrechtsbildung, das die UN-Generalversammlung am 10. Dezember 2004 im Anschluss an die Dekade zur Menschenrechtsbildung (1995-2004) beschlossen hat. Für die Jahre 2005-2007 stehen die Primar- und die Sekundarschulbildung im Mittelpunkt.</p><p>Die Fragen des Interpellanten sind primär in diesen Kontext einzureihen. Der Bundesrat beantwortet sie wie folgt:</p><p>1. Am 21. Februar 2001 hat die Landesregierung beschlossen, mit dem Fonds "Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte" ein klares Zeichen für Menschenrechte zu setzen. Von den 15 Millionen Franken, mit denen von 2001 bis 2005 Bildungs-, Sensibilisierungs- und Präventionsprojekte unterstützt wurden, war ein Drittel für Projekte im schulischen Bereich bestimmt. Aufgrund des Erfolges der Arbeiten im Rahmen des Fonds sprach sich der Bundesrat am 23. Februar 2005 für eine langfristig konzipierte und kontinuierlich weiterzuentwickelnde Arbeit der Prävention gegen Rassismus und der Sensibilisierung für Menschenrechte aus. Von den zu diesem Zweck seit 2006 jährlich für die Unterstützung von Projekten Dritter zur Verfügung gestellten 900 000 Franken sind 400 000 Franken spezifisch für Projekte im schulischen Bereich bestimmt. In Absprache mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) werden diese Projekte von der Stiftung Bildung und Entwicklung (SBE) beurteilt und begleitet. Zu verweisen ist sodann auf weitere laufende Initiativen verschiedener Bundesstellen zur Sensibilisierung von Jugendlichen für die Menschenrechte wie beispielsweise die kostenlose Abgabe von Broschüren oder die Unterstützung von Anlässen wie des Festival International du Film sur les Droits Humains oder das Internationale Menschenrechtsforum Luzern. </p><p>Was die Kantone anbetrifft, so ist die Menschenrechtsbildung auf allen Stufen der obligatorischen Schule fester Bestandteil des Unterrichts. So hat die EDK 2003 die Initiative lanciert, an allen kantonalen Schulen am 27. Januar, dem Tag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, einen nationalen Holocaust-Gedenktag durchzuführen, der ausdrücklich auch im Zeichen der Menschenrechtsbildung stehen soll. Anzuführen ist sodann das Schulkonkordat Harmos. Ferner ist auf den 2007 von der Interkantonalen Lehrmittelzentrale herausgegebenen Grundlagenband "Politik und Demokratie leben und lernen" hinzuweisen, der in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung der gesamten Deutschschweiz zur Anwendung gelangt. Zudem hat die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz für das Internationale Menschenrechtsforum Luzern die Trägerschaft übernommen. </p><p>Zu erwähnen sind sodann die von Bund und Kantonen gemeinsam unternommenen Bestrebungen, um die Menschenrechtsbildung im schweizerischen Schulsystem zu verankern. Diese Tätigkeiten erfolgen in der Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung, in der seit 2003 die EDK, das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) zusammenarbeiten. Die Aktivitäten der Plattform umfassen ausdrücklich ebenfalls die Menschenrechte. Zu diesem Zweck wird namentlich auch die Fachstelle für Rassismusbekämpfung in die Arbeiten mit einbezogen.</p><p>2. Zur Frage, ob der Bundesrat bereit sei, die EDK auf die Verpflichtung zur Menschenrechtsbildung aufmerksam zu machen, ist festzuhalten, dass die Bildung auf der Vorschul-, Primar- und Sekundarstufe Sache der Gemeinden und der Kantone ist. Was insbesondere die Entwicklung von sprachregionalen Lehrplänen, die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die internationale Zusammenarbeit anbetrifft, so werden diese Bereiche durch die bereits erwähnte Plattform EDK-Bund Bildung für nachhaltige Entwicklung gezielt gefördert. Bund und Kantone verfolgen dabei eine partnerschaftliche Kooperation in Form der Durchführung gemeinsamer Projekte und der Koordination der eingesetzten Mittel. </p><p>3. Am 27. Januar 2007 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe Bund-Kantone, die einen Bericht über den Bedarf, die Wünschbarkeit und gegebenenfalls Modelle und Finanzierung einer nationalen Institution für die Menschenrechte vorlegen soll. Im Bericht sollen auch die Bedürfnisse der Kantone und der Privatwirtschaft aufgezeigt und mögliche Synergien mit bestehenden Institutionen geprüft werden. Der Bundesrat erwartet den Bericht im Lauf des Jahres 2008.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Aktionsprogramm zur Implementierung der UN-Dekade für die Menschenrechtsbildung (1995-2004) und Weltaktionsprogramm für Menschenrechtsbildung (seit 2005) wird von allen Mitgliedstaaten der Uno erwartet, dass sie mithelfen, "eine allgemeine Kultur der Menschenrechte durch Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten und Veränderungen von Einstellungen zu schaffen".</p><p>Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1997 ging die Schweiz die Verpflichtung ein, nicht nur das Recht auf Bildung, sondern auch das Recht auf Menschenrechtsbildung zu schützen. Sie übernahm auf diesem Gebiet einen bindenden Auftrag (vgl. UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b).</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was haben Bund und Kantone in den letzten zehn Jahren unternommen, um dem Recht auf Menschenrechtsbildung zum Durchbruch zu verhelfen?</p><p>2. Ist er bereit, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) auf die Verpflichtung betreffend Menschenrechtsbildung aufmerksam zu machen?</p><p>3. Wie stellt er sich zur Schaffung einer Menschenrechtsinstanz, welche neben dem Monitoring der Menschenrechtssituation auch die Koordination zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf die Menschenrechtsbildung sicherstellen könnte?</p>
    • Förderung der Menschenrechtsbildung

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