Sprachliche Integration von Migranten und Migrantinnen mittels Bildungsgutscheinen und Zeitkredit
- ShortId
-
08.3159
- Id
-
20083159
- Updated
-
14.11.2025 06:41
- Language
-
de
- Title
-
Sprachliche Integration von Migranten und Migrantinnen mittels Bildungsgutscheinen und Zeitkredit
- AdditionalIndexing
-
2811;32;soziale Integration;Ausländerbildung;Weiterbildung;Subvention;Sprachunterricht;Integration der Zuwanderer;Erwachsenenbildung
- 1
-
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L04K01040209, soziale Integration
- L04K13020102, Sprachunterricht
- L04K13030202, Erwachsenenbildung
- L04K13030203, Weiterbildung
- L05K1102030202, Subvention
- L04K13030201, Ausländerbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Einschätzung von Bundesrat (vgl. hierzu Stellungnahmen des Bundesrates zum Postulat 01.3730 und zur Motion 98.3565) und zahlreichen Expertinnen und Experten ist die Sprache einer der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Untersuchungen zeigen aber, dass rund 63 000 erwerbstätige Migrantinnen und Migranten in der Schweiz in ihrem beruflichen Lebensalltag keine Möglichkeit haben, eine der Schweizer Landessprachen anzuwenden. So wird die Integration dieser Migrantinnen und Migranten in der Schweiz nicht nur sehr erschwert, sondern de facto zum Teil sogar verunmöglicht. Der Bundesbericht hält dazu auch fest, dass die Bereitschaft der Arbeitgeber, in sprachliche Weiterbildung dieser Personen zu investieren, oft gering sei, obwohl zum Teil Sprachförderung innerhalb der Betriebe möglich wäre.</p><p>Das Ausländergesetz (AuG, Art. 34) setzt eine erfolgreiche Integration mit "guten Kenntnissen einer Landessprache" gleich und gibt damit der Integration durch Sprache von Migrantinnen und Migranten eine hohe Priorität. Um dem in der Verordnung zum AuG vorgeschriebenen Referenzniveau A2 (Grundkenntnisse im Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben) genügen zu können (VZAE, Art. 62), sind für Lernungewohnte erfahrungsgemäss rund 500 Stunden erforderlich. Indem der Bundesrat gestützt auf das BBG und AuG Bildungsgutscheine und Zeitkredite von 500 Kursstunden einführt, schafft er damit nicht nur einen Anstoss, sondern auch die Voraussetzung zum Erwerb der Lokalsprache.</p><p>Die Praxis zeigt, dass der Ausbau von zielgruppenorientierten Angeboten einem realen Bedürfnis entspricht: Die Zugangsschwellen zur sprachlichen Weiterbildung müssen abgebaut werden, seien sie wirtschaftlicher, sprachlicher, beruflicher, zeitlicher, geografischer Art, mit Berücksichtigung der Sektoren, auf die sich die Einstellung von Migrantinnen und Migranten konzentriert (Gastgewerbe, Verkauf, Reinigung, Haushalt, Dienstleistungen usw.). Der Erwerb der Landessprache muss als berufsorientierte Weiterbildung verstanden werden, welche im Rahmen des BBG subventioniert würde. Das Gesetz setzt sich gemäss Artikel 3 zum Ziel, "die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt", zu ermöglichen, und "kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung zu Gunsten benachteiligter Regionen und Gruppen fördern" (Art. 7).</p><p>Paritätische Bildungsfonds oder Branchenfonds sollen dabei ergänzend systematisch genutzt werden im Sinne eines Anreizsystems zur Entlastung der Arbeitgeber.</p><p>Die mit dieser Motion vorgesehenen Massnahmen sind als Ergänzung zu den bestehenden Massnahmen zu betrachten.</p>
- <p>Das neue Ausländergesetz (AuG) sowie die dazugehörenden Ausführungserlasse sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Im Vorfeld der Gesetzesrevision hat der Bundesrat am 30. August 2006 den Integrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration zur Kenntnis genommen und die Departemente und Ämter beauftragt, bis Sommer 2007 ein Paket mit entsprechenden Massnahmen zur Verbesserung der Integration auszuarbeiten. Der Integrationsbericht 2006 hält fest, dass in Anbetracht des hohen Anteils ausländischer Personen an der Wohnbevölkerung die Integration im Grossen und Ganzen als erfolgreich bezeichnet werden kann. Im Bereich der Sprache wurde festgestellt, dass in den meisten Kantonen grundsätzlich ein breitgefächertes und quantitativ weitgehend dem Bedarf entsprechendes Angebot an Sprachförderungsmassnahmen besteht. Dieses ist zum Teil aber ungenügend koordiniert und weist in qualitativer Hinsicht noch Verbesserungspotenzial auf.</p><p>Der Bundesrat hat am 22. August 2007 das Paket mit insgesamt 45 Massnahmen verabschiedet (Bericht Integrationsmassnahmen 2007). Dieses setzt Prioritäten in den Bereichen Bildung, Arbeit und Sprache. Im Bereich der Sprache werden die bestehenden Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden fortgeführt und weiter verbessert. Eine Massnahme des Bundesamtes für Migration besteht darin, dass die Förderung des Spracherwerbes im Rahmen des Integrationsförderungskredits nach Artikel 55 AuG (16 Millionen Franken pro Jahr) ein grösseres Gewicht erhält. Die Umsetzung der Förderung liegt neu weitgehend bei den Kantonen, welche hierzu Programme erarbeiten. Dabei werden auch gezielt der Bedarf und die Lücken im bestehenden Angebot erhoben.</p><p>Des Weiteren wird unter der Federführung des Bundesamtes für Migration mit den relevanten Akteuren im Bereich der Sprache ein Rahmenkonzept Sprachförderung erarbeitet. Dieses zu Beginn des kommenden Jahres vorliegende Konzept wird Auskunft geben über die Sprachförderungslandschaft Schweiz und den allfälligen Handlungsbedarf hinsichtlich Qualitätsverbesserung, Koordination und Ergänzung des bestehenden Angebotes.</p><p>Die Frage, ob, für welche Zielgruppen und mittels welcher Massnahmen die Sprachförderung zu verstärken oder zu verbessern ist, wird sich auf der Grundlage dieser laufenden Arbeiten klären, namentlich auch, ob sich diese auf das Berufsbildungsgesetz (BBG) abstützen lassen. Der zitierte Artikel 3 BBG bestimmt die Ziele, auf die das Berufsbildungssystem als Ganzes ausgerichtet werden soll. Elementare Sprachkenntnisse in einer Landessprache sind indessen unabdingbare Voraussetzung, um überhaupt Zugang zum Berufsbildungssystem zu erhalten. Die berufsorientierte Weiterbildung ihrerseits (Art. 30-32 BBG) ist auf neue, vertiefte oder erweiterte berufliche Qualifikationen und berufliche Flexibilität ausgerichtet. Sie wird vom Bund dann unterstützt, wenn es um den Verbleib im Erwerbsleben oder um Wiedereinstieg geht.</p><p>Die Umsetzung von Artikel 34 Absatz 4 AuG erfolgt somit indirekt im Wesentlichen über das Paket "Integrationsmassnahmen". Was Bildungsgutscheine betrifft, so ist deren Wirksamkeit umstritten. Sie wird zurzeit im Rahmen eines Pilotprojektes untersucht, dessen Ergebnisse Ende 2008 vorliegen sollen. Falls Bildungsgutscheine eingeführt werden, ist die Grösse des Angebotes der Nachfrage entsprechend zu entwickeln. Es macht folglich keinen Sinn, bereits jetzt festzulegen, wie viele Kursplätze geschaffen werden müssten.</p><p>Im Übrigen hat der Ständerat am 11. März 2008 die Motion Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", überwiesen. Diese beauftragt den Bundesrat, in einer Gesamtsicht zu prüfen, welche allfälligen weiter gehenden Schritte zur Verbesserung der Integration und Integrationsförderung ergriffen werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und Artikel 34 Absatz 4 des Ausländergesetzes (AuG) die sprachliche Integration der Migrantinnen und Migranten (sowohl der EU- als auch der Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger) mittels Bildungsgutscheinen und einem entsprechenden Zeitkredit in der Grössenordnung von 500 Kursstunden wirksam zu fördern, dies im Interesse der Wirtschaft und der gesellschaftlichen Integration. Dazu müssten mindestens 10 000 zusätzliche bedürfnisorientierte Kursplätze geschaffen werden.</p>
- Sprachliche Integration von Migranten und Migrantinnen mittels Bildungsgutscheinen und Zeitkredit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Einschätzung von Bundesrat (vgl. hierzu Stellungnahmen des Bundesrates zum Postulat 01.3730 und zur Motion 98.3565) und zahlreichen Expertinnen und Experten ist die Sprache einer der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Untersuchungen zeigen aber, dass rund 63 000 erwerbstätige Migrantinnen und Migranten in der Schweiz in ihrem beruflichen Lebensalltag keine Möglichkeit haben, eine der Schweizer Landessprachen anzuwenden. So wird die Integration dieser Migrantinnen und Migranten in der Schweiz nicht nur sehr erschwert, sondern de facto zum Teil sogar verunmöglicht. Der Bundesbericht hält dazu auch fest, dass die Bereitschaft der Arbeitgeber, in sprachliche Weiterbildung dieser Personen zu investieren, oft gering sei, obwohl zum Teil Sprachförderung innerhalb der Betriebe möglich wäre.</p><p>Das Ausländergesetz (AuG, Art. 34) setzt eine erfolgreiche Integration mit "guten Kenntnissen einer Landessprache" gleich und gibt damit der Integration durch Sprache von Migrantinnen und Migranten eine hohe Priorität. Um dem in der Verordnung zum AuG vorgeschriebenen Referenzniveau A2 (Grundkenntnisse im Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben) genügen zu können (VZAE, Art. 62), sind für Lernungewohnte erfahrungsgemäss rund 500 Stunden erforderlich. Indem der Bundesrat gestützt auf das BBG und AuG Bildungsgutscheine und Zeitkredite von 500 Kursstunden einführt, schafft er damit nicht nur einen Anstoss, sondern auch die Voraussetzung zum Erwerb der Lokalsprache.</p><p>Die Praxis zeigt, dass der Ausbau von zielgruppenorientierten Angeboten einem realen Bedürfnis entspricht: Die Zugangsschwellen zur sprachlichen Weiterbildung müssen abgebaut werden, seien sie wirtschaftlicher, sprachlicher, beruflicher, zeitlicher, geografischer Art, mit Berücksichtigung der Sektoren, auf die sich die Einstellung von Migrantinnen und Migranten konzentriert (Gastgewerbe, Verkauf, Reinigung, Haushalt, Dienstleistungen usw.). Der Erwerb der Landessprache muss als berufsorientierte Weiterbildung verstanden werden, welche im Rahmen des BBG subventioniert würde. Das Gesetz setzt sich gemäss Artikel 3 zum Ziel, "die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt", zu ermöglichen, und "kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung zu Gunsten benachteiligter Regionen und Gruppen fördern" (Art. 7).</p><p>Paritätische Bildungsfonds oder Branchenfonds sollen dabei ergänzend systematisch genutzt werden im Sinne eines Anreizsystems zur Entlastung der Arbeitgeber.</p><p>Die mit dieser Motion vorgesehenen Massnahmen sind als Ergänzung zu den bestehenden Massnahmen zu betrachten.</p>
- <p>Das neue Ausländergesetz (AuG) sowie die dazugehörenden Ausführungserlasse sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Im Vorfeld der Gesetzesrevision hat der Bundesrat am 30. August 2006 den Integrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration zur Kenntnis genommen und die Departemente und Ämter beauftragt, bis Sommer 2007 ein Paket mit entsprechenden Massnahmen zur Verbesserung der Integration auszuarbeiten. Der Integrationsbericht 2006 hält fest, dass in Anbetracht des hohen Anteils ausländischer Personen an der Wohnbevölkerung die Integration im Grossen und Ganzen als erfolgreich bezeichnet werden kann. Im Bereich der Sprache wurde festgestellt, dass in den meisten Kantonen grundsätzlich ein breitgefächertes und quantitativ weitgehend dem Bedarf entsprechendes Angebot an Sprachförderungsmassnahmen besteht. Dieses ist zum Teil aber ungenügend koordiniert und weist in qualitativer Hinsicht noch Verbesserungspotenzial auf.</p><p>Der Bundesrat hat am 22. August 2007 das Paket mit insgesamt 45 Massnahmen verabschiedet (Bericht Integrationsmassnahmen 2007). Dieses setzt Prioritäten in den Bereichen Bildung, Arbeit und Sprache. Im Bereich der Sprache werden die bestehenden Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden fortgeführt und weiter verbessert. Eine Massnahme des Bundesamtes für Migration besteht darin, dass die Förderung des Spracherwerbes im Rahmen des Integrationsförderungskredits nach Artikel 55 AuG (16 Millionen Franken pro Jahr) ein grösseres Gewicht erhält. Die Umsetzung der Förderung liegt neu weitgehend bei den Kantonen, welche hierzu Programme erarbeiten. Dabei werden auch gezielt der Bedarf und die Lücken im bestehenden Angebot erhoben.</p><p>Des Weiteren wird unter der Federführung des Bundesamtes für Migration mit den relevanten Akteuren im Bereich der Sprache ein Rahmenkonzept Sprachförderung erarbeitet. Dieses zu Beginn des kommenden Jahres vorliegende Konzept wird Auskunft geben über die Sprachförderungslandschaft Schweiz und den allfälligen Handlungsbedarf hinsichtlich Qualitätsverbesserung, Koordination und Ergänzung des bestehenden Angebotes.</p><p>Die Frage, ob, für welche Zielgruppen und mittels welcher Massnahmen die Sprachförderung zu verstärken oder zu verbessern ist, wird sich auf der Grundlage dieser laufenden Arbeiten klären, namentlich auch, ob sich diese auf das Berufsbildungsgesetz (BBG) abstützen lassen. Der zitierte Artikel 3 BBG bestimmt die Ziele, auf die das Berufsbildungssystem als Ganzes ausgerichtet werden soll. Elementare Sprachkenntnisse in einer Landessprache sind indessen unabdingbare Voraussetzung, um überhaupt Zugang zum Berufsbildungssystem zu erhalten. Die berufsorientierte Weiterbildung ihrerseits (Art. 30-32 BBG) ist auf neue, vertiefte oder erweiterte berufliche Qualifikationen und berufliche Flexibilität ausgerichtet. Sie wird vom Bund dann unterstützt, wenn es um den Verbleib im Erwerbsleben oder um Wiedereinstieg geht.</p><p>Die Umsetzung von Artikel 34 Absatz 4 AuG erfolgt somit indirekt im Wesentlichen über das Paket "Integrationsmassnahmen". Was Bildungsgutscheine betrifft, so ist deren Wirksamkeit umstritten. Sie wird zurzeit im Rahmen eines Pilotprojektes untersucht, dessen Ergebnisse Ende 2008 vorliegen sollen. Falls Bildungsgutscheine eingeführt werden, ist die Grösse des Angebotes der Nachfrage entsprechend zu entwickeln. Es macht folglich keinen Sinn, bereits jetzt festzulegen, wie viele Kursplätze geschaffen werden müssten.</p><p>Im Übrigen hat der Ständerat am 11. März 2008 die Motion Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", überwiesen. Diese beauftragt den Bundesrat, in einer Gesamtsicht zu prüfen, welche allfälligen weiter gehenden Schritte zur Verbesserung der Integration und Integrationsförderung ergriffen werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und Artikel 34 Absatz 4 des Ausländergesetzes (AuG) die sprachliche Integration der Migrantinnen und Migranten (sowohl der EU- als auch der Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger) mittels Bildungsgutscheinen und einem entsprechenden Zeitkredit in der Grössenordnung von 500 Kursstunden wirksam zu fördern, dies im Interesse der Wirtschaft und der gesellschaftlichen Integration. Dazu müssten mindestens 10 000 zusätzliche bedürfnisorientierte Kursplätze geschaffen werden.</p>
- Sprachliche Integration von Migranten und Migrantinnen mittels Bildungsgutscheinen und Zeitkredit
Back to List