CO2-Abgabe auf Treibstoffen. Gleichbehandlung der Regionen

ShortId
08.3173
Id
20083173
Updated
28.07.2023 11:41
Language
de
Title
CO2-Abgabe auf Treibstoffen. Gleichbehandlung der Regionen
AdditionalIndexing
52;48;öffentlicher Verkehr;Kohlendioxid;Randregion;Berggebiet;Gleichbehandlung;CO2-Abgabe
1
  • L05K1701010502, CO2-Abgabe
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L04K06030102, Berggebiet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Massnahmen zum Energiesparen und zur Bekämpfung des Klimawandels sind dringlich und notwendig. Gestützt auf das CO2-Abgabe-Gesetz muss die CO2-Abgabe auf Treibstoffen unverzüglich eingeführt werden, ist doch die Schweiz daran, ihr Reduktionsziel zu verfehlen.</p><p>In Gebieten mit ungenügendem Angebot im öffentlichen Verkehr, namentlich in den Bergregionen, können die Bewohnerinnen und Bewohner jedoch nur sehr beschränkt oder gar nicht auf die Benützung des Privatautos verzichten und kommen so oft auf eine jährliche Kilometerleistung, die deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Unter diesen Voraussetzungen kann die CO2-Abgabe für diese Personen zu einer unverhältnismässigen Belastung führen.</p><p>Ausgleichsmassnahmen sind daher sinnvoll. Solche Massnahmen werden es auch leichter ermöglichen, dass eine genügend hohe CO2-Abgabe beschlossen wird, mit der eine substanzielle Senkung der CO2-Emissionen erreicht werden kann.</p><p>Im Übrigen ist es wichtig, dass die Lenkungswirkung der Abgabe in den vom öffentlichen Verkehr ungenügend erschlossenen Gebieten aufrechterhalten wird. In diesen Gebieten, in denen überdurchschnittlich viele Kilometer mit Privatfahrzeugen zurückgelegt werden, ist es wichtig, dass für die meisten dieser Kilometer Fahrzeuge mit niedrigem statt mit zu hohem Treibstoffverbrauch eingesetzt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 beschlossen, vorläufig auf die Einführung einer CO2-Abgabe zu verzichten und die verbleibende Ziellücke für den Zeitraum 2008 bis 2012 mit weiteren Fördermassnahmen der Stiftung Klimarappen im In- und Ausland zu schliessen. Die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Treibstoffen wird aber im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012 geprüft. </p><p>Die sozialen Auswirkungen einer Lenkungsabgabe auf Treibstoffen auf Gebiete mit ungenügendem Angebot im öffentlichen Verkehr wurden bereits 2004 im Rahmen der Vernehmlassung über Massnahmen zur Einhaltung der Reduktionsziele nach dem CO2-Gesetz diskutiert. Die Analyse der jährlichen Einkommens- und Verbrauchserhebung des Bundesamtes für Statistik zeigte damals, dass eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen nur zu einer geringfügig höheren Belastung von Haushalten in ländlichen Gebieten führen würde. </p><p>Diese Erkenntnisse werden im Rahmen der Arbeiten an der Vernehmlassungsvorlage für die Revision des CO2-Gesetzes aufdatiert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Im Hinblick auf die notwendige Ausdehnung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe ersuche ich den Bundesrat, einen Bericht über Ausgleichsmassnahmen vorzulegen, mit denen eine übermässige Benachteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner von Gebieten mit ungenügendem Angebot im öffentlichen Verkehr verhindert werden kann.</p><p>Unter den verschiedenen möglichen Optionen sollte der Bundesrat namentlich die Rückerstattung eines Pauschalbetrags an jede Bewohnerin und jeden Bewohner solcher Gebiete prüfen. Dieser Pauschalbetrag könnte zum Beispiel den Kosten entsprechen, welche die CO2-Abgabe beim Zurücklegen einer Distanz von 10 000 Kilometern mit einem Fahrzeug mit sehr niedrigem Treibstoffverbrauch verursacht. Damit wären die betroffenen Personen für die ersten 10 000 Kilometern von der Abgabe befreit.</p><p>Der Bundesrat sollte auch eine Strategie zur Verbesserung des Angebots des öffentlichen Verkehrs in diesen Gebieten prüfen.</p><p>Auf jeden Fall müsste die Lenkungswirkung der Abgabe aufrechterhalten werden.</p>
  • CO2-Abgabe auf Treibstoffen. Gleichbehandlung der Regionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Massnahmen zum Energiesparen und zur Bekämpfung des Klimawandels sind dringlich und notwendig. Gestützt auf das CO2-Abgabe-Gesetz muss die CO2-Abgabe auf Treibstoffen unverzüglich eingeführt werden, ist doch die Schweiz daran, ihr Reduktionsziel zu verfehlen.</p><p>In Gebieten mit ungenügendem Angebot im öffentlichen Verkehr, namentlich in den Bergregionen, können die Bewohnerinnen und Bewohner jedoch nur sehr beschränkt oder gar nicht auf die Benützung des Privatautos verzichten und kommen so oft auf eine jährliche Kilometerleistung, die deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Unter diesen Voraussetzungen kann die CO2-Abgabe für diese Personen zu einer unverhältnismässigen Belastung führen.</p><p>Ausgleichsmassnahmen sind daher sinnvoll. Solche Massnahmen werden es auch leichter ermöglichen, dass eine genügend hohe CO2-Abgabe beschlossen wird, mit der eine substanzielle Senkung der CO2-Emissionen erreicht werden kann.</p><p>Im Übrigen ist es wichtig, dass die Lenkungswirkung der Abgabe in den vom öffentlichen Verkehr ungenügend erschlossenen Gebieten aufrechterhalten wird. In diesen Gebieten, in denen überdurchschnittlich viele Kilometer mit Privatfahrzeugen zurückgelegt werden, ist es wichtig, dass für die meisten dieser Kilometer Fahrzeuge mit niedrigem statt mit zu hohem Treibstoffverbrauch eingesetzt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 beschlossen, vorläufig auf die Einführung einer CO2-Abgabe zu verzichten und die verbleibende Ziellücke für den Zeitraum 2008 bis 2012 mit weiteren Fördermassnahmen der Stiftung Klimarappen im In- und Ausland zu schliessen. Die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Treibstoffen wird aber im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012 geprüft. </p><p>Die sozialen Auswirkungen einer Lenkungsabgabe auf Treibstoffen auf Gebiete mit ungenügendem Angebot im öffentlichen Verkehr wurden bereits 2004 im Rahmen der Vernehmlassung über Massnahmen zur Einhaltung der Reduktionsziele nach dem CO2-Gesetz diskutiert. Die Analyse der jährlichen Einkommens- und Verbrauchserhebung des Bundesamtes für Statistik zeigte damals, dass eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen nur zu einer geringfügig höheren Belastung von Haushalten in ländlichen Gebieten führen würde. </p><p>Diese Erkenntnisse werden im Rahmen der Arbeiten an der Vernehmlassungsvorlage für die Revision des CO2-Gesetzes aufdatiert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Im Hinblick auf die notwendige Ausdehnung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe ersuche ich den Bundesrat, einen Bericht über Ausgleichsmassnahmen vorzulegen, mit denen eine übermässige Benachteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner von Gebieten mit ungenügendem Angebot im öffentlichen Verkehr verhindert werden kann.</p><p>Unter den verschiedenen möglichen Optionen sollte der Bundesrat namentlich die Rückerstattung eines Pauschalbetrags an jede Bewohnerin und jeden Bewohner solcher Gebiete prüfen. Dieser Pauschalbetrag könnte zum Beispiel den Kosten entsprechen, welche die CO2-Abgabe beim Zurücklegen einer Distanz von 10 000 Kilometern mit einem Fahrzeug mit sehr niedrigem Treibstoffverbrauch verursacht. Damit wären die betroffenen Personen für die ersten 10 000 Kilometern von der Abgabe befreit.</p><p>Der Bundesrat sollte auch eine Strategie zur Verbesserung des Angebots des öffentlichen Verkehrs in diesen Gebieten prüfen.</p><p>Auf jeden Fall müsste die Lenkungswirkung der Abgabe aufrechterhalten werden.</p>
    • CO2-Abgabe auf Treibstoffen. Gleichbehandlung der Regionen

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