Gewinn der Nationalbank zur Äufnung des neuen IV-Ausgleichsfonds
- ShortId
-
08.3174
- Id
-
20083174
- Updated
-
28.07.2023 12:14
- Language
-
de
- Title
-
Gewinn der Nationalbank zur Äufnung des neuen IV-Ausgleichsfonds
- AdditionalIndexing
-
28;24;Gewinn;Schweizerische Nationalbank;Invalidenversicherung;Fonds
- 1
-
- L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
- L06K070302010206, Gewinn
- L04K11090203, Fonds
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für die IV-Zusatzfinanzierung (05.053) wurde ein von der AHV unabhängiger Fonds für die IV geschaffen. Dieser wird zunächst durch ein Darlehen des AHV-Fonds gespiesen. Damit dieser Fonds genügend Mittel enthält und die durch die Auswirkungen der 5. IV-Revision zu erwartenden Schwankungen ausgleichen kann, sind in Ergänzung zu den vom Parlament gesprochenen Mitteln zusätzliche Gelder unverzichtbar. Nur so kann dieses Sozialversicherungssystem mittelfristig überleben, ohne dass ein neuer Leistungsabbau nötig wird.</p><p>Auf der anderen Seite sind, entgegen den Beteuerungen des Bundesrates, der Nationalbank und der Wirtschaftskreise im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Kosa-Initiative, die Gewinne der Nationalbank beträchtlich. In den Jahren 2005 und 2006 wurde der schweizerischen Bevölkerung weisgemacht, die Initianten und Initiantinnen überschätzten die potenziellen Erträge der Nationalbank bei Weitem. Professor Baltensperger von der Uni Bern z. B. schätzte den Ertrag auf etwa eine Milliarde Franken. 2005 betrug der Jahresgewinn aber 12 Milliarden, 2006 4,1 Milliarden und 2007 7,2 Milliarden Franken. Nach der Ausschüttung von 2,5 Milliarden Franken an den Bund und die Kantone ist die Reserve um 9,5, 1,6 und 4,7 Milliarden Franken gestiegen, d. h. um 15,8 Milliarden Franken in drei Jahren. Wahrlich genug, um daraus einen Beitrag zur Sanierung der IV zu leisten!</p>
- <p>Es ist unbestritten, dass AHV und IV wichtige Sozialwerke sind. Es ist aber fragwürdig, dass immer dann, wenn Finanzierungsquellen für Sozialwerke erschlossen werden sollen, die Nationalbankaktiven ins Spiel gebracht werden. Die Verknüpfung von Nationalbankerträgen mit spezifischen Zwecken ist grundsätzlich gefährlich. Sie gefährdet die Unabhängigkeit der Notenbank und damit auch deren Glaubwürdigkeit. Die Glaubwürdigkeit ist das wichtigste Kapital einer Notenbank. Sie wird beeinträchtigt, wenn laufend Diskussionen über die Abführung von Nationalbankaktiven vom Zaun gerissen werden.</p><p>Es ist richtig, dass die Ausschüttungsreserve in den letzten drei Jahren (Geschäftsjahre 2005-2007) markant angestiegen ist. Die Zuweisungen an die Ausschüttungsreserve betrugen - wie in der Begründung zur Motion erwähnt - kumuliert 15,8 Milliarden Franken. Der Grund für den starken Anstieg der Ausschüttungsreserve in den vergangenen drei Jahren sind die ausserordentlich hohen Buchgewinne auf dem Goldbestand. Ein Kilo Gold kostete Ende 2004 rund 16 000 Franken, innerhalb von drei Jahren, d. h. bis Ende 2007, stieg der Kilopreis auf gut 30 000 Franken. Für die Geschäftsjahre 2005-2007 resultierte insgesamt ein Ertrag auf dem Gold in der Höhe von 18,1 Milliarden Franken (2005: 7,5 Milliarden, 2006: 4,2 Milliarden und 2007: 6,4 Milliarden Franken). Im Gegensatz zum Gold rentierten die Devisenreserven und die Frankenaktiven in etwa gemäss den ursprünglichen Erwartungen.</p><p>EFD und SNB haben dem Anstieg der Ausschüttungsreserve in der Gewinnausschüttungsvereinbarung vom 14. März 2008 Rechnung getragen. Der Anstieg ermöglicht es der SNB aus heutiger Sicht, die derzeitige Höhe der jährlichen Ausschüttung von 2,5 Milliarden Franken an Bund (ein Drittel) und Kantone (zwei Drittel) bis zum Geschäftsjahr 2017 beizubehalten. Bund und Kantone können im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses über diese Mittel verfügen. Da jedoch die Planung über einen derart langen Zeitraum mit beträchtlichen Unsicherheiten verbunden ist, wird die Vereinbarung überprüft, wenn die Ausschüttungsreserve negativ wird oder spätestens nach fünf Jahren.</p><p>Es ist nun aber gerade diese Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Entwicklungen, der die Motion nicht Rechnung trägt. Die Buchgewinne auf dem Gold wecken Begehrlichkeiten; dabei wird ein möglicher Preisrückgang beim Gold unbewusst oder bewusst ignoriert. So schnell, wie diese Buchgewinne sich auftürmen, so schnell können sie auch wegschmelzen. Im Jahre 1980 kostete ein Kilo Gold über 35 000 Franken. Bis Ende 1999 sank der Kilopreis in Franken auf gut 12 000. Vor dem Hintergrund der starken Goldpreisschwankungen ist daher ein kontinuierlicher Abbau der Ausschüttungsreserve anzustreben, welcher im Falle starker Goldpreisbewegungen Anpassungen erlaubt. Zudem haben die Turbulenzen an den Finanzmärkten die Bedeutung ausreichender Währungsreserven deutlich gemacht.</p><p>Zudem muss im Interesse der defizitären Versicherung vermieden werden, dass sich die dringend notwendige finanzielle Konsolidierung der IV verzögert. Die Frage der IV-Zusatzfinanzierung und der Schaffung eines eigenen Ausgleichsfonds der IV ist seit einiger Zeit Gegenstand der parlamentarischen Beratung. Das Geschäft befindet sich bereits in der Differenzbereinigung. Somit ist zu erwarten, dass die Vorlage von den eidgenössischen Räten in den nächsten Monaten verabschiedet werden kann. Auch vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat nicht für opportun, weitere und vor allem umstrittene Finanzierungsmöglichkeiten zur Diskussion zu stellen.</p><p>Der Bundesrat lehnt aus den genannten Gründen die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der neue IV-Ausgleichsfonds mit 5 Milliarden Franken aus dem Gewinn der Nationalbank gespiesen werden kann.</p>
- Gewinn der Nationalbank zur Äufnung des neuen IV-Ausgleichsfonds
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Für die IV-Zusatzfinanzierung (05.053) wurde ein von der AHV unabhängiger Fonds für die IV geschaffen. Dieser wird zunächst durch ein Darlehen des AHV-Fonds gespiesen. Damit dieser Fonds genügend Mittel enthält und die durch die Auswirkungen der 5. IV-Revision zu erwartenden Schwankungen ausgleichen kann, sind in Ergänzung zu den vom Parlament gesprochenen Mitteln zusätzliche Gelder unverzichtbar. Nur so kann dieses Sozialversicherungssystem mittelfristig überleben, ohne dass ein neuer Leistungsabbau nötig wird.</p><p>Auf der anderen Seite sind, entgegen den Beteuerungen des Bundesrates, der Nationalbank und der Wirtschaftskreise im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Kosa-Initiative, die Gewinne der Nationalbank beträchtlich. In den Jahren 2005 und 2006 wurde der schweizerischen Bevölkerung weisgemacht, die Initianten und Initiantinnen überschätzten die potenziellen Erträge der Nationalbank bei Weitem. Professor Baltensperger von der Uni Bern z. B. schätzte den Ertrag auf etwa eine Milliarde Franken. 2005 betrug der Jahresgewinn aber 12 Milliarden, 2006 4,1 Milliarden und 2007 7,2 Milliarden Franken. Nach der Ausschüttung von 2,5 Milliarden Franken an den Bund und die Kantone ist die Reserve um 9,5, 1,6 und 4,7 Milliarden Franken gestiegen, d. h. um 15,8 Milliarden Franken in drei Jahren. Wahrlich genug, um daraus einen Beitrag zur Sanierung der IV zu leisten!</p>
- <p>Es ist unbestritten, dass AHV und IV wichtige Sozialwerke sind. Es ist aber fragwürdig, dass immer dann, wenn Finanzierungsquellen für Sozialwerke erschlossen werden sollen, die Nationalbankaktiven ins Spiel gebracht werden. Die Verknüpfung von Nationalbankerträgen mit spezifischen Zwecken ist grundsätzlich gefährlich. Sie gefährdet die Unabhängigkeit der Notenbank und damit auch deren Glaubwürdigkeit. Die Glaubwürdigkeit ist das wichtigste Kapital einer Notenbank. Sie wird beeinträchtigt, wenn laufend Diskussionen über die Abführung von Nationalbankaktiven vom Zaun gerissen werden.</p><p>Es ist richtig, dass die Ausschüttungsreserve in den letzten drei Jahren (Geschäftsjahre 2005-2007) markant angestiegen ist. Die Zuweisungen an die Ausschüttungsreserve betrugen - wie in der Begründung zur Motion erwähnt - kumuliert 15,8 Milliarden Franken. Der Grund für den starken Anstieg der Ausschüttungsreserve in den vergangenen drei Jahren sind die ausserordentlich hohen Buchgewinne auf dem Goldbestand. Ein Kilo Gold kostete Ende 2004 rund 16 000 Franken, innerhalb von drei Jahren, d. h. bis Ende 2007, stieg der Kilopreis auf gut 30 000 Franken. Für die Geschäftsjahre 2005-2007 resultierte insgesamt ein Ertrag auf dem Gold in der Höhe von 18,1 Milliarden Franken (2005: 7,5 Milliarden, 2006: 4,2 Milliarden und 2007: 6,4 Milliarden Franken). Im Gegensatz zum Gold rentierten die Devisenreserven und die Frankenaktiven in etwa gemäss den ursprünglichen Erwartungen.</p><p>EFD und SNB haben dem Anstieg der Ausschüttungsreserve in der Gewinnausschüttungsvereinbarung vom 14. März 2008 Rechnung getragen. Der Anstieg ermöglicht es der SNB aus heutiger Sicht, die derzeitige Höhe der jährlichen Ausschüttung von 2,5 Milliarden Franken an Bund (ein Drittel) und Kantone (zwei Drittel) bis zum Geschäftsjahr 2017 beizubehalten. Bund und Kantone können im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses über diese Mittel verfügen. Da jedoch die Planung über einen derart langen Zeitraum mit beträchtlichen Unsicherheiten verbunden ist, wird die Vereinbarung überprüft, wenn die Ausschüttungsreserve negativ wird oder spätestens nach fünf Jahren.</p><p>Es ist nun aber gerade diese Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Entwicklungen, der die Motion nicht Rechnung trägt. Die Buchgewinne auf dem Gold wecken Begehrlichkeiten; dabei wird ein möglicher Preisrückgang beim Gold unbewusst oder bewusst ignoriert. So schnell, wie diese Buchgewinne sich auftürmen, so schnell können sie auch wegschmelzen. Im Jahre 1980 kostete ein Kilo Gold über 35 000 Franken. Bis Ende 1999 sank der Kilopreis in Franken auf gut 12 000. Vor dem Hintergrund der starken Goldpreisschwankungen ist daher ein kontinuierlicher Abbau der Ausschüttungsreserve anzustreben, welcher im Falle starker Goldpreisbewegungen Anpassungen erlaubt. Zudem haben die Turbulenzen an den Finanzmärkten die Bedeutung ausreichender Währungsreserven deutlich gemacht.</p><p>Zudem muss im Interesse der defizitären Versicherung vermieden werden, dass sich die dringend notwendige finanzielle Konsolidierung der IV verzögert. Die Frage der IV-Zusatzfinanzierung und der Schaffung eines eigenen Ausgleichsfonds der IV ist seit einiger Zeit Gegenstand der parlamentarischen Beratung. Das Geschäft befindet sich bereits in der Differenzbereinigung. Somit ist zu erwarten, dass die Vorlage von den eidgenössischen Räten in den nächsten Monaten verabschiedet werden kann. Auch vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat nicht für opportun, weitere und vor allem umstrittene Finanzierungsmöglichkeiten zur Diskussion zu stellen.</p><p>Der Bundesrat lehnt aus den genannten Gründen die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der neue IV-Ausgleichsfonds mit 5 Milliarden Franken aus dem Gewinn der Nationalbank gespiesen werden kann.</p>
- Gewinn der Nationalbank zur Äufnung des neuen IV-Ausgleichsfonds
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