Folgekosten von Grossraubtieren

ShortId
08.3175
Id
20083175
Updated
28.07.2023 08:52
Language
de
Title
Folgekosten von Grossraubtieren
AdditionalIndexing
52;55;Landwirt/in;Randregion;Kostenrechnung;Bär;Berggebiet;Luchs;Entschädigung;Wolf
1
  • L05K0603030702, Wolf
  • L05K0603030703, Bär
  • L05K0603030701, Luchs
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L05K1401050601, Landwirt/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Rückkehr der Grossraubtiere Luchs, Wolf und Bär hat für die betroffenen Regionen zweifelsohne Konsequenzen. Es entstehen insbesondere Schäden an Nutztieren und, seit auch Bären einwandern, Schäden an Bienenhäuschen, Alphütten oder Abfallcontainern. Darüber hinaus ist sich der Bundesrat bewusst, dass das Leben mit den grossen Raubtieren für Landwirte und Imker auch neue Aufwände bei der Schadenverhütung und der Art der Bewirtschaftung bedeuten kann. Der Bund unterstützt die Regionen mit Grossraubtieren heute auf vier Ebenen:</p><p>a) Der Bund bezahlt 80 Prozent der Schäden, die von Luchsen, Bären und Wölfen verursacht werden (Art. 13 Jagdgesetz, JSG, und Art. 10 Abs. 1a Jagdverordnung, JSV);</p><p>b) Der Bund führt ein nationales Präventionsprogramm mit regionalen Kompetenzzentren und unterstützt die betroffenen Kantone und Einzelpersonen im Rahmen von regionalen Schadenpräventionsprojekten bei der Verhütung von Schäden (Material, Hirten, Herdenschutzhunde usw.) gemäss Artikel 13 JSG und Artikel 10 Absatz 4 JSV;</p><p>c) Im Rahmen der Sömmerungsbeiträge wird zur Förderung einer besonders naturnahen und umweltfreundlichen Produktionsform (Art. 104 Abs. 3 Bst. b BV) ein deutlich höherer Ansatz für behirtete Herden ausbezahlt (Art. 4 Sömmerungsbeitragsverordnung, SöBV). Zusätzlich werden vom Bafu in Gebieten mit Raubtierpräsenz weitere Unterstützungsbeiträge für die Behirtung von Kleinviehherden entrichtet.</p><p>d) Der Bund führt ein nationales Bestandesüberwachungsprogramm und unterstützt die betroffenen Kantone bei hohen Mehraufwendungen für die Mithilfe in den Monitoringprogrammen (Art. 14 Abs. 3 JSG und Art. 10 Abs. 4 JSV).</p><p>Der Bund kann finanzielle Unterstützungen nur ausrichten, wenn er eine gesetzliche Grundlage dafür hat. Für die Beteiligung an landwirtschaftlichen Folgekosten wie Suchaufwand für verlorene Schafe oder Umstellung des Weidesystems fehlt heute diese Grundlage. Bei einer flächigen Verbreitung der Grossraubtiere, insbesondere des Wolfs, wird der Lösungsweg über regionale Projekte nicht mehr ausreichen, sodass gemeinsam mit allen relevanten Partnern neue Lösungen gesucht werden müssen.</p><p>2. Gemäss Artikel 10 Absatz 4 JSV und den Konzepten nach Artikel 10 Absatz 6 JSV unterstützt der Bund im Rahmen von regionalen Projekten die Regionen mit regelmässiger Grossraubtierpräsenz bei der Schadenprävention. Zusammen mit den kantonalen Fachämtern definiert das Bafu jeweils Anfang des Jahres oder nach dem erstmaligen Auftreten von Grossraubtieren in einer Region die Präventionsgebiete. In den Präventionsgebieten kann sich der Bund an den Kosten der Schadenverhütung beteiligen. </p><p>Zurzeit sind neun Präventionsgebiete ausgeschieden; insgesamt wendet das Bafu für das gesamte Präventionsprogramm 800 000 Franken pro Jahr auf. Für eine weiter gehende Unterstützung betroffener Landwirte bezüglich ihrer Mehraufwendungen fehlen die rechtlichen Grundlagen.</p><p>3. Als Reaktion auf die Rückkehr des Wolfes in die Schweiz wurde ein Konzept Wolf Schweiz erarbeitet und im Jahr 2004 in Kraft gesetzt. Nach einer ersten Phase, in der vor allem einzelne junge Männchen in die Schweiz einwanderten, werden in Zukunft vermehrt auch Wölfinnen einwandern, und es kann zu ersten Rudelbildungen kommen. Das Konzept Wolf Schweiz wurde entsprechend der neuen Situation angepasst und vom Bafu im März 2008 in Kraft gesetzt. Die Anpassungen sollen einerseits die bei den Wölfen entstehenden Familienverbände schützen und andererseits den Herdenschutz in der Schweiz stärken.</p><p>Sollte sich jedoch in einer dritten Phase der Wolfseinwanderung der Wolfsbestand in einer Region so stark entwickeln, dass eine untragbare Schadensituation oder gravierende Einwirkungen auf die Artenvielfalt entstünden, können nach Artikel 12 Absatz 4 JSG oder Artikel 7 Absatz 2 JSG regulative Abschüsse erfolgen. Allerdings setzt der Status des Wolfs als streng geschützte Tierart (nach Berner Konvention) solchen Eingriffen enge Schranken. Zudem hat das Bafu im "Accordo Lupo 2006" mit Italien und Frankreich vereinbart, Massnahmen dieser Art gemeinsam zu besprechen.</p><p>4. Die Jagd- und Wildtierschutzgesetzgebung des Bundes sieht für keine Tierart obere Limiten vor, auch nicht für Grossraubtiere. Die Höhe des tolerierbaren Bestandes einer Tierart richtet sich nach den Auswirkungen auf die Artenvielfalt, die Lebensräume und die Wildschadensituation.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat bereit, die Folgekosten einer wachsenden Anzahl von Grossraubtieren mitzutragen (und eine Aufstockung der finanziellen Mittel im Bereich Grossraubtiere beim Bafu vorzusehen)?</p><p>In der Schweiz befinden sich die Grossraubtiere auf dem Vormarsch. Die Einwanderung der ersten Wölfinnen in die Schweiz und die zu erwartende Bildung von Rudeln werden zu einem Anstieg der Anzahl Wölfe in der Schweiz führen. Gegenwärtig überwintern zwei Bären im Kanton Graubünden. Die Bestandesentwicklung im benachbarten Italien lässt auch hier einen Anstieg der Anzahl Tiere in der Schweiz voraussagen. Luchse stossen in zahlreichen Regionen unseres Landes an die Grenze der der einheimischen Bevölkerung zumutbaren Dichte. </p><p>Die Anwesenheit der immer zahlreicheren Grossraubtiere verursacht erhebliche Kosten. Diese werden zwar in verschiedenen Bereichen vom Bund mitgetragen. Je mehr Grossraubtiere, umso mehr zeichnet sich ab, dass der Bund die damit verbundenen finanziellen Lasten auf die Rand- und Bergregionen bzw. Einzelpersonen abwälzt. Grossraubtiere verlangen insbesondere von einzelnen betroffenen Landwirten einen erheblichen Mehraufwand für Präventionsmassnahmen und Herdenbetreuung, der nicht mehr verkraftbar ist. Bisher wurden mit Bundesgeldern von Grossraubtieren gerissene Nutztiere entschädigt und Präventionsmassnahmen mindestens in der Anfangsphase unterstützt. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere bei anhaltender Bären- bzw. Wolfspräsenz die Folgekosten für betroffene Landwirte weitaus grösser sein können als die Verluste für gerissene Tiere. Dieser erhebliche Mehraufwand kann bei einer andauernden Grossraubtierpräsenz für einzelne Betroffene existenzbedrohende Ausmasse annehmen. </p><p>Es kann nicht angehen, dass der Bund internationale Verpflichtungen eingeht und die damit verbundenen finanziellen Lasten auf die Rand- und Bergregionen bzw. Einzelpersonen abwälzt. Der entscheidende Faktor für die Zukunft aller Grossraubtiere in den Alpen ist mit Sicherheit nicht die Lebensraumqualität, sondern die Akzeptanz der ländlichen Bevölkerung, schreibt der für Kärnten tätige Bärenanwalt Bernard Gutleb in der "NZZ" vom 7. August 2007. Der Ersatz von Schäden, die durch gerissene Tiere und aus Folgekosten entstehen, ist auch unter diesem Gesichtspunkt unbedingt erforderlich und anzustreben. </p><p>Mehraufwendungen entstehen aber auch den betroffenen Kantonen, insbesondere für das Monitoring und für zusätzliche Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Zuwanderung von Grossraubtieren. Zahlreiche offene Fragen verlangen eine intensive Bearbeitung durch die Kantone und Fachleute. Wir brauchen für unsere Verhältnisse anwendbare Rezepte, um auf eine sich abzeichnende Zunahme der Grossraubtiere reagieren zu können. </p><p>Der Schutz der Grossraubtiere darf nicht dazu führen, dass die Kulturlandschaft im Berggebiet und die übrigen Wildbestände bzw. eine jagdliche Nutzung derselben darunter zu leiden haben. </p><p>Daraus resultierende Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt der Bund die finanziellen Aufwendungen für die Grossraubtierpräsenz der Rand- und Bergregionen bzw. Einzelpersonen bei einer zunehmenden Anzahl Grossraubtiere abzugelten? </p><p>2. Wie gedenkt der Bund durch Grossraubtierpräsenz verursachte erhebliche Mehraufwendungen einzelner betroffener Landwirte abzugelten? Kann er aufzeigen, wie eine finanzielle Unterstützung von Bundesseite her aufgebaut ist und wie diese erfolgt?</p><p>3. Sind bei regional stark wachsenden Wolfspopulationen beim gegenwärtigen Schutzstatus des Wolfes (streng geschützt) Eingriffe zur Reduktion der Population möglich? </p><p>4. Bestehen Vorstellungen über mögliche Limiten von Grossraubtierbeständen?</p>
  • Folgekosten von Grossraubtieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Rückkehr der Grossraubtiere Luchs, Wolf und Bär hat für die betroffenen Regionen zweifelsohne Konsequenzen. Es entstehen insbesondere Schäden an Nutztieren und, seit auch Bären einwandern, Schäden an Bienenhäuschen, Alphütten oder Abfallcontainern. Darüber hinaus ist sich der Bundesrat bewusst, dass das Leben mit den grossen Raubtieren für Landwirte und Imker auch neue Aufwände bei der Schadenverhütung und der Art der Bewirtschaftung bedeuten kann. Der Bund unterstützt die Regionen mit Grossraubtieren heute auf vier Ebenen:</p><p>a) Der Bund bezahlt 80 Prozent der Schäden, die von Luchsen, Bären und Wölfen verursacht werden (Art. 13 Jagdgesetz, JSG, und Art. 10 Abs. 1a Jagdverordnung, JSV);</p><p>b) Der Bund führt ein nationales Präventionsprogramm mit regionalen Kompetenzzentren und unterstützt die betroffenen Kantone und Einzelpersonen im Rahmen von regionalen Schadenpräventionsprojekten bei der Verhütung von Schäden (Material, Hirten, Herdenschutzhunde usw.) gemäss Artikel 13 JSG und Artikel 10 Absatz 4 JSV;</p><p>c) Im Rahmen der Sömmerungsbeiträge wird zur Förderung einer besonders naturnahen und umweltfreundlichen Produktionsform (Art. 104 Abs. 3 Bst. b BV) ein deutlich höherer Ansatz für behirtete Herden ausbezahlt (Art. 4 Sömmerungsbeitragsverordnung, SöBV). Zusätzlich werden vom Bafu in Gebieten mit Raubtierpräsenz weitere Unterstützungsbeiträge für die Behirtung von Kleinviehherden entrichtet.</p><p>d) Der Bund führt ein nationales Bestandesüberwachungsprogramm und unterstützt die betroffenen Kantone bei hohen Mehraufwendungen für die Mithilfe in den Monitoringprogrammen (Art. 14 Abs. 3 JSG und Art. 10 Abs. 4 JSV).</p><p>Der Bund kann finanzielle Unterstützungen nur ausrichten, wenn er eine gesetzliche Grundlage dafür hat. Für die Beteiligung an landwirtschaftlichen Folgekosten wie Suchaufwand für verlorene Schafe oder Umstellung des Weidesystems fehlt heute diese Grundlage. Bei einer flächigen Verbreitung der Grossraubtiere, insbesondere des Wolfs, wird der Lösungsweg über regionale Projekte nicht mehr ausreichen, sodass gemeinsam mit allen relevanten Partnern neue Lösungen gesucht werden müssen.</p><p>2. Gemäss Artikel 10 Absatz 4 JSV und den Konzepten nach Artikel 10 Absatz 6 JSV unterstützt der Bund im Rahmen von regionalen Projekten die Regionen mit regelmässiger Grossraubtierpräsenz bei der Schadenprävention. Zusammen mit den kantonalen Fachämtern definiert das Bafu jeweils Anfang des Jahres oder nach dem erstmaligen Auftreten von Grossraubtieren in einer Region die Präventionsgebiete. In den Präventionsgebieten kann sich der Bund an den Kosten der Schadenverhütung beteiligen. </p><p>Zurzeit sind neun Präventionsgebiete ausgeschieden; insgesamt wendet das Bafu für das gesamte Präventionsprogramm 800 000 Franken pro Jahr auf. Für eine weiter gehende Unterstützung betroffener Landwirte bezüglich ihrer Mehraufwendungen fehlen die rechtlichen Grundlagen.</p><p>3. Als Reaktion auf die Rückkehr des Wolfes in die Schweiz wurde ein Konzept Wolf Schweiz erarbeitet und im Jahr 2004 in Kraft gesetzt. Nach einer ersten Phase, in der vor allem einzelne junge Männchen in die Schweiz einwanderten, werden in Zukunft vermehrt auch Wölfinnen einwandern, und es kann zu ersten Rudelbildungen kommen. Das Konzept Wolf Schweiz wurde entsprechend der neuen Situation angepasst und vom Bafu im März 2008 in Kraft gesetzt. Die Anpassungen sollen einerseits die bei den Wölfen entstehenden Familienverbände schützen und andererseits den Herdenschutz in der Schweiz stärken.</p><p>Sollte sich jedoch in einer dritten Phase der Wolfseinwanderung der Wolfsbestand in einer Region so stark entwickeln, dass eine untragbare Schadensituation oder gravierende Einwirkungen auf die Artenvielfalt entstünden, können nach Artikel 12 Absatz 4 JSG oder Artikel 7 Absatz 2 JSG regulative Abschüsse erfolgen. Allerdings setzt der Status des Wolfs als streng geschützte Tierart (nach Berner Konvention) solchen Eingriffen enge Schranken. Zudem hat das Bafu im "Accordo Lupo 2006" mit Italien und Frankreich vereinbart, Massnahmen dieser Art gemeinsam zu besprechen.</p><p>4. Die Jagd- und Wildtierschutzgesetzgebung des Bundes sieht für keine Tierart obere Limiten vor, auch nicht für Grossraubtiere. Die Höhe des tolerierbaren Bestandes einer Tierart richtet sich nach den Auswirkungen auf die Artenvielfalt, die Lebensräume und die Wildschadensituation.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat bereit, die Folgekosten einer wachsenden Anzahl von Grossraubtieren mitzutragen (und eine Aufstockung der finanziellen Mittel im Bereich Grossraubtiere beim Bafu vorzusehen)?</p><p>In der Schweiz befinden sich die Grossraubtiere auf dem Vormarsch. Die Einwanderung der ersten Wölfinnen in die Schweiz und die zu erwartende Bildung von Rudeln werden zu einem Anstieg der Anzahl Wölfe in der Schweiz führen. Gegenwärtig überwintern zwei Bären im Kanton Graubünden. Die Bestandesentwicklung im benachbarten Italien lässt auch hier einen Anstieg der Anzahl Tiere in der Schweiz voraussagen. Luchse stossen in zahlreichen Regionen unseres Landes an die Grenze der der einheimischen Bevölkerung zumutbaren Dichte. </p><p>Die Anwesenheit der immer zahlreicheren Grossraubtiere verursacht erhebliche Kosten. Diese werden zwar in verschiedenen Bereichen vom Bund mitgetragen. Je mehr Grossraubtiere, umso mehr zeichnet sich ab, dass der Bund die damit verbundenen finanziellen Lasten auf die Rand- und Bergregionen bzw. Einzelpersonen abwälzt. Grossraubtiere verlangen insbesondere von einzelnen betroffenen Landwirten einen erheblichen Mehraufwand für Präventionsmassnahmen und Herdenbetreuung, der nicht mehr verkraftbar ist. Bisher wurden mit Bundesgeldern von Grossraubtieren gerissene Nutztiere entschädigt und Präventionsmassnahmen mindestens in der Anfangsphase unterstützt. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere bei anhaltender Bären- bzw. Wolfspräsenz die Folgekosten für betroffene Landwirte weitaus grösser sein können als die Verluste für gerissene Tiere. Dieser erhebliche Mehraufwand kann bei einer andauernden Grossraubtierpräsenz für einzelne Betroffene existenzbedrohende Ausmasse annehmen. </p><p>Es kann nicht angehen, dass der Bund internationale Verpflichtungen eingeht und die damit verbundenen finanziellen Lasten auf die Rand- und Bergregionen bzw. Einzelpersonen abwälzt. Der entscheidende Faktor für die Zukunft aller Grossraubtiere in den Alpen ist mit Sicherheit nicht die Lebensraumqualität, sondern die Akzeptanz der ländlichen Bevölkerung, schreibt der für Kärnten tätige Bärenanwalt Bernard Gutleb in der "NZZ" vom 7. August 2007. Der Ersatz von Schäden, die durch gerissene Tiere und aus Folgekosten entstehen, ist auch unter diesem Gesichtspunkt unbedingt erforderlich und anzustreben. </p><p>Mehraufwendungen entstehen aber auch den betroffenen Kantonen, insbesondere für das Monitoring und für zusätzliche Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Zuwanderung von Grossraubtieren. Zahlreiche offene Fragen verlangen eine intensive Bearbeitung durch die Kantone und Fachleute. Wir brauchen für unsere Verhältnisse anwendbare Rezepte, um auf eine sich abzeichnende Zunahme der Grossraubtiere reagieren zu können. </p><p>Der Schutz der Grossraubtiere darf nicht dazu führen, dass die Kulturlandschaft im Berggebiet und die übrigen Wildbestände bzw. eine jagdliche Nutzung derselben darunter zu leiden haben. </p><p>Daraus resultierende Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt der Bund die finanziellen Aufwendungen für die Grossraubtierpräsenz der Rand- und Bergregionen bzw. Einzelpersonen bei einer zunehmenden Anzahl Grossraubtiere abzugelten? </p><p>2. Wie gedenkt der Bund durch Grossraubtierpräsenz verursachte erhebliche Mehraufwendungen einzelner betroffener Landwirte abzugelten? Kann er aufzeigen, wie eine finanzielle Unterstützung von Bundesseite her aufgebaut ist und wie diese erfolgt?</p><p>3. Sind bei regional stark wachsenden Wolfspopulationen beim gegenwärtigen Schutzstatus des Wolfes (streng geschützt) Eingriffe zur Reduktion der Population möglich? </p><p>4. Bestehen Vorstellungen über mögliche Limiten von Grossraubtierbeständen?</p>
    • Folgekosten von Grossraubtieren

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