Beteiligung am Ausbau der Gäubahn Singen-Stuttgart
- ShortId
-
08.3177
- Id
-
20083177
- Updated
-
28.07.2023 13:33
- Language
-
de
- Title
-
Beteiligung am Ausbau der Gäubahn Singen-Stuttgart
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;Hochgeschwindigkeitsverkehr;Deutschland;Baden-Württemberg;Mitfinanzierung;internationaler Verkehr
- 1
-
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L04K03010105, Deutschland
- L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
- L04K18010105, internationaler Verkehr
- L05K0302040101, Baden-Württemberg
- L04K11090207, Mitfinanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss-Gesetz) regelt den Ausbau verschiedener Anschlussstrecken auf schweizerischem und ausländischem Territorium. Zu ihnen gehört die Bahnlinie Zürich-Stuttgart. Sie wird auf Schweizer Gebiet bis 2012 mit zwei neuen Doppelspurabschnitten aufgerüstet. Die angestrebte Verkürzung der Fahrzeit zwischen den beiden Städten um 15 Minuten kann aber nur erreicht werden, wenn auf deutscher Seite (Gäubahn) ebenfalls Doppelspurabschnitte gebaut werden. Nachdem es bis vor Kurzem nicht danach ausgesehen hat, als würden in Deutschland die notwendigen Beschlüsse gefasst, ist nun plötzlich Bewegung in die Sache gekommen. Bundesregierung und Deutsche Bahn AG haben einem Begehren der baden-württembergischen Landesregierung stattgegeben und wollen den Ausbau der Gäubahn in die Investitionsplanung für Schienenwege ab 2010 aufnehmen. Das ist im Grundsatz zwar positiv zu beurteilen, in zeitlicher Hinsicht aber als ungenügend: Die Ausbauten in Deutschland würden erst Jahre nach dem Doppelspurausbau in der Schweiz realisiert, die angestrebte Verkürzung der Fahrzeit daher viel zu spät möglich. </p><p>Die Schweiz hat aber ein eminentes Interesse, dass die Ausbauten auf beiden Seiten der Landesgrenze gleichzeitig vorgenommen werden, weil ihre eigenen Investitionen in die Leistungsverbesserung nur so voll zum Tragen kommen. Sie sollte sich deshalb wie bei gewissen HGV-Anschluss-Strecken auf französischem oder bayerischem Territorium an den Ausbaukosten der Gäubahn beteiligen. Das geschieht am besten über Vorschüsse bzw. zinslose Darlehen. Im konkreten Fall handelt es sich um die Beteiligung an der von den Anliegergemeinden beabsichtigten Vorfinanzierung der Planungskosten von 220 000 Euro und an der Vorfinanzierung der Baukosten für die Etappe 1 (Strecke Horb-Neckarhausen - 10 Millionen Euro) sowie allenfalls der Baukosten für die Etappe 2 (Strecke Rottweil-Tuttlingen - 50 Millionen Euro). </p><p>Die Rechtsgrundlage für solche Beteiligungen findet sich in Artikel 3 Absatz 2 Litera b des HGV-Anschluss-Gesetzes vom 18. März 2005 und in Artikel 3 der schweizerisch-deutschen Vereinbarung von Lugano über den Neat-Zulauf von 1996. Die Beteiligung an der (Vor-)Finanzierung der Doppelspurausbauten auf baden-württembergischem Gebiet könnte daher in Form eines einfachen Bundesbeschlusses über einen Verpflichtungskredit noch in diesem Jahr beschlossen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich den raschen Ausbau der Strecke Zürich-Stuttgart als Zubringerstrecke für die Schweiz zu den Hochgeschwindigkeitsstrecken Deutschlands. Aus diesem Grund werden zwischen Zürich und Schaffhausen für 130 Millionen Franken Streckenausbauten realisiert. Er setzt sich dafür ein, dass der Ausbau in Deutschland so rasch wie möglich erfolgt. Der Ausbau auf der erwähnten Strecke verläuft fast fünf Kilometer auch auf deutschem Gebiet.</p><p>Eine Mit- oder Vorfinanzierung von Streckenausbauten in Nachbarländern stellt jedoch eine Ausnahme zur Regel des Territorialitätsprinzips dar, die aus Sicht des Bundesrats gut begründet und auch vom ausländischen Staat mitgetragen sein muss.</p><p>Während der parlamentarischen Debatte 2004/2005 zum Verpflichtungskredit HGV-Anschluss wurde das Thema einer Vorfinanzierung der Gäubahn in Deutschland nicht angesprochen. Folglich hat die Bundesversammlung ein solches Vorhaben nicht als Objekt bezeichnet. Im Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die erste Phase des HGV-Anschlusses in Artikel 1 Absatz 2 Bst. d ist daher nur der Abschnitt Bülach-Schaffhausen aufgeführt. Die Aufnahme und Finanzierung neuer Objekte müsste von der Bundesversammlung beschlossen werden.</p><p>Die Vorfinanzierung der Elektrifizierung der Verbindung Zürich-München war aus verkehrspolitischer Sicht bedeutsam, da das Potenzial von München her gross ist, deutlich grösser als von Stuttgart. Die durchgeführten Untersuchungen haben für den Ausbau der Strecke München-Lindau ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben, während die Ergebnisse für Ausbauten in Deutschland zwischen Singen und Stuttgart deutlich schlechter waren. Zudem besteht auf der Strecke Zürich-München eine direkte Konkurrenz durch Autobahnausbauten und Flugverkehr. Dies ist in Richtung Stuttgart nur begrenzt der Fall. Zudem kann Stuttgart für weite Teile der Schweiz über Basel-Karlsruhe ähnlich schnell erreicht werden.</p><p>Nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit hat Deutschland die Vorfinanzierung München-Lindau begrüsst. In aktuellen bilateralen Gesprächen wurde deutlich, dass zumindest das deutsche Finanzministerium an einem solchen Vorgehen für die Strecke Stuttgart-Singen nicht interessiert ist. Falls ein entsprechendes Anliegen von deutscher Seite im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eingebracht werden sollte, könnte geprüft werden, die notwendigen rechtlichen Anpassungen vorzunehmen. Neben der Vorfinanzierung der Elektrifizierung München-Lindau werden aus deutscher Sicht weitere ausländische Vorfinanzierungen nur in Ausnahmefällen gewünscht, um keine Verpflichtungen für spätere Jahre einzugehen.</p><p>Die Voraussetzungen für eine Vorfinanzierung sind also aus Sicht des Bundesrats zum heutigen Zeitpunkt nicht erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bund beteiligt sich an den Planungs- und Baukosten von Doppelspurabschnitten auf der Gäubahn zwischen Singen und Stuttgart.</p>
- Beteiligung am Ausbau der Gäubahn Singen-Stuttgart
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss-Gesetz) regelt den Ausbau verschiedener Anschlussstrecken auf schweizerischem und ausländischem Territorium. Zu ihnen gehört die Bahnlinie Zürich-Stuttgart. Sie wird auf Schweizer Gebiet bis 2012 mit zwei neuen Doppelspurabschnitten aufgerüstet. Die angestrebte Verkürzung der Fahrzeit zwischen den beiden Städten um 15 Minuten kann aber nur erreicht werden, wenn auf deutscher Seite (Gäubahn) ebenfalls Doppelspurabschnitte gebaut werden. Nachdem es bis vor Kurzem nicht danach ausgesehen hat, als würden in Deutschland die notwendigen Beschlüsse gefasst, ist nun plötzlich Bewegung in die Sache gekommen. Bundesregierung und Deutsche Bahn AG haben einem Begehren der baden-württembergischen Landesregierung stattgegeben und wollen den Ausbau der Gäubahn in die Investitionsplanung für Schienenwege ab 2010 aufnehmen. Das ist im Grundsatz zwar positiv zu beurteilen, in zeitlicher Hinsicht aber als ungenügend: Die Ausbauten in Deutschland würden erst Jahre nach dem Doppelspurausbau in der Schweiz realisiert, die angestrebte Verkürzung der Fahrzeit daher viel zu spät möglich. </p><p>Die Schweiz hat aber ein eminentes Interesse, dass die Ausbauten auf beiden Seiten der Landesgrenze gleichzeitig vorgenommen werden, weil ihre eigenen Investitionen in die Leistungsverbesserung nur so voll zum Tragen kommen. Sie sollte sich deshalb wie bei gewissen HGV-Anschluss-Strecken auf französischem oder bayerischem Territorium an den Ausbaukosten der Gäubahn beteiligen. Das geschieht am besten über Vorschüsse bzw. zinslose Darlehen. Im konkreten Fall handelt es sich um die Beteiligung an der von den Anliegergemeinden beabsichtigten Vorfinanzierung der Planungskosten von 220 000 Euro und an der Vorfinanzierung der Baukosten für die Etappe 1 (Strecke Horb-Neckarhausen - 10 Millionen Euro) sowie allenfalls der Baukosten für die Etappe 2 (Strecke Rottweil-Tuttlingen - 50 Millionen Euro). </p><p>Die Rechtsgrundlage für solche Beteiligungen findet sich in Artikel 3 Absatz 2 Litera b des HGV-Anschluss-Gesetzes vom 18. März 2005 und in Artikel 3 der schweizerisch-deutschen Vereinbarung von Lugano über den Neat-Zulauf von 1996. Die Beteiligung an der (Vor-)Finanzierung der Doppelspurausbauten auf baden-württembergischem Gebiet könnte daher in Form eines einfachen Bundesbeschlusses über einen Verpflichtungskredit noch in diesem Jahr beschlossen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich den raschen Ausbau der Strecke Zürich-Stuttgart als Zubringerstrecke für die Schweiz zu den Hochgeschwindigkeitsstrecken Deutschlands. Aus diesem Grund werden zwischen Zürich und Schaffhausen für 130 Millionen Franken Streckenausbauten realisiert. Er setzt sich dafür ein, dass der Ausbau in Deutschland so rasch wie möglich erfolgt. Der Ausbau auf der erwähnten Strecke verläuft fast fünf Kilometer auch auf deutschem Gebiet.</p><p>Eine Mit- oder Vorfinanzierung von Streckenausbauten in Nachbarländern stellt jedoch eine Ausnahme zur Regel des Territorialitätsprinzips dar, die aus Sicht des Bundesrats gut begründet und auch vom ausländischen Staat mitgetragen sein muss.</p><p>Während der parlamentarischen Debatte 2004/2005 zum Verpflichtungskredit HGV-Anschluss wurde das Thema einer Vorfinanzierung der Gäubahn in Deutschland nicht angesprochen. Folglich hat die Bundesversammlung ein solches Vorhaben nicht als Objekt bezeichnet. Im Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die erste Phase des HGV-Anschlusses in Artikel 1 Absatz 2 Bst. d ist daher nur der Abschnitt Bülach-Schaffhausen aufgeführt. Die Aufnahme und Finanzierung neuer Objekte müsste von der Bundesversammlung beschlossen werden.</p><p>Die Vorfinanzierung der Elektrifizierung der Verbindung Zürich-München war aus verkehrspolitischer Sicht bedeutsam, da das Potenzial von München her gross ist, deutlich grösser als von Stuttgart. Die durchgeführten Untersuchungen haben für den Ausbau der Strecke München-Lindau ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben, während die Ergebnisse für Ausbauten in Deutschland zwischen Singen und Stuttgart deutlich schlechter waren. Zudem besteht auf der Strecke Zürich-München eine direkte Konkurrenz durch Autobahnausbauten und Flugverkehr. Dies ist in Richtung Stuttgart nur begrenzt der Fall. Zudem kann Stuttgart für weite Teile der Schweiz über Basel-Karlsruhe ähnlich schnell erreicht werden.</p><p>Nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit hat Deutschland die Vorfinanzierung München-Lindau begrüsst. In aktuellen bilateralen Gesprächen wurde deutlich, dass zumindest das deutsche Finanzministerium an einem solchen Vorgehen für die Strecke Stuttgart-Singen nicht interessiert ist. Falls ein entsprechendes Anliegen von deutscher Seite im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eingebracht werden sollte, könnte geprüft werden, die notwendigen rechtlichen Anpassungen vorzunehmen. Neben der Vorfinanzierung der Elektrifizierung München-Lindau werden aus deutscher Sicht weitere ausländische Vorfinanzierungen nur in Ausnahmefällen gewünscht, um keine Verpflichtungen für spätere Jahre einzugehen.</p><p>Die Voraussetzungen für eine Vorfinanzierung sind also aus Sicht des Bundesrats zum heutigen Zeitpunkt nicht erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bund beteiligt sich an den Planungs- und Baukosten von Doppelspurabschnitten auf der Gäubahn zwischen Singen und Stuttgart.</p>
- Beteiligung am Ausbau der Gäubahn Singen-Stuttgart
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