Kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder im Vorschulalter

ShortId
08.3182
Id
20083182
Updated
28.07.2023 10:31
Language
de
Title
Kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder im Vorschulalter
AdditionalIndexing
2841;Pädiatrie;medizinische Untersuchung;frühe Kindheit;Prävention;Kind
1
  • L05K0105050702, Prävention
  • L04K01050209, medizinische Untersuchung
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01050212, Pädiatrie
  • L05K0107010203, frühe Kindheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind heute nicht obligatorisch. Das führt dazu, dass Kinder von Eltern, die diese Dienstleistung nicht beanspruchen, gesundheitliche Nachteile haben können. Der Anspruch auf eine gute gesundheitliche Beratung und Versorgung und eine frühe Erkennung allfälliger Fehlentwicklungen sollte jedem Kind unabhängig seines Elternhauses sicher zustehen. Ausserdem können so eventuell auch Kindsmisshandlungen, die im Vorschulalter besonders häufig vorkommen, frühzeitig erkannt und die entsprechenden Massnahmen eingeleitet werden.</p>
  • <p>Es ist bekannt, dass die Vorsorgeuntersuchungen im Säuglingsalter bei praktisch allen Kindern durchgeführt werden, die Teilnahme im Kleinkindesalter bis zur Einschulung dann aber stark abnimmt. Die schulärztlichen Untersuchungen unter kantonaler Verantwortung erreichen teilweise vom Kindergartenalter an, teilweise erst ab Schulalter dann wiederum praktisch alle Kinder, wobei Art, Umfang und Zeitpunkt dieser Untersuchungen von Kanton zu Kanton stark variieren. </p><p>Die Kosten für acht Vorsorgeuntersuchungen im Vorschulalter werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen (Art. 12c Bst. a der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31). Da auf Leistungen, die von Kindern in Anspruch genommen werden, in der Regel keine Franchise erhoben wird, bestehen abgesehen vom Selbstbehalt von 10 Prozent eigentlich keine finanziellen Hürden für die Nutzung der Vorsorgeuntersuchungen. </p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Motionärin, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, damit möglichst alle Kinder in den Genuss ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen im Vorschulalter gelangen können. Eine gesetzliche Verankerung eines Obligatoriums für kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen kommt aber einem weitgehenden Eingriff in die persönliche Freiheit der Erziehungsberechtigten bzw. des Kindes gleich. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solcher Eingriff nicht verhältnismässig ist und sich sachlich nicht rechtfertigen lässt. </p><p>Umfassende Information und die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten sind die geeigneteren und nachhaltigeren Massnahmen zur Erreichung des Ziels, dass alle Kinder insbesondere im Vorschulalter regelmässig von ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen profitieren können. Konkret können die Kantone im Rahmen ihrer Gesundheitsgesetze dazu beitragen, dass einerseits für Eltern mit Kindern im Vorschulalter ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung steht und andererseits die Schulgesundheitsdienste ausgebaut und auch auf die Kindergärten ausgeweitet werden. Im Rahmen des geplanten neuen Bundesgesetzes für Prävention und Gesundheitsförderung sollen die gesetzlichen Grundlagen für entsprechende Informationstätigkeiten wie auch ein allfälliges Nationales Programm für die Gesundheit von Kindern im Vorschulalter geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Es ist eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, die ein Obligatorium der kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchung für alle Kinder im Vorschulalter vorsieht.</p>
  • Kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder im Vorschulalter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind heute nicht obligatorisch. Das führt dazu, dass Kinder von Eltern, die diese Dienstleistung nicht beanspruchen, gesundheitliche Nachteile haben können. Der Anspruch auf eine gute gesundheitliche Beratung und Versorgung und eine frühe Erkennung allfälliger Fehlentwicklungen sollte jedem Kind unabhängig seines Elternhauses sicher zustehen. Ausserdem können so eventuell auch Kindsmisshandlungen, die im Vorschulalter besonders häufig vorkommen, frühzeitig erkannt und die entsprechenden Massnahmen eingeleitet werden.</p>
    • <p>Es ist bekannt, dass die Vorsorgeuntersuchungen im Säuglingsalter bei praktisch allen Kindern durchgeführt werden, die Teilnahme im Kleinkindesalter bis zur Einschulung dann aber stark abnimmt. Die schulärztlichen Untersuchungen unter kantonaler Verantwortung erreichen teilweise vom Kindergartenalter an, teilweise erst ab Schulalter dann wiederum praktisch alle Kinder, wobei Art, Umfang und Zeitpunkt dieser Untersuchungen von Kanton zu Kanton stark variieren. </p><p>Die Kosten für acht Vorsorgeuntersuchungen im Vorschulalter werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen (Art. 12c Bst. a der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31). Da auf Leistungen, die von Kindern in Anspruch genommen werden, in der Regel keine Franchise erhoben wird, bestehen abgesehen vom Selbstbehalt von 10 Prozent eigentlich keine finanziellen Hürden für die Nutzung der Vorsorgeuntersuchungen. </p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Motionärin, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, damit möglichst alle Kinder in den Genuss ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen im Vorschulalter gelangen können. Eine gesetzliche Verankerung eines Obligatoriums für kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen kommt aber einem weitgehenden Eingriff in die persönliche Freiheit der Erziehungsberechtigten bzw. des Kindes gleich. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solcher Eingriff nicht verhältnismässig ist und sich sachlich nicht rechtfertigen lässt. </p><p>Umfassende Information und die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten sind die geeigneteren und nachhaltigeren Massnahmen zur Erreichung des Ziels, dass alle Kinder insbesondere im Vorschulalter regelmässig von ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen profitieren können. Konkret können die Kantone im Rahmen ihrer Gesundheitsgesetze dazu beitragen, dass einerseits für Eltern mit Kindern im Vorschulalter ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung steht und andererseits die Schulgesundheitsdienste ausgebaut und auch auf die Kindergärten ausgeweitet werden. Im Rahmen des geplanten neuen Bundesgesetzes für Prävention und Gesundheitsförderung sollen die gesetzlichen Grundlagen für entsprechende Informationstätigkeiten wie auch ein allfälliges Nationales Programm für die Gesundheit von Kindern im Vorschulalter geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Es ist eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, die ein Obligatorium der kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchung für alle Kinder im Vorschulalter vorsieht.</p>
    • Kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder im Vorschulalter

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