Finanzmarkt. Aufsicht stärken

ShortId
08.3191
Id
20083191
Updated
28.07.2023 10:45
Language
de
Title
Finanzmarkt. Aufsicht stärken
AdditionalIndexing
24;Kontrolle;Evaluation;Eidgenössische Banken- und Börsenkommission;Finanzmarkt
1
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K08040504, Eidgenössische Banken- und Börsenkommission
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzmarktaufsicht (Finma) in der Schweiz steht derzeit vor einem grösseren Umbruch: Die eidgenössischen Räte haben am 22. Juni 2007 das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finmag; Referendumsvorlage BBl 2007 4625) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediärinnen und -intermediäre in einer Behörde zusammenzufassen. Deshalb werden die drei Behörden Eidgenössische Bankenkommission, Bundesamt für Privatversicherungen und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in der "Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma)" zusammengeführt. Ziel des Finmag ist es, die institutionelle Struktur der Finanzmarktaufsicht zu stärken: Die Finma wird als öffentlich-rechtliche Anstalt ausgestaltet. Sie wird über funktionelle, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit sowie über eine zeitgemässe Führungsstruktur mit einem Verwaltungsrat, einer Geschäftsleitung und einer Revisionsstelle verfügen. Das Finanzmarktaufsichtsgesetz enthält zudem Regelungen zu den Aufsichtsinstrumenten, zum Personal sowie zur Unabhängigkeit.</p><p>Die Finma wird auf den 1. Januar 2009 operativ tätig werden. Die Umsetzungsarbeiten sind derzeit voll im Gange. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als zweckmässig, während dieser Umbruchphase die Finma zu überprüfen sowie Änderungen des kürzlich verabschiedeten Finmag vorzuschlagen. Zudem hat auch der Internationale Währungsfonds (IWF) im März 2008 im Rahmen seiner alljährlichen Länderprüfung festgehalten, dass das Finmag gute Voraussetzungen für die Stärkung der schweizerischen Finma schafft.</p><p>Es wird überdies erst nach dem operativen Start der Finma möglich sein, zu beurteilen, ob sich die neue Organisation der Finma bewährt. Der Bundesrat wird diese Beurteilung im Rahmen der Ausübung seiner Aufsicht über die Finma laufend vornehmen. Sofern er Mängel in der Finanzmarktaufsicht feststellen sollte, wird er diese analysieren. Ergibt die Analyse, dass ein Optimierungsbedarf der gesetzlichen Grundlagen besteht, wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten entsprechende Vorschläge unterbreiten.</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass derzeit kein Bedarf für weitere organisatorische Massnahmen besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Die globale Finanzmarktkrise hat auch in der Schweiz gravierende Mängel der Finanzmarktaufsicht (Finma) aufgedeckt. Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufsicht und die Kontrolle des Finanzmarktes zu überprüfen. Geprüft werden müssen insbesondere die Aufsichtsinstrumente, die personellen Ressourcen der Aufsicht, deren gesetzliche Grundlagen und die Unabhängigkeit der Bankenkommission bzw. der neuen Finma. Der Bundesrat soll dem Parlament dazu einen Bericht unterbreiten und die notwendigen Änderungen der Organisation und allenfalls der Rechtsgrundlagen vorschlagen.</p>
  • Finanzmarkt. Aufsicht stärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzmarktaufsicht (Finma) in der Schweiz steht derzeit vor einem grösseren Umbruch: Die eidgenössischen Räte haben am 22. Juni 2007 das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finmag; Referendumsvorlage BBl 2007 4625) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediärinnen und -intermediäre in einer Behörde zusammenzufassen. Deshalb werden die drei Behörden Eidgenössische Bankenkommission, Bundesamt für Privatversicherungen und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in der "Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma)" zusammengeführt. Ziel des Finmag ist es, die institutionelle Struktur der Finanzmarktaufsicht zu stärken: Die Finma wird als öffentlich-rechtliche Anstalt ausgestaltet. Sie wird über funktionelle, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit sowie über eine zeitgemässe Führungsstruktur mit einem Verwaltungsrat, einer Geschäftsleitung und einer Revisionsstelle verfügen. Das Finanzmarktaufsichtsgesetz enthält zudem Regelungen zu den Aufsichtsinstrumenten, zum Personal sowie zur Unabhängigkeit.</p><p>Die Finma wird auf den 1. Januar 2009 operativ tätig werden. Die Umsetzungsarbeiten sind derzeit voll im Gange. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als zweckmässig, während dieser Umbruchphase die Finma zu überprüfen sowie Änderungen des kürzlich verabschiedeten Finmag vorzuschlagen. Zudem hat auch der Internationale Währungsfonds (IWF) im März 2008 im Rahmen seiner alljährlichen Länderprüfung festgehalten, dass das Finmag gute Voraussetzungen für die Stärkung der schweizerischen Finma schafft.</p><p>Es wird überdies erst nach dem operativen Start der Finma möglich sein, zu beurteilen, ob sich die neue Organisation der Finma bewährt. Der Bundesrat wird diese Beurteilung im Rahmen der Ausübung seiner Aufsicht über die Finma laufend vornehmen. Sofern er Mängel in der Finanzmarktaufsicht feststellen sollte, wird er diese analysieren. Ergibt die Analyse, dass ein Optimierungsbedarf der gesetzlichen Grundlagen besteht, wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten entsprechende Vorschläge unterbreiten.</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass derzeit kein Bedarf für weitere organisatorische Massnahmen besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Die globale Finanzmarktkrise hat auch in der Schweiz gravierende Mängel der Finanzmarktaufsicht (Finma) aufgedeckt. Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufsicht und die Kontrolle des Finanzmarktes zu überprüfen. Geprüft werden müssen insbesondere die Aufsichtsinstrumente, die personellen Ressourcen der Aufsicht, deren gesetzliche Grundlagen und die Unabhängigkeit der Bankenkommission bzw. der neuen Finma. Der Bundesrat soll dem Parlament dazu einen Bericht unterbreiten und die notwendigen Änderungen der Organisation und allenfalls der Rechtsgrundlagen vorschlagen.</p>
    • Finanzmarkt. Aufsicht stärken

Back to List