Mehr Transparenz beim Nationalstrassennetz

ShortId
08.3196
Id
20083196
Updated
24.06.2025 23:36
Language
de
Title
Mehr Transparenz beim Nationalstrassennetz
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Autobahn;Nationalstrassenbau;Strassenunterhalt;Transparenz;Finanzierung
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus verschiedenen Gründen sind Projekte des Nationalstrassenbaus verschiedenen Projektkategorien und damit auch verschiedenen Finanzierungsarten zugeordnet. Diese Aufteilung macht sachlich und politisch durchaus Sinn. Andererseits braucht es deshalb besondere Anstrengungen, um die Übersicht zu behalten und die Diskussion von Projekten am falschen Ort zu vermeiden. Eine Gesamtschau ist deshalb sinnvoll und erleichtert die Diskussion. Im Gegensatz zur Gesamtschau bei ZEB sollte diese Gesamtschau aber nicht in einen einheitlichen Beschluss münden.</p>
  • <p>Nach dem Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (Infrastrukturfondsgesetz, IFG; SR 725.13) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes - mithin spätestens Ende 2009 - ein Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (Art. 6 Abs. 2 IFG). Das Bundesamt für Strassen nimmt derzeit die diesbezüglich notwendigen Studien vor. Diese Studien beschränken sich nicht auf die durch den Infrastrukturfonds zu finanzierenden Objekte, sondern sie geben eine Gesamtschau über die Massnahmen, die erforderlich sind, um das Funktionieren der Nationalstrassen zu gewährleisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht darüber zu erstatten, welche Projekte im Zusammenhang mit dem Nationalstrassennetz welchen Finanzierungsgefässen zugeordnet werden sollen. Insbesondere ist darzustellen, welche Projekte der Optimierung und dem Unterhalt des bestehenden Netzes, welche Projekte der Engpassbeseitigung (Infrastrukturfonds) und welche Projekte einer Netzerweiterung zugeordnet werden sollen. Die Zusammenstellung soll nicht nur die vom Bund bereits früher geplanten Projekte, sondern auch Projekte, welche im Rahmen der Vorbereitung kommender Beschlüsse evaluiert werden oder von dritter Seite gefordert wurden, umfassen. Weitere Angaben - z. B. voraussichtliche Kosten, Terminplan (inkl. Realisierungsstand bereits beschlossener Nationalstrassenabschnitte) usw. - sollen, soweit sie bereits vorliegen, ebenfalls aufgeführt werden.</p>
  • Mehr Transparenz beim Nationalstrassennetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus verschiedenen Gründen sind Projekte des Nationalstrassenbaus verschiedenen Projektkategorien und damit auch verschiedenen Finanzierungsarten zugeordnet. Diese Aufteilung macht sachlich und politisch durchaus Sinn. Andererseits braucht es deshalb besondere Anstrengungen, um die Übersicht zu behalten und die Diskussion von Projekten am falschen Ort zu vermeiden. Eine Gesamtschau ist deshalb sinnvoll und erleichtert die Diskussion. Im Gegensatz zur Gesamtschau bei ZEB sollte diese Gesamtschau aber nicht in einen einheitlichen Beschluss münden.</p>
    • <p>Nach dem Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (Infrastrukturfondsgesetz, IFG; SR 725.13) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes - mithin spätestens Ende 2009 - ein Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (Art. 6 Abs. 2 IFG). Das Bundesamt für Strassen nimmt derzeit die diesbezüglich notwendigen Studien vor. Diese Studien beschränken sich nicht auf die durch den Infrastrukturfonds zu finanzierenden Objekte, sondern sie geben eine Gesamtschau über die Massnahmen, die erforderlich sind, um das Funktionieren der Nationalstrassen zu gewährleisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht darüber zu erstatten, welche Projekte im Zusammenhang mit dem Nationalstrassennetz welchen Finanzierungsgefässen zugeordnet werden sollen. Insbesondere ist darzustellen, welche Projekte der Optimierung und dem Unterhalt des bestehenden Netzes, welche Projekte der Engpassbeseitigung (Infrastrukturfonds) und welche Projekte einer Netzerweiterung zugeordnet werden sollen. Die Zusammenstellung soll nicht nur die vom Bund bereits früher geplanten Projekte, sondern auch Projekte, welche im Rahmen der Vorbereitung kommender Beschlüsse evaluiert werden oder von dritter Seite gefordert wurden, umfassen. Weitere Angaben - z. B. voraussichtliche Kosten, Terminplan (inkl. Realisierungsstand bereits beschlossener Nationalstrassenabschnitte) usw. - sollen, soweit sie bereits vorliegen, ebenfalls aufgeführt werden.</p>
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