Gesamtstrategie und einheitliche Zielsetzung in der Entwicklungshilfe

ShortId
08.3213
Id
20083213
Updated
24.06.2025 23:55
Language
de
Title
Gesamtstrategie und einheitliche Zielsetzung in der Entwicklungshilfe
AdditionalIndexing
08;421;Zielüberprüfung;Leistungsauftrag;Organigramm;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Koordination;politische Planung;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K0703050203, Organigramm
  • L05K0802030211, Zielüberprüfung
  • L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Betrachtet man die staatliche Entwicklungshilfe der Schweiz, so wird schnell klar, dass es an einer einheitlichen Koordination und Gesamtstrategie fehlt. Neben der Deza basteln auch das Seco, das Bafu und viele weitere Bundesämter eifrig mit. Diese Situation ist äusserst unbefriedigend. Konkurrierende Strategien müssen abgeschafft werden. Wenn eine Politik mehrere Dienste der Bundesverwaltung betrifft, müssen diese eine gemeinsame Strategie verfolgen. Im Rahmen dieser Gesamtstrategie muss eine klare, ergebnisbezogene und überprüfbare Zielsetzung geschaffen werden, anhand welcher die Realisierung gemessen werden kann. Die Kontrolle der Zielerreichung muss jährlich durch den Gesetzgeber geschehen, damit die erzielten Fortschritte kontinuierlich überprüft werden können.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist mit der Zielsetzung der Motion grundsätzlich einverstanden. Er ist sich bewusst, dass die Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit aufgrund der globalen Trends in den letzten Jahren stark gewachsen sind. Die Entwicklungspolitik ist heute ein wichtiger Bestandteil der internationalen Politik. </p><p>Der Bundesrat hat in den beiden neuen Botschaften über die "Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern" und die "Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit" die grundlegenden Elemente der Gesamtstrategie der Entwicklungspolitik des Bundes festgelegt. Sie umfasst folgende Pfeiler: 1. Beitrag der Schweiz zur Armutsminderung und zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele; 2. Beitrag der Schweiz zur Förderung der menschlichen Sicherheit und Minderung systemischer Sicherheitsrisiken; und 3. Beitrag der Schweiz zur Mitgestaltung einer entwicklungsfördernden Globalisierung. Diese Orientierung bildet die gemeinsame Grundlage der Aktivitäten der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) im EDA und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) im EVD. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch andere Bundesämter Aktivitäten durchführen, die der öffentlichen Entwicklungshilfe angerechnet werden. </p><p>Die Umsetzung der Strategie erfordert dementsprechend weitere Schritte. </p><p>Die beiden obengenannten Botschaften des Bundesrats legen die Ziele bzw. die bis 2012 erwarteten Resultate und die Indikatoren fest, mit welchen die Zielerreichung überpüft wird. Der Bundesrat wird im Rahmen der in den Botschaften vorgesehenen Fortschrittberichte über den Stand der Umsetzung Bericht erstatten und am Ende der Rahmenkreditperiode detailliert Rechenschaft ablegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Entwicklungshilfe eine Gesamtstrategie mit klaren Verantwortlichkeiten und einer eindeutigen und überprüfbaren Zielsetzung festzulegen. Die Zielerreichung ist aufgrund eines entsprechenden Berichtes jährlich durch das Parlament zu überprüfen.</p>
  • Gesamtstrategie und einheitliche Zielsetzung in der Entwicklungshilfe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Betrachtet man die staatliche Entwicklungshilfe der Schweiz, so wird schnell klar, dass es an einer einheitlichen Koordination und Gesamtstrategie fehlt. Neben der Deza basteln auch das Seco, das Bafu und viele weitere Bundesämter eifrig mit. Diese Situation ist äusserst unbefriedigend. Konkurrierende Strategien müssen abgeschafft werden. Wenn eine Politik mehrere Dienste der Bundesverwaltung betrifft, müssen diese eine gemeinsame Strategie verfolgen. Im Rahmen dieser Gesamtstrategie muss eine klare, ergebnisbezogene und überprüfbare Zielsetzung geschaffen werden, anhand welcher die Realisierung gemessen werden kann. Die Kontrolle der Zielerreichung muss jährlich durch den Gesetzgeber geschehen, damit die erzielten Fortschritte kontinuierlich überprüft werden können.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist mit der Zielsetzung der Motion grundsätzlich einverstanden. Er ist sich bewusst, dass die Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit aufgrund der globalen Trends in den letzten Jahren stark gewachsen sind. Die Entwicklungspolitik ist heute ein wichtiger Bestandteil der internationalen Politik. </p><p>Der Bundesrat hat in den beiden neuen Botschaften über die "Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern" und die "Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit" die grundlegenden Elemente der Gesamtstrategie der Entwicklungspolitik des Bundes festgelegt. Sie umfasst folgende Pfeiler: 1. Beitrag der Schweiz zur Armutsminderung und zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele; 2. Beitrag der Schweiz zur Förderung der menschlichen Sicherheit und Minderung systemischer Sicherheitsrisiken; und 3. Beitrag der Schweiz zur Mitgestaltung einer entwicklungsfördernden Globalisierung. Diese Orientierung bildet die gemeinsame Grundlage der Aktivitäten der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) im EDA und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) im EVD. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch andere Bundesämter Aktivitäten durchführen, die der öffentlichen Entwicklungshilfe angerechnet werden. </p><p>Die Umsetzung der Strategie erfordert dementsprechend weitere Schritte. </p><p>Die beiden obengenannten Botschaften des Bundesrats legen die Ziele bzw. die bis 2012 erwarteten Resultate und die Indikatoren fest, mit welchen die Zielerreichung überpüft wird. Der Bundesrat wird im Rahmen der in den Botschaften vorgesehenen Fortschrittberichte über den Stand der Umsetzung Bericht erstatten und am Ende der Rahmenkreditperiode detailliert Rechenschaft ablegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Entwicklungshilfe eine Gesamtstrategie mit klaren Verantwortlichkeiten und einer eindeutigen und überprüfbaren Zielsetzung festzulegen. Die Zielerreichung ist aufgrund eines entsprechenden Berichtes jährlich durch das Parlament zu überprüfen.</p>
    • Gesamtstrategie und einheitliche Zielsetzung in der Entwicklungshilfe

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