Verzicht auf staatlich durchgeführte Entwicklungshilfeprojekte
- ShortId
-
08.3214
- Id
-
20083214
- Updated
-
28.07.2023 11:53
- Language
-
de
- Title
-
Verzicht auf staatlich durchgeführte Entwicklungshilfeprojekte
- AdditionalIndexing
-
08;Hilfsprogramm;Hilfswerk;Durchführung eines Projektes;Modalitäten der Hilfegewährung;Koordinierung der Beihilfen;entwicklungspolitische Organisation
- 1
-
- L05K1001040207, Modalitäten der Hilfegewährung
- L05K1001040206, Koordinierung der Beihilfen
- L05K1001040205, Hilfsprogramm
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K10010410, Hilfswerk
- L04K10010406, entwicklungspolitische Organisation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Verzicht auf staatlich durchgeführte Projekte würde zu verschiedenen Verbesserungen führen: Die Konkurrenzsituation würde die Projekte verbilligen, ihre Qualität erhöhen, und es würden klare vertragliche Verhältnisse zwischen Auftraggeber (Deza) und Ausführenden (private Organisationen) geschaffen. Die Deza könnte sich damit vollumfänglich auf Kontroll- und Koordinationsaufgaben konzentrieren. Ausserdem könnten die Hilfswerke damit ihre Fachkompetenz in den Dienst des staatlichen Auftraggebers stellen, ohne Gefahr zu laufen, für politische Zwecke missbraucht zu werden.</p>
- <p>In der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit führt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) nur rund 10 Prozent der Projekte selber durch. Der Grossteil der Projekte wird von privatwirtschaftlichen Partnern, Hilfswerken und lokalen Partnern durchgeführt. Ein ausgewogener Mix verschiedener Partner ist für eine optimale Umsetzung der Projekte wichtig. </p><p>Die Deza hat vom Parlament einen umfassenden Auftrag für die Durchführung von Programmen erhalten, der den gesamten Zyklus von der Planung bis zur Leistungskontrolle und Resultatüberprüfung umfasst. In gewissen Fällen führt die Deza Projekte selber durch, namentlich wenn es darum geht, in einem schwierigen Kontext zu agieren und Länderprogramme zu steuern. Eine vollständige Trennung von Koordination und Durchführung von Programmen und Projekten - wie vom Motionär vorgeschlagen - ist nicht sinnvoll und würde zu einem Verlust von Kompetenzen und Minderung der Qualität führen.</p><p>In Bezug auf das Prinzip der öffentlichen Ausschreibung von Projekten ist der Bundesrat mit der Forderung des Motionärs einverstanden. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit richtet sich die Vergabe von Aufträgen und Mandaten nach den Vorgaben des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und die entsprechende Verordnung zur Umsetzung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen bzw. nach der nationalen Gesetzgebung des Partnerlandes. Transparenz im Vergabeverfahren, Stärkung des Wettbewerbs, wirtschaftlicher Einsatz der Mittel und Gleichbehandlung der Anbieter sind gewährleistet. Die Auswahl erfolgt gemäss Leistungsausweis der eingebenden Organisationen und dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Was Projekte und Programme angeht, die auf der Grundlage eines Staatsvertrages finanziert werden und langfristig angelegte Entwicklungsvorhaben umfassen, erfolgt die Vergabe von Folgephasen unter klar definierten Bedingungen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle Entwicklungshilfeprojekte in einem ordentlichen Verfahren öffentlich auszuschreiben und damit privaten Organisationen in Auftrag zu geben. Die Deza soll nur noch mit der Koordination und Kontrolle der Projekte, nicht aber mit deren Durchführung beauftragt werden.</p>
- Verzicht auf staatlich durchgeführte Entwicklungshilfeprojekte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Verzicht auf staatlich durchgeführte Projekte würde zu verschiedenen Verbesserungen führen: Die Konkurrenzsituation würde die Projekte verbilligen, ihre Qualität erhöhen, und es würden klare vertragliche Verhältnisse zwischen Auftraggeber (Deza) und Ausführenden (private Organisationen) geschaffen. Die Deza könnte sich damit vollumfänglich auf Kontroll- und Koordinationsaufgaben konzentrieren. Ausserdem könnten die Hilfswerke damit ihre Fachkompetenz in den Dienst des staatlichen Auftraggebers stellen, ohne Gefahr zu laufen, für politische Zwecke missbraucht zu werden.</p>
- <p>In der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit führt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) nur rund 10 Prozent der Projekte selber durch. Der Grossteil der Projekte wird von privatwirtschaftlichen Partnern, Hilfswerken und lokalen Partnern durchgeführt. Ein ausgewogener Mix verschiedener Partner ist für eine optimale Umsetzung der Projekte wichtig. </p><p>Die Deza hat vom Parlament einen umfassenden Auftrag für die Durchführung von Programmen erhalten, der den gesamten Zyklus von der Planung bis zur Leistungskontrolle und Resultatüberprüfung umfasst. In gewissen Fällen führt die Deza Projekte selber durch, namentlich wenn es darum geht, in einem schwierigen Kontext zu agieren und Länderprogramme zu steuern. Eine vollständige Trennung von Koordination und Durchführung von Programmen und Projekten - wie vom Motionär vorgeschlagen - ist nicht sinnvoll und würde zu einem Verlust von Kompetenzen und Minderung der Qualität führen.</p><p>In Bezug auf das Prinzip der öffentlichen Ausschreibung von Projekten ist der Bundesrat mit der Forderung des Motionärs einverstanden. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit richtet sich die Vergabe von Aufträgen und Mandaten nach den Vorgaben des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und die entsprechende Verordnung zur Umsetzung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen bzw. nach der nationalen Gesetzgebung des Partnerlandes. Transparenz im Vergabeverfahren, Stärkung des Wettbewerbs, wirtschaftlicher Einsatz der Mittel und Gleichbehandlung der Anbieter sind gewährleistet. Die Auswahl erfolgt gemäss Leistungsausweis der eingebenden Organisationen und dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Was Projekte und Programme angeht, die auf der Grundlage eines Staatsvertrages finanziert werden und langfristig angelegte Entwicklungsvorhaben umfassen, erfolgt die Vergabe von Folgephasen unter klar definierten Bedingungen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle Entwicklungshilfeprojekte in einem ordentlichen Verfahren öffentlich auszuschreiben und damit privaten Organisationen in Auftrag zu geben. Die Deza soll nur noch mit der Koordination und Kontrolle der Projekte, nicht aber mit deren Durchführung beauftragt werden.</p>
- Verzicht auf staatlich durchgeführte Entwicklungshilfeprojekte
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