Stand der Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes
- ShortId
-
08.3221
- Id
-
20083221
- Updated
-
28.07.2023 11:16
- Language
-
de
- Title
-
Stand der Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes
- AdditionalIndexing
-
52;Durchführung eines Projektes;Umweltrecht;Raumplanung;biologische Vielfalt;Vollzug von Beschlüssen;ökologische Ausgleichsfläche;Informationsverbreitung;Lebensraum;Europäische Konvention;Schutzgebiet;Landschaftsschutz
- 1
-
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L04K06010309, Umweltrecht
- L05K1002020204, Europäische Konvention
- L03K010204, Raumplanung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L05K1401020110, ökologische Ausgleichsfläche
- L05K0603030501, Lebensraum
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Ratifikation u. a. der Berner Konvention des Europarates von 1979 "über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume" (SR 0.455) hat sich die Schweiz zur Wahrnehmung ihrer internationalen Biodiversitätsverantwortung verpflichtet. Die Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes ist hierbei ein wichtiger Baustein. Als Folge ihrer staatsvertraglichen Verpflichtungen hat die Schweiz möglichst günstige Bedingungen zur erfolgreichen Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes zu schaffen. Bereits im November 2001 (einfache Anfrage Cina 01.1103) und erneut im Mai 2003 (Interpellation Riklin 03.3162) hat der Bundesrat die nötigen Schritte zur Realisierung dieses Netzwerks und insbesondere die Bezeichnung der Smaragd-Gebiete in mehreren Phasen angekündigt. Bisher sind in unserem Land jedoch Smaragd-Gebiete weder bezeichnet noch der Berner Konvention gemeldet worden.</p>
- <p>1. Der Bund kommt seinen Verpflichtungen aus der Berner Konvention mittels verschiedener Instrumente nach:</p><p>- Das Programm der nationalen Biotop-Inventare leistet einen bedeutenden Beitrag.</p><p>- Zusätzlich zu den bestehenden Biotop-Inventaren ist geplant, in diesem Jahr die Verordnung zum Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung inklusive Inventar in Kraft zu setzen. Die Anhörung bei den Kantonen ist abgeschlossen und die Bereinigung im Gang.</p><p>- Der Kenntnisstand über Arten und Habitate von europäischer Bedeutung wird zudem mit den Arbeiten zur Revision der Roten Listen und dem Biodiversitätsmonitoring Schweiz laufend verbessert.</p><p>Auf die konkreten Arbeiten zu den Smaragd-Gebieten wird in den folgende Antworten eingegangen.</p><p>2. Die erste Phase zur Bezeichnung der Smaragd-Gebiete ist abgeschlossen. Nach Vorarbeiten wurden im Jahr 2003 die ersten 30 Gebiete bezeichnet, die bereits ein national geschütztes Gebiet umfassen und im europäischen Kontext wichtig sind. Für diese Gebiete ergibt sich keine Änderung des Schutzstatus. Die Diskussion mit den 14 kantonalen Fachstellen wurde geführt, die Vernehmlassung bei den betroffenen kantonalen Fachstellen ist für Ende 2008 vorgesehen. Aufgrund der Ergebnisse wird das Bundesamt für Umwelt diese Gebiete beim Europarat anmelden.</p><p>3./4. Die Schweiz trägt auf europäischer Ebene eine besondere Verantwortung für die alpinen und subalpinen Elemente; diese sind in der ersten Serie der Smaragd-Gebiete untervertreten. Für die zweite Serie der Smaragd-Kandidatsgebiete liegt deshalb der Schwerpunkt bei den Gebieten in den Höhenlagen.</p><p>In Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen wurden für diese zweite Serie 28 alpine Kandidatengebiete ausgeschieden, wobei für die Bezeichnung endemische Arten (spezielle Verantwortung der Schweiz) und für die Abgrenzung landschaftliche Elemente verwendet wurden. In der Diskussion mit den kantonalen Fachstellen wurden diese 28 Gebiete priorisiert und auf 18 Gebiete reduziert.</p><p>Die Abklärungen in den betroffenen Kantonen (BE, GR, NW/OW, SG, TI, VS, SZ) laufen. Sofern die Entscheide der kantonalen Fachstellen zu diesen 18 Gebieten rechtzeitig vorliegen, können sie in die Vernehmlassung betreffend die ersten 30 Gebiete einbezogen werden. Damit wird die Verpflichtung der Berner Konvention umfassend erfüllt, indem eine möglichst vollständige Liste der Gebiete an den Europarat gemeldet werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:</p><p>1. Mit welchen Massnahmen wird er seinen Verpflichtungen aus der Berner Konvention und seinen Versprechen gegenüber dem Parlament zur Bezeichnung von Smaragd-Gebieten in der Schweiz nachkommen?</p><p>2. Bis wann wird die angekündigte erste Phase der Bezeichnung von 30 bestehenden Gebieten abgeschlossen sein?</p><p>3. Welches ist der Zeitplan für die Umsetzung der vom Bundesrat versprochenen zweiten Phase für neue Gebiete, welche wegen der erforderlichen fachlichen Abklärungen und der planerischen Umsetzung mehr Zeit beansprucht?</p><p>4. Wie will die Schweiz im Rahmen des Smaragd-Netzwerkes ihre besondere Verantwortung für die Landschaft und die biologische Vielfalt der Alpen wahrnehmen?</p>
- Stand der Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Ratifikation u. a. der Berner Konvention des Europarates von 1979 "über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume" (SR 0.455) hat sich die Schweiz zur Wahrnehmung ihrer internationalen Biodiversitätsverantwortung verpflichtet. Die Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes ist hierbei ein wichtiger Baustein. Als Folge ihrer staatsvertraglichen Verpflichtungen hat die Schweiz möglichst günstige Bedingungen zur erfolgreichen Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes zu schaffen. Bereits im November 2001 (einfache Anfrage Cina 01.1103) und erneut im Mai 2003 (Interpellation Riklin 03.3162) hat der Bundesrat die nötigen Schritte zur Realisierung dieses Netzwerks und insbesondere die Bezeichnung der Smaragd-Gebiete in mehreren Phasen angekündigt. Bisher sind in unserem Land jedoch Smaragd-Gebiete weder bezeichnet noch der Berner Konvention gemeldet worden.</p>
- <p>1. Der Bund kommt seinen Verpflichtungen aus der Berner Konvention mittels verschiedener Instrumente nach:</p><p>- Das Programm der nationalen Biotop-Inventare leistet einen bedeutenden Beitrag.</p><p>- Zusätzlich zu den bestehenden Biotop-Inventaren ist geplant, in diesem Jahr die Verordnung zum Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung inklusive Inventar in Kraft zu setzen. Die Anhörung bei den Kantonen ist abgeschlossen und die Bereinigung im Gang.</p><p>- Der Kenntnisstand über Arten und Habitate von europäischer Bedeutung wird zudem mit den Arbeiten zur Revision der Roten Listen und dem Biodiversitätsmonitoring Schweiz laufend verbessert.</p><p>Auf die konkreten Arbeiten zu den Smaragd-Gebieten wird in den folgende Antworten eingegangen.</p><p>2. Die erste Phase zur Bezeichnung der Smaragd-Gebiete ist abgeschlossen. Nach Vorarbeiten wurden im Jahr 2003 die ersten 30 Gebiete bezeichnet, die bereits ein national geschütztes Gebiet umfassen und im europäischen Kontext wichtig sind. Für diese Gebiete ergibt sich keine Änderung des Schutzstatus. Die Diskussion mit den 14 kantonalen Fachstellen wurde geführt, die Vernehmlassung bei den betroffenen kantonalen Fachstellen ist für Ende 2008 vorgesehen. Aufgrund der Ergebnisse wird das Bundesamt für Umwelt diese Gebiete beim Europarat anmelden.</p><p>3./4. Die Schweiz trägt auf europäischer Ebene eine besondere Verantwortung für die alpinen und subalpinen Elemente; diese sind in der ersten Serie der Smaragd-Gebiete untervertreten. Für die zweite Serie der Smaragd-Kandidatsgebiete liegt deshalb der Schwerpunkt bei den Gebieten in den Höhenlagen.</p><p>In Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen wurden für diese zweite Serie 28 alpine Kandidatengebiete ausgeschieden, wobei für die Bezeichnung endemische Arten (spezielle Verantwortung der Schweiz) und für die Abgrenzung landschaftliche Elemente verwendet wurden. In der Diskussion mit den kantonalen Fachstellen wurden diese 28 Gebiete priorisiert und auf 18 Gebiete reduziert.</p><p>Die Abklärungen in den betroffenen Kantonen (BE, GR, NW/OW, SG, TI, VS, SZ) laufen. Sofern die Entscheide der kantonalen Fachstellen zu diesen 18 Gebieten rechtzeitig vorliegen, können sie in die Vernehmlassung betreffend die ersten 30 Gebiete einbezogen werden. Damit wird die Verpflichtung der Berner Konvention umfassend erfüllt, indem eine möglichst vollständige Liste der Gebiete an den Europarat gemeldet werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:</p><p>1. Mit welchen Massnahmen wird er seinen Verpflichtungen aus der Berner Konvention und seinen Versprechen gegenüber dem Parlament zur Bezeichnung von Smaragd-Gebieten in der Schweiz nachkommen?</p><p>2. Bis wann wird die angekündigte erste Phase der Bezeichnung von 30 bestehenden Gebieten abgeschlossen sein?</p><p>3. Welches ist der Zeitplan für die Umsetzung der vom Bundesrat versprochenen zweiten Phase für neue Gebiete, welche wegen der erforderlichen fachlichen Abklärungen und der planerischen Umsetzung mehr Zeit beansprucht?</p><p>4. Wie will die Schweiz im Rahmen des Smaragd-Netzwerkes ihre besondere Verantwortung für die Landschaft und die biologische Vielfalt der Alpen wahrnehmen?</p>
- Stand der Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes
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