Handy-Verbot für Kinder

ShortId
08.3224
Id
20083224
Updated
14.11.2025 08:26
Language
de
Title
Handy-Verbot für Kinder
AdditionalIndexing
34;2841;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Gesundheitsrisiko;Kind;Verkaufsverweigerung;Mobiltelefon
1
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zahl der Kinder, die ein Handy benützen, hat enorm zugenommen. Im Jahr 2005 besassen in Deutschland 47 Prozent der Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ein Mobiltelefon. In Grossbritannien erhält ein Kind im Durchschnitt mit 8 Jahren sein erstes "mobile phone" geschenkt. Gemäss der Eurobarometer-Umfrage von 2005 hatten in mehreren Ländern mehr Kinder ein Handy als Zugang zum Internet. Es geht hier um einen Markt, in dem beachtliche Gewinne erzielt werden, aber auch um einen Markt, der sich zwar auf die Kinder ausrichtet, dessen finanzielle Auswirkungen jedoch voll zulasten der Eltern gehen.</p><p>Über die erheblichen gesundheitlichen Risiken, die der Handy-Gebrauch für Kinder mit sich bringt, gibt es schon sehr viele wissenschaftliche Studien. Offensichtlich reagieren Kinder besonders empfindlich auf die hochfrequente Strahlung der Mobiltelefone, da sich ihr Organismus noch in der Entwicklung befindet. Überdies kann der mit der Strahlung einhergehende Wärme-Effekt grössere Schädigungen bewirken, ja sogar Krebs auslösen.</p><p>Da somit für eine ganze Generation eine grössere Gefährdung der Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, rechtfertigen sich vorbeugende Massnahmen.</p><p>Deshalb erscheint es angemessen, in der Schweiz als Schutz- und Vorsichtsmassnahme ein generelles Verbot der Herstellung und des Verkaufs von Handys für Kinder unter 14 Jahren zu erlassen und die Benützung von Handys durch diese Kinder zu untersagen.</p>
  • <p>Nach heutigem Kenntnisstand besteht kein wissenschaftlich fundierter Nachweis einer möglichen gesundheitsschädigenden Wirkung der Strahlung von Mobiltelefonen, weder für Erwachsene noch für Kinder. Die europäischen Produkteanforderungen, welche auch in der Schweiz gelten, schreiben die Einhaltung der internationalen Grenzwerte vor. Sie bieten Schutz vor wissenschaftlich nachgewiesenen, akuten gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter Strahlung. Diese Produkteanforderungen berücksichtigen auch den Gesundheitsschutz der Kinder. </p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass die Forschung zu diesen Fragen nicht abgeschlossen ist und dass gewisse Unsicherheiten bestehen, insbesondere bezüglich möglicher Langzeiteffekte. Dennoch ist der Bundesrat der Meinung, dass ein Verkaufsverbot von Mobiltelefonen für Kinder aufgrund des Vorsorgeprinzips unverhältnismässig ist und sich nicht rechtfertigen liesse. </p><p>Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass angemessene Vorsorgemassnahmen sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu treffen sind. Auf nationaler Ebene stehen die Information sowie die Forschung im Vordergrund. So wird die Forschung zu Gesundheitsrisiken - auch bei Kindern - gefördert (z. B. durch das nationale Forschungsprogramm NFP 57 "Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit" sowie die vom Bundesamt für Gesundheit unterstützte internationale Studie zum Hirntumorrisiko bei Kindern als Folge von Handystrahlung). Auf internationaler Ebene steht die Aufnahme von Vorsorgemassnahmen (wie Strahlungsdeklaration, zusätzliche Verbraucherinformationen) in die internationalen Produktenormen zur Diskussion.</p><p>Im Übrigen liegt es vor allem in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten und kann nicht Sache des Staates sein, die Nutzung des Handys durch die Kinder zu regeln. Der Bundesrat lehnt vor dem Hintergrund dieser Argumente die Motion ab. Falls sich die Situation durch neue wissenschaftliche Resultate ändern sollte, wird der Bundesrat die Situation neu beurteilen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein generelles Handy-Verbot für Kinder unter 14 Jahren in die Tat umzusetzen, um den unmittelbaren und künftigen Gefahren für ihre Gesundheit vorzubeugen.</p>
  • Handy-Verbot für Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zahl der Kinder, die ein Handy benützen, hat enorm zugenommen. Im Jahr 2005 besassen in Deutschland 47 Prozent der Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ein Mobiltelefon. In Grossbritannien erhält ein Kind im Durchschnitt mit 8 Jahren sein erstes "mobile phone" geschenkt. Gemäss der Eurobarometer-Umfrage von 2005 hatten in mehreren Ländern mehr Kinder ein Handy als Zugang zum Internet. Es geht hier um einen Markt, in dem beachtliche Gewinne erzielt werden, aber auch um einen Markt, der sich zwar auf die Kinder ausrichtet, dessen finanzielle Auswirkungen jedoch voll zulasten der Eltern gehen.</p><p>Über die erheblichen gesundheitlichen Risiken, die der Handy-Gebrauch für Kinder mit sich bringt, gibt es schon sehr viele wissenschaftliche Studien. Offensichtlich reagieren Kinder besonders empfindlich auf die hochfrequente Strahlung der Mobiltelefone, da sich ihr Organismus noch in der Entwicklung befindet. Überdies kann der mit der Strahlung einhergehende Wärme-Effekt grössere Schädigungen bewirken, ja sogar Krebs auslösen.</p><p>Da somit für eine ganze Generation eine grössere Gefährdung der Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, rechtfertigen sich vorbeugende Massnahmen.</p><p>Deshalb erscheint es angemessen, in der Schweiz als Schutz- und Vorsichtsmassnahme ein generelles Verbot der Herstellung und des Verkaufs von Handys für Kinder unter 14 Jahren zu erlassen und die Benützung von Handys durch diese Kinder zu untersagen.</p>
    • <p>Nach heutigem Kenntnisstand besteht kein wissenschaftlich fundierter Nachweis einer möglichen gesundheitsschädigenden Wirkung der Strahlung von Mobiltelefonen, weder für Erwachsene noch für Kinder. Die europäischen Produkteanforderungen, welche auch in der Schweiz gelten, schreiben die Einhaltung der internationalen Grenzwerte vor. Sie bieten Schutz vor wissenschaftlich nachgewiesenen, akuten gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter Strahlung. Diese Produkteanforderungen berücksichtigen auch den Gesundheitsschutz der Kinder. </p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass die Forschung zu diesen Fragen nicht abgeschlossen ist und dass gewisse Unsicherheiten bestehen, insbesondere bezüglich möglicher Langzeiteffekte. Dennoch ist der Bundesrat der Meinung, dass ein Verkaufsverbot von Mobiltelefonen für Kinder aufgrund des Vorsorgeprinzips unverhältnismässig ist und sich nicht rechtfertigen liesse. </p><p>Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass angemessene Vorsorgemassnahmen sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu treffen sind. Auf nationaler Ebene stehen die Information sowie die Forschung im Vordergrund. So wird die Forschung zu Gesundheitsrisiken - auch bei Kindern - gefördert (z. B. durch das nationale Forschungsprogramm NFP 57 "Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit" sowie die vom Bundesamt für Gesundheit unterstützte internationale Studie zum Hirntumorrisiko bei Kindern als Folge von Handystrahlung). Auf internationaler Ebene steht die Aufnahme von Vorsorgemassnahmen (wie Strahlungsdeklaration, zusätzliche Verbraucherinformationen) in die internationalen Produktenormen zur Diskussion.</p><p>Im Übrigen liegt es vor allem in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten und kann nicht Sache des Staates sein, die Nutzung des Handys durch die Kinder zu regeln. Der Bundesrat lehnt vor dem Hintergrund dieser Argumente die Motion ab. Falls sich die Situation durch neue wissenschaftliche Resultate ändern sollte, wird der Bundesrat die Situation neu beurteilen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein generelles Handy-Verbot für Kinder unter 14 Jahren in die Tat umzusetzen, um den unmittelbaren und künftigen Gefahren für ihre Gesundheit vorzubeugen.</p>
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