Nationaler Forschungsschwerpunkt Sesam. Wer trägt die Verantwortung?

ShortId
08.3225
Id
20083225
Updated
27.07.2023 20:48
Language
de
Title
Nationaler Forschungsschwerpunkt Sesam. Wer trägt die Verantwortung?
AdditionalIndexing
2841;36;Bioethik;Genomanalyse;medizinische Diagnose;Kostenrechnung;Durchführung eines Projektes;Kind;Menschenwürde;Eltern;Nationalfonds;medizinische Forschung;Forschungsvorhaben
1
  • L04K16020206, Forschungsvorhaben
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K1602020401, Nationalfonds
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K01030301, Eltern
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
  • L04K08020218, Menschenwürde
  • L05K1603010401, Bioethik
  • L04K01050512, medizinische Forschung
  • L07K07060105010401, Genomanalyse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im März 2005 bewilligte der Nationalfonds das Projekt Sesam als Nationalen Forschungsschwerpunkt. 3000 Kinder, ihre Eltern und Grosseltern sollten während 20 Jahren kontinuierlich untersucht werden, um Daten und Erkenntnisse über unsere psychische Gesundheit und Krankheiten zu gewinnen. Dieser "Datenschatz" sollte wie im Projektbeschrieb zusammengefasst "die Position des Landes in einem Feld von grösster strategischer Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltig stärken". Trotz kritischen Stimmen bezüglich genügender gesetzlicher Grundlagen und Durchführbarkeit wurde das Projekt von Bundesrat Couchepin und dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) mit Begeisterung bewilligt. Der Schweizerische Nationalfonds finanzierte den Forschungsschwerpunkt Sesam mit über 20 Millionen Franken. Davon sind bisher 10,2 Millionen Franken bereits geflossen. </p><p>Am 13. März 2008 musste die Projektleitung von Sesam bekanntgeben, dass sie die Kernstudie einstellen müsse, weil sich praktisch keine werdenden Mütter für die Studie zur Verfügung stellen wollten. Die Teilstudien werden weitergeführt, doch der Schweizerische Nationalfonds verliert 10 Millionen Franken, ohne dass ein Resultat vorliegt. Das wirft einige Fragen zur Verantwortlichkeit dieses Fiaskos auf.</p>
  • <p>Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) ist gemäss den allgemeinen Zuständigkeiten (Art. 8c Forschungsverordnung, SR 420.11) betreffend Auswahl- und Entscheidverfahren der Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) für die Beurteilung der wissenschaftlichen Aspekte zuständig. Er stützt sich dabei auf ausgewiesene ausländische Expertenpanels ab. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) ist demgegenüber für die forschungs- und hochschulpolitische Beurteilung zuständig und holt diesbezüglich auch die Stellungnahme des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates (SWTR) ein. Das SBF unterbreitet schliesslich dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) einen begründeten Antrag zum Entscheid. Dieses Verfahren wurde im März 2005 mit dem Entscheid des EDI zur Lancierung des NFS Sesam abgeschlossen.</p><p>Vor diesem Hintergrund können die Fragen folgendermassen beantwortet werden:</p><p>2./3. Zuständigkeit bzw. Verantwortlichkeit: Nach Abschluss des erwähnten Entscheidverfahrens oblag es dem Leitungsgremium des NFS Sesam gemäss Vertrag mit dem SNF, sämtliche zur Durchführung der Projekte notwendigen Bewilligungen einzuholen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Graf 05.3684, "Nationaler Forschungsschwerpunkt Sesam", ausgeführt hat, haben auch die Genehmigungsinstanzen entsprechende rechtliche Abklärungen vorgenommen. Am 25. Juli 2007 wurde dieser Prozess mit der Freigabe der (Kern-)Studie durch die Ethikkommission beider Basel (EKBB) abgeschlossen, und es konnte mit der Rekrutierung von Studienteilnehmerinnen begonnen werden. Die Leitung des NFS Sesam musste dann im März 2008 feststellen, dass das mit dem SNF vereinbarte Ziel betreffend Anzahl Studienteilnehmerinnen nicht mehr in der vorgegebenen Frist erreicht werden konnte, und hat am 13. März 2008 beim SNF den Abbruch der Kernstudie beantragt. Gestützt auf Artikel 8g der Forschungsverordnung (Abbruch von Nationalen Forschungsschwerpunkten) prüft der SNF zurzeit die Sachlage und wird voraussichtlich im Sommer 2008 beim EDI diesbezüglich einen Antrag stellen.</p><p>Beim NFS Sesam müssen zwei Sachlagen unterschieden werden: einerseits die Beurteilung des Forschungsvorhabens unter ethischen Kriterien und andererseits die rein wissenschaftliche Vorgabe betreffend die notwendige Anzahl Probanden. Wie dargelegt, ist die Kernstudie (entsprechend den Kriterien der Ethikkommission) mit geringfügigen Anpassungen genehmigt worden. Dass heute die notwendige Anzahl Probanden nicht zur Verfügung steht, stellt eine andere Sachlage dar, tangiert aber keineswegs die von den Experten bestätigte wissenschaftliche Qualität des Vorhabens. Dies kommt bei Forschungsprojekten mit Kohorten oft vor, sowohl bei öffentlich wie auch bei privat finanzierten Vorhaben.</p><p>4. Pilotstudie: Wie dies bei jeder derartigen Studie der Fall ist, hatte auch der NFS Sesam eine Pilotstudie geplant. Die Ethikkommission beider Basel (EKBB) verlangte von Sesam jedoch den Verzicht auf die vorgesehene Etappierung in Pilot- und Hauptstudie, verknüpft mit der Auflage, die Kernstudie als Ganzes zur Beurteilung nach ethischen Kriterien einzureichen. Angesichts der Kritik verschiedener Kreise an Sesam wäre es aus politischen Gründen undenkbar gewesen, Rekrutierungstests mit Müttern ohne vorangehende Beurteilung durch eine Ethikkommission durchzuführen. Zudem wären solche Versuche ohne Kenntnisse der genauen Auflagen wenig aussagekräftig gewesen. Die Kernstudie als Ganzes wurde in der Folge am 25. Juli 2007 nach einem fast zweijährigen Bewilligungsprozess freigegeben. Diese Verzögerung und die Verbindung der beiden Stufen (Pilot- und Hauptstudie) führten schliesslich dazu, dass Sesam ohne Pilotstudie mit der eigentlichen Rekrutierung der Probandinnen beginnen musste.</p><p>1./5. Teilstudien und Finanzierung: Genaue Angaben zu den seit dem Start des NFS Sesam bereits gewonnenen Forschungsresultaten und zu den bisher verwendeten Bundesmitteln können zum jetzigen Zeitpunkt ausserhalb des SNF-Reportings nicht gemacht werden. Wie bei allen NFS üblich, wurde aber auch der NFS Sesam entsprechend den etablierten und standardisierten Verfahren beim SNF von Beginn an jährlich von einem internationalen Expertengremium hinsichtlich der Erfüllung der wissenschaftlichen Ziele beurteilt. Auch musste der NFS Sesam jährlich Rechenschaft über die finanzielle Situation ablegen. Neben der finanziellen Beurteilung (Zwischenbericht) wird auch die Frage betreffend die eventuelle Weiterführung von Teilprojekten Gegenstand der obenerwähnten Abklärungen des SNF sein. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sie zu Ende zu führen, sofern die Teilstudien durch den Abbruch der Kernstudie nicht betroffen sind.</p><p>6. Schlussfolgerungen/Konsequenzen: Der NFS Sesam wurde 2005 zusammen mit fünf weiteren NFS in einem kompetitiven Verfahren ausgewählt. Die unabhängigen Experten sprachen dem Forschungsvorhaben höchste Qualität auf internationalem Niveau zu. Auch was die Lancierung einer grossangelegten Kohortenstudie in der Schweiz zur Thematik der psychischen Gesundheit anbelangte, beurteilten die Experten die Situation äusserst positiv. Gemäss ihrer Einschätzung war die Schweiz für die Durchführung einer multigenerational angelegten Studie dieses Typs eines der wenigen prädestinierten Länder (zuverlässige Meldeverfahren, Verfügbarkeit pränataler Diagnostik, geringe Bevölkerungsmobilität). Bei allen innovativen Forschungsvorhaben bleibt immer ein Restrisiko, dass unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten. Ob und wieweit das Risiko betreffend die Probandenrekrutierung bei Kohortenstudien über eine konsolidierte Abschätzung (Machbarkeitsprüfung) inskünftig minimiert werden könnte, wird der SNF im Rahmen seiner Abklärungen überprüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie stellt er sich dazu, dass 10,2 Millionen öffentliche Forschungsgelder in ein Projekt flossen, das gescheitert ist, bevor es begann? Wie sieht die genaue Abrechnung aus? Welche Forschungsresultate sind konkret von der Kernstudie zu erwarten? </p><p>2. Wer trägt beim Bund die Verantwortung für die Bewilligung dieses Forschungsschwerpunktes, und wie stellen sich die verantwortlichen Stellen zum Abbruch des Projektes? </p><p>3. Wer hat die Rahmenbedingungen festgelegt, unter welchen Sesam starten konnte? Wurden die gesetzlichen und verfassungsmässigen Grundlagen abgeklärt? </p><p>4. Warum wurde von den Verantwortlichen keine Pilotstudie verlangt, eine Mindestanforderung für ein Forschungsprojekt dieser Grösse? Warum wurde nicht durch Vorstudien die praktische Durchführbarkeit des Projektes getestet? Diese hätten gezeigt, dass die Rekrutierung der Mütter in der Praxis schwierig werden könnte. </p><p>5. Welche Teilprojekte werden weitergeführt, und wie werden diese weiterfinanziert? Wie viele Forschungsgelder flossen bereits in diese Teilprojekte? </p><p>6. Welche Lehren ziehen Bundesrat und verantwortliche Stellen aus diesem Fiasko eines hochgejubelten Nationalen Forschungsschwerpunktes?</p>
  • Nationaler Forschungsschwerpunkt Sesam. Wer trägt die Verantwortung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im März 2005 bewilligte der Nationalfonds das Projekt Sesam als Nationalen Forschungsschwerpunkt. 3000 Kinder, ihre Eltern und Grosseltern sollten während 20 Jahren kontinuierlich untersucht werden, um Daten und Erkenntnisse über unsere psychische Gesundheit und Krankheiten zu gewinnen. Dieser "Datenschatz" sollte wie im Projektbeschrieb zusammengefasst "die Position des Landes in einem Feld von grösster strategischer Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltig stärken". Trotz kritischen Stimmen bezüglich genügender gesetzlicher Grundlagen und Durchführbarkeit wurde das Projekt von Bundesrat Couchepin und dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) mit Begeisterung bewilligt. Der Schweizerische Nationalfonds finanzierte den Forschungsschwerpunkt Sesam mit über 20 Millionen Franken. Davon sind bisher 10,2 Millionen Franken bereits geflossen. </p><p>Am 13. März 2008 musste die Projektleitung von Sesam bekanntgeben, dass sie die Kernstudie einstellen müsse, weil sich praktisch keine werdenden Mütter für die Studie zur Verfügung stellen wollten. Die Teilstudien werden weitergeführt, doch der Schweizerische Nationalfonds verliert 10 Millionen Franken, ohne dass ein Resultat vorliegt. Das wirft einige Fragen zur Verantwortlichkeit dieses Fiaskos auf.</p>
    • <p>Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) ist gemäss den allgemeinen Zuständigkeiten (Art. 8c Forschungsverordnung, SR 420.11) betreffend Auswahl- und Entscheidverfahren der Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) für die Beurteilung der wissenschaftlichen Aspekte zuständig. Er stützt sich dabei auf ausgewiesene ausländische Expertenpanels ab. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) ist demgegenüber für die forschungs- und hochschulpolitische Beurteilung zuständig und holt diesbezüglich auch die Stellungnahme des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates (SWTR) ein. Das SBF unterbreitet schliesslich dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) einen begründeten Antrag zum Entscheid. Dieses Verfahren wurde im März 2005 mit dem Entscheid des EDI zur Lancierung des NFS Sesam abgeschlossen.</p><p>Vor diesem Hintergrund können die Fragen folgendermassen beantwortet werden:</p><p>2./3. Zuständigkeit bzw. Verantwortlichkeit: Nach Abschluss des erwähnten Entscheidverfahrens oblag es dem Leitungsgremium des NFS Sesam gemäss Vertrag mit dem SNF, sämtliche zur Durchführung der Projekte notwendigen Bewilligungen einzuholen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Graf 05.3684, "Nationaler Forschungsschwerpunkt Sesam", ausgeführt hat, haben auch die Genehmigungsinstanzen entsprechende rechtliche Abklärungen vorgenommen. Am 25. Juli 2007 wurde dieser Prozess mit der Freigabe der (Kern-)Studie durch die Ethikkommission beider Basel (EKBB) abgeschlossen, und es konnte mit der Rekrutierung von Studienteilnehmerinnen begonnen werden. Die Leitung des NFS Sesam musste dann im März 2008 feststellen, dass das mit dem SNF vereinbarte Ziel betreffend Anzahl Studienteilnehmerinnen nicht mehr in der vorgegebenen Frist erreicht werden konnte, und hat am 13. März 2008 beim SNF den Abbruch der Kernstudie beantragt. Gestützt auf Artikel 8g der Forschungsverordnung (Abbruch von Nationalen Forschungsschwerpunkten) prüft der SNF zurzeit die Sachlage und wird voraussichtlich im Sommer 2008 beim EDI diesbezüglich einen Antrag stellen.</p><p>Beim NFS Sesam müssen zwei Sachlagen unterschieden werden: einerseits die Beurteilung des Forschungsvorhabens unter ethischen Kriterien und andererseits die rein wissenschaftliche Vorgabe betreffend die notwendige Anzahl Probanden. Wie dargelegt, ist die Kernstudie (entsprechend den Kriterien der Ethikkommission) mit geringfügigen Anpassungen genehmigt worden. Dass heute die notwendige Anzahl Probanden nicht zur Verfügung steht, stellt eine andere Sachlage dar, tangiert aber keineswegs die von den Experten bestätigte wissenschaftliche Qualität des Vorhabens. Dies kommt bei Forschungsprojekten mit Kohorten oft vor, sowohl bei öffentlich wie auch bei privat finanzierten Vorhaben.</p><p>4. Pilotstudie: Wie dies bei jeder derartigen Studie der Fall ist, hatte auch der NFS Sesam eine Pilotstudie geplant. Die Ethikkommission beider Basel (EKBB) verlangte von Sesam jedoch den Verzicht auf die vorgesehene Etappierung in Pilot- und Hauptstudie, verknüpft mit der Auflage, die Kernstudie als Ganzes zur Beurteilung nach ethischen Kriterien einzureichen. Angesichts der Kritik verschiedener Kreise an Sesam wäre es aus politischen Gründen undenkbar gewesen, Rekrutierungstests mit Müttern ohne vorangehende Beurteilung durch eine Ethikkommission durchzuführen. Zudem wären solche Versuche ohne Kenntnisse der genauen Auflagen wenig aussagekräftig gewesen. Die Kernstudie als Ganzes wurde in der Folge am 25. Juli 2007 nach einem fast zweijährigen Bewilligungsprozess freigegeben. Diese Verzögerung und die Verbindung der beiden Stufen (Pilot- und Hauptstudie) führten schliesslich dazu, dass Sesam ohne Pilotstudie mit der eigentlichen Rekrutierung der Probandinnen beginnen musste.</p><p>1./5. Teilstudien und Finanzierung: Genaue Angaben zu den seit dem Start des NFS Sesam bereits gewonnenen Forschungsresultaten und zu den bisher verwendeten Bundesmitteln können zum jetzigen Zeitpunkt ausserhalb des SNF-Reportings nicht gemacht werden. Wie bei allen NFS üblich, wurde aber auch der NFS Sesam entsprechend den etablierten und standardisierten Verfahren beim SNF von Beginn an jährlich von einem internationalen Expertengremium hinsichtlich der Erfüllung der wissenschaftlichen Ziele beurteilt. Auch musste der NFS Sesam jährlich Rechenschaft über die finanzielle Situation ablegen. Neben der finanziellen Beurteilung (Zwischenbericht) wird auch die Frage betreffend die eventuelle Weiterführung von Teilprojekten Gegenstand der obenerwähnten Abklärungen des SNF sein. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sie zu Ende zu führen, sofern die Teilstudien durch den Abbruch der Kernstudie nicht betroffen sind.</p><p>6. Schlussfolgerungen/Konsequenzen: Der NFS Sesam wurde 2005 zusammen mit fünf weiteren NFS in einem kompetitiven Verfahren ausgewählt. Die unabhängigen Experten sprachen dem Forschungsvorhaben höchste Qualität auf internationalem Niveau zu. Auch was die Lancierung einer grossangelegten Kohortenstudie in der Schweiz zur Thematik der psychischen Gesundheit anbelangte, beurteilten die Experten die Situation äusserst positiv. Gemäss ihrer Einschätzung war die Schweiz für die Durchführung einer multigenerational angelegten Studie dieses Typs eines der wenigen prädestinierten Länder (zuverlässige Meldeverfahren, Verfügbarkeit pränataler Diagnostik, geringe Bevölkerungsmobilität). Bei allen innovativen Forschungsvorhaben bleibt immer ein Restrisiko, dass unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten. Ob und wieweit das Risiko betreffend die Probandenrekrutierung bei Kohortenstudien über eine konsolidierte Abschätzung (Machbarkeitsprüfung) inskünftig minimiert werden könnte, wird der SNF im Rahmen seiner Abklärungen überprüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie stellt er sich dazu, dass 10,2 Millionen öffentliche Forschungsgelder in ein Projekt flossen, das gescheitert ist, bevor es begann? Wie sieht die genaue Abrechnung aus? Welche Forschungsresultate sind konkret von der Kernstudie zu erwarten? </p><p>2. Wer trägt beim Bund die Verantwortung für die Bewilligung dieses Forschungsschwerpunktes, und wie stellen sich die verantwortlichen Stellen zum Abbruch des Projektes? </p><p>3. Wer hat die Rahmenbedingungen festgelegt, unter welchen Sesam starten konnte? Wurden die gesetzlichen und verfassungsmässigen Grundlagen abgeklärt? </p><p>4. Warum wurde von den Verantwortlichen keine Pilotstudie verlangt, eine Mindestanforderung für ein Forschungsprojekt dieser Grösse? Warum wurde nicht durch Vorstudien die praktische Durchführbarkeit des Projektes getestet? Diese hätten gezeigt, dass die Rekrutierung der Mütter in der Praxis schwierig werden könnte. </p><p>5. Welche Teilprojekte werden weitergeführt, und wie werden diese weiterfinanziert? Wie viele Forschungsgelder flossen bereits in diese Teilprojekte? </p><p>6. Welche Lehren ziehen Bundesrat und verantwortliche Stellen aus diesem Fiasko eines hochgejubelten Nationalen Forschungsschwerpunktes?</p>
    • Nationaler Forschungsschwerpunkt Sesam. Wer trägt die Verantwortung?

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