Eingriffe in Naturschutzgebiete. Berücksichtigung von Studien
- ShortId
-
08.3226
- Id
-
20083226
- Updated
-
27.07.2023 21:32
- Language
-
de
- Title
-
Eingriffe in Naturschutzgebiete. Berücksichtigung von Studien
- AdditionalIndexing
-
52;Bericht;Süsswasserfischerei;Interessenkonflikt;Naturschutzgebiet;Schutz der Tierwelt;See;Fischer/in
- 1
-
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L04K06030108, See
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L05K1401060404, Süsswasserfischerei
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- L05K1401060501, Fischer/in
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bafu hat kürzlich bekanntgegeben, dass es Wege suche, den Kantonen zu ermöglichen, auch in Vogelschutzgebieten bei Brutkolonien von fischfressenden Vögeln regulierend einzugreifen, wenn durch solche "übermässige Schäden" entstehen würden. Dabei hat das Bafu vor allem den Neuenburgersee im Visier. Dieser aber ist eines der wichtigsten Wasservogelgebiete Europas und dessen Teilgebiet "Fanell" ein international bedeutendes Wasser- und Zugvogelreservat des Bundes. Eingriffe in derart hochrangigen internationalen und nationalen Schutzgebieten wären höchst problematisch und sind gesetzlich nur in besonders qualifizierten Ausnahme- und Notsituationen zulässig. </p><p>Die Absichten des Bafu fussen auf den von Fischern und ihren Verbänden in die Welt gesetzten Behauptungen, dass fischfressende Vogelarten zur Hauptsache für den Rückgang von Fischen in unseren Gewässern verantwortlich seien. Tatsache ist aber, dass die Fischbestände hauptsächlich durch die Zerstörung ihres Lebensraumes bedroht sind (unterbrochene Wanderrouten, Verbauungen, zu geringes Restwasser, Schwall-Sunk-Problem, Verschlammung des Kieses bei gestörter Flussdynamik). Aber auch verschlechterte Wasserqualität (Hormonrückstände) und eine zu starke Erwärmung des Wassers (Klimawandel) setzen den Fischbeständen zu. Und zu guter Letzt reduzieren Krankheiten und natürlich auch die Entnahme von Fischen durch Angler und Berufsfischer die Bestände.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis, dass vom zuständigen Bundesamt für Umwelt (Bafu) zwei Expertisen über die Kormoran-Problematik auf dem Neuenburgersee in Auftrag gegebenen wurden. Es ist Aufgabe des Bafu und der Kantone, diese Studien zu analysieren und die notwendigen Folgerungen für die Schutz- und Nutzungspolitik zu ziehen.</p><p>2. Das Bafu wird seine Entscheide zum Umgang mit den bereits etablierten und neu entstehenden Brutkolonien des Kormorans mit den betroffenen Kantonen besprechen. Zur regionalen Koordination der Massnahmen wäre es sinnvoll, Managementpläne pro See oder Seeregion zu entwerfen, die den Schutz der einheimischen Vogelarten sowie die Schadensverhütung bei der Berufsfischerei regeln. Diese Managementpläne sollen im Rahmen der Weiterentwicklung des nationalen "Massnahmenplans Kormoran" erarbeitet werden. Bei der Diskussion des neuen "Massnahmenplans Kormoran" werden sowohl die Verbände der Fischer als auch jene des Natur- und Vogelschutzes einbezogen.</p><p>3. Gemäss der Zweckbestimmung des hierfür relevanten Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (JSG) sind die Schutz- und die Nutzinteressen gleichwertig zu berücksichtigen. Der Kormoran geniesst als einheimische Vogelart selbstverständlich den ihm zustehenden Schutz. Andererseits ist der Kormoran weder in der Schweiz noch in Europa eine bedrohte Vogelart. Deshalb ist der Kormoran in unserer Gesetzgebung als jagdbare Vogelart deklariert; entsprechend öffnet der Gesetzgeber auch Möglichkeiten zur Regulation, wenn die Schadensituation dies erfordert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Hat der Bundesrat die Studien des Bafu zur Kenntnis genommen, die zeigen, </p><p>- dass die Berufsfischer am Neuenburgersee nach eigenen Angaben durch den Kormoran einen Schaden an Netzen und aus den Netzen entnommenen Fischen von 5,7 Prozent ihres Ertrags erleiden, </p><p>- dass der deklarierte Schaden sowohl in der Nähe der Brutkolonie als auch in 40 km Entfernung gleich hoch ist, </p><p>- dass die Verhältnisse am Neuenburgersee eng gekoppelt sind mit der Entwicklung der europäischen Kormoranpopulation,</p><p>- dass nur massive Eingriffe in Brutkolonien (z. B. jährliche Zerstörung von mehr als zwei Dritteln der Gelege) einen gewissen Erfolg haben können und </p><p>- dass das System auch einige Unbekannte wie das mögliche Ausweichen der Kolonie auf andere Standorte birgt? </p><p>2. Wie lässt er diese Fakten in seine Entscheide zum Umgang mit dem Kormoran in der Schweiz einfliessen? </p><p>3. Ist er der Ansicht, dass die Eigeninteressen der Angler und Fischer höher zu gewichten sind als der Schutz der Natur, die nicht nur aus ihrer Bedeutung für den Menschen, sondern auch aus ihrem ethisch begründeten Eigenwert heraus zu erhalten ist?</p>
- Eingriffe in Naturschutzgebiete. Berücksichtigung von Studien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Bafu hat kürzlich bekanntgegeben, dass es Wege suche, den Kantonen zu ermöglichen, auch in Vogelschutzgebieten bei Brutkolonien von fischfressenden Vögeln regulierend einzugreifen, wenn durch solche "übermässige Schäden" entstehen würden. Dabei hat das Bafu vor allem den Neuenburgersee im Visier. Dieser aber ist eines der wichtigsten Wasservogelgebiete Europas und dessen Teilgebiet "Fanell" ein international bedeutendes Wasser- und Zugvogelreservat des Bundes. Eingriffe in derart hochrangigen internationalen und nationalen Schutzgebieten wären höchst problematisch und sind gesetzlich nur in besonders qualifizierten Ausnahme- und Notsituationen zulässig. </p><p>Die Absichten des Bafu fussen auf den von Fischern und ihren Verbänden in die Welt gesetzten Behauptungen, dass fischfressende Vogelarten zur Hauptsache für den Rückgang von Fischen in unseren Gewässern verantwortlich seien. Tatsache ist aber, dass die Fischbestände hauptsächlich durch die Zerstörung ihres Lebensraumes bedroht sind (unterbrochene Wanderrouten, Verbauungen, zu geringes Restwasser, Schwall-Sunk-Problem, Verschlammung des Kieses bei gestörter Flussdynamik). Aber auch verschlechterte Wasserqualität (Hormonrückstände) und eine zu starke Erwärmung des Wassers (Klimawandel) setzen den Fischbeständen zu. Und zu guter Letzt reduzieren Krankheiten und natürlich auch die Entnahme von Fischen durch Angler und Berufsfischer die Bestände.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis, dass vom zuständigen Bundesamt für Umwelt (Bafu) zwei Expertisen über die Kormoran-Problematik auf dem Neuenburgersee in Auftrag gegebenen wurden. Es ist Aufgabe des Bafu und der Kantone, diese Studien zu analysieren und die notwendigen Folgerungen für die Schutz- und Nutzungspolitik zu ziehen.</p><p>2. Das Bafu wird seine Entscheide zum Umgang mit den bereits etablierten und neu entstehenden Brutkolonien des Kormorans mit den betroffenen Kantonen besprechen. Zur regionalen Koordination der Massnahmen wäre es sinnvoll, Managementpläne pro See oder Seeregion zu entwerfen, die den Schutz der einheimischen Vogelarten sowie die Schadensverhütung bei der Berufsfischerei regeln. Diese Managementpläne sollen im Rahmen der Weiterentwicklung des nationalen "Massnahmenplans Kormoran" erarbeitet werden. Bei der Diskussion des neuen "Massnahmenplans Kormoran" werden sowohl die Verbände der Fischer als auch jene des Natur- und Vogelschutzes einbezogen.</p><p>3. Gemäss der Zweckbestimmung des hierfür relevanten Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (JSG) sind die Schutz- und die Nutzinteressen gleichwertig zu berücksichtigen. Der Kormoran geniesst als einheimische Vogelart selbstverständlich den ihm zustehenden Schutz. Andererseits ist der Kormoran weder in der Schweiz noch in Europa eine bedrohte Vogelart. Deshalb ist der Kormoran in unserer Gesetzgebung als jagdbare Vogelart deklariert; entsprechend öffnet der Gesetzgeber auch Möglichkeiten zur Regulation, wenn die Schadensituation dies erfordert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Hat der Bundesrat die Studien des Bafu zur Kenntnis genommen, die zeigen, </p><p>- dass die Berufsfischer am Neuenburgersee nach eigenen Angaben durch den Kormoran einen Schaden an Netzen und aus den Netzen entnommenen Fischen von 5,7 Prozent ihres Ertrags erleiden, </p><p>- dass der deklarierte Schaden sowohl in der Nähe der Brutkolonie als auch in 40 km Entfernung gleich hoch ist, </p><p>- dass die Verhältnisse am Neuenburgersee eng gekoppelt sind mit der Entwicklung der europäischen Kormoranpopulation,</p><p>- dass nur massive Eingriffe in Brutkolonien (z. B. jährliche Zerstörung von mehr als zwei Dritteln der Gelege) einen gewissen Erfolg haben können und </p><p>- dass das System auch einige Unbekannte wie das mögliche Ausweichen der Kolonie auf andere Standorte birgt? </p><p>2. Wie lässt er diese Fakten in seine Entscheide zum Umgang mit dem Kormoran in der Schweiz einfliessen? </p><p>3. Ist er der Ansicht, dass die Eigeninteressen der Angler und Fischer höher zu gewichten sind als der Schutz der Natur, die nicht nur aus ihrer Bedeutung für den Menschen, sondern auch aus ihrem ethisch begründeten Eigenwert heraus zu erhalten ist?</p>
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