Vernichtung von Lehrstellen durch einen Berufsverband

ShortId
08.3228
Id
20083228
Updated
28.07.2023 11:17
Language
de
Title
Vernichtung von Lehrstellen durch einen Berufsverband
AdditionalIndexing
32;Stellenabbau;Berufsverband;Lehrstelle;fotografische Industrie;Lehre;Künstlerberuf
1
  • L06K070202030801, Lehrstelle
  • L05K0702030106, Stellenabbau
  • L04K01060404, Künstlerberuf
  • L04K07050801, fotografische Industrie
  • L05K0702040303, Berufsverband
  • L04K13020204, Lehre
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Berufsbildung ist gemäss Berufsbildungsgesetz in der Tat eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Dabei kommt es den Verbänden zu, die Inhalte der Ausbildungsangebote zu definieren: Sie wissen, welche Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind, sie bieten die entsprechenden Lehrstellen an und sie stehen für einen Anschluss mit entsprechenden Arbeitsplätzen ein.</p><p>Unser duales Berufsbildungssystem garantiert auf diese Weise qualitativ hochstehende, vom Markt nachgefragte Grundausbildungen. Davon profitieren auch die schulischen Vollzeitangebote der entsprechenden Berufe.</p><p>Im Falle des Fähigkeitszeugnisses Fotografin bzw. Fotograf sind die Trägerorganisationen - dazu gehört neben dem Verband der Schweizerischen Berufsfotografen auch die Vereinigung fotografischer Gestalter - nach ausführlicher Analyse zum Schluss gekommen, dass eine berufliche Grundbildung Fotografin/Fotograf den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes nicht mehr gerecht werde.</p><p>Mit der Digitaltechnik hat sich das wirtschaftliche Umfeld stark verändert. Das führte zu einer starken Abnahme der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. In der Schweiz werden im Durchschnitt pro Jahr weniger als zwanzig Lernende in Betrieben ausgebildet. In der Romandie traten 2003 drei, 2004 acht, 2005 zwei und 2006 neun Lernende eine betriebliche Grundbildung an. Zusätzlich werden jährlich rund 30 Lernende an das Centre d'enseignement professionnel de Vevey (CEPV) in verkürzte vollschulische Lehrgänge aufgenommen. Die meisten Neueintretenden der CEPV verfügen aber bereits über einen Berufs- oder einen Mittelschulabschluss und sind über 21 Jahre alt.</p><p>Die Trägerorganisationen haben daher eine Neupositionierung des Fotografenberufes als Fotodesignerin bzw. Fotodesigner auf der Tertiärstufe beschlossen. Zu dieser höheren Berufsbildung führen Grundbildungen aus verschiedenen Bereichen wie Fotofachfrau bzw. Fotofachmann, Polygrafin bzw. Polygraf oder Grafikerin bzw. Grafiker. In diesen Berufen werden die Ausbildungen unmittelbar im Anschluss an die obligatorische Schule angetreten. Ein Systemwechsel beim Fotografenberuf hat somit in Bezug auf den Lehrstellenmarkt für Schulabgängerinnen und -abgänger praktisch keine Auswirkungen.</p><p>1. Das schweizerische Berufsbildungssystem lebt von der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und davon, dass jeder Grundbildungsabschluss einen Anschluss hat. Wann der Zeitpunkt zu einer Neustrukturierung eines Berufsfeldes gekommen ist, ist Sache der Verbände und ihrer internen Verfahren. Der Bund führt anschliessend auf deren Antrag eine Anhörung bei den Kantonen und den betroffenen Kreisen über eine Aufhebung des entsprechenden Reglementes durch. Von einem Zwang zur Vernichtung eines existierenden Angebotes kann nicht die Rede sein. Die Anhörung im Fall des Fotografenberufes läuft noch bis Ende Mai 2008.</p><p>2. Die schweizerische Berufsbildung richtet sich am übergreifenden Interesse des Wirtschaftsraumes Schweiz aus. Regionalpolitische, objektive oder subjektive Spezifizitäten haben gemäss Berufsbildungsgesetz durchaus ihren Platz. Im Interesse der Arbeitsuchenden und der Arbeitsplätze können diese Ausprägungen aber nur innerhalb einer gesamtschweizerisch anerkannten Qualifikation stattfinden. Der vom Interpellanten zitierte Artikel 1 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes schreibt nicht nur die Verbundpartnerschaft fest. Er definiert auch die Aufgabe der Verbundpartner: "Sie streben ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung, insbesondere in zukunftsfähigen Berufsfeldern an."</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die deutschsprachige Mehrheit des Verbandes Schweizer Berufsfotografen will entgegen der Meinung ihrer nach wie vor ausbildenden Mitglieder (über 100 Mitglieder) aus der Westschweiz die Grundbildung (lehrdual und vollschulisch) mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis abschaffen. Stattdessen will der Verband nur noch eine Weiterbildung (Fotodesigner) anbieten. Er hat zu diesem Zweck dem Bund die Aufhebung der entsprechenden Verordnungen beantragt und gleichzeitig, ohne die entsprechende Vernehmlassung des Bundes zu dieser Frage abzuwarten, seine Mitglieder per Brief vom 1. Februar 2008 aufgefordert, keine Lehrlinge mehr anzustellen.</p><p>In einer Antwort auf eine Interpellation Recordon hat der Bundesrat am 7. September 2005 festgehalten, Reformen einzelner Berufsbildungswege seien nicht nur Sache des jeweiligen Berufsverbandes, sondern gemäss Artikel 1 des Berufsbildungsgesetzes auch insbesondere der Kantone und weiterer Sozialpartner.</p><p>1. Ist der Bundesrat in diesem Zusammenhang der Auffassung, es sei im Sinn der Zielsetzungen des Berufsbildungsgesetzes, wenn Berufsverbände per Mehrheitsbeschluss eine Minderheit von Arbeitgebern zwingen können, gegen ihren Willen zur Vernichtung eines existierenden Lehrstellenangebotes beizutragen?</p><p>2. Ist er der Auffassung, dass die Zusammenarbeit nach Artikel 1 des Berufsbildungsgesetzes dahingehend zu interpretieren ist, dass jeweils nur Mehrheitspositionen ausschlaggebend sind, oder sollen auch regionalpolitische, objektive oder subjektive Spezifizitäten ein ausreichendes Motiv sein, um ein Berufsbildungsangebot zu ermöglichen, das im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen entspricht?</p>
  • Vernichtung von Lehrstellen durch einen Berufsverband
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Berufsbildung ist gemäss Berufsbildungsgesetz in der Tat eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Dabei kommt es den Verbänden zu, die Inhalte der Ausbildungsangebote zu definieren: Sie wissen, welche Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind, sie bieten die entsprechenden Lehrstellen an und sie stehen für einen Anschluss mit entsprechenden Arbeitsplätzen ein.</p><p>Unser duales Berufsbildungssystem garantiert auf diese Weise qualitativ hochstehende, vom Markt nachgefragte Grundausbildungen. Davon profitieren auch die schulischen Vollzeitangebote der entsprechenden Berufe.</p><p>Im Falle des Fähigkeitszeugnisses Fotografin bzw. Fotograf sind die Trägerorganisationen - dazu gehört neben dem Verband der Schweizerischen Berufsfotografen auch die Vereinigung fotografischer Gestalter - nach ausführlicher Analyse zum Schluss gekommen, dass eine berufliche Grundbildung Fotografin/Fotograf den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes nicht mehr gerecht werde.</p><p>Mit der Digitaltechnik hat sich das wirtschaftliche Umfeld stark verändert. Das führte zu einer starken Abnahme der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. In der Schweiz werden im Durchschnitt pro Jahr weniger als zwanzig Lernende in Betrieben ausgebildet. In der Romandie traten 2003 drei, 2004 acht, 2005 zwei und 2006 neun Lernende eine betriebliche Grundbildung an. Zusätzlich werden jährlich rund 30 Lernende an das Centre d'enseignement professionnel de Vevey (CEPV) in verkürzte vollschulische Lehrgänge aufgenommen. Die meisten Neueintretenden der CEPV verfügen aber bereits über einen Berufs- oder einen Mittelschulabschluss und sind über 21 Jahre alt.</p><p>Die Trägerorganisationen haben daher eine Neupositionierung des Fotografenberufes als Fotodesignerin bzw. Fotodesigner auf der Tertiärstufe beschlossen. Zu dieser höheren Berufsbildung führen Grundbildungen aus verschiedenen Bereichen wie Fotofachfrau bzw. Fotofachmann, Polygrafin bzw. Polygraf oder Grafikerin bzw. Grafiker. In diesen Berufen werden die Ausbildungen unmittelbar im Anschluss an die obligatorische Schule angetreten. Ein Systemwechsel beim Fotografenberuf hat somit in Bezug auf den Lehrstellenmarkt für Schulabgängerinnen und -abgänger praktisch keine Auswirkungen.</p><p>1. Das schweizerische Berufsbildungssystem lebt von der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und davon, dass jeder Grundbildungsabschluss einen Anschluss hat. Wann der Zeitpunkt zu einer Neustrukturierung eines Berufsfeldes gekommen ist, ist Sache der Verbände und ihrer internen Verfahren. Der Bund führt anschliessend auf deren Antrag eine Anhörung bei den Kantonen und den betroffenen Kreisen über eine Aufhebung des entsprechenden Reglementes durch. Von einem Zwang zur Vernichtung eines existierenden Angebotes kann nicht die Rede sein. Die Anhörung im Fall des Fotografenberufes läuft noch bis Ende Mai 2008.</p><p>2. Die schweizerische Berufsbildung richtet sich am übergreifenden Interesse des Wirtschaftsraumes Schweiz aus. Regionalpolitische, objektive oder subjektive Spezifizitäten haben gemäss Berufsbildungsgesetz durchaus ihren Platz. Im Interesse der Arbeitsuchenden und der Arbeitsplätze können diese Ausprägungen aber nur innerhalb einer gesamtschweizerisch anerkannten Qualifikation stattfinden. Der vom Interpellanten zitierte Artikel 1 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes schreibt nicht nur die Verbundpartnerschaft fest. Er definiert auch die Aufgabe der Verbundpartner: "Sie streben ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung, insbesondere in zukunftsfähigen Berufsfeldern an."</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die deutschsprachige Mehrheit des Verbandes Schweizer Berufsfotografen will entgegen der Meinung ihrer nach wie vor ausbildenden Mitglieder (über 100 Mitglieder) aus der Westschweiz die Grundbildung (lehrdual und vollschulisch) mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis abschaffen. Stattdessen will der Verband nur noch eine Weiterbildung (Fotodesigner) anbieten. Er hat zu diesem Zweck dem Bund die Aufhebung der entsprechenden Verordnungen beantragt und gleichzeitig, ohne die entsprechende Vernehmlassung des Bundes zu dieser Frage abzuwarten, seine Mitglieder per Brief vom 1. Februar 2008 aufgefordert, keine Lehrlinge mehr anzustellen.</p><p>In einer Antwort auf eine Interpellation Recordon hat der Bundesrat am 7. September 2005 festgehalten, Reformen einzelner Berufsbildungswege seien nicht nur Sache des jeweiligen Berufsverbandes, sondern gemäss Artikel 1 des Berufsbildungsgesetzes auch insbesondere der Kantone und weiterer Sozialpartner.</p><p>1. Ist der Bundesrat in diesem Zusammenhang der Auffassung, es sei im Sinn der Zielsetzungen des Berufsbildungsgesetzes, wenn Berufsverbände per Mehrheitsbeschluss eine Minderheit von Arbeitgebern zwingen können, gegen ihren Willen zur Vernichtung eines existierenden Lehrstellenangebotes beizutragen?</p><p>2. Ist er der Auffassung, dass die Zusammenarbeit nach Artikel 1 des Berufsbildungsgesetzes dahingehend zu interpretieren ist, dass jeweils nur Mehrheitspositionen ausschlaggebend sind, oder sollen auch regionalpolitische, objektive oder subjektive Spezifizitäten ein ausreichendes Motiv sein, um ein Berufsbildungsangebot zu ermöglichen, das im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen entspricht?</p>
    • Vernichtung von Lehrstellen durch einen Berufsverband

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