Lockerung der Lex Koller. Ausnahme der Weiterverkäufe vom Geltungsbereich

ShortId
08.3230
Id
20083230
Updated
14.11.2025 07:11
Language
de
Title
Lockerung der Lex Koller. Ausnahme der Weiterverkäufe vom Geltungsbereich
AdditionalIndexing
2846;Auslegung des Rechts;Grundstückerwerb durch Ausländer/innen;Wiederverkauf;Gesetz
1
  • L05K0102040301, Grundstückerwerb durch Ausländer/innen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L06K070101020110, Wiederverkauf
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im März 2008 hat der Nationalrat die Aufhebung der Lex Koller wuchtig abgelehnt. Trotz dieses Entscheids müssen die anachronistischen Bestimmungen aus diesem Gesetz entfernt werden. Angesichts der verhärteten politischen Fronten in diesem Dossier ist es wichtig, die Vorschriften so rasch wie möglich pragmatisch zu lockern. Der Weiterverkauf von Grundstücken, die sich im Besitz von Schweizerinnen und Schweizer befinden, an Personen im Ausland hat keine Auswirkungen auf den verfügbaren Boden und damit keinen Bezug zum Zweck des Gesetzes. Es spricht also nichts dagegen, diese Weiterverkäufe aus dem Geltungsbereich zu streichen. Diese punktuelle Lockerung wäre eine für die Mehrheit tragbare Lösung. Zudem gäbe sie dem Tourismussektor in den Bergregionen einen Anreiz, ältere Objekte zu renovieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit Botschaft vom 4. Juli 2007 die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, der sogenannten Lex Koller. Die Aufhebung müsse aber von flankierenden raumplanerischen Massnahmen begleitet sein, damit der Zweitwohnungsbau in geordnete Bahnen gelenkt werden kann. Der Nationalrat lehnte kürzlich die Vorlage nicht grundsätzlich ab, sondern beschloss deren Rückweisung an den Bundesrat zur Prüfung von griffigeren als die vorgeschlagenen Massnahmen zur Lösung der Zweitwohnungsproblematik und von Massnahmen gegen die Bodenspekulation. Der Zweitrat hat sich aber noch nicht mit der Vorlage beschäftigt. Deshalb erachtet es der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll, dem Parlament zusätzlich noch eine Vorlage zu einer Lockerung der Lex Koller zu unterbreiten. Eine Lockerung nach dem Wortlaut der Motion wäre zudem kaum möglich, ohne den Kern des Gesetzes zu treffen und damit faktisch dessen Aufhebung herbeizuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision der Lex Koller folgenden Inhalts zu unterbreiten: Der Weiterverkauf von Grundstücken von Schweizerinnen und Schweizern an Personen im Ausland soll vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden.</p>
  • Lockerung der Lex Koller. Ausnahme der Weiterverkäufe vom Geltungsbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im März 2008 hat der Nationalrat die Aufhebung der Lex Koller wuchtig abgelehnt. Trotz dieses Entscheids müssen die anachronistischen Bestimmungen aus diesem Gesetz entfernt werden. Angesichts der verhärteten politischen Fronten in diesem Dossier ist es wichtig, die Vorschriften so rasch wie möglich pragmatisch zu lockern. Der Weiterverkauf von Grundstücken, die sich im Besitz von Schweizerinnen und Schweizer befinden, an Personen im Ausland hat keine Auswirkungen auf den verfügbaren Boden und damit keinen Bezug zum Zweck des Gesetzes. Es spricht also nichts dagegen, diese Weiterverkäufe aus dem Geltungsbereich zu streichen. Diese punktuelle Lockerung wäre eine für die Mehrheit tragbare Lösung. Zudem gäbe sie dem Tourismussektor in den Bergregionen einen Anreiz, ältere Objekte zu renovieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit Botschaft vom 4. Juli 2007 die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, der sogenannten Lex Koller. Die Aufhebung müsse aber von flankierenden raumplanerischen Massnahmen begleitet sein, damit der Zweitwohnungsbau in geordnete Bahnen gelenkt werden kann. Der Nationalrat lehnte kürzlich die Vorlage nicht grundsätzlich ab, sondern beschloss deren Rückweisung an den Bundesrat zur Prüfung von griffigeren als die vorgeschlagenen Massnahmen zur Lösung der Zweitwohnungsproblematik und von Massnahmen gegen die Bodenspekulation. Der Zweitrat hat sich aber noch nicht mit der Vorlage beschäftigt. Deshalb erachtet es der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll, dem Parlament zusätzlich noch eine Vorlage zu einer Lockerung der Lex Koller zu unterbreiten. Eine Lockerung nach dem Wortlaut der Motion wäre zudem kaum möglich, ohne den Kern des Gesetzes zu treffen und damit faktisch dessen Aufhebung herbeizuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision der Lex Koller folgenden Inhalts zu unterbreiten: Der Weiterverkauf von Grundstücken von Schweizerinnen und Schweizern an Personen im Ausland soll vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden.</p>
    • Lockerung der Lex Koller. Ausnahme der Weiterverkäufe vom Geltungsbereich

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