Ilisu-Staudamm. Wie steht es mit den Auflagen?
- ShortId
-
08.3231
- Id
-
20083231
- Updated
-
27.07.2023 20:37
- Language
-
de
- Title
-
Ilisu-Staudamm. Wie steht es mit den Auflagen?
- AdditionalIndexing
-
08;Umsiedlung;Wasserkraftwerk;Bewilligung;Rechtsschutz;Türkei;Exportrisikoversicherung;Durchführung eines Projektes;Rechtssicherheit;Informationsverbreitung;Denkmalpflege;Umweltverträglichkeit
- 1
-
- L04K03010508, Türkei
- L04K17030202, Wasserkraftwerk
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K0806010102, Bewilligung
- L04K05030207, Rechtssicherheit
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L05K0108031001, Umsiedlung
- L03K050402, Rechtsschutz
- L05K0701030304, Exportrisikoversicherung
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K01060302, Denkmalpflege
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die schweizerischen, österreichischen und deutschen Exportversicherungen hatten im März 2007 eine grosse Zahl von Auflagen in den Bereichen Umsiedlung, Umwelt- und Kulturgüterschutz an ihre Bürgschaften für den Ilisu-Staudamm geknüpft. </p><p>Im Dezember 2007 wurde die Umsetzung der Auflagen vor Ort von internationalen Experten überprüft. Die Experten kommen für alle drei Bereiche - Umsiedlung, Kultur und Umwelt - zu ähnlichen alarmierenden Ergebnissen. Seit März wurden keine der erforderlichen Auflagen umgesetzt. Die türkische Dammbaubehörde in Ankara hat weder die andern involvierten Behörden über die Auflagen instruiert noch die erforderlichen grundlegenden Daten, Dokumente und Kostenvoranschläge geliefert und auch nicht die geforderte Organisation zur Projektdurchführung aufgebaut. Die Experten rechnen mit mindestens zwei Jahren Bauverzögerungen.</p><p>Dem Vernehmen nach verhandelt die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Serv) demnächst noch einmal mit Ankara über die Umsetzung der Auflagen.</p>
- <p>Im Dezember 2006 hatte der Bundesrat eine grundsätzliche Versicherungszusage für den Anteil der Schweizer Exportwirtschaft am Bau des Ilisu-Wasserkraftwerkes ausgestellt. Zugleich hatte er die Ausstellung der endgültigen Versicherung von der vorherigen Festlegung ergänzender flankierender Massnahmen abhängig gemacht.</p><p>Im März 2007 hatte der Bundesrat aufgrund von Expertenberichten festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung der endgültigen Versicherungen erfüllt waren, und die Serv deshalb angewiesen, die endgültigen Exportrisikoversicherungen auszustellen. </p><p>Die Umsetzung der verbleibenden rund 150 flankierenden Massnahmen in den Bereichen Umsiedlungen, Umwelt, Kulturgüter werden von einem unabhängigen Expertenkomitee überwacht. Anlässlich einer ersten Überprüfung vor Ort im Dezember 2007 stellte das Komitee fest, dass die vereinbarten Massnahmen bisher nur teilweise umgesetzt werden bzw. worden sind.</p><p>1. Der Bundesrat hat die vom Expertenkomitee vorgenommene Beurteilung der Umsetzung der flankierenden Massnahmen mit Beunruhigung zur Kenntnis genommen. Er erwartet vom türkischen Wasserbauamt, dass es die Feststellungen des Expertenkomitees ernst nimmt und die Empfehlungen ohne Verzug umsetzt.</p><p>2. Die Berichte des Expertenkomitees werden auf der Projektwebsite (www.ilisu-wasserkraftwerk.com) veröffentlicht. Es finden keine Nachverhandlungen über die Substanz der getroffenen Abmachungen statt; hingegen haben die Exportversicherer Schritte unternommen, um das Projekt wieder in Einklang mit den Vereinbarungen zu bringen. </p><p>3. Im März 2008 haben Vertreter der Exportkreditversicherer in Ankara die von den Experten festgestellten Defizite sowie die Empfehlungen zu deren Behebung mit dem Bauherrn und den Lieferanten besprochen. Zudem haben die drei Exportkreditversicherer den türkischen Behörden am 7. April 2008 in einem Schreiben gemeinsam klargemacht, dass in Bezug auf die Substanz der getroffenen Abmachungen kein Verhandlungsspielraum besteht. Für die Umsetzung der Berichtigungsmassnahmen wurde eine Frist bis zum 30. April 2008 angesetzt.</p><p>Gleichzeitig informierten die Exportversicherer das Lieferantenkonsortium formell über die Nichterfüllung der flankierenden Massnahmen. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, bei ungenutztem Verstreichen der genannten Frist eine sogenannte Environmental Failure Notice auszusprechen. Der so angestossene Prozess kann in letzter Konsequenz zur Kündigung der zugrundeliegenden Lieferverträge sowie zur vorzeitigen Rückzahlung der gewährten Bankkredite und damit zum Abbruch des Projekts unter Beteiligung der schweizerischen, deutschen und österreichischen Lieferanten führen.</p><p>Ende April haben die türkischen Behörden fristgerecht eine Reihe von Dokumenten eingereicht, die Informationen zu den offenen Fragen enthalten. Die Exportkreditversicherer sind daran, die Erfüllung der Auflagen mit Unterstützung der Experten zu prüfen und zu bewerten. Sie werden in den nächsten Wochen das weitere Vorgehen in enger Koordination und Abstimmung untereinander sowie mit ihren jeweiligen Aufsichtsbehörden bestimmen. Anlässlich ihres Treffens von Mitte Mai haben zudem die Wirtschaftsminister Österreichs, Deutschlands und der Schweiz ihre gemeinsame Besorgnis über die schleppende Umsetzung der Auflagen geäussert. Da es sich beim Ilisu-Wasserkraftwerk um ein Exportgeschäft von besonderer Tragweite handelt, kann der Bundesrat gemäss Artikel 34 Serv-Gesetz der Serv jederzeit Anweisungen über die Versicherung dieses Geschäfts erteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie schätzt er die Situation bezüglich der Umsetzung der Auflagen beim Bau des Ilisu-Staudamms ein? </p><p>2. Wird er bestrebt sein, die Resultate der Untersuchungen betreffend die Umsetzung und die Resultate der Nachverhandlung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? </p><p>3. Welche Massnahmen sieht er vor, wenn die Auflagen des Assessmentprotokolls nicht eingehalten werden?</p>
- Ilisu-Staudamm. Wie steht es mit den Auflagen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die schweizerischen, österreichischen und deutschen Exportversicherungen hatten im März 2007 eine grosse Zahl von Auflagen in den Bereichen Umsiedlung, Umwelt- und Kulturgüterschutz an ihre Bürgschaften für den Ilisu-Staudamm geknüpft. </p><p>Im Dezember 2007 wurde die Umsetzung der Auflagen vor Ort von internationalen Experten überprüft. Die Experten kommen für alle drei Bereiche - Umsiedlung, Kultur und Umwelt - zu ähnlichen alarmierenden Ergebnissen. Seit März wurden keine der erforderlichen Auflagen umgesetzt. Die türkische Dammbaubehörde in Ankara hat weder die andern involvierten Behörden über die Auflagen instruiert noch die erforderlichen grundlegenden Daten, Dokumente und Kostenvoranschläge geliefert und auch nicht die geforderte Organisation zur Projektdurchführung aufgebaut. Die Experten rechnen mit mindestens zwei Jahren Bauverzögerungen.</p><p>Dem Vernehmen nach verhandelt die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Serv) demnächst noch einmal mit Ankara über die Umsetzung der Auflagen.</p>
- <p>Im Dezember 2006 hatte der Bundesrat eine grundsätzliche Versicherungszusage für den Anteil der Schweizer Exportwirtschaft am Bau des Ilisu-Wasserkraftwerkes ausgestellt. Zugleich hatte er die Ausstellung der endgültigen Versicherung von der vorherigen Festlegung ergänzender flankierender Massnahmen abhängig gemacht.</p><p>Im März 2007 hatte der Bundesrat aufgrund von Expertenberichten festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung der endgültigen Versicherungen erfüllt waren, und die Serv deshalb angewiesen, die endgültigen Exportrisikoversicherungen auszustellen. </p><p>Die Umsetzung der verbleibenden rund 150 flankierenden Massnahmen in den Bereichen Umsiedlungen, Umwelt, Kulturgüter werden von einem unabhängigen Expertenkomitee überwacht. Anlässlich einer ersten Überprüfung vor Ort im Dezember 2007 stellte das Komitee fest, dass die vereinbarten Massnahmen bisher nur teilweise umgesetzt werden bzw. worden sind.</p><p>1. Der Bundesrat hat die vom Expertenkomitee vorgenommene Beurteilung der Umsetzung der flankierenden Massnahmen mit Beunruhigung zur Kenntnis genommen. Er erwartet vom türkischen Wasserbauamt, dass es die Feststellungen des Expertenkomitees ernst nimmt und die Empfehlungen ohne Verzug umsetzt.</p><p>2. Die Berichte des Expertenkomitees werden auf der Projektwebsite (www.ilisu-wasserkraftwerk.com) veröffentlicht. Es finden keine Nachverhandlungen über die Substanz der getroffenen Abmachungen statt; hingegen haben die Exportversicherer Schritte unternommen, um das Projekt wieder in Einklang mit den Vereinbarungen zu bringen. </p><p>3. Im März 2008 haben Vertreter der Exportkreditversicherer in Ankara die von den Experten festgestellten Defizite sowie die Empfehlungen zu deren Behebung mit dem Bauherrn und den Lieferanten besprochen. Zudem haben die drei Exportkreditversicherer den türkischen Behörden am 7. April 2008 in einem Schreiben gemeinsam klargemacht, dass in Bezug auf die Substanz der getroffenen Abmachungen kein Verhandlungsspielraum besteht. Für die Umsetzung der Berichtigungsmassnahmen wurde eine Frist bis zum 30. April 2008 angesetzt.</p><p>Gleichzeitig informierten die Exportversicherer das Lieferantenkonsortium formell über die Nichterfüllung der flankierenden Massnahmen. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, bei ungenutztem Verstreichen der genannten Frist eine sogenannte Environmental Failure Notice auszusprechen. Der so angestossene Prozess kann in letzter Konsequenz zur Kündigung der zugrundeliegenden Lieferverträge sowie zur vorzeitigen Rückzahlung der gewährten Bankkredite und damit zum Abbruch des Projekts unter Beteiligung der schweizerischen, deutschen und österreichischen Lieferanten führen.</p><p>Ende April haben die türkischen Behörden fristgerecht eine Reihe von Dokumenten eingereicht, die Informationen zu den offenen Fragen enthalten. Die Exportkreditversicherer sind daran, die Erfüllung der Auflagen mit Unterstützung der Experten zu prüfen und zu bewerten. Sie werden in den nächsten Wochen das weitere Vorgehen in enger Koordination und Abstimmung untereinander sowie mit ihren jeweiligen Aufsichtsbehörden bestimmen. Anlässlich ihres Treffens von Mitte Mai haben zudem die Wirtschaftsminister Österreichs, Deutschlands und der Schweiz ihre gemeinsame Besorgnis über die schleppende Umsetzung der Auflagen geäussert. Da es sich beim Ilisu-Wasserkraftwerk um ein Exportgeschäft von besonderer Tragweite handelt, kann der Bundesrat gemäss Artikel 34 Serv-Gesetz der Serv jederzeit Anweisungen über die Versicherung dieses Geschäfts erteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie schätzt er die Situation bezüglich der Umsetzung der Auflagen beim Bau des Ilisu-Staudamms ein? </p><p>2. Wird er bestrebt sein, die Resultate der Untersuchungen betreffend die Umsetzung und die Resultate der Nachverhandlung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? </p><p>3. Welche Massnahmen sieht er vor, wenn die Auflagen des Assessmentprotokolls nicht eingehalten werden?</p>
- Ilisu-Staudamm. Wie steht es mit den Auflagen?
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