Erfolgreiche Personenfreizügigkeit mit Aus- und Weiterbildungsoffensive

ShortId
08.3234
Id
20083234
Updated
28.07.2023 08:20
Language
de
Title
Erfolgreiche Personenfreizügigkeit mit Aus- und Weiterbildungsoffensive
AdditionalIndexing
32;2811;Ausländer/in;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Ausländerbildung;Weiterbildung;Berufswanderung;Fremdarbeiter/in;berufliche Bildung;Erwachsenenbildung
1
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K01080302, Berufswanderung
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L04K13030201, Ausländerbildung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Es ist das erklärte Ziel von Bund und Kantonen, möglichst alle in der Schweiz lebenden Personen zu integrieren, sie für den Arbeitsmarkt zu befähigen und ihnen wo immer möglich eine Qualifizierung zumindest auf der Sekundarstufe II zu verschaffen. Die entsprechenden arbeitsmarktlichen Massnahmen und die Angebote der Berufsbildung stehen grundsätzlich allen schweizerischen und ausländischen Personen offen.</p><p>Die von der Motion angesprochenen Fragen der Aus- und Weiterbildung sind weniger eine Folge des Freizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union als der Immigrationsströme insgesamt: Der vierte Observatoriumsbericht zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU zeigt, dass der Trend zur Zuwanderung von hoch qualifizierten Arbeitskräften durch die Personenfreizügigkeit gestützt wurde. Bei den zwischen dem 1. Juni 2002 und dem 31. Dezember 2007 neu zugewanderten Arbeitskräften verfügten rund 50 Prozent über eine Hochschulausbildung und weitere 30 Prozent über eine Ausbildung auf dem Niveau der Sekundarstufe II.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Immigration und der damit verbundenen Probleme bewusst. Er hat im August 2007 einen umfassenden Bericht mit einem Massnahmenplan zur Integrationsförderungspolitik verabschiedet. Dieser Plan enthält ein Paket verschiedener Massnahmen zur gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Integration, in erster Linie in den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeit. Die Umsetzung ist im Gang. Weitere Massnahmen sind nach Auffassung des Bundesrates zurzeit nicht erforderlich. </p><p>Was berufliche Nachholbildungen betrifft, so sieht das neue Berufsbildungsgesetz bereits erweiterte Möglichkeiten vor, namentlich individuelle Verfahren zur Anerkennung bereits erreichter beruflicher Erfahrungen. Zudem haben die Kantone den Auftrag, für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zu sorgen, die es den Ratsuchenden ermöglicht, nach ihren Fähigkeiten und Neigungen unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Arbeitswelt Berufs-, Studien- und Laufbahnentscheide zu fällen.</p><p>In Bezug auf die Inhalte eines möglichen Weiterbildungsgesetzes sind vertiefte Abklärungen im Gang. Diese erfolgen im Rahmen einer verwaltungsinternen Analyse der Weiterbildungspolitik, die der Bundesrat am 30. Januar 2008 in Auftrag gegeben hat.</p><p>Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Sollte der Erstrat die Motion überweisen, wird der Bundesrat im Zweitrat die Abänderung in einen Prüfungsauftrag beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Im Hinblick auf eine auch längerfristig erfolgreiche Umsetzung der Personenfreizügigkeit wird der Bundesrat beauftragt, Aus- und Weiterbildungsanstrengungen in den folgenden Bereichen vorzusehen:</p><p>1. Ausbau des Weiterbildungssystems für alle mit dem Ziel einer Berufsqualifikation für Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer (Ausbau des 4. Kapitels "Berufsorientierte Weiterbildung" im BBG vom 13. Dezember 2002);</p><p>2. spezielle Anstrengungen für eine nachholende berufliche Ausbildung für ungelernte Immigrantinnen und Immigranten (Zuweisung zur Berufsberatung, Case Management und Coaching durch Betreuungspersonen) sowie für eine nachholende Bildung für ausländische Frauen (Sprachbildung, Zivilrechte); </p><p>3. dazu soll insbesondere das vorgesehene Gesetz über die Weiterbildung vorangetrieben werden (Art. 64a der Bundesverfassung).</p>
  • Erfolgreiche Personenfreizügigkeit mit Aus- und Weiterbildungsoffensive
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20080029
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist das erklärte Ziel von Bund und Kantonen, möglichst alle in der Schweiz lebenden Personen zu integrieren, sie für den Arbeitsmarkt zu befähigen und ihnen wo immer möglich eine Qualifizierung zumindest auf der Sekundarstufe II zu verschaffen. Die entsprechenden arbeitsmarktlichen Massnahmen und die Angebote der Berufsbildung stehen grundsätzlich allen schweizerischen und ausländischen Personen offen.</p><p>Die von der Motion angesprochenen Fragen der Aus- und Weiterbildung sind weniger eine Folge des Freizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union als der Immigrationsströme insgesamt: Der vierte Observatoriumsbericht zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU zeigt, dass der Trend zur Zuwanderung von hoch qualifizierten Arbeitskräften durch die Personenfreizügigkeit gestützt wurde. Bei den zwischen dem 1. Juni 2002 und dem 31. Dezember 2007 neu zugewanderten Arbeitskräften verfügten rund 50 Prozent über eine Hochschulausbildung und weitere 30 Prozent über eine Ausbildung auf dem Niveau der Sekundarstufe II.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Immigration und der damit verbundenen Probleme bewusst. Er hat im August 2007 einen umfassenden Bericht mit einem Massnahmenplan zur Integrationsförderungspolitik verabschiedet. Dieser Plan enthält ein Paket verschiedener Massnahmen zur gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Integration, in erster Linie in den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeit. Die Umsetzung ist im Gang. Weitere Massnahmen sind nach Auffassung des Bundesrates zurzeit nicht erforderlich. </p><p>Was berufliche Nachholbildungen betrifft, so sieht das neue Berufsbildungsgesetz bereits erweiterte Möglichkeiten vor, namentlich individuelle Verfahren zur Anerkennung bereits erreichter beruflicher Erfahrungen. Zudem haben die Kantone den Auftrag, für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zu sorgen, die es den Ratsuchenden ermöglicht, nach ihren Fähigkeiten und Neigungen unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Arbeitswelt Berufs-, Studien- und Laufbahnentscheide zu fällen.</p><p>In Bezug auf die Inhalte eines möglichen Weiterbildungsgesetzes sind vertiefte Abklärungen im Gang. Diese erfolgen im Rahmen einer verwaltungsinternen Analyse der Weiterbildungspolitik, die der Bundesrat am 30. Januar 2008 in Auftrag gegeben hat.</p><p>Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Sollte der Erstrat die Motion überweisen, wird der Bundesrat im Zweitrat die Abänderung in einen Prüfungsauftrag beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Im Hinblick auf eine auch längerfristig erfolgreiche Umsetzung der Personenfreizügigkeit wird der Bundesrat beauftragt, Aus- und Weiterbildungsanstrengungen in den folgenden Bereichen vorzusehen:</p><p>1. Ausbau des Weiterbildungssystems für alle mit dem Ziel einer Berufsqualifikation für Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer (Ausbau des 4. Kapitels "Berufsorientierte Weiterbildung" im BBG vom 13. Dezember 2002);</p><p>2. spezielle Anstrengungen für eine nachholende berufliche Ausbildung für ungelernte Immigrantinnen und Immigranten (Zuweisung zur Berufsberatung, Case Management und Coaching durch Betreuungspersonen) sowie für eine nachholende Bildung für ausländische Frauen (Sprachbildung, Zivilrechte); </p><p>3. dazu soll insbesondere das vorgesehene Gesetz über die Weiterbildung vorangetrieben werden (Art. 64a der Bundesverfassung).</p>
    • Erfolgreiche Personenfreizügigkeit mit Aus- und Weiterbildungsoffensive

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