Finanzmarktaufsicht
- ShortId
-
08.3237
- Id
-
20083237
- Updated
-
27.07.2023 20:59
- Language
-
de
- Title
-
Finanzmarktaufsicht
- AdditionalIndexing
-
24;Kontrolle;Evaluation;Finanzmarkt
- 1
-
- L03K110601, Finanzmarkt
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die gegenwärtige Situation auf den Finanzmärkten lässt das Gefühl aufkommen, dass die Eidgenössische Bankenkommission nicht über die Mittel verfügt, die sie bräuchte, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Die Lage ist deshalb einer Evaluation zu unterziehen. Falls sich dadurch das Gefühl bewahrheitet, sollte die Aufstockung des Personalbestands geplant und das dualistische Aufsichtssystem unter dem Aspekt der Wirksamkeit, der Transparenz und der Unabhängigkeit analysiert werden. Die Finma muss so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben erfüllen kann. So könnte der Informationsaustausch ergänzt werden durch eine gemeinsame Weiterbildung über die Konstruktion neuer Finanzprodukte.</p>
- <p>Die Finanzmarktaufsicht in der Schweiz steht derzeit vor einem grösseren Umbruch: Am 1. Januar 2009 wird das Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag) vollständig in Kraft gesetzt und die künftige Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ihren Betrieb aufnehmen. In der Finma werden die drei Behörden Eidgenössische Bankenkommission (EBK), Bundesamt für Privatversicherungen und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengeführt. Ziel des Finmag ist es, die institutionelle Struktur der Finanzmarktaufsicht in der Schweiz zu stärken: Die Finma, welche als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert ist, wird über funktionelle, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit verfügen. Damit wird sie in die Lage versetzt, selbstständig über ihr Budget und insbesondere über ihren Personalbestand zu entscheiden. Sie verfügt somit bereits über optimale Voraussetzungen, um auf Veränderungen auf den Finanzmärkten zu reagieren und ihre Ressourcen effizient auf ihre Aufsichtsaufgaben auszurichten.</p><p>Die Finma wird bei ihrer Aufsicht teilweise auf die Prüfungen der Prüfgesellschaften bei Beaufsichtigten abstellen (sogenanntes dualistisches Aufsichtssystem). Aus der Sicht des Bundesrates besteht derzeit kein Bedarf, dieses Aufsichtssystem auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat das dualistische Aufsichtssystem im 2002 im Rahmen einer umfassenden Evaluation des Schweizer Finanzsektors einer vertieften Überprüfung unterzogen. Für den IWF hat sich dieses Aufsichtssystem in der Schweiz bewährt. Er erachtet es als angemessen, weil es erlaubt, mehr Ressourcen für die Aufsicht zu mobilisieren. Indes hielt der IWF die Einführung einer systematischen Qualitätskontrolle sowie gemeinsame Vor-Ort-Prüfungen der Aufsichtsbehörde mit den Prüfgesellschaften für notwendig. Die bisherige Praxis der EBK sowie das Finmag setzen diese Empfehlungen des IWF um. Was die Grossbankenaufsicht betrifft, ist zudem festzuhalten, dass die Grossbanken nicht nur durch Prüfgesellschaften geprüft werden, sondern dass die Abteilung Grossbanken der EBK auch direkte Prüfhandlungen vornimmt. Bei der Aufsicht über die Grossbanken kommt damit sowohl das dualistische als auch das direkte Aufsichtssystem zur Anwendung.</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass derzeit kein Bedarf für Massnahmen des Bundesrates oder des Parlamentes besteht. Die Hauptanliegen der Motion sind bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat, noch einmal zu prüfen, ob die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) als Finanzmarktaufsichtsbehörde nicht ausgebaut werden muss, und, falls ja, die notwendigen Massnahmen vorzuschlagen.</p>
- Finanzmarktaufsicht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die gegenwärtige Situation auf den Finanzmärkten lässt das Gefühl aufkommen, dass die Eidgenössische Bankenkommission nicht über die Mittel verfügt, die sie bräuchte, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Die Lage ist deshalb einer Evaluation zu unterziehen. Falls sich dadurch das Gefühl bewahrheitet, sollte die Aufstockung des Personalbestands geplant und das dualistische Aufsichtssystem unter dem Aspekt der Wirksamkeit, der Transparenz und der Unabhängigkeit analysiert werden. Die Finma muss so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben erfüllen kann. So könnte der Informationsaustausch ergänzt werden durch eine gemeinsame Weiterbildung über die Konstruktion neuer Finanzprodukte.</p>
- <p>Die Finanzmarktaufsicht in der Schweiz steht derzeit vor einem grösseren Umbruch: Am 1. Januar 2009 wird das Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag) vollständig in Kraft gesetzt und die künftige Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ihren Betrieb aufnehmen. In der Finma werden die drei Behörden Eidgenössische Bankenkommission (EBK), Bundesamt für Privatversicherungen und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengeführt. Ziel des Finmag ist es, die institutionelle Struktur der Finanzmarktaufsicht in der Schweiz zu stärken: Die Finma, welche als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert ist, wird über funktionelle, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit verfügen. Damit wird sie in die Lage versetzt, selbstständig über ihr Budget und insbesondere über ihren Personalbestand zu entscheiden. Sie verfügt somit bereits über optimale Voraussetzungen, um auf Veränderungen auf den Finanzmärkten zu reagieren und ihre Ressourcen effizient auf ihre Aufsichtsaufgaben auszurichten.</p><p>Die Finma wird bei ihrer Aufsicht teilweise auf die Prüfungen der Prüfgesellschaften bei Beaufsichtigten abstellen (sogenanntes dualistisches Aufsichtssystem). Aus der Sicht des Bundesrates besteht derzeit kein Bedarf, dieses Aufsichtssystem auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat das dualistische Aufsichtssystem im 2002 im Rahmen einer umfassenden Evaluation des Schweizer Finanzsektors einer vertieften Überprüfung unterzogen. Für den IWF hat sich dieses Aufsichtssystem in der Schweiz bewährt. Er erachtet es als angemessen, weil es erlaubt, mehr Ressourcen für die Aufsicht zu mobilisieren. Indes hielt der IWF die Einführung einer systematischen Qualitätskontrolle sowie gemeinsame Vor-Ort-Prüfungen der Aufsichtsbehörde mit den Prüfgesellschaften für notwendig. Die bisherige Praxis der EBK sowie das Finmag setzen diese Empfehlungen des IWF um. Was die Grossbankenaufsicht betrifft, ist zudem festzuhalten, dass die Grossbanken nicht nur durch Prüfgesellschaften geprüft werden, sondern dass die Abteilung Grossbanken der EBK auch direkte Prüfhandlungen vornimmt. Bei der Aufsicht über die Grossbanken kommt damit sowohl das dualistische als auch das direkte Aufsichtssystem zur Anwendung.</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass derzeit kein Bedarf für Massnahmen des Bundesrates oder des Parlamentes besteht. Die Hauptanliegen der Motion sind bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat, noch einmal zu prüfen, ob die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) als Finanzmarktaufsichtsbehörde nicht ausgebaut werden muss, und, falls ja, die notwendigen Massnahmen vorzuschlagen.</p>
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