Fluglärmimmissionen. Entschädigung nachbarrechtlicher Abwehransprüche

ShortId
08.3240
Id
20083240
Updated
25.06.2025 00:13
Language
de
Title
Fluglärmimmissionen. Entschädigung nachbarrechtlicher Abwehransprüche
AdditionalIndexing
48;2846;12;Flughafen;Lärmbelästigung;Entschädigung;Enteignung;Immobilieneigentum;Lärm;Luftverkehr
1
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L04K18040101, Flughafen
  • L04K05070109, Immobilieneigentum
  • L04K06020105, Lärm
  • L04K05070108, Enteignung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass sich eine interdepartementale Arbeitsgruppe der Fragen im Zusammenhang mit der Entschädigung für die Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche gegen übermässige (Lärm-)Immissionen aus Infrastrukturanlagen in Bundeskompetenz angenommen hat. Die Kommission fordert den Bundesrat ausdrücklich auf, die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe in die Umsetzung der Motion einzubeziehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass die UREK-S Nichteintreten auf die vom Nationalrat in Erfüllung der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler 02.418, "Fluglärm. Verfahrensgarantien", beschlossene Vorlage zur Änderung des Enteignungs- und des Luftfahrtgesetzes beantragt. Dies entspricht seiner Stellungnahme vom 29. August 2007 (BBl 2007 6431). Die Kommissionsmotion übernimmt zentrale Anliegen im Eventualantrag in dieser Stellungnahme, weshalb sich der Bundesrat mit der Motion einverstanden erklären kann.</p><p>Die Umsetzung der Motion soll gemäss der Begründung nicht ausschliesslich auf Verfahrensfragen beschränkt sein, sondern auch Verbesserungen im materiellen Recht ermöglichen soll. Die interdepartementale Arbeitsgruppe Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche prüft, ob bei Lärmimmissionsenteignungen eine Revision des Enteignungsrechtes erforderlich ist oder ob eine grundsätzliche Neuordnung der Enteignung aufgrund von Lärmimmissionen vorzunehmen wäre. Der Bundesrat begrüsst die politische Unterstützung dieser Arbeiten und wird deren Ergebnisse in die Umsetzung der Motion einfliessen lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen zu unterbreiten, damit die Rechtslage für Entschädigungen nachbarrechtlicher Abwehransprüche wegen übermässiger Fluglärmimmissionen verbessert werden kann.</p><p>Es soll insbesondere sichergestellt werden, dass Betriebsreglementsänderungen von Flughäfen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung im koordinierten Verfahren der enteignungsrechtlichen Beurteilung zugeführt werden.</p><p>Nach bisherigem Recht verjährte Forderungen sollen vom koordinierten Verfahren ausgeschlossen werden.</p>
  • Fluglärmimmissionen. Entschädigung nachbarrechtlicher Abwehransprüche
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20170044
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass sich eine interdepartementale Arbeitsgruppe der Fragen im Zusammenhang mit der Entschädigung für die Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche gegen übermässige (Lärm-)Immissionen aus Infrastrukturanlagen in Bundeskompetenz angenommen hat. Die Kommission fordert den Bundesrat ausdrücklich auf, die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe in die Umsetzung der Motion einzubeziehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass die UREK-S Nichteintreten auf die vom Nationalrat in Erfüllung der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler 02.418, "Fluglärm. Verfahrensgarantien", beschlossene Vorlage zur Änderung des Enteignungs- und des Luftfahrtgesetzes beantragt. Dies entspricht seiner Stellungnahme vom 29. August 2007 (BBl 2007 6431). Die Kommissionsmotion übernimmt zentrale Anliegen im Eventualantrag in dieser Stellungnahme, weshalb sich der Bundesrat mit der Motion einverstanden erklären kann.</p><p>Die Umsetzung der Motion soll gemäss der Begründung nicht ausschliesslich auf Verfahrensfragen beschränkt sein, sondern auch Verbesserungen im materiellen Recht ermöglichen soll. Die interdepartementale Arbeitsgruppe Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche prüft, ob bei Lärmimmissionsenteignungen eine Revision des Enteignungsrechtes erforderlich ist oder ob eine grundsätzliche Neuordnung der Enteignung aufgrund von Lärmimmissionen vorzunehmen wäre. Der Bundesrat begrüsst die politische Unterstützung dieser Arbeiten und wird deren Ergebnisse in die Umsetzung der Motion einfliessen lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen zu unterbreiten, damit die Rechtslage für Entschädigungen nachbarrechtlicher Abwehransprüche wegen übermässiger Fluglärmimmissionen verbessert werden kann.</p><p>Es soll insbesondere sichergestellt werden, dass Betriebsreglementsänderungen von Flughäfen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung im koordinierten Verfahren der enteignungsrechtlichen Beurteilung zugeführt werden.</p><p>Nach bisherigem Recht verjährte Forderungen sollen vom koordinierten Verfahren ausgeschlossen werden.</p>
    • Fluglärmimmissionen. Entschädigung nachbarrechtlicher Abwehransprüche

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