GUB/GGA-Schutz für waldwirtschaftliche Erzeugnisse
- ShortId
-
08.3247
- Id
-
20083247
- Updated
-
25.06.2025 00:09
- Language
-
de
- Title
-
GUB/GGA-Schutz für waldwirtschaftliche Erzeugnisse
- AdditionalIndexing
-
55;Ursprungsbezeichnung;Konsumenteninformation;Holzprodukt;Waldbau;Gütezeichen;Forstgesetzgebung
- 1
-
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L05K1401070105, Waldbau
- L05K1401070103, Forstgesetzgebung
- L04K07050401, Holzprodukt
- L05K0701010304, Gütezeichen
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nachdem das Parlament eine Thematisierung der Teilrevision des Waldgesetzes abgelehnt hat und die Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" zurückgezogen wurde, bleiben bestimmte Probleme im Bereich Waldwirtschaft weiterhin ungelöst. Die Qualitäts- und Absatzförderung von waldwirtschaftlichen Erzeugnissen verdient Unterstützung, namentlich durch die Einführung von geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) oder geschützten geografischen Angaben (GGA). </p><p>Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage über die Kennzeichnung, welche den Schutz von waldwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten mittels einer GUB oder einer GGA ermöglicht, wurde weder während des Vernehmlassungsverfahrens noch bei der parlamentarischen Debatte infrage gestellt. Überdies hat die Association Suisse pour l'AOC "Bois du Jura" (Schweizer Vereinigung für AOC Juraholz - AOC steht für "Appellation d'origine contrôlée", auf Deutsch "geschützte Ursprungsbezeichnung", GUB) im November 2004 beim Bundesamt für Landwirtschaft ein GUB-Gesuch eingereicht. Gleichzeitig hat diese Vereinigung auch in Frankreich einen solchen Antrag gestellt. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen ist eine Gesuchsprüfung in der Schweiz nicht möglich, in Frankreich hingegen ermöglicht ein Rahmengesetz über den Wald (loi d'orientation pour la forêt) seit dem 9. Juli 2001 die Registrierung von Walderzeugnissen unter der Herkunftsbezeichnung AOC. Aus diesen Gründen verlangt diese Motion die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Sie entspricht dem vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 28. März 2008 vorgeschlagenen Wortlaut.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche einen wirksamen Schutz der Bezeichnungen von traditionellen Erzeugnissen der Schweizer Waldwirtschaft ermöglicht; dies soll anhand einer Eintragung im eidgenössischen Register für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (GUB/GGA-Register) geschehen. Die Änderung des Waldgesetzes könnte, gemäss der Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wald und zur Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" vom 28. März 2007, wie folgt aussehen:</p><p>Art. 41a (neu) Kennzeichnung </p><p>Abs. 1</p><p>Der Bundesrat kann Vorschriften über die fakultative Herkunftsbezeichnung von waldwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten erlassen und so Qualität und Absatz fördern.</p><p>Abs. 2</p><p>Für die Registrierung und den Schutz der Bezeichnungen sowie für die Verfahren gilt das Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft.</p>
- GUB/GGA-Schutz für waldwirtschaftliche Erzeugnisse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nachdem das Parlament eine Thematisierung der Teilrevision des Waldgesetzes abgelehnt hat und die Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" zurückgezogen wurde, bleiben bestimmte Probleme im Bereich Waldwirtschaft weiterhin ungelöst. Die Qualitäts- und Absatzförderung von waldwirtschaftlichen Erzeugnissen verdient Unterstützung, namentlich durch die Einführung von geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) oder geschützten geografischen Angaben (GGA). </p><p>Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage über die Kennzeichnung, welche den Schutz von waldwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten mittels einer GUB oder einer GGA ermöglicht, wurde weder während des Vernehmlassungsverfahrens noch bei der parlamentarischen Debatte infrage gestellt. Überdies hat die Association Suisse pour l'AOC "Bois du Jura" (Schweizer Vereinigung für AOC Juraholz - AOC steht für "Appellation d'origine contrôlée", auf Deutsch "geschützte Ursprungsbezeichnung", GUB) im November 2004 beim Bundesamt für Landwirtschaft ein GUB-Gesuch eingereicht. Gleichzeitig hat diese Vereinigung auch in Frankreich einen solchen Antrag gestellt. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen ist eine Gesuchsprüfung in der Schweiz nicht möglich, in Frankreich hingegen ermöglicht ein Rahmengesetz über den Wald (loi d'orientation pour la forêt) seit dem 9. Juli 2001 die Registrierung von Walderzeugnissen unter der Herkunftsbezeichnung AOC. Aus diesen Gründen verlangt diese Motion die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Sie entspricht dem vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 28. März 2008 vorgeschlagenen Wortlaut.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche einen wirksamen Schutz der Bezeichnungen von traditionellen Erzeugnissen der Schweizer Waldwirtschaft ermöglicht; dies soll anhand einer Eintragung im eidgenössischen Register für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (GUB/GGA-Register) geschehen. Die Änderung des Waldgesetzes könnte, gemäss der Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wald und zur Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" vom 28. März 2007, wie folgt aussehen:</p><p>Art. 41a (neu) Kennzeichnung </p><p>Abs. 1</p><p>Der Bundesrat kann Vorschriften über die fakultative Herkunftsbezeichnung von waldwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten erlassen und so Qualität und Absatz fördern.</p><p>Abs. 2</p><p>Für die Registrierung und den Schutz der Bezeichnungen sowie für die Verfahren gilt das Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft.</p>
- GUB/GGA-Schutz für waldwirtschaftliche Erzeugnisse
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