Anerkennung ausländischer Diplome
- ShortId
-
08.3267
- Id
-
20083267
- Updated
-
28.07.2023 10:09
- Language
-
de
- Title
-
Anerkennung ausländischer Diplome
- AdditionalIndexing
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15;32;Anerkennung der Zeugnisse;Kanton;freier Personenverkehr;Gleichwertigkeit der Diplome;Verzeichnis;Grenzgebiet
- 1
-
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L06K080701020108, Kanton
- L04K02020702, Verzeichnis
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Anerkennung von Berufsdiplomen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern beruht auf zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Der Anhang III des Freizügigkeitsabkommens (FZA) regelt die Anerkennung von Diplomen, die den Zugang zu den im Aufnahmestaat reglementierten Berufen gewähren. Ein Beruf gilt im Sinne des FZA als reglementiert, wenn dessen Ausübung vom Besitz eines bestimmten Diploms abhängig gemacht wird. Die zweite Rechtsgrundlage bilden Artikel 68 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und Artikel 7 Absatz 5 des Fachhochschulgesetzes (FHSG), die das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ermächtigen, ausländische Diplome anzuerkennen, welche den Zugang zu den in der Schweiz nicht reglementierten Berufen ermöglichen. Diese beiden Gesetze gelten für die Diplome der Berufsbildung und die Diplome der Fachhochschulen, die einen Grossteil der Schweizer Diplome ausmachen.</p><p>Einige Berufe unterstehen diesen beiden Gesetzen nicht. So werden die Ausbildungen in den universitären Medizinalberufen im Medizinalberufegesetz geregelt und in der dazugehörigen Verordnung sämtliche Diplome und Titel aufgezählt, die in der Schweiz anerkannt werden können. Die kantonalen Ausbildungen (vor allem Ausbildungen im Unterrichtswesen, Titel von kantonalen Universitäten, Ausbildungen zum Psychologen, Psychotherapeuten oder Osteopathen) sind ebenfalls nicht betroffen.</p><p>Eine Auflistung der anerkannten Titel ist nicht möglich, da die obenerwähnten Rechtsgrundlagen vorsehen, dass die Antragsteller für jeden konkreten Fall ein Gesuch um Anerkennung an die zuständige Behörde richten müssen. Die Veröffentlichung einer Liste wäre zudem nicht sinnvoll, denn in der Regel dauert es von Ausbildungsbeginn bis zur Erlangung des Diploms mehrere Jahre; in dieser Zeit kann sich der Inhalt der Ausbildungen und dementsprechend auch die Liste ändern. So könnte es vorkommen, dass Studierende auf der Grundlage einer Liste im Ausland eine Ausbildung absolvieren, die bei deren Abschluss nicht mehr aktuell wäre.</p><p>2. Eine Übertragung des Auftrages ist aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht möglich. Gemäss BBG und FHSG regelt der Bundesrat die Anerkennung ausländischer Diplome. Aufgrund des Dossiers und von Fall zu Fall wird beurteilt; in erster Linie mit dem Ziel, in der gesamten Schweiz eine Gleichbehandlung zu gewährleisten.</p><p>Wird ein ausländisches Diplom nicht als gleichwertig anerkannt, sieht das zuständige Bundesamt für reglementierte Berufe Ausgleichsmassnahmen vor. Beim Aufbau solcher Massnahmen werden die Kantone und Berufsverbände einbezogen.</p><p>Um jede Gefahr einer Diskriminierung oder einer Verzerrung des Arbeitsmarktes zu vermeiden, können auch alle, die in der Schweiz einen nichtreglementierten Beruf ausüben möchten, sich an das BBT mit einem Gesuch um die Anerkennung eines ausländischen Diploms wenden. Wird dieses Diplom weder durch das BBG oder das FHSG abgedeckt, verweist das BBT den Antragsteller an die zuständige Behörde. Es informiert die Gerichte oder paritätischen Kommissionen zudem regelmässig über Fälle der Gewerbegerichtsbarkeit oder der Anwendung von Gesamtarbeitsverträgen. Diese Situation erlaubt bereits heute die Verhinderung von Lohndumping.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den Regionen, in denen die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger hoch ist, ist die Frage der Anerkennung von Berufsdiplomen von besonderer Wichtigkeit. Nur wenn die Gleichwertigkeit der Diplome, die auf beiden Seiten der Grenze erteilt werden, klar festgelegt ist, können unerwünschte Unregelmässigkeiten und Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt vermieden werden. Ohne Anerkennung eines im Ausland erworbenen Diploms kann es schnell einmal vorkommen, dass die Inhaberin oder der Inhaber des ausländischen Diploms weniger verdient, als dies normalerweise der Fall sein sollte. Dadurch entsteht eine Konkurrenzsituation mit der einheimischen Arbeitskraft, denn ist diese qualifiziert, verdient die Person mit dem ausländischen Diplom weniger, ist diese nicht qualifiziert, verdient die Person mit dem ausländischen Diplom gleich viel oder fast gleich viel, obwohl sie besser qualifiziert ist.</p><p>Es scheint daher angebracht, klare Regelungen für die wichtigsten und häufigsten ausländischen Diplome zu schaffen und ihren Stellenwert im Vergleich zu ähnlichen oder vergleichbaren Schweizer Diplomen eindeutig festzulegen. Mit dem freien Personenverkehr ist eine solche Klärung umso wichtiger. Heutzutage müssen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selber um die Anerkennung ihres Diploms kümmern; die nötige Einheitlichkeit und Transparenz fehlen - der Konkurrenzkampf zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem In- und Ausland geht weiter.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen die wichtigsten ausländischen Diplome zu erfassen und diese auf ihre Gleichwertigkeit mit den Schweizer Diplomen zu untersuchen?</p><p>2. Ist er bereit, als Alternative dazu den betroffenen Kantonen einen entsprechenden Auftrag zu erteilen und dessen Durchführung zu finanzieren?</p>
- Anerkennung ausländischer Diplome
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Anerkennung von Berufsdiplomen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern beruht auf zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Der Anhang III des Freizügigkeitsabkommens (FZA) regelt die Anerkennung von Diplomen, die den Zugang zu den im Aufnahmestaat reglementierten Berufen gewähren. Ein Beruf gilt im Sinne des FZA als reglementiert, wenn dessen Ausübung vom Besitz eines bestimmten Diploms abhängig gemacht wird. Die zweite Rechtsgrundlage bilden Artikel 68 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und Artikel 7 Absatz 5 des Fachhochschulgesetzes (FHSG), die das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ermächtigen, ausländische Diplome anzuerkennen, welche den Zugang zu den in der Schweiz nicht reglementierten Berufen ermöglichen. Diese beiden Gesetze gelten für die Diplome der Berufsbildung und die Diplome der Fachhochschulen, die einen Grossteil der Schweizer Diplome ausmachen.</p><p>Einige Berufe unterstehen diesen beiden Gesetzen nicht. So werden die Ausbildungen in den universitären Medizinalberufen im Medizinalberufegesetz geregelt und in der dazugehörigen Verordnung sämtliche Diplome und Titel aufgezählt, die in der Schweiz anerkannt werden können. Die kantonalen Ausbildungen (vor allem Ausbildungen im Unterrichtswesen, Titel von kantonalen Universitäten, Ausbildungen zum Psychologen, Psychotherapeuten oder Osteopathen) sind ebenfalls nicht betroffen.</p><p>Eine Auflistung der anerkannten Titel ist nicht möglich, da die obenerwähnten Rechtsgrundlagen vorsehen, dass die Antragsteller für jeden konkreten Fall ein Gesuch um Anerkennung an die zuständige Behörde richten müssen. Die Veröffentlichung einer Liste wäre zudem nicht sinnvoll, denn in der Regel dauert es von Ausbildungsbeginn bis zur Erlangung des Diploms mehrere Jahre; in dieser Zeit kann sich der Inhalt der Ausbildungen und dementsprechend auch die Liste ändern. So könnte es vorkommen, dass Studierende auf der Grundlage einer Liste im Ausland eine Ausbildung absolvieren, die bei deren Abschluss nicht mehr aktuell wäre.</p><p>2. Eine Übertragung des Auftrages ist aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht möglich. Gemäss BBG und FHSG regelt der Bundesrat die Anerkennung ausländischer Diplome. Aufgrund des Dossiers und von Fall zu Fall wird beurteilt; in erster Linie mit dem Ziel, in der gesamten Schweiz eine Gleichbehandlung zu gewährleisten.</p><p>Wird ein ausländisches Diplom nicht als gleichwertig anerkannt, sieht das zuständige Bundesamt für reglementierte Berufe Ausgleichsmassnahmen vor. Beim Aufbau solcher Massnahmen werden die Kantone und Berufsverbände einbezogen.</p><p>Um jede Gefahr einer Diskriminierung oder einer Verzerrung des Arbeitsmarktes zu vermeiden, können auch alle, die in der Schweiz einen nichtreglementierten Beruf ausüben möchten, sich an das BBT mit einem Gesuch um die Anerkennung eines ausländischen Diploms wenden. Wird dieses Diplom weder durch das BBG oder das FHSG abgedeckt, verweist das BBT den Antragsteller an die zuständige Behörde. Es informiert die Gerichte oder paritätischen Kommissionen zudem regelmässig über Fälle der Gewerbegerichtsbarkeit oder der Anwendung von Gesamtarbeitsverträgen. Diese Situation erlaubt bereits heute die Verhinderung von Lohndumping.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den Regionen, in denen die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger hoch ist, ist die Frage der Anerkennung von Berufsdiplomen von besonderer Wichtigkeit. Nur wenn die Gleichwertigkeit der Diplome, die auf beiden Seiten der Grenze erteilt werden, klar festgelegt ist, können unerwünschte Unregelmässigkeiten und Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt vermieden werden. Ohne Anerkennung eines im Ausland erworbenen Diploms kann es schnell einmal vorkommen, dass die Inhaberin oder der Inhaber des ausländischen Diploms weniger verdient, als dies normalerweise der Fall sein sollte. Dadurch entsteht eine Konkurrenzsituation mit der einheimischen Arbeitskraft, denn ist diese qualifiziert, verdient die Person mit dem ausländischen Diplom weniger, ist diese nicht qualifiziert, verdient die Person mit dem ausländischen Diplom gleich viel oder fast gleich viel, obwohl sie besser qualifiziert ist.</p><p>Es scheint daher angebracht, klare Regelungen für die wichtigsten und häufigsten ausländischen Diplome zu schaffen und ihren Stellenwert im Vergleich zu ähnlichen oder vergleichbaren Schweizer Diplomen eindeutig festzulegen. Mit dem freien Personenverkehr ist eine solche Klärung umso wichtiger. Heutzutage müssen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selber um die Anerkennung ihres Diploms kümmern; die nötige Einheitlichkeit und Transparenz fehlen - der Konkurrenzkampf zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem In- und Ausland geht weiter.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen die wichtigsten ausländischen Diplome zu erfassen und diese auf ihre Gleichwertigkeit mit den Schweizer Diplomen zu untersuchen?</p><p>2. Ist er bereit, als Alternative dazu den betroffenen Kantonen einen entsprechenden Auftrag zu erteilen und dessen Durchführung zu finanzieren?</p>
- Anerkennung ausländischer Diplome
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